Bewerbung und Zulassung für das Wintersemester 2009/2010
Begrüßung
1) Wer kann sich mit dem Aufnahmeantrag der Universität bewerben?
2) Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
3) Ablauf der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
4) Studienangebot der Universität Frankfurt
5) Fächerkombinationen
6) Bewerbungsverfahren
I) Intern zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
II) Studiengänge/-fächer mit Eignungsprüfung
III) Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
IV) ZVS-Fächer (zulassungsbeschränkte Studiengänge der ZVS mit Hochschulauswahlverfahren)
V) Master-Studiengänge
7) Merkblatt zur Krankenversicherung
Herzlich willkommen an der Goethe-Universität!
Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber,
wir freuen uns, dass Sie sich zu einem Studium an der Goethe-Universität Frankfurt entschlossen haben.
Falls Sie sich noch nicht für einen bestimmten Studiengang entschieden haben, sollten Sie sich zunächst im Studien-Service-Center beraten lassen. Für spezielle Fragen hinsichtlich der einzelnen Studiengänge stehen Ihnen die Fachberater/innen der jeweiligen Studienfächer in den Instituten und Seminaren der Fachbereiche zur Verfügung. Informationen im Internet gibt es unter:
http://www.uni-frankfurt.de/studium/
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) nur dann haben, wenn Sie zu Beginn oder während des Dienstes für diesen Studiengang tatsächlich eine Zulassung erhalten hatten, oder wenn für diesen Studiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Zulassungsbeschränkung bestand.
Alle ausländischen oder staatenlosen Bewerber/innen wenden sich bitte immer zuerst an das International Office der Universität. Sie erhalten dort alle Informationen zur Bewerbung an der Universität Frankfurt im uni-assist-Verfahren.
Alle ausländischen, staatenlosen Bewerber/innen oder deutsche Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen Deutschkenntnisse nachweisen. Informationen über das geforderte Niveau der Deutschkenntnisse erteilt das International Office.
Ausgenommen sind ausländische oder staatenlose Bewerber/innen, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben und als "Bildungsinländer/innen" gelten. Diese wenden sich unmittelbar an das Studierendensekretariat.
Wir wünschen allen Studienanfängern und Studienanfängerinnen einen guten Studienstart und ein erfolgreiches Studium.
Ihr Team im Studien-Service-Center
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1. Wer kann sich mit dem Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung) der Universität bewerben?
1. Studienbewerber/innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Hochschulzugangsberechtigung können sich mit dem Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung) der Universität bewerben.
2. Ausländische und staatenlose Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung gelten als Bildungsinländer/innen und können sich ebenfalls mit dem Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung) der Universität bewerben.
Deutschkenntnisse:
Alle Bewerber/innen und Bewerber/innen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen Deutschkenntnisse nachweisen. Informationen über das geforderte Niveau der Deutschkenntnisse erteilt das International Office.
3. Ausländische, staatenlose oder deutsche Bewerber/innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Die Goethe-Universität Frankfurt am Main hat dem Bewerbungsverfahren für ausländische Studienbewerber ein Vorprüfverfahren vorangestellt, das "uni-assist-Verfahren".
uni-assist, die "Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen", prüft die an die Universität Frankfurt gerichteten internationalen Studienbewerbungen gegen ein Entgelt auf das vollständige Vorliegen aller Zulassungsvoraussetzungen vor und gibt die Bewerberdaten in ein Computersystem ein.
Ausländische, staatenlose oder deutsche Bewerber/innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich deshalb ausschließlich über die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e.V. in Berlin. Die Bewerbungsadresse lautet:
Goethe-Universität, c/o uni-assist e.V., Helmholtzstr. 2-9, 10587 Berlin.
Nähere Informationen und Bewerbungsformulare erhalten Sie in der Bewerberberatung des International Office oder unter
http://www.uni-frankfurt.de/international/students/bewerber/index.html.
HINWEIS: Bewerbung zu Masterstudiengängen erfolgt nicht über uni-assist. Bitte beachten Sie bei den Masterstudiengängen die jeweiligen Vorbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen, s. Master-Studiengänge.
4. Studienbewerber zu einem höheren Fachsemester: Bitte beachten Sie die Liste der zulassungsbeschränkten Fächer in höheren Fachsemestern.
Der Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung)der Universität ist nicht für Bewerbungen der ZVS-Studiengänge zu verwenden (vgl. Bewerbungsverfahren IV).
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2. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Seiten sorgfältig durchzulesen. Viele Ihrer Fragen werden sich dadurch klären lassen und Sie vermeiden Fehler bei der Bewerbung um Ihren Studienplatz. Diese Seite leitet Sie Schritt für Schritt durch das Bewerbungsverfahren:
- Prüfen Sie, ob der Aufnahmeantrag (Online-Bewerbung) der richtige für Sie ist (vgl. Punkt 1)
- Stellen Sie fest, ob der von Ihnen gewählte Studiengang zulassungsfrei, universitätsintern zulassungsbeschränkt oder mit einer Eignungsprüfung bzw. einem universitären Auswahlverfahren verbunden ist und informieren Sie sich über wichtige Besonderheiten im Bewerbungsverfahren.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Ablauf der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.
- Sofern Sie in dem gewählten Studiengang mit demselben oder einem anderen Abschlussziel eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie bei dem jeweilig zuständigen Prüfungsamt an der Universität Frankfurt klären, ob Sie im gewählten Studiengang noch einen Prüfungsanspruch haben.
- Füllen Sie mit Hilfe dieser Seite oder den Anleitungen der Online-Bewerbung das Antragsformular aus.
Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese zusammen mit dem Online-Aufnahmeantrag fristgemäß ein. Die Bewerbung soll über die Online-Bewerbung (http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html) erfolgen. Bitte achten Sie in ihrem eigenen Interesse auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, da Ihr Antrag andernfalls nicht bearbeitet werden kann.
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3. Ablauf der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
Schritt 1: Sie schicken Ihre Bewerbung an das Studierendensekretariat.
Universität Frankfurt, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt
Die Frist für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung ist der 15. Juli 2009.
Bitte beachten Sie, dass für einige Studiengänge eine Eignungsprüfung erforderlich ist.
Anmeldefristen zur Eignungsprüfung:
|
Studiengang/ -fach
|
Abschluss
|
Umfang
|
Studien- beginn
|
Anmeldeschluss zur Eignungsprüfung
|
|
Kunst
|
L1, L2, L3, L5
|
|
WS/SoSe |
15. Mai 2009 |
|
Kunstpädagogik
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe
|
15. Mai 2009 |
| Musik (in Kooperation mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst) |
L1, L2, L3, L5 |
|
WS |
Universität Frankfurt und Hochschule für Musik und Darstellende Kunst |
|
Sport
|
L2, L3
|
HF
|
WS |
15. Mai 2009 |
|
Sport
|
L1, L5
|
HF
|
WS |
s. Punkt II |
|
Sportwissenschaft
|
B.A.
|
HF
|
WS |
15. Mai 2009 |
|
Amerikanistik
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
01. Juni 2009 |
|
Anglistik
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
01. Juni 2009 |
| Englisch |
L1/L2/L3 |
|
WS/SoSe |
01. Juni 2009 |
| L5 |
|
WS |
Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung gewählt, ist die Anmeldung direkt im jeweiligen Institut vorzunehmen.
- Kunst/Lehramt und Kunstpädagogik/Magister bis 15. Mai für ein Wintersemester und bis 15. November für ein Sommersemester;
- Sport/L2,L3,L5 und Sportwissenschaften/Bachelor bis 15. Mai nur zum Wintersemester;
- Englisch/Lehramt, Amerikanistik und Anglistik/Magister bis 1. Juni für ein Wintersemester und bis 1. Dezember für ein Sommersemester.
Mit dem schriftlichen Nachweis der bestandenen Prüfung bewerben Sie sich dann form- und fristgerecht im Studierendensekretariat.
Es ist Voraussetzung, dass Ihre Unterlagen vollständig bis spätestens 17. Juli 2009 (für zulassungsbeschränkte Studiengänge) im Studierendensekretariat eingegangen sein müssen, damit Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen können. (Ausschlussfrist). Für zulassungsfreie Studiengänge müssen die Unterlagen bis spätestens 03. September 2009 eingegangen sein.
