Navigationshilfe

Hauptnavigation

Seiteninhalt

 Pädagogik (Diplom)


Inhalt
Allgemeine Fachbeschreibung
Bewerbung
Studienvoraussetzungen
Studienbeginn, Studiendauer
Fremdsprachenkenntnisse
Praktika
Studienaufbau
Leistungsnachweise
Diplomvorprüfung
Diplomprüfung
Wichtige Adressen
Weitere Informationen


Allgemeine Fachbeschreibung

Ziele des Studiums

Die Vielfältigkeit der erziehungswissenschaftlichen Gegenstände, der Berufsfelder und die Komplexität der Tätigkeiten erfordern einen breit angelegten Kenntniserwerb im Fach Erziehungswissenschaft unter Berücksichtigung ihrer Verbindung zu den Nachbarwissenschaften, insbesondere Soziologie und Psychologie. In Verbindung damit sollen

  • Grundlagenkenntnisse und spezielle Kenntnisse in der jeweiligen Studienrichtung

  • studienrichtungsübergreifende Kenntnisse der Berufsfelder und

  • handlungskompetenzbezogene Qualifikationen erworben werden.

Das Studium soll die Studierenden in die Lage versetzen,

  • die sich verändernden Berufsfelder zu verstehen, zu analysieren und Situationen in diesen Feldern unter Anwendung wissenschaftlicher Theorien und Handlungskonzeptionen zu bewältigen;

  • die Berufsfelder kritisch und unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs auf Entwicklungsmöglichkeiten zu überprüfen und Veränderungen in die Wege zu leiten sowie verbesserte Verfahren zur Bewältigung von Problemen zu entwickeln.

nach oben


Bewerbung

Die Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten, z.B. ob es eine Zulassungsbeschränkung gibt; ob zum Wintersemester und Sommersemester aufgenommen wird; ob es eine Bewerbung direkt bei der Universität oder über die Zentrale Vergabe für Studienplätze in Dortmund (ZVS) gibt, sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, die ab Dezember (für ein Sommersemester) und Mai (für ein Wintersemester) im Internet auf der Seite zu  Bewerbung und Zulassung oder im Studien-Service-Center erhältlich sind.

nach oben


Studienvoraussetzungen

Neben der Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur oder eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§63 HHG) werden keine Eingangsvoraussetzungen verlangt.

nach oben


Studienbeginn, Studiendauer

Zum Studienbeginn beachten Sie bitte die Angaben im Zulassungsantrag. Der Studienordnung liegt einschließlich aller Prüfungen und Praktika eine Studienzeit von 10 Semestern zugrunde.

nach oben


Fremdsprachenkenntnisse

Für diesen Studiengang sind keine Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen.

nach oben


Praktika

Gemäß Ordnung für die Diplomprüfung in Erziehungswissenschaft (DPO) §9, Abs.1, Ziff. 2 und § 16, Abs. 1, Ziff. 3 müssen die Studierenden zwei vom Praktikumsausschuß anerkannte Praktika innerhalb der Studienzeit ableisten (im Grundstudium 2 Monate und im Hauptstudium 6 Monate), die zusammen im Umfang einer 8- monatigen Berufstätigkeit entsprechen. Die Praktika müssen in Einrichtungen der pädagogischen Praxis oder der pädagogischen Forschung durchgeführt werden. Über die Anerkennung von Praktikumsstellen entscheidet der Praktikumsausschuß.

nach oben


Studienaufbau

Grundstudium

Das Grundstudium soll der Orientierung über relevante Studienangebote in der Hochschule, der Erarbeitung allgemeiner erziehungs- und sozialwissenschaftlicher Grundlagen und der Hinführung zu spezifischen Studienfeldern dienen, insbesondere

  • der Aneignung traditioneller und aktueller Theorien, Methoden und Problemstellungen der Erziehungswissenschaft, Soziologie und Psychologie

  • der Reflexion praktisch-pädagogischer Erfahrungen innerhalb theoretischer Argumentationen

  • der Einübung in wissenschaftliches Arbeiten.

