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Bewerbung und Zulassung für das Wintersemester 2009/2010

Begrüßung 
1) Wer kann sich mit dem Aufnahmeantrag der Universität bewerben?
 
2) Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
     
3) Ablauf der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

4) Studienangebot der Universität Frankfurt
 
5) Fächerkombinationen
 
6) Bewerbungsverfahren
 

    I)   Intern zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
    II)  Studiengänge/-fächer mit Eignungsprüfung
    III) Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
    IV) ZVS-Fächer (zulassungsbeschränkte Studiengänge der ZVS mit Hochschulauswahlverfahren)
    V) Master-Studiengänge

7) Merkblatt zur Krankenversicherung 


Herzlich willkommen an der Goethe-Universität!

Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,

wir freuen uns, dass Sie sich zu einem Studium an der Goethe-Universität Frankfurt entschlossen haben.

Falls Sie sich noch nicht für einen bestimmten Studiengang entschieden haben, sollten Sie sich zunächst im Studien-Service-Center beraten lassen. Für spezielle Fragen hinsichtlich der einzelnen Studiengänge stehen Ihnen die Fachberater/innen der jeweiligen Studienfächer in den Instituten und Seminaren der Fachbereiche zur Verfügung. Informationen im Internet gibt es unter:
http://www.uni-frankfurt.de/studium/ 

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) nur dann haben, wenn Sie zu Beginn oder während des Dienstes für diesen Studiengang tatsächlich eine Zulassung erhalten hatten, oder wenn für diesen Studiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Zulassungsbeschränkung bestand.

Alle ausländischen oder staatenlosen Bewerber/innen wenden sich bitte immer zuerst an das International Office der Universität. Sie erhalten dort alle Informationen zur Bewerbung an der Universität Frankfurt im uni-assist-Verfahren.
Alle ausländischen, staatenlosen Bewerber/innen oder deutsche Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen Deutschkenntnisse nachweisen. Informationen über das geforderte Niveau der Deutschkenntnisse erteilt das International Office.
Ausgenommen sind ausländische oder staatenlose Bewerber/innen, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben und als "Bildungsinländer/innen" gelten. Diese wenden sich unmittelbar an das Studierendensekretariat.

Wir wünschen allen Studienanfängern und Studienanfängerinnen einen guten Studienstart und ein erfolgreiches Studium.

Ihr Team im Studien-Service-Center

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1. Wer kann sich mit dem Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung) der Universität bewerben?

1. Studienbewerber/innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Hochschulzugangsberechtigung können sich mit dem Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung) der Universität bewerben.

2. Ausländische und staatenlose Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung gelten als Bildungsinländer/innen und können sich ebenfalls mit dem Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung) der Universität bewerben.
Deutschkenntnisse:
Alle Bewerber/innen und Bewerber/innen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen Deutschkenntnisse nachweisen. Informationen über das geforderte Niveau der Deutschkenntnisse erteilt das International Office.

3. Ausländische, staatenlose oder deutsche Bewerber/innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Die Goethe-Universität Frankfurt am Main hat dem Bewerbungsverfahren für ausländische Studienbewerber ein Vorprüfverfahren vorangestellt, das "uni-assist-Verfahren".
uni-assist, die "Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen", prüft die an die Universität Frankfurt gerichteten internationalen Studienbewerbungen gegen ein Entgelt auf das vollständige Vorliegen aller Zulassungsvoraussetzungen vor und gibt die Bewerberdaten in ein Computersystem ein.
Ausländische, staatenlose oder deutsche Bewerber/innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich deshalb ausschließlich über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e.V. in Berlin. Die Bewerbungsadresse lautet:
Goethe-Universität, c/o uni-assist e.V., Helmholtzstr. 2-9, 10587 Berlin.

Nähere Informationen und Bewerbungsformulare erhalten Sie in der Bewerberberatung des International Office oder unter
http://www.uni-frankfurt.de/international/students/bewerber/index.html

HINWEIS: Bewerbung zu Masterstudiengängen erfolgt nicht über uni-assist. Bitte beachten Sie bei den Masterstudiengängen die jeweiligen Vorbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen, s. Master-Studiengänge.

4. Studienbewerber zu einem höheren Fachsemester: Bitte beachten Sie die Liste der zulassungsbeschränkten Fächer in höheren Fachsemestern.

Der Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung)der Universität ist nicht für Bewerbungen der ZVS-Studiengänge zu verwenden (vgl. Bewerbungsverfahren IV).

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2. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?

Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Seiten sorgfältig durchzulesen. Viele Ihrer Fragen werden sich dadurch klären lassen und Sie vermeiden Fehler bei der Bewerbung um Ihren Studienplatz. Diese Seite leitet Sie Schritt für Schritt durch das Bewerbungsverfahren:

  1. Prüfen Sie, ob der Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung) der richtige für Sie ist (vgl. Punkt 1)
  2. Stellen Sie fest, ob der von Ihnen gewählte Studiengang zulassungsfrei, universitätsintern zulassungsbeschränkt oder mit einer Eignungsprüfung bzw. einem universitären Auswahlverfahren verbunden ist und informieren Sie sich über wichtige Besonderheiten im Bewerbungsverfahren.
  3. Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Ablauf der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.
  4. Sofern Sie in dem gewählten Studiengang mit demselben oder einem anderen Abschlussziel eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie bei dem jeweilig zuständigen Prüfungsamt an der Universität Frankfurt klären, ob Sie im gewählten Studiengang noch einen Prüfungsanspruch haben.
  5. Füllen Sie mit Hilfe dieser Seite oder den Anleitungen der Online-Bewerbung das Antragsformular aus.

Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese zusammen mit dem Online-Aufnahmeantrag fristgemäß ein. Die Bewerbung soll über die Online-Bewerbung (http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html) erfolgen. Bitte achten Sie in ihrem eigenen Interesse auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, da Ihr Antrag andernfalls nicht bearbeitet werden kann.

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3. Ablauf der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung 

Schritt 1: Sie schicken Ihre Bewerbung an das Studierendensekretariat.

Universität Frankfurt, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt

Die Frist für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung ist der 15. Juli 2009

Bitte beachten Sie, dass für einige Studiengänge eine Eignungsprüfung erforderlich ist.

Anmeldefristen zur Eignungsprüfung:

Studiengang/ -fach

Abschluss

Umfang

Studien-
beginn

Anmeldeschluss zur Eignungsprüfung

Kunst

L1, L2, L3, L5

  WS/SoSe 15. Mai 2009

Kunstpädagogik

Magister

HF/NF

WS/SoSe

15. Mai 2009 
Musik (in Kooperation mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst) L1, L2, L3, L5    WS Universität Frankfurt
und
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst

Sport

L2, L3

HF

WS 15. Mai 2009

Sport

L1,  L5

HF

WS s. Punkt II

Sportwissenschaft

B.A.

HF

WS 15. Mai 2009

Amerikanistik

Magister

HF/NF

WS/SoSe  01. Juni 2009

Anglistik

Magister

HF/NF

WS/SoSe  01. Juni 2009 
Englisch L1/L2/L3     WS/SoSe 01. Juni 2009
L5   WS

Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung gewählt, ist die Anmeldung direkt im jeweiligen Institut vorzunehmen.
  • Kunst/Lehramt und Kunstpädagogik/Magister bis 15. Mai für ein Wintersemester und bis 15. November für ein Sommersemester;
  • Sport/L2,L3,L5 und Sportwissenschaften/Bachelor bis 15. Mai nur zum Wintersemester;
  • Englisch/Lehramt, Amerikanistik und Anglistik/Magister bis 1. Juni für ein Wintersemester und bis 1. Dezember für ein Sommersemester.
Mit dem schriftlichen Nachweis der bestandenen Prüfung bewerben Sie sich dann form- und fristgerecht im Studierendensekretariat.

Es ist Voraussetzung, dass Ihre Unterlagen vollständig bis spätestens 17. Juli 2009 (für zulassungsbeschränkte Studiengänge) im Studierendensekretariat eingegangen sein müssen, damit Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen können. (Ausschlussfrist).  Für zulassungsfreie Studiengänge müssen die Unterlagen bis spätestens 03. September 2009 eingegangen sein.
Maßgeblich für die fristgerechte Bewerbung ist nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

Bitte achten Sie darauf, dass der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und alle Unterlagen beigefügt sind.

