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SeiteninhaltSchülerstudium für besonders BegabteDas Schülerstudiums will hochmotivierten,
leistungsstarken Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe (in
Ausnahmefällen auch jünger), die sich im Unterricht nicht ausgelastet bzw.
nicht genügend gefordert fühlen, die Gelegenheit bieten, kontinuierlich
Lehrveranstaltungen zu besuchen und entsprechende Leistungsnachweise schon während
der Schulzeit zu erbringen. Diese Leistungsnachweise werden in einem späteren
Studium an der Die Teilnahme am Schülerstudium bietet den
Schülerinnen und Schülern, die selbständig, zielgerichtet und engagiert
arbeiten können und wollen, eine stärkere Ausschöpfung ihrer Fähigkeiten und
Interessen. Dabei beschränkt sich die Förderung nicht auf eine einmalige und
kurzfristige Maßnahme, sondern kann sich auch über mehrere Semester
erstrecken. Alter
der Schüler/innen Die Aufnahme des Schülerstudiums wird für
die 11. Jahrgangsstufe empfohlen, ist aber auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich.
Bewerbung für das Schülerstudium Die Bewerbung erfolgt durch den Schüler/die
Schülerin mit folgenden beizufügenden Unterlagen
Nach Eingang der Bewerbung entscheidet die
entsprechende Fakultät/Fachrichtung der Goethe-Universität im Rahmen ihrer
Kapazitäten und Anforderungen über die Aufnahme. Betreuung Den Schülerinnen und Schülern wird ein
Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin als Mentor/in benannt. Auf der Basis
der Fähigkeiten und Interessen des/der Schülers/in wird vor dem Semester im
Gespräch mit dem/der Mentor/in die Auswahl der Veranstaltungen festgelegt. Während
des Semesters bleiben Mentor/in und Schüler/in in engem Kontakt. Kosten Schülerinnen und Schülern entrichten keinen Semesterbeitrag und keine Prüfungsgebühren. Eventuelle Kosten für die Anreise, Bücher usw. sind selbst zu tragen. Versicherung Die universitären Veranstaltungen gelten
als Schulveranstaltungen, d.h. die Schülerinnen und Schüler sind durch die
Hessische Unfallkasse während ihres Aufenthalts an der Goethe-Universität sowie auf dem Weg
dorthin über die Schule versichert. Rechtlicher
Rahmen §63, Abs. (5) des Hessischen
Hochschulgesetzes: "Die Hochschule kann besonders begabten Schülerinnen und
Schülern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen gestatten. Die
Studienzeiten und dabei erbrachte Prüfungsleistungen werden auf Antrag
anerkannt." Unterrichtsbefreiung Die Schule erteilt auf Antrag eine
Unterrichtsbefreiung, die vorgelegt werden muss, wenn eine Teilnahme an
Universitätsveranstaltungen gewünscht wird, die während der Unterrichtszeit
des Schülers/der Schülerin stattfinden. Es ist mit ca. 2-4 Stunden Anwesenheit
pro Woche in Lehrveranstaltungen an der Universität zu rechnen. Rückmeldung
Die Zulassung zum Schülerstudium erfolgt
zunächst für ein Semester. Wenn die Schülerin/ der Schüler im nächsten
Semester das Schülerstudium fortsetzen möchte, meldet sie/ er sich an der
Universität mit einem Rückmeldeantrag zurück. Die Bestätigung des/der
Mentors/in wird bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn bei der
Zentralen Studienberatung eingereicht. Die Schülerstudierenden werden zurückgemeldet,
wenn von Seiten der Schule nichts Entgegenstehendes geäußert worden ist. Semesterzeiten In der Regel dauert das Wintersemester von
Mitte Oktober bis Mitte Februar und das Sommersemester von Mitte April bis Mitte
Juli (vgl: http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/semestertermine/) Ansprechpartner/innen
für das Schülerstudium in der Goethe-Universität Alexandra Baboula
M. Sc. (Economics): Dipl.-Soz.
Dagmar Kuchenbecker Dr.
Evelyn Sauerbaum Dipl.-Biol.
Ulrike Helbig Dipl.-Pol.
Marco Blasczyk Bei Interesse am Schülerstudium vereinbaren
Sie bitte einen Gesprächstermin mit dem/der zuständigen Studienberater/in
unter: Goethe-Universität Frankfurt Weitere
Programme und Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler: Weitere Adressen:Hochbegabtenzentrum
geändert am 21. April 2009 E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe
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Druckversion: 21. April 2009, 16:47
http://www.uni-frankfurt.de/studium/schule/a-z/besbegabte/index.html