Es umfaßt das Studium

1. der Erziehungswissenschaft mit folgenden Themenbereichen:

a. Theorie und Philosophie der Erziehung
b. Pädagogische Handlungsprobleme
c. Methoden erziehungswissenschaftlicher Forschung und ihre Voraussetzungen

2. a) das Studium des Nebenfaches Soziologie oder
    b) das Studium des Nebenfaches Psychologie

3. ein Praktikum im Umfang von zwei Monaten.

Vorlesungen, Seminare und Übungen:

Das ordnungsgemäße Grundstudium in Erziehungswissenschaft umfaßt in der Regel

  • in Allgemeiner Erziehungswissenschaft:

  • Orientierungsveranstaltung (2 Semesterwochenstunden/SWS)

  • Grundkurse (8 SWS)

  • Vorlesungen (6 SWS)

  • Übungen (4 SWS)

  • Seminare (4 SWS)

  • praxisbezogene Veranstaltungen (8 SWS)

  • Kolloquium (2 SWS)

  • in studienrichtungsorientierten Veranstaltungen:

  • Vorlesung (2 SWS)

  • Seminar/Übung (4 SWS)

  • praxisbezogene Veranstaltungen (2 SWS)

Diese Anzahl von Semesterwochenstunden (SWS) entspricht 21 Lehrveranstaltungen innerhalb von 3 bis 4 Semestern.

Nebenfach:

Das Grundstudium in dem Nebenfach, das für die Vordiplomprüfung gewählt wird, umfaßt in der Regel eine Vorlesung (2 SWS), einen Grundkurs/eine Übung (4 SWS), drei Seminare (6 SWS) und ein Kolloquium (2 SWS). Das Grundstudium in dem Nebenfach, das für die Hauptdiplomprüfung gewählt wird, umfaßt in der Regel eine Vorlesung (2 SWS) und ein Seminar (2 SWS).

Praktikum:

Das zweimonatige Einführungspraktikum kann als Blockpraktikum oder studienbegleitendes Praktikum durchgeführt werden. Es sollen institutionelle und administrative Aspekte im Vordergrund stehen. Das Blockpraktikum soll in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Das studienbegleitende Praktikum soll eingebunden sein in eine praxisbezogene Veranstaltung oder in ein Projekt des Fachbereichs. 

Hauptstudium

Das Hauptstudium umfaßt

  1. die Fortsetzung des Studiums in Allgemeiner Erziehungswissenschaft

  2. das Schwerpunktstudium in einer der folgenden Studienrichtungen:
    - Schule
    - Sozialpädagogik und Sozialarbeit
    - Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung
    - Heil- und Sonderpädagogik

  3. das Studium in einem der folgenden Wahlpflichtfächer:

    • empirische pädagogische Forschung

    • Beratung und pädagogisch-therapeutische Verfahren

    • Didaktik der Fort- und Weiterbildung in pädagogischen Berufsfeldern

    • Institutionsberatung: Wissenschaftliche Begleitung, Planung und Konzeptentwicklung

    • auf Antrag kann auch ein vom Prüfungsamt anerkanntes Fach aus einem anderen Fachbereich gewählt werden.

  4. das Studium des Nebenfaches, das nicht in der Diplom-Vorprüfung geprüft wurde

  5. ein Praktikum im Umfang von 6 Monaten.

Vorlesungen, Seminare und Übungen:

  • EW I, Allgemeine Erziehungswissenschaft (8 SWS)

  • EW II, Erziehungswissenschaft in einer der vier Studienrichtungen: Schule, Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung, Heil- und Sonderpädgogik (34 SWS)

  • Wahlpflichtfach (20 SWS)

  • Psychologie oder Soziologie (10 SWS)

 

Praktikum:

Das sechsmonatige Hauptpraktikum soll in der Regel nach dem 6. Semester während eines Praxissemesters durchgeführt werden. Vom Praktikumsausschuß anerkannte studienbegleitende Formen des Praktikums sind möglich.

nach oben


Leistungsnachweise

Grundstudium

Vorzulegende Leistungsnachweise:

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an drei Lehrveranstaltungen in Erziehungswissenschaft, davon ein Nachweis aus einer Lehrveranstaltung zu erziehungswissenschaftlich relevanten Forschungsmethoden, die Statistik miteinschließt

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer studienrichtungsorientierten Lehrveranstaltung

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer auf Handlungskompetenz bezogenen Lehrveranstaltung

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung im Nebenfach, Soziologie oder Psychologie

  • ein Nachweis über ein 2monatiges, erfolgreich absolviertes, pädagogisch relevantes Praktikum und das Vorliegen eines Praktikumsberichts.