Die Bewerbung soll per Internet über eine Online-Bewerbung erfolgen. Sie können Ihre Unterlagen und den unterschriebenen Onlineformularausdruck schriftlich oder persönlich der Universität übermitteln. In jedem Fall müssen Sie sich in der angegebenen Bewerbungsfrist an das Studierendensekretariat wenden. 

Schritt 2: Das Studierendensekretariat führt das Zulassungsverfahren durch und verschickt Zulassungs- und Ablehnungsbescheide. 

Für zulassungsfreie Studiengänge erhalten Sie bei einer fristgemäßen, kompletten Bewerbung auf jeden Fall einen Studienplatz und eine entsprechende Mitteilung, sowie einen Bescheid über den fälligen Semesterbeitrag.
Gleichzeitig erhalten Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Goethe-Card (elektronischer Studierendenausweis/RMV-AStA-Semesterticket), den Sie mit einem Passbild versehen und unterschrieben zurücksenden müssen. Sobald dieser Antrag dem Studierendensekretariat vorliegt, der Semesterbeitrag auf dem Universitätskonto verbucht ist, bekommen Sie die Studienunterlagen (Stammdatenblatt, Semesterbescheinigungen) zugeschickt. Nähere Hinweise zum Verfahren, insbesondere zum elektronischen Studierendenausweis unter: http://goethecard.uni-frankfurt.de/index.html.

Der Studierendenausweis "Goethe-Card" wird nach einer brieflichen Benachrichtigung für Sie im Studien-Service-Center zur persönlichen Abholung bereit gestellt.

Zu zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie die Information unter Punkt 6 I c.

Schritt 3: Sie beginnen Ihr Studium

Bitte beachten Sie: Der Vorlesungsbeginn für das Wintersemester 2009/10 ist der 12. Oktober 2009. Vorlesungsschluss ist der 12. Februar 2010. Besorgen Sie sich bitte die Studien- und Prüfungsordnung sowie Infoblätter zu Ihrem Studiengang. Darüber hinaus nutzen Sie das elektronische Vorlesungsverzeichnis (LSF) und das kommentierte Vorlesungsverzeichnis für Ihren Studiengang. Es wird empfohlen, zu Semesterbeginn die Orientierungsveranstaltungen (http://www.uni-frankfurt.de/studium/studienbeginn/) Ihres Studiengangs zu besuchen. Dort können Sie sich Ihren Stundenplan zusammenstellen. Hierzu können Sie bei Bedarf die Hilfe Ihrer studentischen Fachschaft in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Orientierungsveranstaltungen in mehreren Fällen bereits in den Wochen vor Vorlesungsbeginn stattfinden.
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4. Studienangebot der Universität Frankfurt 

Studiengang/Studienfach

Abschluss Beginn Bewerbung

Afrikanistik

Master

WS

V 1) 

Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft

Magister HF

WS/SoSe

III

Altorientalische Philologie 

Magister NF

WS

III 2)

Amerikanistik

Magister HF/NF

WS/SoSe

II

Anglistik

Magister HF/NF

WS/SoSe

II

Archäologie und Gesch. der röm. Provinzen

Magister HF/NF

WS

III

Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients

Magister HF/NF

WS

III

Archäometrie 

Magister NF

WS/SoSe

III 3)

Betriebswirtschaftslehre NF WS/SoSe I

Biochemie

Dipl.

WS

I  4)

Bioinformatik

B.Sc. (o.NF)

WS

Biowissenschaften

B.Sc. (o.NF)

WS

I 4)

Biologie

L2/L3/L5

WS

Biophysik B.Sc. (o.NF) WS/(SoSe) I

Chemie

B.Sc. (o. NF)

WS

I 4)

Chemie

Master

WS/SoSe

V 1)

Chemie

L2/L3

WS

Chemie

L5

WS

Computational Science

Master

WS

V 1)

Deutsch

L1/L2/L3

WS/SoSe

I  

Deutsch

L5

WS

I  

Dramaturgie Master WS V 1)

Empirische Sprachwissenschaft

B.A. HF (m. NF) 

WS

III 

Empirische Sprachwissenschaft

B.A. NF 

WS

III 

Empirische Sprachwissenschaft

Master

WS

V 1) 

Englisch

L1/L2/L3

WS/SoSe

I / II  

Englisch

L5

WS

I / II   

Erdkunde

L2/L3/L5

WS

I   

Erziehungswissenschaften B.A. (o. NF) WS/SoSe

Ethnologie, Historische

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Evangelische Theologie

Dipl.

WS/SoSe

III

Evangelische Theologie

Pfarr.

WS/SoSe

III

Evangelische Religion

L1/L2/L3

WS/SoSe

I   

Evangelische Religion

L5

WS

I  

Französisch L2/L3 WS/SoSe I   

Geographie

B.A./B.Sc. (o. NF)

WS

III

Geographie B.A. (NF) WS III
Geographien der Globalisierung - Märkte und Metropolen Master   V 10)

Geowissenschaften

B.Sc. (o. NF)

WS/SoSe

III 5)

Geowissenschaften

Master

WS/SoSe

V 1)

Germanistik

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Geschichte L2/L5 WS I   

Geschichte

L3

WS/SoSe

I   

Geschichte

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Geschichte und Philosophie der Wissenschaften

Magister NF

WS/SoSe

III

Griechische Philologie

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Griechisch

L3

WS/SoSe

I   

Hilfswissenschaften der Altertumskunde

Magister HF/NF

WS

III

Informatik

B.Sc. (o. NF)

WS

III

Informatik

Master

WS/SoSe

V 1)

Informatik

L3

WS/SoSe

I  

Interdisciplinary Neuroscience Master WS V 1)
Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung Master WS V 1)
International Economics and Economic Policy Master WS V 1), 11)

Italienisch

L3

WS/SoSe

I  

Japanologie

B.A. HF (m. NF)

WS

I

Japanologie

B.A. NF

WS

I

Japanologie - Literatur und Ideenwelten Master WS V 1)

Judaistik

Magister HF/NF

WS

III

Judaistik

Master 

WS

V 1) 

Katholische Theologie B.A. HF (mit NF) WS/SoSe III
Katholische Theologie B.A. NF WS/SoSe III

Katholische Religion

L1/L2/L3

WS/SoSe

I  

Katholische Religion

L5

WS

I  

Klassische Archäologie

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Kognitive Linguistik

B.A. HF (o.NF)

WS

I

Kognitive Linguistik

Master

WS/SoSe

V 1)

Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie

B.A. HF (m. NF)

WS

I

Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie

B.A. NF

WS

I

Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie

Master 

WS

V 1)

Kunst

L1/L2/L3/L5

WS

I / II  

Kunstgeschichte

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Kunstpädagogik

Magister HF/NF

WS/SoSe

II

Lateinische Philologie

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Latein

L3

WS/SoSe

I   

Management (Accounting and Finance) Master WS V 1), 11) 
Management (Accounting and Information Management) Master WS V 1), 11) 
Management (Finance and Information Management) Master WS V 1), 11) 

Mathematik

B.Sc. HF (o.NF)

WS/SoSe

III 5)

Mathematik

Master 

WS

V 1)

Mathematik

L1/L2/L3

WS/SoSe

I  

Mathematik

L5

WS

I  

Medizin

StEx

WS

IV 4)

Meteorologie B.Sc. (o. NF) WS/SoSe III 5)
Modern East Asian Studies Master   V 10)
Money and Finance Master WS V 1), 11) 

Musikwissenschaft

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Pädagogik 

Magister NF

WS/SoSe

Performing Arts Master WS V 1)

Pharmazie

StEx

WS/SoSe

IV 4)

Philosophie

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Philosophie

L3

WS/SoSe

I  

Physik der Informationstechnologie

B.Sc. (o. NF)

WS

III 

Physik der Informationstechnologie Master WS V 1) 
Physische Geographie Master   V 10)

Physik

B.Sc. (o. NF)

WS/SoSe

III

Physik

Master

WS/SoSe

V 1)

