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Studienfinanzierung


Studienförderung / Bafög

Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Studentenwerk Frankfurt am Main (MainSWerk) ist für die Durchführung des BAföG zuständig. Auf den Internetseiten des MainSWerks sind die Richtlinien sowie Antragsformulare zum herunterladen zu finden.

Sprechstunden für BAföG-Empfänger/innen im BAföG-Amt. Sozialzentrum der Goethe-Universität, Bockenheimer Landstr. 133, 4. Stock:
Mo und Di 10:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do 13:00 - 15:00 Uhr

Zu den Sachbearbeiter/innen

BAföG-Erstberatung im ServiceCenter des MainSWerk – Bockenheimer Landstr. 133
Mo – Do 9.00-17.00 Uhr
Fr 9.00-15.00 Uhr

Telefon: 0180 – 3 – 223634 (9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz)

Studienfinanzierung für nicht BAföG-Berechtigte

Das MainSWerk berät Studierende über weitere Möglichkeiten zur Studienfinanzierung wie z.B. Bildungskredite, Studienabschlusshilfen (Hessische Darlehnskasse), Stipendien und unterstützt bei der Suche nach Studierendenjobs.

ServiceCenter des MainSWerk
Beratungszeiten: Mo – Fr 10:00-12:30 Uhr sowie auf Anfrage.
Telefon: 069 / 738-34908

Semesterticket-Härtefond

Das MainSWerk bearbeitet im Auftrag des AStA der Goethe-Universität die Anträge auf Rückerstattung des Semestertickets.
Antragsformulare und Richtlinien finden Sie online oder im

ServiceCenter des MainSWerk
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 9:00-17:00
Freitag 9:00-15:30
Telefon: 069 / 798 23088
Email: finanzierung@studentenwerkfrankfurt.de

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Stipendien

->  Hier geht es zu Informationsseite "Stipendien": http://www.uni-frankfurt.de/studium/studienfinanzierung/stipendien/

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Darlehen / Sozialhilfe

Studentische Darlehenskasse

Postanschrift:

Studentische Darlehenskasse Hessen
Sozialzentrum
Bockenheimer Landstr. 133
3. OG, Zi 327, Tel. 798-23049

Langfristige Darlehen werden aus dem Fonds der Studentischen Darlehenskasse Hessen in begrenztem Umfang gewährt. Zur Zeit können deutsche Studierende während des Examens und vor allem für examensbedingte Mehrkosten solche Darlehen erhalten.
Die Vergabe erfolgt durch das Studentenwerk. 

Personenkreis: Deutsche Studierende der Johann Wolfgang Goethe Universität
Höhe des Darlehens beträgt zur Zeit EUR 2301,-
Änderung: Darlehen wird nur gegen Bürgschaft genehmigt.
Darlehensbedingungen: derzeit zinslos, 8% Verwaltungsgebühr
Rückzahlung: in fünf gleichen Jahresraten. Die erste Rate ist drei Jahre nach dem Stichtag fällig, jedoch nicht früher als ein Jahr nach dem Examen.

Sozialhilfe

Postanschrift:
Sozialamt des Wohnortes
(siehe "Stadt..." im Telefonbuch)

Studierende erhalten in der Regel keine Sozialhilfe.
Davon ausgenommen ist die "Hilfe in be­sonderen Lebensla­gen". Antragsberechtigt für dieses zinslose Darlehen sind mittellose Examenskandidaten sechs Monate vor Studienabschluss.
Da hierauf kein Rechtsanspruch besteht, ist die Vergabe- bzw. Versagungspraxis örtlich uneinheitlich.
Wer nicht während des gesamten Examens eingeschrieben sein muss (vgl. Prüfungsordnung), kann sich nach der Exmatrikulation arbeitslos melden und hat dann Sozialhilfeanspruch.

Weitere Beratungsmöglichkeiten

zu sozialen Fragen sind einmal wöchentlich der Übersicht "Rat und Hilfe" der Frankfurter Rundschau zu entnehmen.
Ein Sozialreferat unterhält die Evangelische Studentengemeinde (ESG).

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Wohngeld

Postanschrift:
Wohngeldstelle des Wohnortes
(siehe "Stadt..." im Telefonbuch)

BAföG-Empfänger erhalten einen Mietzuschuss, der Wohngeldbezug ausschließt. Andere Studierende haben u.U. Anspruch auf Wohngeld, wenn mit ihrer "Rückkehr ins Elternhaus" nicht mehr zu rechnen ist.

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geändert am 16. März 2011  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 16. März 2011, 12:55
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