Maßgeblich für die fristgerechte Bewerbung ist nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.
Bitte achten Sie darauf, dass der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und alle Unterlagen beigefügt sind.
Die Bewerbung soll per Internet über eine Online-Bewerbung erfolgen. Sie können Ihre Unterlagen und den unterschriebenen Onlineformularausdruck schriftlich oder persönlich der Universität übermitteln. In jedem Fall müssen Sie sich in der angegebenen Bewerbungsfrist an das Studierendensekretariat wenden.
Schritt 2: Das Studierendensekretariat führt das Zulassungsverfahren durch und verschickt Zulassungs- und Ablehnungsbescheide.
Für zulassungsfreie Studiengänge erhalten Sie bei einer fristgemäßen, kompletten Bewerbung auf jeden Fall einen Studienplatz und eine entsprechende Mitteilung, sowie einen Bescheid über den fälligen Semesterbeitrag.
Gleichzeitig erhalten Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Goethe-Card (elektronischer Studierendenausweis/RMV-AStA-Semesterticket), den Sie mit einem Passbild versehen und unterschrieben zurücksenden müssen. Sobald dieser Antrag dem Studierendensekretariat vorliegt, der Semesterbeitrag auf dem Universitätskonto verbucht ist, bekommen Sie die Studienunterlagen (Stammdatenblatt, Semesterbescheinigungen) zugeschickt. Nähere Hinweise zum Verfahren, insbesondere zum elektronischen Studierendenausweis unter: http://goethecard.uni-frankfurt.de/index.html.
Der Studierendenausweis "Goethe-Card" wird nach einer brieflichen Benachrichtigung für Sie im Studien-Service-Center zur persönlichen Abholung bereit gestellt.
Zu zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie die Information unter Punkt 6 I c.
Schritt 3: Sie beginnen Ihr Studium
Bitte beachten Sie: Der Vorlesungsbeginn für das Wintersemester 2009/10 ist der 12. Oktober 2009. Vorlesungsschluss ist der 12. Februar 2010. Besorgen Sie sich bitte die Studien- und Prüfungsordnung sowie Infoblätter zu Ihrem Studiengang. Darüber hinaus nutzen Sie das elektronische Vorlesungsverzeichnis (LSF) und das kommentierte Vorlesungsverzeichnis für Ihren Studiengang. Es wird empfohlen, zu Semesterbeginn die Orientierungsveranstaltungen (http://www.uni-frankfurt.de/studium/studienbeginn/) Ihres Studiengangs zu besuchen. Dort können Sie sich Ihren Stundenplan zusammenstellen. Hierzu können Sie bei Bedarf die Hilfe Ihrer studentischen Fachschaft in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Orientierungsveranstaltungen in mehreren Fällen bereits in den Wochen vor Vorlesungsbeginn stattfinden. nach oben
|
Studiengang/Studienfach
|
Abschluss |
Beginn |
Bewerbung |
|
Afrikanistik
|
Master
|
WS
|
V 1)
|
|
Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft
|
Magister HF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Altorientalische Philologie
|
Magister NF
|
WS
|
III 2)
|
|
Amerikanistik
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
II
|
|
Anglistik
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
II
|
|
Archäologie und Gesch. der röm. Provinzen
|
Magister HF/NF
|
WS
|
III
|
|
Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients
|
Magister HF/NF
|
WS
|
III
|
|
Archäometrie
|
Magister NF
|
WS/SoSe
|
III 3)
|
| Betriebswirtschaftslehre |
NF |
WS/SoSe |
I |
|
Biochemie
|
Dipl.
|
WS
|
I 4)
|
|
Bioinformatik
|
B.Sc. (o.NF)
|
WS
|
I
|
|
Biowissenschaften
|
B.Sc. (o.NF)
|
WS
|
I 4)
|
|
Biologie
|
L2/L3/L5
|
WS
|
I
|
| Biophysik |
B.Sc. (o.NF) |
WS/(SoSe) |
I |
|
Chemie
|
B.Sc. (o. NF)
|
WS
|
I 4)
|
|
Chemie
|
Master
|
WS/SoSe
|
V 1)
|
|
Chemie
|
L2/L3
|
WS
|
I
|
|
Chemie
|
L5
|
WS
|
I
|
|
Computational Science
|
Master
|
WS
|
V 1)
|
|
Deutsch
|
L1/L2/L3
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Deutsch
|
L5
|
WS
|
I
|
| Dramaturgie |
Master |
WS |
V 1) |
|
Empirische Sprachwissenschaft
|
B.A. HF (m. NF)
|
WS
|
III
|
|
Empirische Sprachwissenschaft
|
B.A. NF
|
WS
|
III
|
|
Empirische Sprachwissenschaft
|
Master
|
WS
|
V 1)
|
|
Englisch
|
L1/L2/L3
|
WS/SoSe
|
I / II
|
|
Englisch
|
L5
|
WS
|
I / II
|
|
Erdkunde
|
L2/L3/L5
|
WS
|
I
|
| Erziehungswissenschaften |
B.A. (o. NF) |
WS/SoSe |
I |
|
Ethnologie, Historische
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Evangelische Theologie
|
Dipl.
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Evangelische Theologie
|
Pfarr.
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Evangelische Religion
|
L1/L2/L3
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Evangelische Religion
|
L5
|
WS
|
I
|
| Französisch |
L2/L3 |
WS/SoSe |
I |
|
Geographie
|
B.A./B.Sc. (o. NF)
|
WS
|
III
|
| Geographie |
B.A. (NF) |
WS |
III |
| Geographien der Globalisierung - Märkte und Metropolen |
Master |
|
V 10) |
|
Geowissenschaften
|
B.Sc. (o. NF)
|
WS/SoSe
|
III 5)
|
|
Geowissenschaften
|
Master
|
WS/SoSe
|
V 1)
|
|
Germanistik
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
| Geschichte |
L2/L5 |
WS |
I |
|
Geschichte
|
L3
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Geschichte
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Geschichte und Philosophie der Wissenschaften
|
Magister NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Griechische Philologie
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Griechisch
|
L3
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Hilfswissenschaften der Altertumskunde
|
Magister HF/NF
|
WS
|
III
|
|
Informatik
|
B.Sc. (o. NF)
|
WS
|
III
|
|
Informatik
|
Master
|
WS/SoSe
|
V 1) |
|
Informatik
|
L3
|
WS/SoSe
|
I
|
| Interdisciplinary Neuroscience |
Master |
WS |
V 1) |
| Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung |
Master |
WS |
V 1) |
| International Economics and Economic Policy |
Master |
WS |
V 1), 11) |
|
Italienisch
|
L3
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Japanologie
|
B.A. HF (m. NF)
|
WS
|
I
|
|
Japanologie
|
B.A. NF
|
WS
|
I
|
| Japanologie - Literatur und Ideenwelten |
Master |
WS |
V 1) |
|
Judaistik
|
Magister HF/NF
|
WS
|
III
|
|
Judaistik
|
Master
|
WS
|
V 1)
|
| Katholische Theologie |
B.A. HF (mit NF) |
WS/SoSe |
III |
| Katholische Theologie |
B.A. NF |
WS/SoSe |
III |
|
Katholische Religion
|
L1/L2/L3
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Katholische Religion
|
L5
|
WS
|
I
|
|
Klassische Archäologie
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Kognitive Linguistik
|
B.A. HF (o.NF)
|
WS
|
I
|
|
Kognitive Linguistik
|
Master
|
WS/SoSe
|
V 1)
|
|
Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie
|
B.A. HF (m. NF)
|
WS
|
I
|
|
Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie
|
B.A. NF
|
WS
|
I
|
|
Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie
|
Master
|
WS
|
V 1)
|
|
Kunst
|
L1/L2/L3/L5
|
WS
|
I / II
|
|
Kunstgeschichte
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Kunstpädagogik
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
II
|
|
Lateinische Philologie
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Latein
|
L3
|
WS/SoSe
|
I
|
| Management (Accounting and Finance) |
Master |
WS |
V 1), 11) |
| Management (Accounting and Information Management) |
Master |
WS |
V 1), 11) |
| Management (Finance and Information Management) |
Master |
WS |
V 1), 11) |
|
Mathematik
|
B.Sc. HF (o.NF)
|
WS/SoSe
|
III 5)
|
|
Mathematik
|
Master
|
WS
|
V 1)
|
|
Mathematik
|
L1/L2/L3
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Mathematik
|
L5
|
WS
|
I
|
|
Medizin
|
StEx
|
WS
|
IV 4)
|
| Meteorologie |
B.Sc. (o. NF) |
WS/SoSe |
III 5) |
| Modern East Asian Studies |
Master |
|
V 10) |
| Money and Finance |
Master |
WS |
V 1), 11) |
|
Musikwissenschaft
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Pädagogik
|
Magister NF
|
WS/SoSe
|
I
|
| Performing Arts |
Master |
WS |
V 1) |
|
Pharmazie
|
StEx
|
WS/SoSe
|
IV 4)
|
|
Philosophie
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Philosophie
|
L3
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Physik der Informationstechnologie
|
B.Sc. (o. NF)
|
WS
|
III
|
| Physik der Informationstechnologie |
Master |
WS |
V 1) |
| Physische Geographie |
Master |
|
V 10) |
|
Physik
|
B.Sc. (o. NF)
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Physik
|
Master
|
WS/SoSe
|
V 1)
|
|
Physik
|
L2 / L3 / L5
|
WS
|
I
|
| Politik und Wirtschaft |
L2/L3/L5 |
WS |
I |
|
Politikwissenschaft
|
B.A. (m. NF)
|
WS
|
I 7)
|
|
Politikwissenschaft
|
NF
|
WS
|
I 6)
|
|
Politikwissenschaft
|
Master
|
WS
|
I / V 1)
