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SeiteninhaltZweitstudiumZweitstudienbewerber/innen sind Personen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich jetzt für einen zweiten Studiengang bewerben möchten.Sie gehören zu diesem Personenkreis, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums besitzen und das Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihr Erststudium noch nicht abgeschlossen haben, dies aber bis zum Bewerbungsschluss tun werden, können wählen, ob sie als Erst- oder Zweitstudienbewerber am Vergabeverfahren beteiligt werden möchten. Zeugnisse, die erst nach dem 15. Juli bzw. 15. Januar ausgestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. Hochschulen sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Sporthochschulen, staatlich anerkannte Berufsakademien, Bundeswehrhochschulen, Fachhochschulen einschließlich der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen - z.B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen zählen nicht dazu. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Bitte beachten Sie: Bei Rechtswissenschaft und beim Lehramt gilt das Studium mit dem Bestehen der ersten Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die Zweitstudienregelung mit dem Bestehen des zweiten Teils der pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen. Einige Prüfungsordnungen sehen vor, dass das Studium allein mit der Promotion abgeschlossen werden kann. Wann im übrigen eine Abschlussprüfung als abgelegt anzusehen ist, erfragen Sie bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen (ausser den ZVS Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, dazu siehe nachfolgende Anmerkung) ist die Zulassung zum Zweitstudium eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für ein Zweitstudium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen sind höchstens 3 Prozent der Studienplätze vorgesehen. Für hochschulstart.de-zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bewerben Sie sich für ein Zweitstudium bitte bei hochschulstart.de. Beachten Sie bitte die vorgezogenen Bewerbungsfristen bei hochschulstart.de: 31. Mai für das Wintersemester und 15. Januar für das Sommersemester. Genaue Informationen finden Sie im Merkblatt "Die Zulassung zum Zweitstudium": http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M08.pdf Fristen: Es gelten die üblichen Bewerbungsfristen, wie für ein Erststudium (s. unter den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen). Ablauf: Die normale Online-Bewerbung, wenn Sie im vorangegangenen Semester nicht an der J. W. Goethe-Universität eingeschrieben waren. Wenn Sie im vorangegangenen Semester an der J. W. Goethe-Universität eingeschrieben waren, benutzen Sie einen Fachwechselantrag. Der Antrag ist auf dieser Seite als Download vorhanden oder ist im Studien-Service-Center (Studierendensekretariat) erhältlich. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag sowie die entsprechenden Unterlagen und Nachweise, können per Post eingereicht werden. Antrag und Nachweise: Zum Antrag auf Zweitstudium in zulassungsbeschränkten Studiengängen gehören folgende wichtige Unterlagen:
Antrag und Nachweise: Zum Antrag auf Zweitstudium in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen gehören folgende wichtige Unterlagen:
Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität, Studien-Service-Center, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt Auswahl in zulassungsbeschränkten Studiengängen: Die Studienplätze werden nach den Kriterien "Prüfungsergebnis des Erststudiums" und "Gründe für das Zweitstudium" vergeben. Für das Prüfungsergebnis gibt es folgende Punkte: Noten ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte
Fallgruppe 1 - zwingende berufliche Gründe- Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Das weitere Studium soll in die Lage versetzen, ein Beruf aufzunehmen, der zwingend den erfolgreichen Abschluss von zwei Studiengängen erfordert. Hierunter fallen die Berufe Kieferchirurg (Medizin und Zahnmedizin) und Stabsapotheker der Bundeswehr (Pharmazie) sowie Ordensgeistliche, die nach dem Theologiestudium ein Lehramtstudium für eine Tätigkeit an Ordensschulen absolvieren wollen. Bei Vorliegen der Fallgruppe 1 gibt es 9 Punkte Fallgruppe 2 -wissenschaftliche Gründe- Das Zweitstudium ist aus wissenschaftlichen Gründen zu befürworten. Es wird im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt. Bei Vorliegen der Fallgruppe 2 gibt es: 7 Punkte, wenn die wissenschaftlichen Gründe gewichtig und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt sind; 9 Punkte, wenn die wissenschaftlichen Gründe von besonderem Gewicht und durch die bisherigen Leistungen belegt sind; 11 Punkte, wenn die Gründe von überragender wissenschaftlicher Bedeutung, durch hervorragende Leistungen belegt und von besonderem allgemeinen Interesse sind. Bei der Verteilung der Punkte sind, bei einem strengen Maßstab, folgende Kriterien zu berücksichtigen: Bisheriger Werdegang Dabei sollten insbesondere die früheren wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeiten herangezogen werden. Ernsthaftigkeit des interdisziplinären Berufs- /Studienwunsches Hier sind die wissenschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Teilnahme an Bundeswettbewerben wie "Jugend forscht") ebenso zu würdigen wie z.B. die Mitarbeit an Forschungsprojekten während der Studienzeit. Wissenschaftliche Bedeutung der angestrebten interdisziplinären Betätigung Hier kommt es darauf an, dass die angestrebte Tätigkeit objektiv von wissenschaftlicher Bedeutung ist. Fallgruppe 3 -besondere berufliche Gründe- Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse die Berufsausübung fördern. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. Bei einem Lehramtsstudiengang mit zwei Fächern genügt es, wenn dies nur für ein Fach möglich ist. Die sinnvolle Ergänzung des Erststudiums durch das Zweitstudium muss insbesondere nach folgenden Gesichtspunkten dargelegt werden:
Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden. Unerheblich ist hingegen, in welchem Studiengebiet der Schwerpunkt der späteren Berufsausübung liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und das Zweitstudium betrieben werden. Bei Vorliegen der Fallgruppe 3 gibt es 7 Punkte. Fallgruppe 4 -sonstige berufliche Gründe- Obwohl das Zweitstudium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Eine genaue individuelle Darlegung ist erforderlich. Bei Vorliegen der Fallgruppe 4 gibt es 4 Punkte. Fallgruppe 5 -sonstige Gründe- Bei Vorliegen der Fallgruppe 5 gibt es 1 Punkt. Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktezuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastung (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Bewerber/innen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt. 3. Messzahl und Rangliste Die Punkte für Ihr erstes Examen und für Ihre Begründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung auf der Rangliste zur Auswahl für ein Zweitstudium. Bewerber/innen mit einer größeren Messzahl gehen denen mit einer kleineren Messzahl vor. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los. Somit besteht eine eindeutige Rangfolge unter den Personen, die sich für denselben Studiengang beworben haben. In dieser Rangfolge wird ausgewählt, bis alle Studienplätze ausgeschöpft sind, die für die betreffende Rangliste zur Verfügung stehen.
geändert am 04. Juli 2011 E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe
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Druckversion: 04. Juli 2011, 10:15
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