Physik

L2 / L3 / L5

WS

I  

Politik und Wirtschaft L2/L3/L5 WS I  

Politikwissenschaft

B.A. (m. NF)

WS

I  7)

Politikwissenschaft

NF 

WS

I 6)

Politikwissenschaft

Master 

WS

I / V 1)

Politische Theorie Master WS I / V 1)

Psychologie

B. Sc.

WS

I 4) 14)

Quantitative Economics

Master

WS

V 1), 11)

Rechtswissenschaft

StEx

WS/SoSe

I

Religionsphilosophie

Magister HF / NF

WS/SoSe

III

Religionswissenschaft B.A. HF (m. NF) WS III 8)
Religionswissenschaft B.A. NF WS III 8)

Romanistik

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Sachunterricht

L1

WS/SoSe

I   

Sinologie

B.A. HF (m. NF)

WS

III

Sinologie

B.A. NF

WS

III

Sinologie Master of Arts WS V 1)

Skandinavistik

Magister HF / NF

WS/SoSe

III

Soziologie NF WS I 6)
Soziologie B.A. (m. NF) WS I  7)

Spanisch

L3

WS/SoSe

I   

Sport L1, L5 WS I (s. Punkt II)

Sport

L2, L3

WS

I/II 

Sports Medicine / Exercise Physiology Master WS V 1)

Sportwissenschaft

B.A. HF (m. NF)

WS

II/III

Theater-, Film- u. Medienwissenschaft 

Magister HF

WS

I

Umweltwissenschaften Master WS/SoSe V 1) 
Volkswirtschaftslehre NF WS/SoSe I

Vor- u. Frühgeschichte

Magister HF/NF

WS/SoSe

III

Wirtschaftspädagogik B. Sc. WS
Wirtschaftspädagogik Master WS V 1), 11) 

Wirtschaftswissenschaften

B.Sc. (o. NF)

WS/SoSe

I 4)

Zahnmedizin

StEx

WS

IV 4)

Abkürzungen:

· Bewerbungsverfahren:
I = Universität: zulassungsbeschränkt
II = Universität: Eignungsprüfung erforderlich
III = Universität: nicht zulassungsbeschränkt
IV = ZVS: zulassungsbeschränkt
V = Master-Studiengänge

  • WS = Bewerbung zum Wintersemester möglich
  • SoSe = Bewerbung zum Sommersemester möglich
  • HF = Hauptfach / NF = Nebenfach
  • B.A. = Bachelor of Arts
  • B.Sc. = Bachelor of Science
  • B.A. HF (o.NF) = Zu diesem Bachelor-Hauptfach muss kein Nebenfach gewählt werden.
  • B.A. HF (m.NF) = Zu diesem Bachelor-Hauptfach muss ein Nebenfach gewählt werden. Es kann entweder ein Bachelor-Nebenfach oder ein Magister-Nebenfach gewählt werden.
  • B.A. NF = Zu diesem Bachelor-Nebenfach muss ein Hauptfach gewählt werden. Es kann entweder ein Bachelor-Hauptfach oder ein Magister-Hauptfach mit einem weiteren Nebenfach gewählt werden.
  • Master = Master
  • Dipl. = Diplom
  • Magister HF = Magister Artium Hauptfach
  • Magister NF = Magister Artium Nebenfach, kann als ein Nebenfach zu einem Bachelor Hauptfach oder zu einem Magister Hauptfach gewählt werden 
  • StEx = Staatsexamen
  • Pfarr. = Pfarramt
  • L1 = Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Staatsexamen
  • L2 = Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Abschluss Staatsexamen
  • L3 = Lehramt an Gymnasien mit dem Abschluss Staatsexamen
  • L5 = Lehramt an Förderschulen mit dem Abschluss Staatsexamen

Fußnoten:

1) Bitte beachten Sie bei den Masterstudiengängen die jeweiligen Vorbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen.

2) Altorientalische Philologie ist nur als NF zum HF Archäologie und Kulturgeschichte d. Vord. Orients möglich.

3) Archäometrie ist als NF nur in Kombination mit dem HF/NF Vor- u. Frühgeschichte, Geschichte u. Kultur d. röm. Provinzen, Klass. Archäologie, Archäologie u. Kulturgeschichte des Vorderen Orients möglich.

4) Bitte beachten Sie die studiengangspezifischen Auswahlverfahren.

5) Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen. Bei einer Studienaufnahme zum Sommersemester ist eine Studienfachberatung am Fachbereich empfohlen.

6) Es wird zum Wintersemester 2009/2010 geplant, diese Studiengänge von Magister NF in Bachelor NF umzuwandeln. 

7) Als Nebenfach kann auch das Fach Rechtswissenschaften gewählt werden. Vgl. dazu Informationen des Fachbereichs.

8) Bachelorstudiengang Religionswissenschaft kann mit einem der folgenden Schwerpunkte gewählt werden: "Vergleichende Religionswissenschaft" (RW-VR) oder "Islamische Religion"   (RW-IR). 

9) Die Umstellung auf Bachelor ist zum Wintersemester 2009/2010 geplant.

10) Die Einführung ist zum Wintersemester 2009/2010 geplant.

11) Dieser Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt.

12) Keine Aufnahme zum Wintersemester 2009/2010, sofern der analoge Bachelor-Studiengang  im Nebenfach eingeführt wird.

13) Keine Aufnahme zum Wintersemester 2009/2010,  sofern der analoge Studiengang Erziehungswissenschaften Bachelor Nebenfach eingeführt wird.

14) Bitte nehmen Sie bei der Wahl des Studienganges Psychologie amSelf-Assessment-Test teil und fügen Sie die ausgedruckte Teilnahmebestätigung ihrer Bewerbung an das Studierendensekretariat bei. Den Test finden Sie unter:
http://www.psychologie.uni-frankfurt.de/Self-Assessment_-_Psychologie/index.html

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5. Fächerkombinationen

Diplom- und Staatsexamensstudiengänge (ohne Lehramt)

Bei den Studiengängen mit Abschluss Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehramt) müssen Sie bei der Bewerbung/Einschreibung nur das Hauptfach wählen.

Bachelorstudiengänge

Bei den Studiengängen mit Abschluss Bachelor ist es jeweils vom Studiengang abhängig, wie viele Fächer (Hauptfach oder Haupt- und Nebenfach) Sie bei der Bewerbung/Einschreibung wählen.

Magisterstudiengänge

Ein Magisterstudiengang besteht entweder aus zwei Hauptfächern (HF) oder einem Hauptfach (HF) und zwei Nebenfächern (NF). Die vollständige Fächerkombination muss auf dem Bewerbungsbogen eingetragen werden.

Lehramtsstudiengänge

Im Studiengang Lehramt an Grundschulen (L1) müssen Sie drei Fächer wählen. Zwei der drei Fächer müssen Mathematik und Deutsch sein!

Im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) müssen Sie zwei Fächer für die Klassen 5-10 wählen.

Im Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) müssen Sie zwei Fächer für die Klassen 5-13 wählen.

Im Studiengang Lehramt an Förderschulen (L5) müssen Sie zwei der drei sonderpädagogischen Fachrichtungen (Lernhilfe, Pädagogik für Praktisch Bildbare, Erziehungshilfe) und ein Fach für die Klassen 5-10 wählen.

Bitte beachten Sie, dass alle Studienanfänger/innen in den Lehramtsstudiengängen bei der Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien den Nachweis eines 4-wöchigen Orientierungspraktikums vorlegen müssen. Informationen und Formblätter zum Orientierungspraktikum erhalten Sie im Amt für Lehrerbildung. Der Bericht zum Orientierungspraktikum muss bis zum 17.09.2009 im Amt für Lehrerbildung eingereicht sein.

