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SeiteninhaltLehramt an Förderschulen (L5)Praktika außerhalb des Studiums Das Hessische Lehrerbildungsgesetz schreibt vor, dass zusätzlich zum Studium zwei Praktika absolviert werden müssen. Dabei handelt es sich um ein Orientierungspraktikum und ein Betriebspraktikum. Beide Praktika sind nicht Teil des Studiums und werden auch nicht durch die Universität betreut. Ansprechpartner ist in beiden Fällen das Amt für Lehrerbildung (AfL). Nähere Informationen zu den Praktika finden Sie auf den Seiten des AfL. Zum Orientierungspraktikum geben wir Ihnen die dringende Empfehlung, dieses vor dem Studium zu machen. Das Orientierungspraktikum ist zwar keine Vorraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung, es ist jedoch eine Vorraussetzung um sich für eine wichtige Veranstaltung des Studiums anzumelden. Die Anmeldung sollte gleich zu Beginn des ersten Semesters erfolgen, sonst besteht die Gefahr, dass sich Ihr Studium unnötig verlängert. Rechnet man die Dauer des Orientierungspraktikums und die Bearbeitungszeit des AfL zusammen, so ergibt sich daraus die Empfehlung mit dem Orientierungspraktikum spätestens Mitte August zu beginnen.
Allgemeine Beschreibung des Studiums - Pädagogik für praktisch Bildbare. Hinzu kommt das Begleitstudium bestehend aus den sogenannten Grundwissenschaften Politikwissenschaft, Soziologie, Pädagogik und Pädagogische Psychologie. Außerdem muss ein Unterrichtsfach für die Klassen 5-10 studiert werden. Das Fach ist aus folgendem Kanon frei wählbar: - Biologie - Chemie - Deutsch - Englisch - Erdkunde - Evangelische Religion - Geschichte - Informatik - Katholische Religion - Kunst - Mathe - Musik - Physik - Politik & Wirtschaft - Sport Außerdem gehören zum Studium die Schulpraktischen Studien. Stark vereinfacht kann man sagen, dass es sich dabei um zwei Praktika an Schulen handelt, zu denen man jeweils einen Vorbereitungs- und einen Nachbereitungskurs besuchen muss. Für die Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien benötigt man eine Bescheinigung vom AfL, dass man sein Orientierungspraktikum absolviert hat. Nähere Informationen zu den Schulpraktischen Studien erhalten Sie auf den Seiten des Büros für Schulpraktische Studien. Das Studium ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass mehrer Lehrveranstaltungen zu einem Modul zusammengefasst sind, welches mit einer Prüfung abschließt. Manche Module beinhalten auch mehrere Teilprüfungen, die zusammengenommen die Abschlussnote des Moduls bilden. Diese Modulnoten erwirbt man studienbegleitend und sie gehen zum Teil in die Note des Staatsexamens ein. Zwölf Prüfungsergebnisse aus Modulprüfungen bilden 60% der Note des Staatsexamens. Die übrigen 40% werden durch eine wissenschaftliche Hausarbeit (10%) und die Examensprüfungen (30%) (mündliche Prüfungen und Klausuren) erworben. Der Arbeitsaufwand, den man für sein Studium erbringen muss, wird in Kreditpunkten (CP) gemessen und mit ihnen vergütet. Ein CP entspricht dabei dem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Dazu zählen der Besuch von Veranstaltungen, die Vor- und die Nachbereitungszeiten für Veranstaltungen. Auch Prüfungsleitungen wie z.B. Klausuren werden mit CP vergütet. Die CP sind aber keine Noten. Jeder der eine Veranstaltung ordentlich besucht und die Prüfung besteht bekommt die selbe Anzahl an CP dafür. Für das Studium des Förderschullehramts müssen 210 CP erbracht werden. Für das Examen gibt es noch einmal 30 CP. Noten gibt es an der Universität natürlich auch. Im Lehramtsstudium entsprechen Sie dem Notenvergabesystem in der Oberstufe von 0 bis 15 Punkten. Examen und Module werden nach diesem System benotet. Schematische Darstellung des L5-Studiums:
In einer einführenden Vorlesung werden Grundfragen der Lernbehindertenpädagogik behandelt, insbesondere werden erschwerte Bedingungen des Aufwachsens thematisiert (wie Armut, Migration, soziale Ausgrenzung) und deren Konsequenzen für das Lernen beleuchtet. In weiterführenden Seminaren werden Unterrichtskonzepte und didaktische Ansätze zur Lernförderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher vorgestellt und diskutiert. In anderen Lehrveranstaltungen wird das System der Lernhilfe von der Frühförderung bis zur beruflichen Eingliederung und sonderpädagogischen Erwachsenenbildung analysiert. Ebenso wird nach Konsequenzen für die Schulentwicklung gefragt, um die Chancen gesellschaftlicher Teilhabe auch für benachteiligte Kinder und Jugendliche merklich zu verbessern. Kompetenzbeschreibung - Lernprobleme aus verschiedenen Perspektiven der Lernbehindertenpädagogik deuten und angemessene Fördermaßnahmen ableiten können - Unterschiedliche Arrangements zur Initiierung und Reflexion von Lernprozessen planen, umsetzen und auswerten können - Modelle und Materialien des Unterrichts für Kinder und Jugendliche in erschwerten Lebenslagen und mit Migrationshintergrund beurteilen und anwenden können - Schulkonzepte hinsichtlich ihrer Passgenauigkeit für benachteiligte Kinder und Jugendliche bewerten und Methoden der Schulprogrammentwicklung kennen und anwenden können
