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Losverfahren

 

Das Elektronische Losverfahren zum Sommersemester 2012 endete am 26.03.2012, 23:59 Uhr!


Hinweise zum Losverfahren
Das Losverfahren ist eine spezielle Form der Studienplatzvergabe.

  1. Ein Losverfahren wird erst dann durchgeführt, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren (Haupt.- und Nachrückverfahren) durchgeführt wurden und das Präsidium diese aufgrund Zeitablauf für beendet erklärt hat oder allen Bewerbern/innen ein Studienplatz angeboten wurde und trotzdem noch Studienplätze unbesetzt sind. In das Losverfahren sind ferner Studienplätze aufzunehmen, welche aufgrund eines Rücktritts von der Immatrikulation vor Vorlesungsbeginn wieder frei werden.
  2. Am Losverfahren teilnehmen können auch diejenigen, die sich vorher nicht für einen Studiengang beworben haben. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Teilnahme am Losverfahren trotz vorheriger Bewerbung nicht automatisch geschieht, auch in diesem Fall ist die Teilnahme am Losverfahren erneut online zu beantragen!
  3. Das Losverfahren für das SS 2012 fand im Zeitraum vom 20.03.2012 (00:01 Uhr) bis einschließlich 26.03.2012 (23:59 Uhr) statt (§ 22 (1) Vergabeverordnung Hessen in Verbindung mit § 3 der Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität für das Losverfahren bei der Vergabe von Studienplätzen (vom 25.01.2012)).
  4. Das Verfahren wird Online durchgeführt. Zeugnisse, etc. sind erst bei einer möglichen Einschreibung vorzulegen. Sollten allerdings bei der Einschreibung die Voraussetzungen für eine Immatrikulation nicht vorliegen, wird ein evtl. Zulassungsbescheid ungültig. Beachten Sie bitte ferner auch, dass je Studiengang nur 1 Losantrag gestellt werden darf! Gehen je Studiengang mehr als 1 Losantrag ein, fällt der Losbewerber/die Losbewerberin automatisch mit allen abgegebenen Losanträgen aus dem Losverfahren! 
  5. Alle ausgelosten Bewerber/innen werden schriftlich über das Ergebnis informiert. Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt.
  6. Weitere Informationen: Studien-Service-Center
    Studierendensekretariat
    Bockenheimer Landstr. 133, EG, Zi 1
    Sprechzeiten: Di und Do 8.30 - 11.30 Uhr sowie Mo und Mi 14.00 - 17.00 Uhr
  7. Die Satzung zum Losverfahren finden Sie hier!
  8. Zum Sommersemester 2012 wurden in folgenden Studiengängen die angegebenen Plätze für das erste Fachsemester verlost (Stand  27.03.2012):   

1 Fachsemester:

Bachelor Hauptfach:

Philosophie: allen gültigen Losanträgen wurde entsprochen;

Wirtschaftswissenschaften: verloste Plätze: 20.

Bachelor Nebenfach:

Germanistik: allen gültigen Losanträgen wurde entsprochen;

Politikwissenschaften: allen gültigen Losanträgen wurde entsprochen;

Volkswirtschaftslehre: verloste Plätze: 3.

 

Höhere Fachsemester:

Bachelor Hauptfach:

Allgemeine Vergleichende Literaturwissenschaften 2tes und 4tes Fachsemester: keine Los-Bewerbungen;

Biochemie 4tes Fachsemester: allen gültigen Losanträgen wurde entsprochen;

Bioinformatik 4tes und 6tes Fachsemester: keine Los-Bewerbungen;

Erziehungswissenschaften 4tes, 5tes und 6tes Fachsemester: allen gültigen Losanträgen für das 4te Fachsemester wurde entsprochen, keine Los-Bewerbungen für das 5te und 6te Fachsemester;

Linguistik 4tes Fachsemester: allen gültigen Losanträgen wurde entsprochen;

Wirtschaftspädagogik 4tes und 6tes Fachsemester: allen gültigen Losanträgen wurde entsprochen.

Bachelor Nebenfach:

Theater/Film/Medien 2tes und 4tes Fachsemester: allen gültigen Losanträgen wurde entsprochen.

 

Beachten Sie bitte: Sofern Ihnen im Losverfahren ein Platz für ein höheres Semester zugelost wurde, benötigen Sie für die mögliche Einschreibung die Anerkennung des zuständigen Frankfurter Prüfungsamtes für die Immatrikulation ins beantragte Fachsemester!

Alle ausgelosten Bewerber/innen wurden schriftlich über das Ergebnis informiert.

 

Master: Bioinformatik; Ökologie und Evolution; Wirtschaftsinformatik. Beachten Sie bitte bezüglich der Losverfahren Master: Die Annahmefrist in den regulären Masterverfahren endet erst Anfang April. Insofern steht auch erst zu diesem Zeitpunkt fest, ob in den genannten Studiengängen Plätze für ein Losverfahren vorhanden sind. Eine Bewerbung im Losverfahren für die genannten Master Studiengänge erfolgt Ihrerseits insofern prophylaktisch. Über ein mögliches Losverfahren bzw. die Ergebnisse in den genannten Fächern informieren wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt über diese Internetseite.

Ferner die Information: Sollte es zu einem Losverfahren kommen und Sie hierbei ausgelost werden, benötigen Sie für eine mögliche Einschreibung die Anerkennung der Zulassungsvoraussetzungen für den beantragten Masterstudiengang gemäß Masterordnung des zuständigen Frankfurter Fachbereichs!

In nicht aufgeführten zulassungsbeschränkten Studiengängen fand zum SS 2012 kein Losverfahren statt, da keine freien Plätze vorhanden waren.

 

 

geändert am 27. März 2012  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 27. März 2012, 11:59
http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/losverfahren/index.html