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Gasthörer/in

Der Gasthörer/innenstatus dient der Weiterbildung in einzelnen Wissensgebieten. Er ermöglicht die Besuche von universitären Lehrveranstaltungen ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur). Jede Veranstaltung muss von einem/r Hochschullehrer/in genehmigt werden. 

Fristen:  Für ein Sommersemester vom 01.04. bis 30.04. und für ein Wintersemester vom 01.10. bis 31.10.

Kosten: Die Studiengebühren sind durch § 3 Abs. 3 Satz 3 Hessisches Studienguthabengesetz vom 18.12.2003 in Verbindung mit der Satzung der J.W.G.-Universität  Frankfurt am Main  vom 11. 01. 2005 geregelt.  Danach sind pro Semester je Semester-wochenstunde 25 € zu entrichten, mindestens aber 100 Euro. Es können maximal 20. Semesterwochenstunden belegt werden. Bitte überweisen Sie den Betrag vor der Antragstellung auf das Konto der Universitätskasse und fügen die Quittung dem Antrag bei.

Überweisungen an die Universitätskasse Ffm.; Landesbank Hessen-Thüringen; Konto-Nr.: 100 6410; Bankleitzahl: 500 500 00 unter Angabe Ihres Namens in Druckschrift

Ablauf: Das Formular ist auf dieser Seite als Download vorhanden oder kann im Studien-Service-Center (Studierendensekretariat) abgeholt werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag und der Zahlungsnachweis über die Gasthörergebühren können per Post beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Auf dem Antrag müssen sämtliche Veranstaltungen eingetragen werden und vom jeweiligen Hochschullehrer abgezeichnet sein. 

Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität, Studien-Service-Center, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt.

Hinweise: Gasthörer/innen haben keinen Studierendenstatus, erhalten kein Semesterticket und haben kein Anrecht auf Erwerb von Leistungsnachweisen.

Sonstiges:  Eine Gasthörerschaft in den Fachbereichen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist nicht möglich.

 

geändert am 16. Juni 2011  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 16. Juni 2011, 13:24
http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/gasthoerer/index.html