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SeiteninhaltDoppelstudiumWenn Sie an der Universität Frankfurt studieren und zum kommenden Semester parallel einen weiteren Studiengang studieren wollen, müssen Sie ein Doppelstudium beantragen. Fristen: Für die nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge/-fächer ist eine form- und fristgerechte Antragstellung bis 31. August zu einem WS und 28. Februar zu einem SoSe erforderlich. Für die universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengänge ist eine form- und fristgerechte Antragstellung erforderlich (Ausschlussfrist). Der Antrag auf Doppelstudium muss bis 15. Juli für ein WS und bis 15. Januar für ein SoSe dem Sekretariat vorliegen. Ablauf: Das Formular ist auf dieser Seite
als Download vorhanden oder kann im Studierendensekretariat abgeholt
werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann per Post
beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Wird ein Doppelstudium
mit einem nicht zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach
gewählt, so wird einem fristgerecht gestellten Antrag
stattgegeben. Wird ein Doppelstudium mit einem
zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach gewählt, wird ein
Auswahlverfahren durchgeführt und das Ergebnis dem/der
Antragsteller/in mit einem Bescheid mitgeteilt.
Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung / Aufnahmevoraussetzung gewählt, ist dem Antrag auf Doppelstudium die Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung / der Nachweis der Aufnahmevoraussetzung beizufügen. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Anmeldung zur entsprechenden Eignungsprüfung direkt im jeweiligen Institut zu abweichenden Fristen vorzunehmen ist. Sehen Sie dazu die Informationen zum jeweiligen Studiengang.
Mit dem schriftlichen Nachweis der bestandenen Prüfung bewerben
Sie sich dann form- und fristgerecht im Studierendensekretariat.
geändert am 05. Mai 2010 E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe
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Druckversion: 05. Mai 2010, 09:43
http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/doppelstudium/index.html