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Politologie (Diplom)

Bitte beachten Sie: zum WS 06/07 ist die Einführung eines Bachelor-Studiengangs beabsichtigt (S. Bewerbungsunterlagen)

Inhalt
Allgemeine Fachbeschreibung
Bewerbung
Studienvoraussetzungen
Studienbeginn, Studiendauer
Fremdsprachenkenntnisse
Praktika
Studienaufbau
Leistungsnachweise
Diplomvorprüfung
Diplomprüfung
Weiterführende Studien

Wichtige Adressen
Weitere Informationen


Allgemeine Fachbeschreibung

Das Studium der Sozialwissenschaften mit dem Hauptfach Politologie soll zur Einsicht in die Zusammenhänge des sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lebens befähigen. Diese Einsicht soll sich aus der Kenntnis der grundlegenden Lehren und der Fähigkeit zu kritischem Denken ergeben. Im Studium werden die geschichtlichen Entstehungskontexte sozialwissenschaftlicher Theorien sowie das Verhältnis von Alltagswissen und Theoriekonstruktion vermittelt. Dies schafft für die Studierenden die Voraussetzung, um Anwendung und Verwertung sozialwissenschaftlichen Wissens und den gesellschaftlichen Interessenbezug sozialwissenschaftlicher Theoriebildung zu beurteilen. Zugleich wird die Fähigkeit erworben, individuelles und kollektives Handeln in Bezug auf gesellschaftliche Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnisse (auch im Hinblick auf ihre geschlechtsspezifische Bedingtheit) kritisch zu analysieren, zu beurteilen und dementsprechend handeln zu können. Daneben werden Forschungskompetenzen, v.a. Methoden der empirischen Sozialforschung und ihre statistischen Grundlagen sowie die praktische Anwendung eines breiten Spektrums von sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden erworben. Ebenso sollen die gesellschaftlichen Folgewirkungen der Forschung eingeschätzt werden können.

Die Studienordnung des Fachbereichs betont die enge Verbindung der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Politologie und Soziologie in der gemeinsamen Grundausbildung; andererseits bestehen unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte, die sich im Hauptstudium als unterschiedliche Spezialisierungen ausweisen.

Die zentralen Gegenstandsbereiche des Faches Politologie sind:

  • Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

  • Theorien politischer Herrschaft

  • Vergleichende Analyse politischer Systeme

  • Internationale Beziehungen und Außenpolitik

  • Politische und soziale Institutionen, Organisationen, Bewegungen und Prozesse

  • Politische Sozialisation

  • Geschlechtsspezifische Partizipation und Ausgrenzung

Außerhalb von Forschung und Lehre liegen Berufsfelder von Sozialwissenschaftlern und Sozialwissenschaftlerinnen im Bereich planender und ausführender Verwaltungstätigkeiten, Beratung öffentlicher Institutionen, Personal- und Organisationstätigkeit in Privatwirtschaft und Verbänden und journalistische Tätigkeiten.

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Bewerbung

Die Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten, z.B. ob es eine Zulassungsbeschränkung gibt; ob zum Wintersemester und Sommersemester aufgenommen wird; ob es eine Bewerbung direkt bei der Universität oder über die Zentrale Vergabe für Studienplätze in Dortmund (ZVS) gibt, sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, die ab Dezember (für ein Sommersemester) und Mai (für ein Wintersemester) im Internet auf der Seite zu  Bewerbung und Zulassung oder im Studien-Service-Center erhältlich sind.

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Studienvoraussetzungen

Neben der Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur oder eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§63 HHG) werden keine Eingangsvoraussetzungen verlangt.

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Studienbeginn, Studiendauer

Zum Studienbeginn beachten Sie bitte die Angaben im Zulassungsantrag. Der Studienordnung liegt eine Studienzeit von 9 Semestern zugrunde.

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Fremdsprachenkenntnisse

Für diesen Studiengang sind keine Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen.

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Praktika

Gemäß der Prüfungsordnung werden keine Praktika vor Studienbeginn gefordert.

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Studienaufbau

Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern (1.-4. Fachsemester) und ein Hauptstudium von fünf Semestern Dauer (5.-9. Fachsemester).

Grundstudium

Das Grundstudium ist für die beiden unterschiedlichen Diplomabschlüsse Soziologie und Politologie weitgehend integriert angelegt, sieht jedoch eine erste Schwerpunktsetzung hinsichtlich der zentralen Gegenstandsbereiche des Studienfaches vor. Es ist deshalb bis zum Ende des Grundstudiums möglich, zum jeweils anderen Studiengang zu wechseln, sofern zwei Leistungsnachweise im neuen Fach erbracht werden.