Fächerangebot und Kombinationsmöglichkeiten in den Lehramtsstudiengängen:

Lehramtsstufe

Grundschule (L1)

Haupt- und Realschule (L2)

Gymnasium (L3)

 Förderschule (L5)

Fach

Klassen 1 - 6 Klassen 5 - 10 Klassen 5 -13 Klassen 5 - 10

Biologie

-

X

X

X

Chemie

-

X

X

X

Deutsch

X (Pflicht)

X

X

X

Englisch

X

X

X

X

Erdkunde

-

X

X

X

Ev. Religion

X

X

X

X

Französisch

-

X

X

-

Geschichte

-

X

X

X

Griechisch

-

-

X

-

Informatik

-

-

X

-

Italienisch

-

-

X

-

Kath. Religion

X

X

X

X

Kunst

X

X

X

X

Latein

-

-

X

-

Mathematik

X (Pflicht)

X

X

X

Musik

1)

1)

1)

1)

Philosophie

-

-

X

-

Physik

-

X

X

X

Politik und Wirtschaft

-

X

X

X

Sachunterricht

X

-

-

-

Spanisch

-

-

X

-

Sport

X

X

X

X

1) Nur zum Wintersemester. Bewerbung/Studien: Hochschule für Musik u. Darstellende Kunst/Frankfurt

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6. Bewerbungsverfahren

I) Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)

A) Verfahren Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität) Einige Studiengänge/-fächer sind universitätsintern zulassungsbeschränkt. Die Studienplätze werden in diesem Verfahren zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens vergeben. Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung (ausgenommen Studienzeiten). Bei dem hochschulinternen Auswahlverfahren gibt es je nach Studiengang bzw. Studienfach unterschiedliche Kriterien.

Hochschulinterne Auswahlverfahren (80% aller Studienplätze):

· Biochemie / Diplom (nur WS)
Die Auswahl erfolgt aufgrund des Ergebnisses eines Auswahlgesprächs. Übersteigt die Zahl der Studienbewerber die dreifache Zahl der zu vergebenden Studienplätze, wird eine Rangfolge nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung gebildet. Zum Auswahlgespräch eingeladen werden die nach dieser Rangfolge besten Studienbewerberinnen und Studienbewerber. (S. auch Informationen zum Studienfach und dem Fachbereich

· Biowissenschaften / Bachelor of Science (nur WS)
Kriterien für die Auswahl und ihre Gewichtung

  1. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (wird mit Faktor 0,66 gewichtet)  
  2. der Durchschnitt aus den Noten, die in der Oberstufe in den naturwissenschaftlichen Fächern (Biowissenschaften, Chemie und Physik) und in dem Fach Mathematik erzielt wurden (einschließlich Abiturprüfungsnoten), wird mit dem Faktor 0,34 gewichtet. 
    Die Wertigkeit der Einzelnoten im Abitur (Grundkurs, Leistungskurs, Prüfung) wird beibehalten.
· Chemie / Bachelor of Science (nur WS)

Kriterien für die Auswahl

1) Bewerber mit einer Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bis zu 2,0 werden ohne weiteres Auswahlverfahren aufgenommen

2) Die weiteren noch verfügbaren Plätze werden auf der Basis eines Auswahlgesprächs vergeben. Aus den Bewerbern mit einer Note über 2,0 wird für die Vorauswahl eine Rangliste aller Studienbewerberinnen und Studienbewerber nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung erstellt.

Das Auswahlgespräch wird auf der Basis eines einheitlichen Fragebogens durchgeführt. Es wird der biographische Fragebogen herangezogen. Das Ergebnis des Auswahlgesprächs wird mit einer Note versehen, die dem Schulnotensystem angelehnt ist.

Die Rangliste wird folgendermaßen erstellt: Durchschnittsnote * 0,51 + Note des Auswahlgesprächs * 0,49.

Besteht Ranggleichheit, wird vorrangig ausgewählt, wer zu dem Personenkreis nach § 7 Abs. 1 Vergabeverordnung Hessen gehört. Im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.

 

· Psychologie / Bachelor of Science (nur WS)
Kriterien für die Auswahl und ihre Gewichtung

  1. 95 % der Studienplätze werden nach folgenden Kriterien vergeben:
    a) die Durchschnittsnote im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
    b) die Anzahl der belegten Halbjahre in der ersten Fremdsprache ab Klasse 5
    c) die Anzahl der Fremdsprachen im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
    d) die Note im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Mathematik (Durchschnitt aus den erzielten Punkten der belegten Halbjahre in Stufe 12 und 13 sowie ggf. den
    Punkten in der Abiturprüfung, umgerechnet auf die Notenskala 1 bis 6)
    Die in den Punkten a) bis d) genannten Kriterien tragen prozentual folgendermaßen zur Bildung der Rangliste bei:
    a) die Durchschnittsnote im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung mit 61%
    b) die Anzahl der belegten Halbjahre in der ersten Fremdsprache ab Klasse 5 mit 24%
    c) die Anzahl der Fremdsprachen mit 13%
    d) die Note im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Mathematik mit 2%
  2. 5% der Studienplätze werden an Studienbewerberinnen und Studienbewerber vergeben, die besondere außerschulische Qualifikationen nachweisen. Hierzu ist der biographische Fragebogen heranzuziehen.

Besteht Ranggleichheit, wird vorrangig ausgewählt, wer zu dem Personenkreis nach § 7 Abs. 1 Vergabeverordnung Hessen gehört. Im übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.

· Wirtschaftswissenschaften (Bachelor of Science)
Kriterien für die Auswahl und ihre Gewichtung

  1. 95% der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
  2. 5 % der Studienplätze werden ausschließlich auf Basis einer Darstellung der außerschulischen Leistungen laut Formblatt vergeben. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften wertet die Darstellungen der außerschulischen Leistungen aus und erstellt eine Bewerberrangfolge. Näheres hierzu finden Sie hier. 

· Bei allen anderen N.C.-Studiengängen werden die 80% im hochschulinternen Auswahlverfahren nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. die Abiturnote) vergeben. Informationen zu den Studienfächern finden Sie auch in den Fachbereichen (http://www.uni-frankfurt.de/fb/index.html).

Die Bewerbung sollte per Internet über die Online-Bewerbung (http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html) erfolgen. 

 

B) Studienangebot Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität) 

Fächer mit hochschulinternen Auswahlverfahren.

Informationen über zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge s. Punkt V.

Studiengang

Abschl.

Studien-
beginn

Lehramt Grundschule  

L1

WS/SoSe
Lehramt Haupt- und Realschule  L2     WS/SoSe
Lehramt Gymnasium   L3     WS/SoSe

Lehramt Förderschule  

L5

WS
Betriebswirtschaftslehre NF WS/SoSe

Biochemie

Dipl

WS

Bioinformatik

B.Sc. (o.NF)

WS
Biowissenschaften B. Sc. (o.NF) WS
Biophysik B. Sc. (o. NF) WS/SoSe
Chemie  B. Sc. (o. NF) WS
Erziehungswissenschaften  B. A. (o. NF) WS/SoSe

Japanologie

B.A. HF (m. NF)

WS

Japanologie

B.A. NF

WS

Kognitive Linguistik

B.A. HF (o. NF)

WS

Kulturanthropologie

B.A. HF (m. NF)

WS

Kulturanthropologie

B.A. NF

WS

Pädagogik

Magister NF

WS/SoSe

Politikwissenschaft 1)

B.A. (m. NF)

WS

Politikwissenschaft

Magister NF

WS
Psychologie  B.A. WS

Rechtswissenschaft

StEx.

WS/SoSe
Soziologie 1) B.A. (m. NF) WS

Soziologie 

Magister NF

WS

Theater-, Film- und Medienwissenschaften

Magister HF

WS
Volkswirtschaftslehre NF WS/SoSe
Wirtschaftspädagogik B. Sc.  WS

Wirtschaftswissenschaften

B.Sc. (o.NF.)

WS/SoSe

Zulassungswerte zu dem Verfahren vergangener Semester vgl. http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/zulassungswerte.html 

1) Als Nebenfach kann auch das Fach Rechtswissenschaften gewählt werden. Vgl. dazu Informationen des Fachbereichs.

2) Für das Studienfach ist eine Zulassungesbeschränkung beantragt.
 

C) Bewerbung Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Bewerbung:

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Hefter, Klarsichthüllen etc. ein, da die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Bitte keine Originalzeugnisse einreichen!

  • Ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag (Online-Formularausdruck)
  • Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) als amtlich beglaubigte Kopie.
  • Versicherungsbescheinigung (keine Versicherungs-Chipkarte) Ihrer Krankenkasse mit der Angabe Ihrer Versicherungsnummer und der Betriebsnummer der Krankenkasse. Falls sie Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden (s. auch Merkblatt über die Krankenversicherung)
  • Falls Sie schon studiert haben, eine Bescheinigung (z.B. Stammdatenblatt) der zuletzt besuchten Hochschule mit Angaben der von Ihnen verbrachten Studienzeiten einschließlich Urlaubssemester und der jeweils gewählten Studiengänge.
  • Eventuell abgelegte Zwischenprüfungen, Vordiplom etc. sind durch Zeugniskopien nachzuweisen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Scheine ein.
  • Tabellarischer Lebenslauf, Bescheinigung über evtl. Berufsausbildung und eine Dienstzeitbescheinigung (Wehr-/Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr), Zulassungsbescheid bei früherer Zulassung.
  • Bei abgeschlossenem Erststudium eine formlose Begründung für das Zweitstudium und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (siehe auch gesonderte Hinweise zum Zweitstudium).
  • Eventuell vorhandene Semesteranerkennungen eines Prüfungsamts der Goethe-Universität.
  • Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihres Antrages, da dieser sonst nicht bearbeitet werden kann.

Für die Bewerbung zum Studiengang Chemie Bachelor sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:
  • Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: eine Kopie des Abiturzeugnisses sowie ein biographischer Fragebogen (tabellarischer Lebenslauf mit einer Darstellung der außerschulischen Leistungen). Weitere Informationen s. Seiten des Fachberechs.

Für die Bewerbung zum Studiengang Psychologie Bachelor (nur WS) sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:
  • ein biographischer Fragebogen  sowie eine von der Schule bestätigte Aufstellung über die Anzahl der belegten Halbjahre in der ersten Fremdsprache ab der Klasse 5 (sofern die Anzahl nicht aus dem Abiturzeugnis hervorgeht). Dabei werden Halbjahre eines wiederholten Schuljahres nicht berücksichtigt.
  • Bitte nehmen Sie bei der Wahl des Studienganges Psychologie amSelf-Assessment-Test teil und fügen Sie die ausgedruckte Teilnahmebestätigung ihrer Bewerbung bei. Den Test finden Sie unter:
    http://www.psychologie.uni-frankfurt.de/Self-Assessment_-_Psychologie/index.html
Für die Bewerbung zum Studiengang Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:
  • Den Vordruck zu außerschulischen Leistungen, welche die Motivation für das Studium begründen. (Bitte verwenden Sie auf der Informationsseite des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften den entsprechenden Vordruck).
  • Die Erklärung zur Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bewerbungen ohne Erklärung können nur für das erste Semester bearbeitet werden. Eine nachträgliche Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen ist in diesem Fall ausgeschlossen. (Den Vordruck finden Sie hier).
Ablauf der Bewerbung in allen Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung und Bewerbung bei der Universität 

Sie können Ihre Daten bequem mit dem Onlineformular an die Universität senden und die oben aufgeführten Bewerbungsunterlagen in der angegebenen Bewerbungsfrist an das Studierendensekretariat im Studien-Service-Center schicken. 

Nach einer erforderlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie von der Universität einen Bescheid (Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid). 

D) Fristen Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)

Für die universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengänge ist eine form- und fristgerechte Bewerbung bis 15. Juli 2009 erforderlich (Ausschlussfrist). Bitte beachten Sie auch die eingeführten und beantragten Eignungsprüfungen für verschiedene Studiengänge und die damit verbundenen Anmeldefristen beim jeweiligen Institut (Verfahren II).

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II) Studiengänge mit Eignungsprüfung (Universität)

A) Verfahren Eignungsprüfung (Universität)

Die Bewerbung kann bequem per Internet über eine Online-Bewerbung (http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html)  erfolgen. 

B) Studienangebot Eignungsprüfung (Universität)

Fächer mit Eignungsprüfung durch die Universität

Studien-
gang/ -fach

Abschluss

Umfang

Studien-
beginn

Anmelde-
schluss zur Eignungs-
prüfung

Weitere Informationen

Kunst 

L1, L2, L3, L5

  WS  15. Mai 

Anmeldung zur Eignungsprüfung (PDF) 

Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)

Informationen des Fachbereichs 

Kunst-
pädagogik 

Magister

HF/NF

WS/SoSe

15. Mai (für WS) sowie 15. Nov. (für SoSe.)

Anmeldung zur Eignungsprüfung (PDF)

Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)

Informationen des Fachbereichs

Musik (in Kooperation mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst)

L1, L2, L3, L5

    siehe Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Bewerbung und Informationen zur Aufnahmeprüfung

Sport

L2, L3

HF

WS 15. Mai 

Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)

Informationen des Fachbereichs (PDF) 

Sport

L1,  L5

HF

WS
Vor der Immatrikulation sind folgende Voraussetzungen gemäß § 63 Abs. 4 HHG nachzuweisen: 
- Vorlage des Deutschen Sportabzeichens (mindestens Bronze, nicht älter als ein Jahr), alternativ der Nachweis, dass das Leistungsfach Sport im Abiturzeugnis mit mindestens 8 Punkten bewertet worden ist. 
- Eine sportärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass der Studienbewerber sporttauglich ist und die bei Vorlage nicht älter als sechs Monate sein darf. Für die sportärztliche Bescheinigung ist das dafür vorgesehene Formular zu verwenden. 

Sport-
wissenschaft

B.A.

HF

WS 15. Mai 

Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)

Informationen des Fachbereichs

Amerikanistik

Magister

HF/NF

WS/SoSe  01. Juni 
(WS),
01. Dez.  (SoSe)

Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)

Informationen des Fachbereichs

Anglistik

Magister

HF/NF

WS/SoSe  01. Juni  (WS),
01. Dez.  (SoSe)

Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)

Informationen des Fachbereichs

Englisch L1/L2/L3     WS/SoSe 01. Juni  (WS),
01. Dez.  (SoSe)

Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)

Informationen des Fachbereichs

L5   WS 01. Juni  (WS)

C) Bewerbung: Eignungsprüfung (Universität)

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Bewerbung:

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Hefter, Klarsichthüllen etc. ein, da die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Bitte keine Originalzeugnisse einreichen!

  • Ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag (Online-Formularausdruck)
  • Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) als amtlich beglaubigte Kopie.
  • Versicherungsbescheinigung (keine Versicherungs-Chipkarte) Ihrer Krankenkasse mit der Angabe Ihrer Versicherungsnummer und der Betriebsnummer der Krankenkasse. Falls sie Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden (s. auch Merkblatt über die Krankenversicherung)
  • Falls Sie schon studiert haben eine Bescheinigung (z.B. Stammdatenblatt) der zuletzt besuchten Hochschule mit Angaben der von Ihnen verbrachten Studienzeiten einschließlich Urlaubssemester und der jeweils gewählten Studiengänge.
  • Eventuell abgelegte Zwischenprüfungen, Vordiplom etc. sind durch Zeugniskopien nachzuweisen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Scheine ein.
  • Tabellarischer Lebenslauf, Bescheinigung über evtl. Berufsausbildung und eine Dienstzeitbescheinigung (Wehr-/Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr).
  • Bei abgeschlossenem Erststudium eine formlose Begründung für das Zweitstudium und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (siehe auch gesonderte Hinweise zum Zweitstudium).
  • Eventuell vorhandene Semesteranerkennungen eines Prüfungsamts der Goethe-Universität.
  • Der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung
  • Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihres Antrages, da dieser sonst nicht bearbeitet werden kann.

Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung gewählt, ist die Anmeldung direkt im jeweiligen Institut vorzunehmen. 

  • Kunst/Lehramt und Kunstpädagogik/Magister bis zum 15. Mai für ein Wintersemester und bis 15. November für ein Sommersemester; 
  • Sport/L2,L3 und Sportwissenschaft/Bachelor bis 15. Mai nur zum Wintersemester; 
  • Englisch/Lehramt, Amerikanistik und Anglistik/Magister bis 1. Juni für ein Wintersemester und bis 1. Dezember für ein Sommersemester.

Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Bescheid vom zuständigen Fachbereich über die bestandene Eignungsprüfung. 

Mit dem schriftlichen Nachweis der bestandenen Prüfung bewerben Sie sich dann form- und fristgerecht im Studierendensekretariat.

