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Frauenförderung

Die Frauenförderung an der Goethe-Universität basiert auf dem HGlG, das seit dem 1.1.1994 in Kraft ist und für die gesamte hessische Verwaltung gilt, also auch für die Hochschulen.

Neben dem geltenden HGlG ist das sog. "Beschleunigungsgesetz" am 1.8.1999 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an allen Positionen des öffentlichen Dienstes.

Auch im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) ist die Förderung der Frauen und des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses festgehalten.

Frauenbeauftragte

Johann Wolfgang Goethe-Universität
Bockenheimer Landstraße 133
Sozialzentrum, 6. OG, Raum 612
D-60054 Frankfurt/Main
Tel.: ++49(0)69 798 22979
Fax.: ++49(0)69 798 25138
Hauspostfach: 115
E-mail: frauenbeauftragte@uni-frankfurt.de
Web: http://www.frauenbeauftragte.uni-frankfurt.de/index.html

Die Frauenbeauftragte der Universität, unterstützt von den Mitarbeiterinnen des Büros der Frauenbeauftragten ...
  • berät Studierende und Beschäftigte bei der Umsetzung geschlechterpolitischer Zielsetzungen und bei Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts 
  • unterstützt Studentinnen und weibliche Hochschulangehörige bei der Verbesserung ihrer Studien-, Arbeits- und Karrieremöglichkeiten, z. B. durch Mentoringprojekte und Fort- und Weiterbildungsangebote
  •  berät und moderiert in Konfliktsituationen 
  • wirkt beratend bei der Struktur- und Entwicklungsplanung und bei allen Personalentscheidungen - insbesondere bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren - mit, um Chancengleichheit und Qualitätssicherung im Hochschulreformprozess zu gewährleisten
  • fördert die Integration von Geschlechterforschung in Forschung und Lehre in allen Fachbereichen
  • organisiert Weiterbildungsveranstaltungen, Diskussionsforen und Gastvorträge
  • achtet darauf, dass Chancengleichheit als Leistungskriterium in der Evaluation von Lehre, Forschung und Personalstruktur relevant wird
  • beteiligt sich an der Personalentwicklung
  • entwickelt und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die zu einer familiengerechten Ausgestaltung der Hochschule führen
  • ist zuständig für die Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung von Frauenförderplänen
  • erhebt und sammelt Material zur Situation von Frauen an der Universität
  • kooperiert mit anderen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und mit außeruniversitären (Frauen)initiativen
Wir sind für Sie da, wenn Sie ... 
  • sich an Ihrem Studien- oder Arbeitsplatz benachteiligt fühlen 
  • sich für Gleichstellungspolitik an der Hochschule interessieren
  • an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen interessiert sind oder Anregungen und Wünsche dazu haben
  • Interesse haben an Veranstaltungen aus dem Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung in den verschiedenen Fächern
  • nach Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie suchen
  • sexuell belästigt wurden oder werden
  • Konflikte mit DozentInnen und Vorgesetzten haben, in denen Geschlechtszugehörigkeit subtil oder manifest relevant ist
  • Anschriften von Netzwerken und Datenbanken in Bereichen der Gleichstellungsarbeit und der Geschlechterforschung haben wollen
  • sich einfach über unsere Arbeit informieren wollen
Beratungs- und Gesprächstermine können jederzeit telefonisch über das Büro der Frauenbeauftragten vereinbart werden.

 

 

geändert am 17. September 2010  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 17. September 2010, 13:00
http://www.uni-frankfurt.de/studium/beratung/frauenfoerderung/index.html