Während des Grundstudiums sollen die folgenden Lehrveranstaltungen aus den Fachgebieten a) bis e) besucht werden:

a) Grundlagen der sozialwissenschaftlichen Theoriebildung (ca.12 Semesterwochenstunden (SWS)

eine Lehrveranstaltung umfasst 2SWS, daraus ergeben sich 6 Lehrveranstaltungen im Verlauf von 4 Semestern)

  • 1 Veranstaltung Einführung in das Studium der Sozialwissenschaften (2-4 SWS)

  • 1 Grundkurs oder Vorlesung mit Übung (2 mal 4 SWS)

  • 2 Proseminare, die auf den besuchten Grundkursen bzw. Vorlesungen aufbauen (2 mal 2 SWS)

b) Statistik und Methoden der empirischen Sozialforschung (ca.12 SWS)

  • ein Grundkurs oder eine Vorlesung mit Übung: Grundlagen, Grundbegriffe und -probleme von Statistik für sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden

  • ein Grundkurs oder eine Vorlesung mit Übung Methoden der empirischen Sozialforschung (Techniken der Datenerhebung)

  • zwei Proseminare aus den Themenbereichen Statistik, Wissenschaftstheorie oder Datenaufbereitung

c) Wahlpflichtfächer

studiert werden entweder

  • Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (18-23 SWS): 3 Vorlesungen mit Übungen in den Fächern Grundzüge der Wirtschaftspolitik, Mikroökonomie I und Makroökonomie I (siehe auch Merkblatt Wirtschaftswissenschaften für Studierende des Fachbereich 3)

oder

  • Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre:(18 SWS) 3 Vorlesungen mit Übung in den Fächern Grundzüge der Güterwirtschaft, Finanzwirtschaft und Unternehmensrechnung (siehe auch Merkblatt Wirtschaftswissenschaften für Studierende des Fachbereich 3)

oder:

  • sozialwissenschaftlich relevante Grundlagen der Rechtswissenschaften (ca. 20 SWS): eine einführende Vorlesung Grundlagen des Rechts (sozialwissenschaftlich, historisch, methodisch) und zwei Vorlesungen mit Übungen aus einem der drei Kernfächer: Zivilrecht I und II, Strafrecht I und II oder Öffentliches Recht I und II

oder

  • Sozialpsychologie (ca.16 SWS):Theoretische Sozialpsychologie mit 1 Grundkurs oder Vorlesung mit Übung und 1 Proseminar sowie Empirische Sozialpsychologie mit 2 Grundkurse oder Vorlesungen mit Übung und 1 Proseminar (siehe dazu: Merkblatt zum Wahlpflichtfach Sozialpsychologie)

d) Grundzüge zentraler Gegenstandsbereiche der Soziologie und Politologie:

  • 2 Grundkurse in Politologie und 1 in Soziologie(mit denen mindestens zwei zentrale Gegenstandsbereiche abgedeckt werden)

  • 3 auf den Grundkursen aufbauende Proseminare

  • 2 ein- oder weiterführende Veranstaltungen zu noch nicht berücksichtigten zentralen Gegenstandsbereichen

e) drei bis vier einführende Lehrveranstaltungen (6-8 SWS) aus Fachgebieten außerhalb des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften

Empfohlen wird außerdem der Besuch einer Einführung in das Studium der Sozialwissenschaften.

 

Hauptstudium

Im Hauptstudium sollen die Fächer a) bis e) mit folgenden Veranstaltungen besucht werden.

a) Allgemeine Sozialwissenschaften (8 SWS): besucht werden vier Veranstaltungen (darunter mind. drei Seminare) zu

  • grundlegenden Theorieentwickungen und -kontroversen in den Sozialwissenschaften

sowie

  • wissenschaftstheoretischen Grundlagen und Problemen sozialwissenschaftlicher Theoriebildung

und/oder

  • theoretischen Begründungen und Implikationen sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden

b) Politologie

  • zwei Veranstaltungen (4 SWS, davon mindestens ein Seminar) zu aktuellen Entwicklungen in einem der zentralen Gegenstandsbereiche des Faches Politologie

  • zwei Veranstaltungen (4 SWS, davon mindestens ein Seminar) zu speziellen Methoden sozialwissenschaftlicher Forschung

  • zwei Veranstaltungen (4 SWS, davon mindestens ein Seminar) zu Problemlagen, Forschungs- und Theoriebildung in einer speziellen Politologie