D) Fristen: Eignungsprüfung (Universität)

Maßgeblich für die fristgerechte Bewerbung ist nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.   

Die Bewerbungsfristen für die mit einer Eignungsprüfung versehenen Fächer finden sie unter Punkt 3.

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III) Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)

A) Verfahren Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)

Studienbewerber/innen für  nicht zulassungsbeschränkte Fächer immatrikulieren sich direkt über die Online-Bewerbung  in der festgelegten Frist.  Online-Einschreibung: (http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html

B) Studienangebot Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)

Diplomstudiengänge

Studiengang/ -fach

Abschluss

Studienbeginn

Evangelische Theologie

Dipl.

WS/SoSe

 

Bachelor-Studiengänge

Studiengang/ -fach

Abschluss

Umfang

Studienbeginn

Empirische Sprachwissenschaft

B.A.

HF (mit NF)

WS

Empirische Sprachwissenschaft

B.A.

NF

WS
Geographie B.A./B.Sc. HF (o.NF) WS
Geographie B.A. NF WS

Geowissenschaften 2)

B.Sc.

HF (o.NF)

WS/SoSe

Informatik

B.Sc.

HF (o.NF)

WS
Katholische Theologie B.A. HF (mit NF) WS/Sose
Katholische Theologie B.A. NF WS/Sose
Mathematik 2) B. Sc HF (o. NF) WS/SoSe
Meteorologie 2) B. Sc. HF (o. NF) WS/SoSe

Physik

B.Sc.

HF (o.NF)

WS/SoSe

Physik der Informationstechnologie 

B.Sc.

HF (o.NF)

WS
Religionswissenschaft 1) B.A. HF (mit NF) WS
Religionswissenschaft 1) B.A. NF WS
Sinologie B.A. HF (mit NF) WS
Sinologie B.A. NF WS
Sportwissenschaft B.A. HF (mit NF) WS

1) Bachelorstudiengang Religionswissenschaft kann mit einem der folgenden Schwerpunkte gewählt werden: "Vergleichende Religionswissenschaft" (RW-VR) oder "Islamische Religion" (RW-IR). 

2) Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen. Bei einer Studienaufnahme zum Sommersemester ist eine Studienfachberatung am Fachbereich empfohlen.

Magisterstudiengänge

Studiengang/ -fach

Abschluss

Umfang

Studienbeginn
Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft Magister HF WS/SoSe

Altorientalische Philologie 1)

Magister

NF

WS

Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen

Magister

HF/NF

WS

Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients

Magister

HF/NF

WS

Archäometrie 2)

Magister

NF

WS/SoSe
Germanistik Magister HF/NF WS/SoSe

Geschichte

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Geschichte und Philosophie der Wissenschaften

Magister

NF

WS/SoSe

Griechische Philologie

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Hilfswissenschaften der Altertumskunde

Magister

HF/NF

WS

Historische Ethnologie

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Judaistik

Magister

HF/NF

WS

Klassische Archäologie

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Kunstgeschichte

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Lateinische Philologie

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Musikwissenschaft

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Philosophie

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Religionsphilosophie

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Romanistik

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Skandinavistik

Magister

HF/NF

WS/SoSe

Vor- und Frühgeschichte

Magister

HF/NF

WS/SoSe

1)  Altorientalische Philologie ist nur als NF zum HF Archäologie und Kulturgeschichte d. Vord. Orients möglich
2)  Archäometrie ist nur als NF in Kombination mit dem HF/NF Vor- u. Frühgeschichte, Geschichte u. Kultur d. röm. Provinzen, Klass. Archäologie, Archäologie u. Kulturgeschichte des Vorderen Orients möglich

Pfarramt

Studiengang/-fach

Abschluss

Studienbeginn

Evangelische Theologie

Pfarramt

WS/SoSe

 

C) Einschreibung: Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität) 

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Einschreibung:

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Hefter, Klarsichthüllen etc. ein, da die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Bitte keine Originalzeugnisse einreichen!

  • Ausgefüllter und unterschriebener Online-Formularausdruck bzw. ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag
  • Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) als amtlich beglaubigte Kopie.
  • Versicherungsbescheinigung (keine Versicherungs-Chipkarte) Ihrer Krankenkasse mit der Angabe Ihrer Versicherungsnummer und der Betriebsnummer der Krankenkasse. Falls sie Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden (s. auch Merkblatt über die Krankenversicherung)
  • Falls Sie schon studiert haben eine Bescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angaben der von Ihnen verbrachten Studienzeiten einschließlich Urlaubssemester der jeweils gewählten Studiengänge.
  • Bei Promotionsstudium: Bescheinigung über die Annahme als Doktorand/in.
  • Falls Sie schon studiert haben den Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule.
  • Tabellarischer Lebenslauf, Bescheinigung über evtl. Berufsausbildung und eine Dienstzeitbescheinigung (Wehr-/Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr), Zulassungsbescheid bei früherer Zulassung.
  • Eventuell abgelegte Zwischenprüfungen, Vordiplom etc. sind durch Zeugniskopien nachzuweisen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Scheine ein.
  • Eventuell vorhandene Semesteranerkennungen eines Prüfungsamts der Goethe-Universität.
  • Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihres Antrages, da dieser sonst nicht bearbeitet werden kann.

Ablauf der Einschreibung

Nach einer erforderlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie von der Universität einen Studienplatz und eine Mitteilung darüber, sowie einen Bescheid über den fälligen Semesterbeitrag.
Gleichzeitig erhalten Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Goethe-Card (elektronischer Studierendenausweis/RMV-AStA-Semesterticket), den Sie mit einem Passbild versehen und unterschrieben zurücksenden müssen. Sobald dieser Antrag dem Studierendensekretariat vorliegt, der Semesterbeitrag auf dem Universitätskonto verbucht ist, bekommen Sie die Studienunterlagen (Stammdatenblatt, Semesterbescheinigungen) zugeschickt. Nähere Hinweise zum Verfahren, insbesondere zur Goethe-Card unter: http://goethecard.uni-frankfurt.de/index.html

Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig sind!

D) Fristen: Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität) 

Die Online-Bewerbung bis 31. August 2009 möglich. Die ausgedruckten Unterlagen sollen bis spätestens 03. September 2009 im Studierendensekretariat eingegangen sein. Maßgeblich für die fristgerechte Bewerbung ist nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.

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IV) Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)

Zulassungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
für die Studiengänge:

  • Medizin    (nur zum WS)

  • Pharmazie    (zum WS + SoSe)

  • Zahnmedizin    (nur zum WS)

A) Verfahren Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)

Der Bewerbungsantrag ist den ZVS-Bewerbungsunterlagen (ZVS-Info) zu entnehmen, die ab April (für ein Wintersemester) im Internet auf der Seite der ZVS oder im Studien-Service-Center  und den Arbeitsämtern erhältlich sind (Bitte verwenden Sie nicht den Aufnahmeantrag oder Online-Bewerbung der Universität Frankfurt.). Die Bewerbung ist an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund zu richten. Im dem  ZVS-Verfahren werden 20% aller Bewerber/innen direkt über die Abiturnote und 20% über Wartezeit ausgewählt. Die weiteren 60 % werden über ein Hochschulauswahlverfahren zugelassen, dass von der Universität Frankfurt durchgeführt wird. Die Bewerber/innen können an bis zu 6 Universitäten am jeweiligen Hochschulauswahlverfahren teilnehmen. Wenn Sie am Hochschulauswahlverfahren der Universität Frankfurt teilnehmen möchten, müssen Sie dies im ZVS-Antrag ankreuzen. 

Vorauswahlverfahren

Bitte beachten Sie, dass die Universität Frankfurt die ZVS für die Studiengänge Medizin,  Zahnmedizin und Pharmazie mit einen Vorauswahlverfahren beauftragt hat.

Hochschulauswahlverfahren (60% aller Studienplätze)

Im Studiengang Pharmazie werden nur diejenigen Bewerber/innen in das Hochschulauswahlverfahren aufgenommen, die bei der Ortspräferenz im ZVS-Antrag Frankfurt mindestens als 3. Ortspräferenz angegeben haben.