|
| Politische Theorie |
Master |
WS |
I / V 1) |
|
Psychologie
|
B. Sc.
|
WS
|
I 4) 14)
|
|
Quantitative Economics
|
Master
|
WS
|
V 1), 11)
|
|
Rechtswissenschaft
|
StEx
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Religionsphilosophie
|
Magister HF / NF
|
WS/SoSe
|
III
|
| Religionswissenschaft |
B.A. HF (m. NF) |
WS |
III 8) |
| Religionswissenschaft |
B.A. NF |
WS |
III 8) |
|
Romanistik
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
|
Sachunterricht
|
L1
|
WS/SoSe
|
I
|
|
Sinologie
|
B.A. HF (m. NF)
|
WS
|
III
|
|
Sinologie
|
B.A. NF
|
WS
|
III
|
| Sinologie |
Master of Arts |
WS |
V 1) |
|
Skandinavistik
|
Magister HF / NF
|
WS/SoSe
|
III
|
| Soziologie |
NF |
WS |
I 6) |
| Soziologie |
B.A. (m. NF) |
WS |
I 7) |
|
Spanisch
|
L3
|
WS/SoSe
|
I
|
| Sport |
L1, L5 |
WS |
I (s. Punkt II) |
|
Sport
|
L2, L3
|
WS
|
I/II
|
| Sports Medicine / Exercise Physiology |
Master |
WS |
V 1) |
|
Sportwissenschaft
|
B.A. HF (m. NF)
|
WS
|
II/III
|
|
Theater-, Film- u. Medienwissenschaft
|
Magister HF
|
WS
|
I
|
| Umweltwissenschaften |
Master |
WS/SoSe |
V 1) |
| Volkswirtschaftslehre |
NF |
WS/SoSe |
I |
|
Vor- u. Frühgeschichte
|
Magister HF/NF
|
WS/SoSe
|
III
|
| Wirtschaftspädagogik |
B. Sc. |
WS |
I |
| Wirtschaftspädagogik |
Master |
WS |
V 1), 11) |
|
Wirtschaftswissenschaften
|
B.Sc. (o. NF)
|
WS/SoSe
|
I 4)
|
|
Zahnmedizin
|
StEx
|
WS
|
IV 4)
|
Abkürzungen:
· Bewerbungsverfahren:
I = Universität: zulassungsbeschränkt
II = Universität: Eignungsprüfung erforderlich
III = Universität: nicht zulassungsbeschränkt
IV = ZVS: zulassungsbeschränkt
V = Master-Studiengänge
- WS = Bewerbung zum Wintersemester möglich
- SoSe = Bewerbung zum Sommersemester möglich
- HF = Hauptfach / NF = Nebenfach
- B.A. = Bachelor of Arts
- B.Sc. = Bachelor of Science
- B.A. HF (o.NF) = Zu diesem Bachelor-Hauptfach muss kein Nebenfach gewählt werden.
- B.A. HF (m.NF) = Zu diesem Bachelor-Hauptfach muss ein Nebenfach gewählt werden. Es kann entweder ein Bachelor-Nebenfach oder ein Magister-Nebenfach gewählt werden.
- B.A. NF = Zu diesem Bachelor-Nebenfach muss ein Hauptfach gewählt werden. Es kann entweder ein Bachelor-Hauptfach oder ein Magister-Hauptfach mit einem weiteren Nebenfach gewählt werden.
- Master = Master
- Dipl. = Diplom
- Magister HF = Magister Artium Hauptfach
- Magister NF = Magister Artium Nebenfach, kann als ein Nebenfach zu einem Bachelor Hauptfach oder zu einem Magister Hauptfach gewählt werden
- StEx = Staatsexamen
- Pfarr. = Pfarramt
- L1 = Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Staatsexamen
- L2 = Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Abschluss Staatsexamen
- L3 = Lehramt an Gymnasien mit dem Abschluss Staatsexamen
- L5 = Lehramt an Förderschulen mit dem Abschluss Staatsexamen
Fußnoten:
1) Bitte beachten Sie bei den Masterstudiengängen die jeweiligen Vorbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen.
2) Altorientalische Philologie ist nur als NF zum HF Archäologie und Kulturgeschichte d. Vord. Orients möglich.
3) Archäometrie ist als NF nur in Kombination mit dem HF/NF Vor- u. Frühgeschichte, Geschichte u. Kultur d. röm. Provinzen, Klass. Archäologie, Archäologie u. Kulturgeschichte des Vorderen Orients möglich.
4) Bitte beachten Sie die studiengangspezifischen Auswahlverfahren.
5) Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen. Bei einer Studienaufnahme zum Sommersemester ist eine Studienfachberatung am Fachbereich empfohlen.
6) Es wird zum Wintersemester 2009/2010 geplant, diese Studiengänge von Magister NF in Bachelor NF umzuwandeln.
7) Als Nebenfach kann auch das Fach Rechtswissenschaften gewählt werden. Vgl. dazu
Informationen des Fachbereichs.
8) Bachelorstudiengang Religionswissenschaft kann mit einem der folgenden Schwerpunkte gewählt werden: "Vergleichende Religionswissenschaft" (RW-VR) oder "Islamische Religion" (RW-IR).
9) Die Umstellung auf Bachelor ist zum Wintersemester 2009/2010 geplant.
10) Die Einführung ist zum Wintersemester 2009/2010 geplant.
11) Dieser Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt.
12) Keine Aufnahme zum Wintersemester 2009/2010, sofern der analoge Bachelor-Studiengang im Nebenfach eingeführt wird.
13) Keine Aufnahme zum Wintersemester 2009/2010, sofern der analoge Studiengang Erziehungswissenschaften Bachelor Nebenfach eingeführt wird.
14) Bitte nehmen Sie bei der Wahl des Studienganges Psychologie amSelf-Assessment-Test teil und fügen Sie die ausgedruckte Teilnahmebestätigung ihrer Bewerbung an das Studierendensekretariat bei. Den Test finden Sie unter:
http://www.psychologie.uni-frankfurt.de/Self-Assessment_-_Psychologie/index.html
nach oben
5. Fächerkombinationen
Diplom- und Staatsexamensstudiengänge (ohne Lehramt)
Bei den Studiengängen mit Abschluss Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehramt) müssen Sie bei der Bewerbung/Einschreibung nur das Hauptfach wählen.
Bachelorstudiengänge
Bei den Studiengängen mit Abschluss Bachelor ist es jeweils vom Studiengang abhängig, wie viele Fächer (Hauptfach oder Haupt- und Nebenfach) Sie bei der Bewerbung/Einschreibung wählen.