  • vier Veranstaltungen (8 SWS, davon mindestens drei Seminare) aus dem Bereich der zentralen Gegenstandsbereiche und speziellen Politologien entsprechend dem persönlichen Studienschwerpunkt (sollte sich nicht mit dem oben gewählten Gegenstandsbereich überschneiden)

unter den gewählten Veranstaltungen muss sich mindestens ein Empirie- oder Forschungspraktikum befinden

c) Wahlpflichtfach (Fortsetzung des im Grundstudium gewählten Faches)

entweder Volkswirtschaftslehre:(8-10 SWS)

  • 1 Seminar und 3-4 Vorlesungen aus den verschiedenen Fachgebieten der VWL

  • oder 1 Seminar und 1-2 Vorlesungen aus einem der Schwerpunkte sowie 2 Vorlesungen in Allgemeiner VWL

oder Betriebswirtschaftslehre: (8-10 SWS)

  • 1 Seminar und 3-4 Vorlesungen in verschiedenen Fachgebieten der BWL

  • oder ein Seminar und 1-2 Vorlesungen in einem Schwerpunkt der BWL sowie 2 Vorlesungen in Allgemeiner BWL

oder Rechtswissenschaften:(10-12 SWS)

  • 4 Veranstaltungen in einem Wahlpflicht- bzw. Wahlfach des Kernfaches

  • und 1 Veranstaltung in einem anderen Wahlpflicht- bzw. Wahlfach

  • darunter muss mindestens ein Seminar sein

  • im Hauptstudium kann das gewählte Kernfach fortgeführt werden oder zum Kernfach Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie, -soziologie, -theorie gewechselt werden (siehe auch Merkblatt Rechtswissenschaften für Studierende des Fb 3)

oder Sozialpsychologie: (10-12 SWS)

  • 1 sozialpsychologisches Forschungspraktikum

  • 3-4 Veranstaltungen aus den thematischen Schwerpunkten: Grundlagen der Psychoanalyse; Ontogenese, individuelle Bildungsprozesse und sozialisatorische Interaktionssysteme; Prozesse, Strukturen und Ausdrucksformen von Interaktion und Kommunikation; Klinische Sozialpsychologie; Bewusstseinsformation und gesellschaftlich vermittelte Beziehungen zwischen innerer und äußerer Realität; soziale Wahrnehmung, Erleben sozialer Realität, Konstitution von Erfahrung und Expressivität; Dynamik und Struktur globaler und regionaler soziokultureller Transformationsprozesse (siehe auch Merkblatt zum Studium Sozialpsychologie am Fb3)

d) zweites Wahlpflichtfach: vier Veranstaltungen aus einem der Fächer:

im Fb 3:

  • 1. Soziologie (für Politologen)

  • 2. Politologie (für Soziologen)

  • 3. Sozialpsychologie (wenn nicht als erstes Wahlpflichtfach gewählt)

  • 4. Methoden der empirischen Sozialforschung

  • 5. Statistik

  • 6. Didaktik der Sozialwissenschaften

oder außerhalb des Fb 3:

  • 7. Rechtswissenschaften (wenn nicht Wahlpflichtfach)

  • 8. Pädagogik

  • 9. Philosophie

  • 10 .Geschichtswissenschaften

  • 11. Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie

  • 12. Germanistik

  • 13. Anglistik/Amerikanistik

  • 14. Romanistik

  • 15. Studierende mit einem wirtschaftswissenschaftlichem ersten Wahlpflichtfach können die beiden weiteren Wahlpflichtfächer aus der am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften angebotenen Gruppe wirtschaftswissenschaftlicher Fächer wählen. Nicht gewählt werden können Wirtschaftsgeographie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte und Wirtschaftspädagogik

e) vier Veranstaltungen (8 SWS) darunter 1 Seminar aus einem weiteren der unter d) aufgeführten Fächer

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Leistungsnachweise

Im Grundstudium sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

a) Einführung in das Studium der Sozialwissenschaften

b) 2 Leistungsnachweise im Bereich Grundlagen sozialwissenschaftlicher Theorien (G)

c) je 1 Leistungsnachweis aus dem Bereich Statistik für sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden (GM 1) und Methoden der empirischen Sozialforschung (GM 2)

d) 2 Leistungsnachweise aus den Teilgebieten des Faches Politologie

e) Wahlpflichtfach:

  • VWL: je 1 zweistündige Klausur in Makroökonomie I, Mikroökonomie I und Grundzüge der Wirtschaftspolitik oder