Kriterien für die Auswahl:
95 % der Studienplätze werden nach dem Ergebnisses eines Auswahlgesprächs vergeben.
Für die Vorauswahl nach § 6 Abs. 4 wird eine Rangliste aller Studienbewerberinnen und Studienbewerber nach Ortspräferenz und Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nach folgendem Verfahren erstellt: Abiturnote plus Ortspräferenz multipliziert mit 0,1. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Durchführung des Auswahlgesprächs:
Das Auswahlgespräch erfolgt auf der Basis eines einheitlichen Frageleitfadens. Zum Auswahlgespräch wird der biographische Fragebogen herangezogen.
5 % der Studienplätze werden an Studienbewerberinnen und Studienbewerber vergeben, die besondere außerschulische Qualifikationen nachweisen. Hierzu ist der biographische Fragebogen heranzuziehen.

Im Studiengang Medizin werden nur diejenigen Bewerber/innen in das Hochschulauswahlverfahren aufgenommen, die eine Abiturnote bis zu einer Note 2,3 und die bei der Ortspräferenz im ZVS-Antrag Frankfurt mindestens 1 oder 2 als Ortspräferenz angegeben haben.

Kriterien für die Auswahl:

90 % der Studienplätze werden in der hochschuleigenen Auswahl folgendermaßen vergeben: Wichtigstes Kriterium der Auswahl ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Diese kann modifiziert werden, wenn Leistungskurse aus dem Bereich der Naturwissenschaften (einschließlich Mathematik), der Fremdsprachen sowie aus dem Fach Geschichte in der Abiturprüfung mit ? 10 Punkten benotet wurden. Die bereits abgeleisteten Monate des Krankenpflegepraktikums verbessern die Zulassungschancen ebenfalls.
Bis zu 10 % der zu vergebenden Studienplätze in der Hochschulauswahlquote werden nach dem Ergebnis von Auswahlgesprächen mit Bewerberinnen und Bewerbern, die hervorragende wissenschaftliche, kulturelle und/oder soziale Leistungen nachweisen konnten, vergeben. Grundvoraussetzung für die Einladung zu einem Auswahlgespräch ist die Auswahl der Universität Frankfurt/Main als 1. Ortspräferenz. Die Details der Bewerbungsmodalitäten  und der Auswahl entnehmen Sie bitte dem nachstehend genannten Internetauftritt.

Im Studiengang Zahnmedizin werden nur diejenigen Bewerber/innen in das Hochschulauswahlverfahren aufgenommen, die eine Abiturnote bis zu einer Note 2,5 und die bei der Ortspräferenz im ZVS-Antrag Frankfurt mindestens 1 oder 2 als Ortspräferenz angegeben haben.

Kriterien für die Auswahl:

90 % der Studienplätze werden in der hochschuleigenen Auswahl folgendermaßen vergeben: Wichtigstes Kriterium der Auswahl ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Diese kann modifiziert werden, wenn Leistungskurse aus dem Bereich der Naturwissenschaften (einschließlich Mathematik), der Fremdsprachen sowie aus dem Fach Geschichte in der Abiturprüfung mit ? 10 Punkten wurden. Die bereits abgeleisteten Monate des Krankenpflegepraktikums und/oder die Ableistung einer Famulatur in einer zahnärztlichen Praxis oder in einem zahntechnischen Labor verbessern die Zulassungschancen ebenfalls.
Bis zu 10 % der zu vergebenden Studienplätze in der Hochschulauswahlquote werden nach dem Ergebnis von Auswahlgesprächen mit Bewerberinnen und Bewerbern, die hervorragende wissenschaftliche, kulturelle und/oder soziale Leistungen nachweisen konnten, vergeben. Grundvoraussetzung für die Einladung zu einem Auswahlgespräch ist die Auswahl der Universität Frankfurt/Main als 1. Ortspräferenz. Die Details der Bewerbungsmodalitäten  und der Auswahl entnehmen Sie bitte dem nachstehend genannten Internetauftritt.

B) Studienangebot Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)

Fächer mit Bewerbung bei der ZVS (Vergabe von 20% nach Wartezeit und 20% nach Abiturnote) und dem Hochschulauswahlverfahren (Vergabe von 60 % der Plätze) 

Studiengang/ -fach

Ab-
schluss

Studienbeginn

Hochschulauswahlverfahren
(Kurzbeschreibung)
Informationen des Fachbereichs

Medizin

StEx

WS

Durchschnittsnote, Einzelnoten, definierte Leistungskurse, bestimmte Vorleistungen und Auswahlgespräch Bewerbung / Studiengang

Pharmazie

StEx

WS/SoSe

Auswahlgespräch (95%) und 
außerschulische Qualifikationen (5%)
Bewerbung / Studiengang

Zahnmedizin

StEx

WS

Durchschnittsnote, Einzelnoten, definierte Leistungskurse, bestimmte Vorleistungen und Auswahlgespräch Bewerbung / Studiengang
 

C) Bewerbung: Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)

  • Für die Bewerbung bis zum 31. Mai bzw. bis zum 15. Juli (vgl. Fristen) für die oben genannten ZVS-Studiengänge benötigen Sie den Antrag im  ZVS-Info, den Sie ausgefüllt mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht an die ZVS schicken. Von der ZVS erhalten Sie dann einen Bescheid, ob Sie direkt über die 20% nach der Note des Abiturs oder direkt über die 20% Wartezeit zugelassen wurden oder, ob Sie am Hochschulauswahlverfahren (60%) an der Universität Frankfurt teilnehmen (sofern Sie die Universität Frankfurt bei der Ortspräferenz entsprechend angekreuzt haben.) 

Unterlagen zur Bewerbung und Ablauf des Hochschulauswahlverfahrens für Pharmazie

  • Bewerberinnen und Bewerber, die am  Hochschulauswahlverfahrens der Universität Frankfurt in dem Studiengang Pharmazie teilnehmen wollen, sind gehalten, bis zum 15. Juli 2009
    parallel zum Antrag bei der ZVS auch bei der Universität Frankfurt folgende Unterlagen einzureichen
  • ein formloses Anschreiben mit Angabe des Namens, Adresse und des Studienwunsches,
  • eine Kopie des ausgefüllten ZVS-Antrags,
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses,
  • ein ausgefüllter biographischer Fragebogen (Fragenbogen als PDF hier). 

Die Unterlagen sind bis zum 15. Juli 2009 an die folgende Adresse zu schicken:
Fr. Dr. Ilse Zündorf, Institut für Pharmazeutische Biologie, Goethe-Universität; FB 14; Max-von-Laue-Straße 9; 60438 Frankfurt am Main.

Unterlagen zur Bewerbung und Ablauf des Hochschulauswahlverfahrens für Medizin und Zahnmedizin

  • Bewerberinnen und Bewerber, die am  Hochschulauswahlverfahrens der Universität Frankfurt in dem Studiengang Medizin und Zahnmedizin teilnehmen wollen, werden gebeten, bis zum 15. Juli 2009 parallel zum Antrag bei der ZVS auch bei der Universität Frankfurt folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung
  • eine Kopie der Bewerbung bei der ZVS
und soweit vorhanden:
  • beglaubigte Angaben zu herausragenden Leistungen auf wissenschaftlichem, kulturellem und/oder sozialem Gebiet
  • belegte Angaben zur Ableistung des Krankenpflegepraktikums bzw. äquivalenten Tätigkeiten laut ÄAppO (Ärztliche Approbationsordnung) § 6; für die Bewerbung um einen Studienplatz verwenden Sie bitte dieses Formular (PDF-Dokument, 10 KB), zur Vorlage bei der Zentralen Eintragung am Fachbereich Medizin und beim Landesprüfungsamt (bei der Anmeldung zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) dieses Formular (PDF-Dokument, 7 KB)
  • nur von Bewerbern für Zahnmedizin: belegte Angaben zur Ableistung einer Famulatur in einer zahnärztlichen Praxis oder in einem zahntechnischen Labor; für die Bewerbung um einen Studienplatz verwenden Sie bitte dieses Formular (PDF-Dokument, 10 KB), zur Vorlage bei der Zentralen Eintragung am Fachbereich Medizin dieses Formular (PDF-Dokument, 10 KB)
Das Krankenpflegepraktikum bzw. die Famulatur muss bis zum 15. Juli 2009 begonnen sein. Es werden insgesamt maximal drei Monate angerechnet. Bei der Zentralen Eintragung am Fachbereich Medizin ist das Zeugnis über den Krankenpflegedienst bzw. die Famulatur vorzulegen.Die Unterlagen sind bis zum 15. Juli 2009 an die folgende Adresse zu schicken:
Universität Frankfurt
Studierendensekretariat
Postfach 11 19 32
60054 Frankfurt am Main

Bitte senden Sie uns keine Original-Dokumente, sondern nur Kopien, da wir Ihnen die Unterlagen nicht zurückschicken können!

