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Englisch als Unterrichtsfach für die Klassen 5-10

Spezifische Zielsetzungen des Studienfachs

Studienbeginn und Studiengangsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Umfang des Studiums

Besondere Lehrveranstaltungsformen, Studienleistungen und Prüfungsformen 

 


 

1. Spezifische Zielsetzungen des Studienfachs

1.1 Allgemeine Ziele

Das Studium legt die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen für das angestrebte Lehramt an Haupt- und Realschulen oder an Förderschulen im Fach Englisch. Das Studienfach Englisch befasst sich mit der englischen Sprache sowie der englischen und amerikanischen Literatur, Kultur, Gesellschaft und Geschichte. Weitere Länder, in denen eine englischsprachige Literatur entstanden ist, sind hierbei inbegriffen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Fragen der Vermittlung dieser Inhalte an Studierende auf der Grundlage von Einsichten aus der Didaktik der englischen Sprache und Literatur sowie der Sprachlehrforschung.

1.2 Fachwissenschaftlich orientierte Ziele

Das Studium vermittelt fachspezifisches Wissen über Erscheinungsformen und Entwicklungen der Literatur, Kultur, Gesellschaft und Sprache in Großbritannien, den USA sowie anderen englischsprachigen Ländern. Es richtet sich besonders auf Erkenntnis, Beschreibung und Erklärung der vielfältigen Sinnbildungs- und Kommunikationsprozesse, Diskurse und Codes, die diese Kulturen und Gesellschaften strukturieren. Untersucht werden die verschiedenen kulturellen Produktionen, Texte und Medien, in denen sich diese Prozesse vollziehen und darstellen, die gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen, die daran beteiligt sind, sowie die inter- und transkulturellen Dimensionen der englischen Sprache sowie der englischsprachigen Literaturen und Kulturen in Geschichte und Gegenwart. Des Weiteren sollen Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Bereichen der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft, der Allgemeinen und der Angewandten Linguistik und der Sprachlehrforschung vermittelt werden.

Das Studium des Faches Englisch vermittelt die in § 1 der Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO) aufgeführten fachwissenschaftlichen Kompetenzen. Allgemeine Kompetenzen, die im Studium darüber hinaus eingeübt und ausgebildet werden, sind: Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens und Verhaltens; mündliche und schriftliche Darstellung von Sachverhalten; Informationsbeschaffung und Recherchieren; Abstraktionsfähigkeit; Ausdrucksvermögen, Argumentations- und Diskussionsfähigkeit. Darüber hinaus soll die sprachpraktische und kommunikative Handlungskompetenz der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer geschult werden.

  • Das Institut für England- und Amerikastudien (IEAS) bietet dazu Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen an:

  • Englische Literatur und Literaturwissenschaft

  • Englische Kultur-, Ideen-, Sozialgeschichte

  • Neue englischsprachige Literaturen und Kulturen

  • Englische Sprachwissenschaft

  • Amerikanische Literatur und Literaturwissenschaft

  • Amerikanische Kultur und Kulturwissenschaft

  • Amerikanische Geschichte und Gesellschaft

  • Sprachlehrforschung

  • Fremdsprachliche Kommunikation/Sprachpraxis

1.3 Fachdidaktische Ziele

Die Studierenden lernen, die erworbenen fachwissenschaftlichen und sprachlichen Kompetenzen im Hinblick auf das Tätigkeitsfeld Schule zu reflektieren. Dazu werden sie mit Grundgedanken der Sprachlehrforschung und der Fremdsprachendidaktik vertraut gemacht. Sie lernen Gesetzmäßigkeiten der beim Fremdsprachenerwerb ablaufenden Prozesse, die sie beeinflussenden Faktoren sowie Möglichkeiten der Steuerung von Prozessen und Einflussfaktoren durch Unterricht kennen. Sie beschäftigen sich ferner mit den Inhalten, Vermittlungsmethoden und Zielen des Englischunterrichts. Darüber hinaus werden erste unterrichtspraktische Erfahrungen vermittelt und auf der Grundlage fachdidaktischen Wissens reflektiert. Das Studium des Faches Englisch vermittelt die in der Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG-UVO) aufgeführten fachdidaktischen Kompetenzen. Das IEAS bietet dazu Lehrveranstaltungen an im Bereich:

• Sprachlehrforschung und Fremdsprachendidaktik

 


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2. Studienbeginn und studiengangsspezifische Fähigkeiten und Kenntnisse

2.1 Das Lehramtsstudium im Studienfach Englisch (L2 bzw. L5) kann im Winter- oder im Sommersemester aufgenommen werden.

2.2 Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist vor der Immatrikulation für das Fach Englisch durch hinreichende Englischkenntnisse nachzuweisen, dass der oder die angehende Studierende in allgemeinsprachlicher Hinsicht fähig ist, das geplante Fachstudium aufzunehmen. Sie oder er muss in der Lage sein, studienrelevante mündliche Äußerungen oder schriftliche Texte zu verstehen, auf sie angemessen zu reagieren sowie Texte zu bearbeiten und selbst zu verfassen. Detaillierte Informationen zum Nachweis der Sprachkenntnisse finden Sie hier.

Bei einer Einstufung auf einem Niveau unterhalb B2 kann das Studium des Faches Englisch nicht aufgenommen werden.

Näheres zu diesen Niveaus und zu den geforderten Noten bzw. Punktzahlen in den Tests sowie ein Vorschlag zur Selbsteinstufung und Empfehlungen für Fälle, in denen dieses Niveau nicht erreicht ist, stehen auf der Website des Instituts für England- und Amerikastudien. Das Bestehen des Tests begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung zum Studium des Faches Englisch an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt.

2.3 Für diesen Studiengang werden gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren Fremdsprache sowie eine sehr gute Ausdrucksfähigkeit im Deutschen empfohlen.

 


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3. Umfang des Studiums

Es sind sechs Pflichtmodule sowie ein Wahlpflichtmodul zu studieren. Innerhalb der Pflichtmodule gibt es zahlreiche thematische Wahlmöglichkeiten. Die Schulpraktischen Studien können wahlweise im Fach Englisch absolviert werden; sie werden dann als zusätzliche Studienleistung dem Umfang der Studien hinzugerechnet.

 


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4. Besondere Lehrveranstaltungsformen, Studienleistungen und Prüfungsformen

4.1 Das IEAS kann Lehrveranstaltungen auch in Form von Tutorien sowie als e-learning und blended learning organisieren. In Tutorien werden vor allem praktische Fertigkeiten oder der Stoff von anderen Lehrveranstaltungen geübt.

4.2 Das IEAS stellt sicher, dass die Lehrveranstaltungen überwiegend in englischer Sprache angeboten werden.

4.3 Besondere Prüfungsformen sind:

Die im Verlauf des Studiums zu verfassenden beiden Hausarbeiten müssen in englischer Sprache verfasst werden. Der Arbeitsaufwand für die Hausarbeit wird in Arbeitsstunden und CP berechnet und zu den CP für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung hinzugezählt.

Kleinere Hausarbeit: Der Arbeitsaufwand für diese Prüfungsleistung geht in die CP für die Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Lehrveranstaltung mit ein. Die Beurteilung entsprechender Passagen im Studienportfolio.

 

geändert am 14. Juni 2010  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 14. Juni 2010, 09:16
http://www.uni-frankfurt.de/studium/studienangebot/lehramt/l2/l2-eng.html