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SeiteninhaltFachgebundene HochschulreifeWer das Grundstudium an einer Fachhochschule (Abschluss Diplom) oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität abgeschlossen hat, besitzt eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation (vgl. Hessisches Hochschulgesetz § 54 Abs. 2 Satz 2). Wer in einem Fachhochschulstudiengang mit Abschluß Bachelor mindestens 3 Semester immatrikuliert war und wenigstens 90 CP erworben hat (Voraussetzungen müssen bis Bewerbungsschluß vorliegen), besitzt eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation (vgl.Hessisches Hochschulgesetz § 54 Abs. 2 Satz 2).Ein Zeugnis über die fachgebundene Hochschulreife (Vordiplomszeugnis der Fachhochschule) ermöglicht den formalen Zugang zu bestimmten Studienfächern an Fachhochschulen und Universitäten.
geändert am 15. August 2011 E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 15. August 2011, 08:37
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