Weiterer Ablauf des Verfahrens für Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin 

  • Die Universität Frankfurt meldet nach der Durchführung des Hochschulauswahlverfahrens in den Studiengängen (Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin ) der ZVS eine Rangliste der Studienbewerber/innen.

  • Die ZVS verschickt die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide.

  • Alle Bewerber/innen, die eine Zulassung für die Universität Frankfurt erhalten und dort ihr Studium aufnehmen wollen, werden vom Studierendensekretariat der Universität Frankfurt zur Einschreibung eingeladen.

D) Fristen Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)

Bewerbungsschluss Wintersemester 2009/2010:
  • 31. Mai 2009 für diejenigen, die ihr Abitur schon vor dem 16. Januar 2009 erworben haben ("Alt-Abiturienten/innen").
  • 15. Juli 2009  für die "Neuen", die ihr Abitur nach dem 15. Januar 2009 erworben haben bzw. bis einschließlich 15. Juli 2009 erwerben werden ("Neu-Abiturienten/innen").

Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums.

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V) Master-Studiengänge

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen in alphabetischer Reihenfolge das Angebot an Master-Studiengängen im Wintersemester.

A) Verfahren (Master-Studiengänge)

Bitte beachten Sie in der nachfolgenden Tabelle unter "Verfahren" die Information der Fachbereiche über die jeweiligen Vorbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen.

B) Studienangebot  (Master-Studiengänge)

Studiengang/ -fach

Abschluss

Verfahren

Bewerbungs-
frist (zum WS 2009/2010)

Studien beginn

Afrikanistik  Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs 15. Juli 2009 WS

Chemie

Master
of Science

Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur Online beim Studierendensekretariat möglich.
15. August 2009

WS/SoSe

Computational Sciences

Master
of Science

Informationen des Fachbereichs
Bewerbung direkt nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. Juli 2009

WS

Dramaturgie Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. Juni 2009 WS
Empirische Sprachwissenschaft  Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich). 
31. August 2009 WS
Geographien der Globalisierung - Märkte und Metropolen 1) Master
of Arts

Informationen des Fachbereichs

Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich).

1. Juli 2009 WS
Geowissenschaften Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich  (keine Online-Bewerbung möglich)
S. Informationen des Fachberreichs WS/SoSe
Informatik Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. Juli 2009 WS/SoSe
Interdisciplinary Neuroscience Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung direkt beim IZNF
22. Juni 2009 WS
International Economics and Economic Policy 2)  Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. Juli 2009 WS
Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. Juli 2009 WS
Japanologie - Literatur und Ideenwelten  Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich). 
15. August 2009 WS
Judaistik  Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich)
S. Informationen des Fachbereichs WS
Kognitive Linguistik Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich möglich (keine Online-Bewerbung möglich).
31. August 2009
WS/SoSe

Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie 

Master
of Arts

Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich).
29. Juli 2009

WS

Management (Accounting and Finance) 2) Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich).
15. Juli 2009 WS
Management (Accounting and Information Management) 2) Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich).
15. Juli 2009 WS
Management (Finance and Information Management) 2) Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich).
15. Juli 2009 WS
Mathematik Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich).
31. August 2009 WS/SoSe
Modern East Asian Studies 1) Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
     
Money and Finance 2) Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich).
15. Juli 2009 WS
Performing Arts Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich).
S. hier und hier WS

Physik

Master
of Science

Informationen des Fachbereichs
Bewerbung ist an das Studierendensekretariat zu richten. 
31. August 2009

WS/SoSe

Physik der Informationstechnologie Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung ist an das Studierendensekretariat zu richten.
S. Informationen des Fachbereiches WS
Physische Geographie 1) Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich).
1. Juli 2009 WS
Politikwissenschaft Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. Juli 2009 WS
Politische Theorie Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. Juli 2009 WS

Quantitative Economics 2)

Master
of Science

Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich möglich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. Juli 2009

WS

Religionswissenschaft Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs s. Informationen des Fachbereichs WS
Sinologie Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich möglich (keine Online-Bewerbung möglich)
s. Informationen des Fachbereiches WS
Sports Medicine / Exercise Physology Master
of Arts
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich möglich.
bis 10. September 2009 (Posteingang) WS
Umweltwissenschaften  Master
of Science
Informationen des Fachbereichs 
Bewerbung nur beim Fachbereich möglich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. August 2009 WS
Wirtschaftspädagogik 2) Master
of Science
Informationen des Fachbereichs
Bewerbung nur beim Fachbereich möglich (keine Online-Bewerbung möglich)
15. Juli 2009 WS

1) Die Einführung ist zum Wintersemester 2009/2010 geplant.
2) Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt

C) Bewerbung (Master-Studiengänge)

Nachzuweisende Voraussetzungen für die jeweiligen Master-Studiengänge, vgl. die Tabelle V B)

Alle Masterstudiengänge unterliegen unterschiedlichen Auswahlkriterien der anbietenden Fachbereiche. Das betrifft sowohl die jeweiligen Bewerbungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen als auch die jeweiligen Auswahlkriterien.

Beachten Sie bitte in der Tabelle V B) die Master-Studiengänge, für die Sie sich direkt beim Fachbereich oder Prüfungsausschuss des Fachbereiches bewerben müssen. Bei diesen Bewerbungen sind abweichende Forderungen des Fachbereiches an Bewerbungsunterlagen möglich. 

Für die Studiengänge Master of Science Physik und Master of Science Physik der Informationstechnologie:

bewerben Sie sich mit allen dafür erforderlichen Unterlagen beim Studierendensekreta-riat im SSC. Den Antrag mit allen notwendigen Erläuterungen finden Sie unter
http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/download/a-master.pdf. Sofern Unterlagen nachgereicht werden können, ist dieses in den Erläuterungen erklärt. Zu den Unterla-gen, die wir in der Regel bei einer Bewerbung brauchen, gehören beispielweise
  • Der ausgefüllte Bewerbungsantrag
  • Der Lebenslauf
  • Der Sprachnachweis oder die DSH-Prüfung (bei deutschsprachigen Master-Studiengängen)
  • Kopie des Abschlusszeugnisses
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)

Für den Studiengang Master of Science Chemie

bewerben Sie sich mit der zentralen Online-Bewerbung:
http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html
Auch Bewerber mit einer ausländischen HZB (Bewerbung nicht durch uni-assist)


Bitte beachten Sie bei den Masterstudiengängen die jeweiligen Vorbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen sowie die Bewerbungsfristen, die Sie auf den jeweiligen Webseiten der Fachbereiche finden können.

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7.  Merkblatt über die Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen

(gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert aufgrund von Angaben des BKK Bundesverbandes, 45128 Essen)

Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung

Jede/r Studienbewerber/in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem/der Studienbewerber/in eine Bescheinigung darüber aus,

  • ob er/sie versichert ist oder

  • ob er/sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.

Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.

Welche Krankenkasse ist für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig?

Studienbewerber/innen erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden.

Studienbewerber/innen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, welche die Befreiung ausspricht.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Falls sie Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden. Zuständig für die Befreiung sind alle Ersatzkassen (z.B. AOK, DAK, BEK, TK, etc). Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.

Versicherungstatbestände

Versicherungspflichtig sind Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten/innen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.

Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn

  • die Art der Ausbildung,

  • familiäre Gründe,

  • persönliche Gründe,

insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.

Studenten/innen die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d.h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, wird nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

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geändert am 26. Oktober 2009  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 26. Oktober 2009, 18:04
http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/beweundzul/index.html