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SeiteninhaltBeauftragte der Universität für die Belange behinderter MenschenAufgabe von Beauftragten des Arbeitgebers für die Belange behinderter Menschen ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wo immer möglich zu beseitigen und zu verhindern. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben soll gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung in diesem Rahmen ermöglicht werden. Besonderen Bedürfnissen soll entsprechend Rechnung getragen werden. Die Funktion beinhaltet die Beratung und Vertretung des Arbeitgebers in Angelegenheiten, die behinderte Menschen berühren, insbesondere hat sie darauf zu achten, dass die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Beauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen vertritt, ist in § 98 SGB IX geregelt. Bis Februar 2011 war Herr Dr. Dietrich zum Beauftragten der Universität bestellt, nach dessen Ausscheiden wurde Frau Buchberger mit dieser Funktion beauftragt. In § 98 SGB IX ist auch geregelt, dass vom Arbeitgeber mehrere Beauftragte bestellt werden können. Das hat die Universität getan, so gibt es seit vielen Jahren sowohl eine Beauftragte für die Belange behinderter Studierender bez. des Lehr- und Lernbetriebs, Frau Dorothee Müller, als auch eine Beauftragte für die Belange behinderter Studierender bez.baulicher Fragen, Frau Bärbel Kupfer. Diese Beiden werden selbstverständlich ihre Schwerpunkte wie bisher weiter wahrnehmen. Die Aufgaben des Beauftragten des Arbeitgebers sind in § 99 SGB IX geregelt. Er hat darauf hinzuwirken, dass die den Arbeitgeber treffenden Pflichten aus den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen des SGB IX erfüllt werden. So hat er die Rehabilitationsträger bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ist Verbindungsperson zur Arbeitsagentur und zum Integrationsamt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet der Beauftragte mit den Interessenvertretungen und anderen Personen der Universität zusammen.
Diese Funktion des arbeitgeberseitig Beauftragten der Universität für die Belange behinderter Menschen ist aber nicht zu verwechseln mit der von den behinderten Beschäftigten gewählten Schwerbehindertenvertretung. Falls Sie ein Problem haben und nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen, finden Sie weitere mögliche Ansprechpartner für diesen Bereich innerhalb der Universität (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) in der linken Navigation. Im rechten Bereich "Weitere Informationen" sind einige weiterführende Links angegeben, über die Sie Informationen z.B. zu Gesetzen oder Ansprechpartnern anderer Einrichtungen finden.
Gerne können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren oder Ihre Anliegen per Mail oder Telefon übermitteln.
geändert am 05. Januar 2012 E-Mail: Webmasterbuchberger@rz.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 05. Januar 2012, 14:01
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/beauf_vp/beauftragt_behinderte/index.html