In einer einführenden Vorlesung werden Grundfragen der Pädagogik bei Verhaltensstörungen behandelt. In weiterführenden Seminaren werden Unterrichtskonzepte und didaktische Ansätze für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit einem besonderen Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung vorgestellt und diskutiert. Pädagogisch-therapeutische Erklärungs- und Handlungsansätze im Zusammenhang mit Traumatisierungen, Beeinträchtigungen der sozio-emotionalen Entwicklung sowie spezifische Phänomene wie z.B. Angst/Gewalt oder Schulabsentismus sind Gegenstand vertiefender Seminare. Kompetenzbeschreibung - Auffälligkeiten im Verhalten aus verschiedenen Perspektiven der Erziehungshilfe (soziologisch, pädagogisch, psychologisch) beschreiben und erklären können - Konzepte des Unterrichts für Kinder mit dem Förderbedarf soziale und emotionale Entwicklung beurteilen und anwenden können - Arrangements zur Initiierung und Reflexion von Lern- und Entwicklungsprozessen, unter Berücksichtigung der individuellen psychischen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen planen, umsetzen und auswerten können - Modelle, Chancen und Probleme der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung kennen und bewerten können
Pädagogik für Praktisch Bildbare In einer einführenden Vorlesung werden Grundfragen der Geistigbehindertenpädagogik behandelt: So wird unter anderem die Frage nach der begrifflichen Bestimmung des Phänomens gestellt, es werden Aspekte der Sozialisation unter den Bedingungen geistiger Behinderung erörtert, und es werden die handlungsleitenden Konzepte der Geistigbehindertenpädagogik (Normalisierung, Selbstbestimmung, Inklusion) eingeführt und analysiert. In weiterführenden Seminaren werden Unterrichtskonzepte, didaktische Ansätze und schulorganisatorische Rahmenbedingungen (Sonderschule und Modelle der Integration) erarbeitet. Spezifische Förderansätze (Förderung von SchülerInnen mit umfassenden Behinderungen, Unterstützte Kommunikation, Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten) sind Gegenstand eines weiteren Seminars. Kompetenzbeschreibung - Geistige Behinderung aus verschiedenen theoretischen Perspektiven beschreiben und analysieren können - das außerschulische System der Behindertenhilfe kennen und in seiner Bedeutung für unterrichtliches Handeln einschätzen können - unterschiedliche unterrichtliche Arrangements zur Initiierung von Lernprozessen planen, umsetzen und auswerten können - spezifische Förderansätze kennen und in ihrem Spannungsverhältnis zwischen Besonderung und notwendiger Individualisierung analysieren können
Die Erziehungswissenschaften, die Pädagogische Psychologie, die Soziologie und die Politikwissenschaft entfalten und gewährleisten ein gemeinsames Curriculum des Studiums der Grundwissenschaften. Sie sorgen auf der Basis eines modularen Gerüstes von Grundlagenmodulen und Vertiefungsmodulen sowie der Sicherung der allgemeinen schulpraktischen Studien für ein zusammenhängendes Lehrangebot. Das Lehrangebot orientiert sich an den in der Umsetzungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz genannten zehn Kompetenzen: (1) Bildungstheorien und ihr Verhältnis zu Gesellschaftstheorien kennen und Erziehungs- und Bildungsstandards danach einschätzen; (2) Ergebnisse der Jugend- und Bildungsforschung sowie der Entwicklungspsychologie kennen und ihren Einfluss auf pädagogisches Handeln reflektieren; (3) Verfahren und Ziele von Schulentwicklung beschreiben sowie Verfahren der Evaluation und Qualitätssicherung darstellen und einschätzen; (4) Schule, Schulsystem und Lehrerberuf in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen darstellen und reflektieren; (5) Lernstrategien und Lernmethoden für Unterricht und Erziehung analysieren, begründen und bewerten; (6) Vermittlungs- und Interaktionsprozesse für pädagogisches Handeln in Unterricht und Schule unter verschiedenen Bedingungen analysieren, darstellen und reflektieren; (7) den Einsatz neuer Medien pädagogisch begründen und argumentativ vertreten; (8) Prozesse und Maßnahmen der Koedukation, interkultureller sowie integrativer Erziehung und Bildung beschreiben und einschätzen; (9) Heterogenität mit diagnostischen Mitteln erfassen und reflektieren; (10) Konfliktsituationen und Kommunikationsstörungen in Unterricht und Erziehung analysieren und Bewältigungsstrategien darstellen und bewerten. In den Grundlagenmodulen wird an diese Kompetenzen – jeweils aus der Perspektive der beteiligten Fachwissenschaften – herangeführt. In den Vertiefungsmodulen werden die Kompetenzen zu vier inhaltlichen Bereichen thematisch gebündelt: (A) Bildung und Erziehung im gesellschaftlichen Kontext; (B) Schulsystem und Organisation von Schule; (C) Lehren und Lernen und (D) Umgang mit Differenz. Das Lehrangebot in den Vertiefungsmodulen ist so aufgebaut, dass diese Bereiche sowohl aus einer interdisziplinären Perspektive wie auch aus der Perspektive einer einzelnen Fachwissenschaft studiert werden können. In den schulpraktischen Studien können die Studierenden zwischen den beiden Formen des interventionsbezogenen oder des forschungsbezogenen Praktikums wählen. Das Praktikum kann als Blockpraktikum oder als semesterbegleitendes Praktikum absolviert werden. Näheres regelt die Ordnung zu den schulpraktischen Studien.
geändert am 06. September 2010 E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
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Druckversion: 06. September 2010, 12:05
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