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Sicherheit   

 (Link zur Seite des Bereichs Sicherheit: http://web.uni-frankfurt.de/si/)

Im Bereich Sicherheit  sind 4 Referate zusammengefasst. Alle Referate befassen sich jeweils mit der Beratung und Kontrolle zum personenbezogenen Arbeitsschutz und zu Teilbereichen des Umweltschutzes. Die Referate vertreten die Goethe-Universität gegenüber Behörden.

Das Referat Arbeitsschutz betreut und koordiniert den Arbeitsschutz incl. Notfallmaßnahmen (organisatorischer Brandschutz, Organisation Erste Hilfe).

Das Referat Arbeitsschutz können Sie insbesondere zu den folgenden Themen ansprechen:

  • Planung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen oder Betriebsanweisungen
  • Koordination der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Medical Airport Service GmbH.
  • persönliche Schutzausrüstungen (PSA) – Beschaffung, Beratung
  • Sicherheitsbeauftragten n. SGB VII – Ernennung und Fortbildung
  • Ausbildung im Brandschutz
  • Ersthelfer – Ausbildung und Bestellung
  • Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Aushänge,  Sicherheitskennzeichnungen
  • Brandschutzrisikoanalysen oder Brandschutzbegehungen
  • Veranstaltungen auf dem Universitätsgelände  - Beachtung von Sicherheitsregeln und entsprechende organisatorische Planungen.

Hinweis: arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der Mitarbeiter der Goethe-Universität durch den Personalarzt werden von der Personalabteilung organisiert (Untersuchungstermine etc.) 

An das Referat Strahlenschutz und Betäubungsmittelrecht wenden Sie sich bei Fragen zu strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten (ionisierende Strahlen, Laser) sowie Themen-bereichen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsgesetzes.

Zum Referat Strahlenschutz gehört auch die Zentrale Strahlenschutzgruppe.

Das Referat vertritt die Universität in diesen Fragen gegenüber den zuständigen Behörden oder unterstützt Sie bei

  • Genehmigungen, Anzeigen nach Atomgesetz, Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
  • Anzeigepflichten beim Betrieb von Lasern
  • Erlaubnispflicht nach Betäubungsmittelgesetz
  • Entsorgung von Radioaktiven Abfällen

Das Referat für Biologische und Chemische Sicherheit betreut Sie zu den Themen Gentechnik, Infektionsschutz, biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe.

Das Referat vertritt Sie gegenüber Aufsichts- und Genehmigungsbehörden  und unterstützt sie  bei

  • Anzeigen, Anmeldung oder Genehmigung nach Gentechnikrecht.
  • Anzeigepflicht nach Biostoffverordnung
  • Erlaubnispflicht nach Infektionsschutzgesetz
  • der Umsetzung des Gefahrstoffrechts.

Das Referat Abfall und Gefahrgut ist zuständig für die Entsorgung von chemischen Sonderabfällen im Bereich der Universität. Sie erhalten

  • eine Beratung der Abfallerzeuger hinsichtlich Behandlung und Verpackung der Abfälle
  • Der Transport von Abfällen wird organisiert.

 

geändert am 13. September 2012  E-Mail: Webmasterwebmaster@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 13. September 2012, 12:15
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/praes/pr_k/service/imm/Sicherheit/index.html