Magisterstudiengänge
Ein Magisterstudiengang besteht entweder aus zwei Hauptfächern (HF) oder einem Hauptfach (HF) und zwei Nebenfächern (NF). Die vollständige Fächerkombination muss auf dem Bewerbungsbogen eingetragen werden.
Lehramtsstudiengänge
Im Studiengang
Lehramt an Grundschulen (L1) müssen Sie drei Fächer wählen. Zwei der drei Fächer müssen Mathematik und Deutsch sein!
Im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) müssen Sie zwei Fächer für die Klassen 5-10 wählen.
Im Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) müssen Sie zwei Fächer für die Klassen 5-13 wählen.
Im Studiengang Lehramt an Förderschulen (L5) müssen Sie zwei der drei sonderpädagogischen Fachrichtungen (Lernhilfe, Pädagogik für Praktisch Bildbare, Erziehungshilfe) und ein Fach für die Klassen 5-10 wählen.
Bitte beachten Sie, dass alle Studienanfänger/innen in den Lehramtsstudiengängen bei der Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien den Nachweis eines 4-wöchigen Orientierungspraktikums vorlegen müssen. Informationen und Formblätter zum Orientierungspraktikum erhalten Sie im Amt für Lehrerbildung. Der Bericht zum Orientierungspraktikum muss bis zum 17.09.2009 im Amt für Lehrerbildung eingereicht sein.
Fächerangebot und Kombinationsmöglichkeiten in den Lehramtsstudiengängen:
|
Lehramtsstufe
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Grundschule (L1)
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Haupt- und Realschule (L2)
|
Gymnasium (L3)
|
Förderschule (L5) |
|
Fach
|
Klassen 1 - 6 |
Klassen 5 - 10 |
Klassen 5 -13 |
Klassen 5 - 10 |
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Biologie
|
-
|
X
|
X
|
X
|
|
Chemie
|
-
|
X
|
X
|
X
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|
Deutsch
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X (Pflicht)
|
X
|
X
|
X
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|
Englisch
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X
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X
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X
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X
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Erdkunde
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-
|
X
|
X
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X
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|
Ev. Religion
|
X
|
X
|
X
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X
|
|
Französisch
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-
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X
|
X
|
-
|
|
Geschichte
|
-
|
X
|
X
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X
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|
Griechisch
|
-
|
-
|
X
|
-
|
|
Informatik
|
-
|
-
|
X
|
-
|
|
Italienisch
|
-
|
-
|
X
|
-
|
|
Kath. Religion
|
X
|
X
|
X
|
X
|
|
Kunst
|
X
|
X
|
X
|
X
|
|
Latein
|
-
|
-
|
X
|
-
|
|
Mathematik
|
X (Pflicht)
|
X
|
X
|
X
|
|
Musik
|
1)
|
1)
|
1)
|
1)
|
|
Philosophie
|
-
|
-
|
X
|
-
|
|
Physik
|
-
|
X
|
X
|
X
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|
Politik und Wirtschaft
|
-
|
X
|
X
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X
|
|
Sachunterricht
|
X
|
-
|
-
|
-
|
|
Spanisch
|
-
|
-
|
X
|
-
|
|
Sport
|
X
|
X
|
X
|
X
|
1) Nur zum Wintersemester. Bewerbung/Studien: Hochschule für Musik u. Darstellende Kunst/Frankfurt
nach oben
6. Bewerbungsverfahren
I) Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)
A) Verfahren Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität) Einige Studiengänge/-fächer sind universitätsintern zulassungsbeschränkt. Die Studienplätze werden in diesem Verfahren zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens vergeben. Als
Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung (ausgenommen Studienzeiten). Bei dem
hochschulinternen Auswahlverfahren gibt es je nach Studiengang bzw. Studienfach unterschiedliche Kriterien.
Hochschulinterne Auswahlverfahren (80% aller Studienplätze):
· Biochemie / Diplom (nur WS)
Die Auswahl erfolgt aufgrund des Ergebnisses eines Auswahlgesprächs. Übersteigt die Zahl der Studienbewerber die dreifache Zahl der zu vergebenden Studienplätze, wird eine Rangfolge nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung gebildet. Zum Auswahlgespräch eingeladen werden die nach dieser Rangfolge besten Studienbewerberinnen und Studienbewerber. (S. auch Informationen zum Studienfach und dem Fachbereich)
· Biowissenschaften / Bachelor of Science (nur WS)
Kriterien für die Auswahl und ihre Gewichtung
- die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (wird mit Faktor 0,66 gewichtet)
- der Durchschnitt aus den Noten, die in der Oberstufe in den naturwissenschaftlichen Fächern (Biowissenschaften, Chemie und Physik) und in dem Fach Mathematik erzielt wurden (einschließlich Abiturprüfungsnoten), wird mit dem Faktor 0,34 gewichtet.
Die Wertigkeit der Einzelnoten im Abitur (Grundkurs, Leistungskurs, Prüfung) wird beibehalten.
· Chemie / Bachelor of Science (nur WS)
Kriterien für die Auswahl
1) Bewerber mit einer Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bis zu 2,0 werden ohne weiteres Auswahlverfahren aufgenommen
2) Die weiteren noch verfügbaren Plätze werden auf der Basis eines Auswahlgesprächs vergeben. Aus den Bewerbern mit einer Note über 2,0 wird für die Vorauswahl eine Rangliste aller Studienbewerberinnen und Studienbewerber nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung erstellt.
Das Auswahlgespräch wird auf der Basis eines einheitlichen Fragebogens durchgeführt. Es wird der biographische Fragebogen herangezogen. Das Ergebnis des Auswahlgesprächs wird mit einer Note versehen, die dem Schulnotensystem angelehnt ist.
Die Rangliste wird folgendermaßen erstellt: Durchschnittsnote * 0,51 + Note des Auswahlgesprächs * 0,49.
Besteht Ranggleichheit, wird vorrangig ausgewählt, wer zu dem Personenkreis nach § 7 Abs. 1 Vergabeverordnung Hessen gehört. Im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.
· Psychologie / Bachelor of Science (nur WS)
Kriterien für die Auswahl und ihre Gewichtung
- 95 % der Studienplätze werden nach folgenden Kriterien vergeben:
a) die Durchschnittsnote im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
b) die Anzahl der belegten Halbjahre in der ersten Fremdsprache ab Klasse 5
c) die Anzahl der Fremdsprachen im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
d) die Note im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Mathematik (Durchschnitt aus den erzielten Punkten der belegten Halbjahre in Stufe 12 und 13 sowie ggf. den
Punkten in der Abiturprüfung, umgerechnet auf die Notenskala 1 bis 6)
Die in den Punkten a) bis d) genannten Kriterien tragen prozentual folgendermaßen zur Bildung der Rangliste bei:
a) die Durchschnittsnote im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung mit 61%
b) die Anzahl der belegten Halbjahre in der ersten Fremdsprache ab Klasse 5 mit 24%
c) die Anzahl der Fremdsprachen mit 13%
d) die Note im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Mathematik mit 2%
- 5% der Studienplätze werden an Studienbewerberinnen und Studienbewerber vergeben, die besondere außerschulische Qualifikationen nachweisen. Hierzu ist der biographische Fragebogen heranzuziehen.
Besteht Ranggleichheit, wird vorrangig ausgewählt, wer zu dem Personenkreis nach § 7 Abs. 1 Vergabeverordnung Hessen gehört. Im übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.
· Wirtschaftswissenschaften (Bachelor of Science)
Kriterien für die Auswahl und ihre Gewichtung
- 95% der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote im Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
- 5 % der Studienplätze werden ausschließlich auf Basis einer Darstellung der außerschulischen Leistungen laut Formblatt vergeben. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften wertet die Darstellungen der außerschulischen Leistungen aus und erstellt eine Bewerberrangfolge. Näheres hierzu finden Sie hier.
· Bei allen anderen N.C.-Studiengängen werden die 80% im hochschulinternen Auswahlverfahren nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. die Abiturnote) vergeben. Informationen zu den Studienfächern finden Sie auch in den Fachbereichen (http://www.uni-frankfurt.de/fb/index.html).
Die Bewerbung sollte per Internet über die Online-Bewerbung (http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html) erfolgen.
B) Studienangebot Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)
Fächer mit hochschulinternen Auswahlverfahren.
