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SeiteninhaltKommission gem. der Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen privater DritterNach dem einstimmigen Votum des Senats am 22. Oktober 2008 regelt die Goethe-Universität den Umgang mit privaten Spenden, Stiftungen und Sponsoring in einem Kodex verbindlich. Die Richtlinie legt für Zuwendungen von privaten Dritten Standards fest. So müssen Zuwendungen an die Goethe-Universität gemeinnützigen Zwecken dienen und dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden:
Die Richtlinie sieht zudem vor: Präsidium und Senat richten eine unabhängige Kommission ein, die von jedem Mitglied der Universität in begründeten Zweifelsfällen angerufen und vom Präsidium beratend hinzugezogen werden kann. Der Kommission gehören je ein(e) Vertreter(in) der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, der Geistes- und Sozialwissenschaften, der Naturwissenschaften und der Medizin an. Die Kommissionsmitglieder werden für drei Jahre bestellt; die Wiederbestellung für eine zweite Amtszeit ist möglich. Die Kommission kooptiert ein weiteres Mitglied aus dem Fachgebiet, das eine eventuelle Zuwendung erhalten soll. Die Kommission kann Empfehlungen an das Präsidium abgeben und sich unmittelbar an den Senat wenden. Bei Zuwendungen ab 500.000,-- EUR p.a. ist die Kommission frühzeitig zu informieren. Die Kommission ist wie folgt zusammengesetzt:
geändert am 05. Januar 2012 E-Mail: Webmasterpresse@uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 05. Januar 2012, 14:02
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/beauf_vp/komm_zuwendungen/index.html