  • BWL: je 1 zweistündige Klausur in Grundzüge der Güterwirtschaft, Grundzüge der Finanzwirtschaft und Grundzüge der Unternehmensrechnung oder

  • Rechtswissenschaften: eine vierstündige Klausur oder eine Hausarbeit in einem der Schwerpunkte Öffentliches Recht, Strafrecht, Zivilrecht, Rechtsphilosophie, -theorie, -soziologie bzw. Rechtsgeschichte oder

  • Sozialpsychologie: 2 Leistungsnachweise aus Empirischer Sozialpsychologie und 1 Leistungsnachweis aus Theoretische Sozialpsychologie

  • weitere Informationen zu den Wahlpflichtfächern entnehmen Sie den jeweiligen Merkblättern

Im Hauptstudium sind folgende Leistungsnachweise als Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplomprüfung zu erbringen:

  • ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Empirie- oder Forschungspraktikum

  • je ein Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar aus den Fächern a) bis e) des Hauptstudiums

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Diplomvorprüfung

Die Diplomvorprüfung wird studienbegleitend mit den unter "Leistungsnachweisen" aufgeführten Leistungen abgeschlossen.

Wurden die unter a) bis c) aufgeführten Leistungsnachweise des Grundstudiums nicht bis zum Ende des 5. Fachsemesters erbracht, kann der/die Studierende nur noch über eine Prüfung als Abschluss des Grundstudiums das Vordiplom erlangen. Der/die Studierende hat jeweils die Wahl zwischen einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten oder einer vierstündigen Klausur.

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Diplomprüfung

Die Diplomprüfung besteht aus zwei Abschnitten:

  • der Diplomarbeit

  • den mündlichen Prüfungen bzw. Klausuren in den 5 Fächern:

  • Allgemeine Sozialwissenschaft: 30 Minuten mündliche Prüfung oder vierstündige Klausur

  • Politologie: zwei mündliche Prüfungen, auf Wunsch kann eine Prüfung durch eine vierstündige Klausur ersetzt werden oder beide mündliche Prüfungen zusammengefasst werden

  • Wahlpflichtfächer:

  • VWL: studienbegleitende Klausuren in Fachgebieten mit insgesamt 8 Wertungspunkten oder 1 Klausur von 4 Stunden und eine 15- bis 20- minütige mündliche Prüfung in einem Schwerpunkt

  • BWL: studienbegleitende Klausuren in Fachgebieten mit insgesamt 8 Wertungspunkten oder 1 Klausur von 4 Stunden und eine 15- bis 20-minütige mündliche Prüfung in einem Schwerpunkt

  • Rechtswissenschaften: eine mündliche Prüfung von 30 Minuten

  • Sozialpsychologie: eine mündliche Prüfung von 30 Minuten oder eine vierstündige Klausur

  • 2 weitere Wahlpflichtfächer: jeweils eine 30-minütige mündliche Prüfung oder vierstündige Klausur

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Weiterführende Studien

Promotion

Das wissenschaftliche Studium kann mit dem Ziel der Promotion zum Dr. phil. (Ordnung zur Erlangung des Akademischen Grades eine Doktors der Philosophie - Dr. phil. - an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, 12. November 1986; ABl. 1988, S. 352, in der jeweils gültigen Fassung) fortgesetzt werden.

Nähere Auskünfte zur Promotion erteilt das Dekanat des Fachbereiches (siehe unten).

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Wichtige Adressen

Dekanat, Institut, Geschäftszimmer und Fachberatung des Fachbereichs 3
Zentrale Studienberatung im Studien-Service-Center
www-Seiten des Fachbereichs 3

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Weitere Informationen

Prüfungsordnung (PO):Ordnung der J.W. Goethe-Universität für die Diplomprüfung in Soziologie und Politologie vom 4.12.1995; erhältlich beim Prüfungsamt des Fachbereiches

Studienordnung: zur Zeit in Überarbeitung

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis: erhältlich bei Uni-Buch, Jügelstr. 1 (Studienrendenhaus) und Karl-Marx-Buchhandlung, Jordanstr. 11

Allgemeines Vorlesungsverzeichnis: erhältlich im Buchhandel

Dieses Info im Internet: 

Anfragen zum Studium über e-mail: 

 

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geändert am 17. Mai 2010  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 17. Mai 2010, 08:18
http://www.uni-frankfurt.de/studium/studienangebot/studieninfos/diplom/d-pol.html