Informationen über zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge s. Punkt V.
|
Studiengang
|
Abschl.
|
Studien- beginn |
|
Lehramt Grundschule
|
L1
|
WS/SoSe |
| Lehramt Haupt- und Realschule |
L2 |
WS/SoSe |
| Lehramt Gymnasium |
L3 |
WS/SoSe |
|
Lehramt Förderschule
|
L5
|
WS |
| Betriebswirtschaftslehre |
NF |
WS/SoSe |
|
Biochemie
|
Dipl
|
WS |
|
Bioinformatik
|
B.Sc. (o.NF)
|
WS |
| Biowissenschaften |
B. Sc. (o.NF) |
WS |
| Biophysik |
B. Sc. (o. NF) |
WS/SoSe |
| Chemie |
B. Sc. (o. NF) |
WS |
| Erziehungswissenschaften |
B. A. (o. NF) |
WS/SoSe |
|
Japanologie
|
B.A. HF (m. NF)
|
WS |
|
Japanologie
|
B.A. NF
|
WS |
|
Kognitive Linguistik
|
B.A. HF (o. NF)
|
WS |
|
Kulturanthropologie
|
B.A. HF (m. NF)
|
WS |
|
Kulturanthropologie
|
B.A. NF
|
WS |
|
Pädagogik
|
Magister NF
|
WS/SoSe |
|
Politikwissenschaft 1)
|
B.A. (m. NF)
|
WS |
|
Politikwissenschaft
|
Magister NF
|
WS |
| Psychologie |
B.A. |
WS |
|
Rechtswissenschaft
|
StEx.
|
WS/SoSe |
| Soziologie 1) |
B.A. (m. NF) |
WS |
|
Soziologie
|
Magister NF
|
WS |
|
Theater-, Film- und Medienwissenschaften
|
Magister HF
|
WS |
| Volkswirtschaftslehre |
NF |
WS/SoSe |
| Wirtschaftspädagogik |
B. Sc. |
WS |
|
Wirtschaftswissenschaften
|
B.Sc. (o.NF.)
|
WS/SoSe |
Zulassungswerte zu dem Verfahren vergangener Semester vgl. http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/zulassungswerte.html
1) Als Nebenfach kann auch das Fach Rechtswissenschaften gewählt werden. Vgl. dazu Informationen des Fachbereichs.
2) Für das Studienfach ist eine Zulassungesbeschränkung beantragt.
C) Bewerbung Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Bewerbung:
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Hefter, Klarsichthüllen etc. ein, da die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Bitte keine Originalzeugnisse einreichen!
- Ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag (Online-Formularausdruck)
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) als amtlich beglaubigte Kopie.
- Versicherungsbescheinigung (keine Versicherungs-Chipkarte) Ihrer Krankenkasse mit der Angabe Ihrer Versicherungsnummer und der Betriebsnummer der Krankenkasse. Falls sie Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden (s. auch Merkblatt über die Krankenversicherung)
- Falls Sie schon studiert haben, eine Bescheinigung (z.B. Stammdatenblatt) der zuletzt besuchten Hochschule mit Angaben der von Ihnen verbrachten Studienzeiten einschließlich Urlaubssemester und der jeweils gewählten Studiengänge.
- Eventuell abgelegte Zwischenprüfungen, Vordiplom etc. sind durch Zeugniskopien nachzuweisen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Scheine ein.
- Tabellarischer Lebenslauf, Bescheinigung über evtl. Berufsausbildung und eine Dienstzeitbescheinigung (Wehr-/Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr), Zulassungsbescheid bei früherer Zulassung.
- Bei abgeschlossenem Erststudium eine formlose Begründung für das Zweitstudium und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (siehe auch gesonderte Hinweise zum Zweitstudium).
- Eventuell vorhandene Semesteranerkennungen eines Prüfungsamts der Goethe-Universität.
- Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihres Antrages, da dieser sonst nicht bearbeitet werden kann.
Für die Bewerbung zum Studiengang Chemie Bachelor sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:
- Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: eine Kopie des Abiturzeugnisses sowie ein biographischer Fragebogen (tabellarischer Lebenslauf mit einer Darstellung der außerschulischen Leistungen). Weitere Informationen s. Seiten des Fachberechs.
Für die Bewerbung zum Studiengang Psychologie Bachelor (nur WS) sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:
- ein biographischer Fragebogen sowie eine von der Schule bestätigte Aufstellung über die Anzahl der belegten Halbjahre in der ersten Fremdsprache ab der Klasse 5 (sofern die Anzahl nicht aus dem Abiturzeugnis hervorgeht). Dabei werden Halbjahre eines wiederholten Schuljahres nicht berücksichtigt.
- Bitte nehmen Sie bei der Wahl des Studienganges Psychologie amSelf-Assessment-Test teil und fügen Sie die ausgedruckte Teilnahmebestätigung ihrer Bewerbung bei. Den Test finden Sie unter:
http://www.psychologie.uni-frankfurt.de/Self-Assessment_-_Psychologie/index.html
Für die Bewerbung zum Studiengang Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:
- Den Vordruck zu außerschulischen Leistungen, welche die Motivation für das Studium begründen. (Bitte verwenden Sie auf der Informationsseite des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften den entsprechenden Vordruck).
- Die Erklärung zur Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bewerbungen ohne Erklärung können nur für das erste Semester bearbeitet werden. Eine nachträgliche Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen ist in diesem Fall ausgeschlossen. (Den Vordruck finden Sie hier).
Ablauf der Bewerbung in allen Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung und Bewerbung bei der Universität
Sie können Ihre Daten bequem mit dem Onlineformular an die Universität senden und die oben aufgeführten Bewerbungsunterlagen in der angegebenen Bewerbungsfrist an das Studierendensekretariat im Studien-Service-Center schicken.
Nach einer erforderlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie von der Universität einen Bescheid (Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid).
D) Fristen Zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)
Für die universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengänge ist eine form- und fristgerechte Bewerbung bis 15. Juli 2009 erforderlich (Ausschlussfrist). Bitte beachten Sie auch die eingeführten und beantragten Eignungsprüfungen für verschiedene Studiengänge und die damit verbundenen Anmeldefristen beim jeweiligen Institut (Verfahren II).
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II) Studiengänge mit Eignungsprüfung (Universität)
A) Verfahren Eignungsprüfung (Universität)
Die Bewerbung kann bequem per Internet über eine Online-Bewerbung (http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html) erfolgen.
B) Studienangebot Eignungsprüfung (Universität)
Fächer mit Eignungsprüfung durch die Universität
|
Studien- gang/ -fach
|
Abschluss
|
Umfang
|
Studien- beginn
|
Anmelde- schluss zur Eignungs- prüfung
|
Weitere Informationen |
|
Kunst
|
L1, L2, L3, L5
|
|
WS |
15. Mai |
Anmeldung zur Eignungsprüfung (PDF)
Ordnung der Eignungsprüfung (PDF):
Informationen des Fachbereichs
|
|
Kunst- pädagogik
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe
|
15. Mai (für WS) sowie 15. Nov. (für SoSe.) |
Anmeldung zur Eignungsprüfung (PDF)
Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)
Informationen des Fachbereichs
|
|
Musik (in Kooperation mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst)
|
L1, L2, L3, L5
|
|
|
siehe Hochschule für Musik und Darstellende Kunst |
Bewerbung und Informationen zur Aufnahmeprüfung
|
|
Sport
|
L2, L3
|
HF
|
WS |
15. Mai |
Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)
Informationen des Fachbereichs (PDF)
|
|
Sport
|
L1, L5
|
HF
|
WS |
|
Vor der Immatrikulation sind folgende Voraussetzungen gemäß § 63 Abs. 4 HHG nachzuweisen: - Vorlage des Deutschen Sportabzeichens (mindestens Bronze, nicht älter als ein Jahr), alternativ der Nachweis, dass das Leistungsfach Sport im Abiturzeugnis mit mindestens 8 Punkten bewertet worden ist. - Eine sportärztliche Bescheinigung aus der hervorgeht, dass der Studienbewerber sporttauglich ist und die bei Vorlage nicht älter als sechs Monate sein darf. Für die sportärztliche Bescheinigung ist das dafür vorgesehene Formular zu verwenden. |
|
Sport- wissenschaft
|
B.A.
|
HF
|
WS |
15. Mai |
Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)
Informationen des Fachbereichs
|
|
Amerikanistik
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
01. Juni (WS), 01. Dez. (SoSe) |
Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)
Informationen des Fachbereichs
|
|
Anglistik
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
01. Juni (WS), 01. Dez. (SoSe) |
Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)
Informationen des Fachbereichs
|
| Englisch |
L1/L2/L3 |
|
WS/SoSe |
01. Juni (WS), 01. Dez. (SoSe) |
Ordnung der Eignungsprüfung (PDF)
Informationen des Fachbereichs
|
| L5 |
|
WS |
01. Juni (WS) |
C) Bewerbung: Eignungsprüfung (Universität)
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Bewerbung:
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Hefter, Klarsichthüllen etc. ein, da die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Bitte keine Originalzeugnisse einreichen!
- Ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag (Online-Formularausdruck)
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) als amtlich beglaubigte Kopie.
- Versicherungsbescheinigung (keine Versicherungs-Chipkarte) Ihrer Krankenkasse mit der Angabe Ihrer Versicherungsnummer und der Betriebsnummer der Krankenkasse. Falls sie Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden (s. auch Merkblatt über die Krankenversicherung)
- Falls Sie schon studiert haben eine Bescheinigung (z.B. Stammdatenblatt) der zuletzt besuchten Hochschule mit Angaben der von Ihnen verbrachten Studienzeiten einschließlich Urlaubssemester und der jeweils gewählten Studiengänge.
- Eventuell abgelegte Zwischenprüfungen, Vordiplom etc. sind durch Zeugniskopien nachzuweisen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Scheine ein.
- Tabellarischer Lebenslauf, Bescheinigung über evtl. Berufsausbildung und eine Dienstzeitbescheinigung (Wehr-/Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr).
- Bei abgeschlossenem Erststudium eine formlose Begründung für das Zweitstudium und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (siehe auch gesonderte Hinweise zum Zweitstudium).
- Eventuell vorhandene Semesteranerkennungen eines Prüfungsamts der Goethe-Universität.
- Der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung
- Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihres Antrages, da dieser sonst nicht bearbeitet werden kann.
Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung gewählt, ist die Anmeldung direkt im jeweiligen Institut vorzunehmen.
- Kunst/Lehramt und Kunstpädagogik/Magister bis zum 15. Mai für ein Wintersemester und bis 15. November für ein Sommersemester;
- Sport/L2,L3 und Sportwissenschaft/Bachelor bis 15. Mai nur zum Wintersemester;
- Englisch/Lehramt, Amerikanistik und Anglistik/Magister bis 1. Juni für ein Wintersemester und bis 1. Dezember für ein Sommersemester.
Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, erhalten Sie einen Bescheid vom zuständigen Fachbereich über die bestandene Eignungsprüfung.
Mit dem schriftlichen Nachweis der bestandenen Prüfung bewerben Sie sich dann form- und fristgerecht im Studierendensekretariat.
D) Fristen: Eignungsprüfung (Universität)
Maßgeblich für die fristgerechte Bewerbung ist nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.
Die Bewerbungsfristen für die mit einer Eignungsprüfung versehenen Fächer finden sie unter Punkt 3.
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III) Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)
A) Verfahren Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)
Studienbewerber/innen für nicht zulassungsbeschränkte Fächer immatrikulieren sich direkt über die Online-Bewerbung in der festgelegten Frist. Online-Einschreibung: (http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html)
B) Studienangebot Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)
Diplomstudiengänge
|
Studiengang/ -fach
|
Abschluss
|
Studienbeginn
|
|
Evangelische Theologie
|
Dipl.
|
WS/SoSe
|
Bachelor-Studiengänge
|
Studiengang/ -fach
|
Abschluss
|
Umfang
|
Studienbeginn |
|
Empirische Sprachwissenschaft
|
B.A.
|
HF (mit NF)
|
WS |
|
Empirische Sprachwissenschaft
|
B.A.
|
NF
|
WS |
| Geographie |
B.A./B.Sc. |
HF (o.NF) |
WS |
| Geographie |
B.A. |
NF |
WS |
|
Geowissenschaften 2)
|
B.Sc.
|
HF (o.NF)
|
WS/SoSe |
|
Informatik
|
B.Sc.
|
HF (o.NF)
|
WS |
| Katholische Theologie |
B.A. |
HF (mit NF) |
WS/Sose |
| Katholische Theologie |
B.A. |
NF |
WS/Sose |
| Mathematik 2) |
B. Sc |
HF (o. NF) |
WS/SoSe |
| Meteorologie 2) |
B. Sc. |
HF (o. NF) |
WS/SoSe |
|
Physik
|
B.Sc.
|
HF (o.NF)
|
WS/SoSe |
|
Physik der Informationstechnologie
|
B.Sc.
|
HF (o.NF)
|
WS |
| Religionswissenschaft 1) |
B.A. |
HF (mit NF) |
WS |
| Religionswissenschaft 1) |
B.A. |
NF |
WS |
| Sinologie |
B.A. |
HF (mit NF) |
WS |
| Sinologie |
B.A. |
NF |
WS |
| Sportwissenschaft |
B.A. |
HF (mit NF) |
WS |
1) Bachelorstudiengang Religionswissenschaft kann mit einem der folgenden Schwerpunkte gewählt werden: "Vergleichende Religionswissenschaft" (RW-VR) oder "Islamische Religion" (RW-IR).
2) Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen. Bei einer Studienaufnahme zum Sommersemester ist eine Studienfachberatung am Fachbereich empfohlen.
Magisterstudiengänge
|
Studiengang/ -fach
|
Abschluss
|
Umfang
|
Studienbeginn |
| Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft |
Magister |
HF |
WS/SoSe |
|
Altorientalische Philologie 1)
|
Magister
|
NF
|
WS |
|
Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen
|
Magister
|
HF/NF
|
WS |
|
Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients
|
Magister
|
HF/NF
|
WS |
|
Archäometrie 2)
|
Magister
|
NF
|
WS/SoSe |
| Germanistik |
Magister |
HF/NF |
WS/SoSe |
|
Geschichte
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Geschichte und Philosophie der Wissenschaften
|
Magister
|
NF
|
WS/SoSe |
|
Griechische Philologie
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Hilfswissenschaften der Altertumskunde
|
Magister
|
HF/NF
|
WS |
|
Historische Ethnologie
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Judaistik
|
Magister
|
HF/NF
|
WS |
|
Klassische Archäologie
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Kunstgeschichte
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Lateinische Philologie
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Musikwissenschaft
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Philosophie
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Religionsphilosophie
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Romanistik
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Skandinavistik
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
|
Vor- und Frühgeschichte
|
Magister
|
HF/NF
|
WS/SoSe |
1) Altorientalische Philologie ist nur als NF zum HF Archäologie und Kulturgeschichte d. Vord. Orients möglich
2) Archäometrie ist nur als NF in Kombination mit dem HF/NF Vor- u. Frühgeschichte, Geschichte u. Kultur d. röm. Provinzen, Klass. Archäologie, Archäologie u. Kulturgeschichte des Vorderen Orients möglich
Pfarramt
|
Studiengang/-fach
|
Abschluss
|
Studienbeginn
|
|
Evangelische Theologie
|
Pfarramt
|
WS/SoSe
|
C) Einschreibung: Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Einschreibung:
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Hefter, Klarsichthüllen etc. ein, da die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Bitte keine Originalzeugnisse einreichen!
- Ausgefüllter und unterschriebener Online-Formularausdruck bzw. ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) als amtlich beglaubigte Kopie.
- Versicherungsbescheinigung (keine Versicherungs-Chipkarte) Ihrer Krankenkasse mit der Angabe Ihrer Versicherungsnummer und der Betriebsnummer der Krankenkasse. Falls sie Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden (s. auch Merkblatt über die Krankenversicherung)
- Falls Sie schon studiert haben eine Bescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angaben der von Ihnen verbrachten Studienzeiten einschließlich Urlaubssemester der jeweils gewählten Studiengänge.
- Bei Promotionsstudium: Bescheinigung über die Annahme als Doktorand/in.
- Falls Sie schon studiert haben den Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule.
- Tabellarischer Lebenslauf, Bescheinigung über evtl. Berufsausbildung und eine Dienstzeitbescheinigung (Wehr-/Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr), Zulassungsbescheid bei früherer Zulassung.
