Frauenförderung
Die Frauenförderung an der Goethe-Universität basiert auf dem HGlG, das seit dem 1.1.1994 in Kraft ist und für die gesamte hessische Verwaltung gilt, also auch für die Hochschulen.
Neben dem geltenden HGlG ist das sog. "Beschleunigungsgesetz" am 1.8.1999 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an allen Positionen des öffentlichen Dienstes.
Auch im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) ist die Förderung der Frauen und des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses festgehalten.
Frauenbeauftragte
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Bockenheimer Landstraße 133
Sozialzentrum, 6. OG, Raum 612
D-60054 Frankfurt/Main
Tel.: ++49(0)69 798 22979
Fax.: ++49(0)69 798 25138
Hauspostfach: 115
E-mail: frauenbeauftragte@uni-frankfurt.de
Web: http://www.frauenbeauftragte.uni-frankfurt.de/index.html
Die Frauenbeauftragte
der Universität, unterstützt von den Mitarbeiterinnen
des Büros der Frauenbeauftragten ...
- berät
Studierende und Beschäftigte bei der Umsetzung
geschlechterpolitischer Zielsetzungen und bei Benachteiligungen
aufgrund des Geschlechts
- unterstützt
Studentinnen und weibliche Hochschulangehörige bei der
Verbesserung ihrer Studien-, Arbeits- und
Karrieremöglichkeiten, z. B. durch Mentoringprojekte
und Fort- und Weiterbildungsangebote
- berät und moderiert in
Konfliktsituationen
- wirkt
beratend bei der Struktur- und Entwicklungsplanung und bei allen
Personalentscheidungen - insbesondere bei Berufungs- und
Stellenbesetzungsverfahren - mit, um Chancengleichheit und
Qualitätssicherung im Hochschulreformprozess zu
gewährleisten
- fördert
die Integration von Geschlechterforschung in Forschung und Lehre in
allen Fachbereichen
- organisiert
Weiterbildungsveranstaltungen, Diskussionsforen und
Gastvorträge
- achtet
darauf, dass Chancengleichheit als Leistungskriterium in der Evaluation
von Lehre, Forschung und Personalstruktur relevant wird
- beteiligt
sich an der Personalentwicklung
- entwickelt
und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die zu einer
familiengerechten Ausgestaltung der Hochschule führen
- ist
zuständig für die Erarbeitung, Umsetzung und
Fortschreibung von Frauenförderplänen
- erhebt und
sammelt Material zur Situation von Frauen an der Universität
- kooperiert
mit anderen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und mit
außeruniversitären (Frauen)initiativen
Wir sind für
Sie da, wenn Sie ...
- sich an
Ihrem Studien- oder Arbeitsplatz benachteiligt fühlen
- sich
für Gleichstellungspolitik an der Hochschule interessieren
- an Fort-
und Weiterbildungsmaßnahmen interessiert sind oder Anregungen
und Wünsche dazu haben
- Interesse
haben an Veranstaltungen aus dem Bereich der Frauen- und
Geschlechterforschung in den verschiedenen Fächern
- nach
Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und
Familie suchen
- sexuell
belästigt wurden oder werden
- Konflikte
mit DozentInnen und Vorgesetzten haben, in denen
Geschlechtszugehörigkeit subtil oder manifest relevant ist
- Anschriften
von Netzwerken und Datenbanken in Bereichen der Gleichstellungsarbeit
und der Geschlechterforschung haben wollen
- sich
einfach über unsere Arbeit informieren wollen
Beratungs- und
Gesprächstermine können jederzeit telefonisch
über das Büro der Frauenbeauftragten vereinbart
werden.
geändert am 17. September 2010 E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de
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