Hauptstudium

Vorzulegende Leistungsnachweise:

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar in Allgemeiner Erziehungwissenschaft (EW I)

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar in der gewählten Studienrichtung (EW II)

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem auf Handlungskompetenz bezogenen Seminar in der gewählten Studienrichtung (EW II), das der Vorbereitung bzw. Auswertung des Praktikums dient, ergänzt durch eine Bescheinigung der Praktikumsstelle über die Dauer und Art der Tätigkeit; beides zusammen gilt als Nachweis über ein erfolgreich absolviertes, für die Studienrichtung relevantes Praktikum

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar im gewählten Wahlpflichtfach

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar über qualitative/quantitative Forschungsmethoden

  • ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar in dem Nebenfach Soziologie oder Psychologie, das in der Diplom-Vorprüfung nicht geprüft wurde.

nach oben


Diplomvorprüfung

Die Diplom-Vorprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:

  • mündliche Prüfung in Erziehungswissenschaft

  • Hausarbeit in Erziehungswissenschaft

  • mündliche Prüfung in dem für die Diplom-Vorprüfung gewählten Nebenfach: Soziologie oder Psychologie

Die mündliche Prüfung in den beiden Prüfungsfächern dauert jeweils mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten.

Die Hausarbeit hat eine maximale Bearbeitungszeit von 3 Monaten. Sie kann frühestens im 3 Semster erbracht werden und muß spätestens zum Termin der ersten mündlichen Prüfung beim Prüfungsausschuß abgegeben werden.

nach oben


Diplomprüfung

Die Diplomprüfung besteht aus:

  • der Anfertigung der Diplomarbeit in einem Zeitraum von sechs Monaten

  • der 2-4stündigen Klausur. Die Klausur kann, soweit in dem Prüfungsfach nicht die Diplomarbeit geschrieben wurde, in Allgemeiner Erziehungswissenschaft oder der gewählten Studienrichtung oder dem Wahlpflichtfach geschrieben werden.

  • sowie aus je einer mündlichen Prüfungsleistung im Umfang von mindestens 30, höchstens 45 Minuten in:

  • - Allgemeiner Erziehungwissenschaft

  • - der gewählten Studienrichtung

  • - dem gewählten Wahlpflichtfach

  • - dem in der Diplom-Vorprüfung nicht gewählten Nebenfach Psychologie oder Soziologie

Als weiteres Prüfungsfach kann gem. DPO § 23 ein Zusatzfach gewählt werden.

nach oben


Wichtige Adressen

Dekanat, Institut, Geschäftszimmer und Fachberatung des Fachbereichs 4
Zentrale Studienberatung im Studien-Service-Center
www-Seiten des Fachbereichs 4

nach oben


Weitere Informationen

Prüfungsordnung: Ordnung für die Diplomprüfung in Erziehungswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, vom 24.8.1993 (ABl. 10)1993, S.1039ff.).
Studienordnung :
Studienordnung für den Studiengang Erziehungswissenschaften mit dem Abschluß "Diplom-Pädagoge" bzw. "Diplom-Pädagogin" (Dipl.-Päd.") an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 17.11.1993 (ABL. 10/1993, S.1048). Studien- und Prüfungsordnungen, sind im Dekanat oder Prüfungsamt erhältlich.
Promotionsordnung
vom 20.01.1988
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis:
erhältlich im Buchhandel: Bockenheimer Bücherwarte, Bockenheimer Landstr. 132
Allgemeines Vorlesungsverzeichnis:
erhältlich im Buchhandel

nach oben

 

geändert am 02. November 2004  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

|

| Zur Navigationshilfe
empty

Seitenabschlussleiste


Druckversion: 02. November 2004, 15:49
http://www.uni-frankfurt.de/studium/studienangebot/w-hoehere-fs/d-paed.html