- Eventuell abgelegte Zwischenprüfungen, Vordiplom etc. sind durch Zeugniskopien nachzuweisen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Scheine ein.
- Eventuell vorhandene Semesteranerkennungen eines Prüfungsamts der Goethe-Universität.
- Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihres Antrages, da dieser sonst nicht bearbeitet werden kann.
Ablauf der Einschreibung
Nach einer erforderlichen Bearbeitungszeit erhalten Sie von der Universität einen Studienplatz und eine Mitteilung darüber, sowie einen Bescheid über den fälligen Semesterbeitrag.
Gleichzeitig erhalten Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Goethe-Card (elektronischer Studierendenausweis/RMV-AStA-Semesterticket), den Sie mit einem Passbild versehen und unterschrieben zurücksenden müssen. Sobald dieser Antrag dem Studierendensekretariat vorliegt, der Semesterbeitrag auf dem Universitätskonto verbucht ist, bekommen Sie die Studienunterlagen (Stammdatenblatt, Semesterbescheinigungen) zugeschickt. Nähere Hinweise zum Verfahren, insbesondere zur Goethe-Card unter: http://goethecard.uni-frankfurt.de/index.html
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig sind!
D) Fristen: Nicht zulassungsbeschränkte Fächer (Universität)
Die Online-Bewerbung bis 31. August 2009 möglich. Die ausgedruckten Unterlagen sollen bis spätestens 03. September 2009 im Studierendensekretariat eingegangen sein. Maßgeblich für die fristgerechte Bewerbung ist nicht der Poststempel, sondern der Posteingang.
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IV) Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)
Zulassungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
für die Studiengänge:
A) Verfahren Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)
Der Bewerbungsantrag ist den ZVS-Bewerbungsunterlagen (ZVS-Info) zu entnehmen, die ab April (für ein Wintersemester) im Internet auf der Seite der ZVS oder im Studien-Service-Center und den Arbeitsämtern erhältlich sind (Bitte verwenden Sie nicht den Aufnahmeantrag oder Online-Bewerbung der Universität Frankfurt.). Die Bewerbung ist an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund zu richten. Im dem ZVS-Verfahren werden 20% aller Bewerber/innen direkt über die Abiturnote und 20% über Wartezeit ausgewählt. Die weiteren 60 % werden über ein Hochschulauswahlverfahren zugelassen, dass von der Universität Frankfurt durchgeführt wird. Die Bewerber/innen können an bis zu 6 Universitäten am jeweiligen Hochschulauswahlverfahren teilnehmen. Wenn Sie am Hochschulauswahlverfahren der Universität Frankfurt teilnehmen möchten, müssen Sie dies im ZVS-Antrag ankreuzen.
Vorauswahlverfahren
Bitte beachten Sie, dass die Universität Frankfurt die ZVS für die Studiengänge
Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie mit einen
Vorauswahlverfahren beauftragt hat.
Hochschulauswahlverfahren (60% aller Studienplätze)
Im Studiengang Pharmazie werden nur diejenigen Bewerber/innen in das Hochschulauswahlverfahren aufgenommen, die bei der Ortspräferenz im ZVS-Antrag Frankfurt mindestens als 3. Ortspräferenz angegeben haben.
Kriterien für die Auswahl:
95 % der Studienplätze werden nach dem Ergebnisses eines Auswahlgesprächs vergeben.
Für die Vorauswahl nach § 6 Abs. 4 wird eine Rangliste aller Studienbewerberinnen und Studienbewerber nach Ortspräferenz und Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nach folgendem Verfahren erstellt: Abiturnote plus Ortspräferenz multipliziert mit 0,1. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Durchführung des Auswahlgesprächs:
Das Auswahlgespräch erfolgt auf der Basis eines einheitlichen Frageleitfadens. Zum Auswahlgespräch wird der biographische Fragebogen herangezogen.
5 % der Studienplätze werden an Studienbewerberinnen und Studienbewerber vergeben, die besondere außerschulische Qualifikationen nachweisen. Hierzu ist der biographische Fragebogen heranzuziehen.
Im Studiengang Medizin werden nur diejenigen Bewerber/innen in das Hochschulauswahlverfahren aufgenommen, die eine Abiturnote bis zu einer Note 2,3 und die bei der Ortspräferenz im ZVS-Antrag Frankfurt mindestens 1 oder 2 als Ortspräferenz angegeben haben.
Kriterien für die Auswahl:
90 % der Studienplätze werden in der hochschuleigenen Auswahl folgendermaßen vergeben: Wichtigstes Kriterium der Auswahl ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Diese kann modifiziert werden, wenn Leistungskurse aus dem Bereich der Naturwissenschaften (einschließlich Mathematik), der Fremdsprachen sowie aus dem Fach Geschichte in der Abiturprüfung mit ? 10 Punkten benotet wurden. Die bereits abgeleisteten Monate des Krankenpflegepraktikums verbessern die Zulassungschancen ebenfalls.
Bis zu
10 % der zu vergebenden Studienplätze in der Hochschulauswahlquote werden nach dem Ergebnis von Auswahlgesprächen mit Bewerberinnen und Bewerbern, die hervorragende wissenschaftliche, kulturelle und/oder soziale Leistungen nachweisen konnten, vergeben. Grundvoraussetzung für die Einladung zu einem Auswahlgespräch ist die Auswahl der Universität Frankfurt/Main als 1. Ortspräferenz. Die Details der Bewerbungsmodalitäten und der Auswahl entnehmen Sie bitte dem nachstehend genannten Internetauftritt.
Im Studiengang Zahnmedizin werden nur diejenigen Bewerber/innen in das Hochschulauswahlverfahren aufgenommen, die eine Abiturnote bis zu einer Note 2,5 und die bei der Ortspräferenz im ZVS-Antrag Frankfurt mindestens 1 oder 2 als Ortspräferenz angegeben haben.
Kriterien für die Auswahl:
90 % der Studienplätze werden in der hochschuleigenen Auswahl folgendermaßen vergeben: Wichtigstes Kriterium der Auswahl ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Diese kann modifiziert werden, wenn Leistungskurse aus dem Bereich der Naturwissenschaften (einschließlich Mathematik), der Fremdsprachen sowie aus dem Fach Geschichte in der Abiturprüfung mit ? 10 Punkten wurden. Die bereits abgeleisteten Monate des Krankenpflegepraktikums und/oder die Ableistung einer Famulatur in einer zahnärztlichen Praxis oder in einem zahntechnischen Labor verbessern die Zulassungschancen ebenfalls.
Bis zu
10 % der zu vergebenden Studienplätze in der Hochschulauswahlquote werden nach dem Ergebnis von Auswahlgesprächen mit Bewerberinnen und Bewerbern, die hervorragende wissenschaftliche, kulturelle und/oder soziale Leistungen nachweisen konnten, vergeben. Grundvoraussetzung für die Einladung zu einem Auswahlgespräch ist die Auswahl der Universität Frankfurt/Main als 1. Ortspräferenz. Die Details der Bewerbungsmodalitäten und der Auswahl entnehmen Sie bitte dem nachstehend genannten Internetauftritt.
B) Studienangebot Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)
Fächer mit Bewerbung bei der ZVS (Vergabe von 20% nach Wartezeit und 20% nach Abiturnote) und dem Hochschulauswahlverfahren (Vergabe von 60 % der Plätze)
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Studiengang/ -fach
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Ab- schluss
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Studienbeginn
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Hochschulauswahlverfahren (Kurzbeschreibung) |
Informationen des Fachbereichs |
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Medizin
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StEx
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WS
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Durchschnittsnote, Einzelnoten, definierte Leistungskurse, bestimmte Vorleistungen und Auswahlgespräch |
Bewerbung / Studiengang |
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Pharmazie
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StEx
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WS/SoSe
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Auswahlgespräch (95%) und außerschulische Qualifikationen (5%) |
Bewerbung / Studiengang |
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Zahnmedizin
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StEx
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WS
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Durchschnittsnote, Einzelnoten, definierte Leistungskurse, bestimmte Vorleistungen und Auswahlgespräch |
Bewerbung / Studiengang |
C) Bewerbung: Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)
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Für die Bewerbung bis zum 31. Mai bzw. bis zum 15. Juli (vgl. Fristen) für die oben genannten ZVS-Studiengänge benötigen Sie den Antrag im ZVS-Info, den Sie ausgefüllt mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht an die ZVS schicken. Von der ZVS erhalten Sie dann einen Bescheid, ob Sie direkt über die 20% nach der Note des Abiturs oder direkt über die 20% Wartezeit zugelassen wurden oder, ob Sie am Hochschulauswahlverfahren (60%) an der Universität Frankfurt teilnehmen (sofern Sie die Universität Frankfurt bei der Ortspräferenz entsprechend angekreuzt haben.)
