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Beschluss des Senats der Johann Wolfgang Goethe Universität zur Einsetzung der Ombudsperson für Studierende vom 14. Nov. 2001

Der Senat hat folgendes beschlossen:
Die Ombudsperson ist eine für die Goethe-Universität neue Einrichtung. Die Aufgaben werden zunächst für eine Erprobungsphase eher allgemein gefasst. Konkretere Regelungen können ggf. aus den praktischen Erfahrungen heraus entwickelt werden.

Aufgaben der Ombudsperson
Im Sinne des Beschlusses des Konvents zur Verbesserung der Studienbedingungen wird die Ombudsperson
  • Ansprechpartner für die Studierende sein,
  • Kritik und Beschwerden von Studierenden aufnehmen und an die zuständigen Mitgliedern der Universität weiterleiten,
  • Anregungen zur Verbesserung von Studierenden aufgreifen und an die zuständigen Mitglieder der Universität weiterleiten,
  • aus der Funktion erworbene Erfahrungen und Anregungen in die universitäre Diskussion zur Verbesserung der Lehre einbringen.
Amtszeit
Die Ombudsperson wird zunächst für zwei Jahre gewählt. Sie soll nach einem Jahr dem Senat und der universitären Öffentlichkeit eine Rückmeldung über die Arbeit geben.

Kommission
Der Konvent hat empfohlen, der Ombudsperson Mitglieder aus dem Senat und ein Mitglied des Präsidiums zu Seite zu Stellen. Aus dem Senat werden je ein Mitglied der Gruppe der Studierenden, der Gruppe der Professoren, der Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und der Gruppe der technisch-administrativen Mitarbeiter/innen benannt.

Anmerkung: der Beschlussvorschlag wurde redaktionell bearbeitet

 

geändert am 26. Oktober 2004  E-Mail: Webmasterdiekmann@ltg.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 26. Oktober 2004, 09:39
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/beauf_vp/ombud_stud/sen_beschl.html