Unterlagen zur Bewerbung und Ablauf des Hochschulauswahlverfahrens für Pharmazie
- Bewerberinnen und Bewerber, die am Hochschulauswahlverfahrens der Universität Frankfurt in dem Studiengang Pharmazie teilnehmen wollen, sind gehalten, bis zum 15. Juli 2009
parallel zum Antrag bei der ZVS auch bei der Universität Frankfurt folgende Unterlagen einzureichen
- ein formloses Anschreiben mit Angabe des Namens, Adresse und des Studienwunsches,
- eine Kopie des ausgefüllten ZVS-Antrags,
- eine Kopie des Abiturzeugnisses,
- ein ausgefüllter biographischer Fragebogen (Fragenbogen als PDF hier).
Die Unterlagen sind bis zum 15. Juli 2009 an die folgende Adresse zu schicken:
Fr. Dr. Ilse Zündorf, Institut für Pharmazeutische Biologie, Goethe-Universität; FB 14; Max-von-Laue-Straße 9; 60438 Frankfurt am Main.
Unterlagen zur Bewerbung und Ablauf des Hochschulauswahlverfahrens für Medizin und Zahnmedizin
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Bewerberinnen und Bewerber, die am Hochschulauswahlverfahrens der Universität Frankfurt in dem Studiengang Medizin und Zahnmedizin teilnehmen wollen, werden gebeten, bis zum 15. Juli 2009 parallel zum Antrag bei der ZVS auch bei der Universität Frankfurt folgende Unterlagen einzureichen:
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung
- eine Kopie der Bewerbung bei der ZVS
und soweit vorhanden:
- beglaubigte Angaben zu herausragenden Leistungen auf wissenschaftlichem, kulturellem und/oder sozialem Gebiet
- belegte Angaben zur Ableistung des Krankenpflegepraktikums bzw. äquivalenten Tätigkeiten laut ÄAppO (Ärztliche Approbationsordnung) § 6; für die Bewerbung um einen Studienplatz verwenden Sie bitte dieses Formular (PDF-Dokument, 10 KB), zur Vorlage bei der Zentralen Eintragung am Fachbereich Medizin und beim Landesprüfungsamt (bei der Anmeldung zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) dieses Formular (PDF-Dokument, 7 KB)
- nur von Bewerbern für Zahnmedizin: belegte Angaben zur Ableistung einer Famulatur in einer zahnärztlichen Praxis oder in einem zahntechnischen Labor; für die Bewerbung um einen Studienplatz verwenden Sie bitte dieses Formular (PDF-Dokument, 10 KB), zur Vorlage bei der Zentralen Eintragung am Fachbereich Medizin dieses Formular (PDF-Dokument, 10 KB)
Das Krankenpflegepraktikum bzw. die Famulatur muss bis zum 15. Juli 2009 begonnen sein. Es werden insgesamt maximal drei Monate angerechnet. Bei der Zentralen Eintragung am Fachbereich Medizin ist das Zeugnis über den Krankenpflegedienst bzw. die Famulatur vorzulegen.Die Unterlagen sind bis zum 15. Juli 2009 an die folgende Adresse zu schicken:
Universität Frankfurt
Studierendensekretariat
Postfach 11 19 32
60054 Frankfurt am Main
Bitte senden Sie uns keine Original-Dokumente, sondern nur Kopien, da wir Ihnen die Unterlagen nicht zurückschicken können!
Weiterer Ablauf des Verfahrens für Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin
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Die Universität Frankfurt meldet nach der Durchführung des Hochschulauswahlverfahrens in den Studiengängen (Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin ) der ZVS eine Rangliste der Studienbewerber/innen.
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Die ZVS verschickt die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide.
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Alle Bewerber/innen, die eine Zulassung für die Universität Frankfurt erhalten und dort ihr Studium aufnehmen wollen, werden vom Studierendensekretariat der Universität Frankfurt zur Einschreibung eingeladen.
D) Fristen Zulassungsbeschränkte Fächer (ZVS)
Bewerbungsschluss
Wintersemester 2009/2010:
- 31. Mai 2009 für diejenigen, die ihr Abitur schon vor dem 16. Januar 2009 erworben haben ("Alt-Abiturienten/innen").
- 15. Juli 2009 für die "Neuen", die ihr Abitur nach dem 15. Januar 2009 erworben haben bzw. bis einschließlich 15. Juli 2009 erwerben werden ("Neu-Abiturienten/innen").
Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums.
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V) Master-Studiengänge
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen in alphabetischer Reihenfolge das Angebot an Master-Studiengängen im Wintersemester.
A) Verfahren (Master-Studiengänge)
Bitte beachten Sie in der nachfolgenden Tabelle unter "Verfahren" die Information der Fachbereiche über die jeweiligen Vorbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen.
B) Studienangebot (Master-Studiengänge)
1) Die Einführung ist zum Wintersemester 2009/2010 geplant.
2) Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt
C) Bewerbung (Master-Studiengänge)
Nachzuweisende Voraussetzungen für die jeweiligen Master-Studiengänge, vgl. die Tabelle V B)
Alle Masterstudiengänge unterliegen unterschiedlichen Auswahlkriterien der anbietenden Fachbereiche. Das betrifft sowohl die jeweiligen Bewerbungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen als auch die jeweiligen Auswahlkriterien.
Beachten Sie bitte in der Tabelle V B) die Master-Studiengänge, für die Sie sich direkt beim Fachbereich oder Prüfungsausschuss des Fachbereiches bewerben müssen. Bei diesen Bewerbungen sind abweichende Forderungen des Fachbereiches an Bewerbungsunterlagen möglich.
Für die Studiengänge Master of Science Physik und Master of Science Physik der Informationstechnologie:
bewerben Sie sich mit allen dafür erforderlichen Unterlagen beim Studierendensekreta-riat im SSC. Den Antrag mit allen notwendigen Erläuterungen finden Sie unter
http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/download/a-master.pdf. Sofern Unterlagen nachgereicht werden können, ist dieses in den Erläuterungen erklärt. Zu den Unterla-gen, die wir in der Regel bei einer Bewerbung brauchen, gehören beispielweise:
- Der ausgefüllte Bewerbungsantrag
- Der Lebenslauf
- Der Sprachnachweis oder die DSH-Prüfung (bei deutschsprachigen Master-Studiengängen)
- Kopie des Abschlusszeugnisses
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
Für den Studiengang Master of Science Chemie
bewerben Sie sich mit der zentralen Online-Bewerbung:
http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/online.html
Auch Bewerber mit einer ausländischen HZB (Bewerbung nicht durch uni-assist)
Bitte beachten Sie bei den Masterstudiengängen die jeweiligen Vorbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen sowie die Bewerbungsfristen, die Sie auf den jeweiligen Webseiten der Fachbereiche finden können.
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7. Merkblatt über die Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen
(gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert aufgrund von Angaben des BKK Bundesverbandes, 45128 Essen)
Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung
Jede/r Studienbewerber/in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem/der Studienbewerber/in eine Bescheinigung darüber aus,
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ob er/sie versichert ist oder
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ob er/sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.
Welche Krankenkasse ist für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig?
Studienbewerber/innen erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden.
Studienbewerber/innen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, welche die Befreiung ausspricht.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Falls sie Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind, muss der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden. Zuständig für die Befreiung sind alle Ersatzkassen (z.B. AOK, DAK, BEK, TK, etc). Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.
Versicherungstatbestände
Versicherungspflichtig sind Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten/innen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn
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die Art der Ausbildung,
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familiäre Gründe,
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persönliche Gründe,
insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Studenten/innen die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d.h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, wird nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.
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geändert am 26. Oktober 2009 E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de
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