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Doppelstudium

Wenn Sie an der Universität Frankfurt studieren und zum kommenden Semester parallel einen weiteren Studiengang studieren wollen, müssen Sie ein Doppelstudium beantragen.

Fristen: Für die nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge/-fächer ist eine form- und fristgerechte Antragstellung bis 31. August zu einem WS und 28. Februar zu einem SoSe erforderlich. 

Für die universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengänge ist eine form- und fristgerechte Antragstellung erforderlich (Ausschlussfrist). Der Antrag auf Doppelstudium muss bis 15. Juli für ein WS und bis 15. Januar für ein SoSe dem Sekretariat vorliegen.

Ablauf: Das Formular ist auf dieser Seite als Download vorhanden oder kann im Studierendensekretariat abgeholt werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann per Post beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Wird ein Doppelstudium mit einem nicht zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach gewählt, so wird einem fristgerecht gestellten Antrag stattgegeben. Wird ein Doppelstudium mit einem zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach gewählt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und das Ergebnis dem/der Antragsteller/in mit einem Bescheid mitgeteilt.

Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität Frankfurt,  Studierendensekretariat,  Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt.

Nachweise: Wird ein Doppelstudium mit einem zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach gewählt, sind folgende Unterlagen an das Studierendensekretariat zu schicken:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Doppelstudium
  • Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife/Abitur, FH-Abschluss- oder Zwischenzeugnis) als amtlich beglaubigte Kopie
  • Eventuell abgelegte Zwischenprüfungen, Vordiplom etc. sind durch Zeugniskopien nachzuweisen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Scheine ein.
  • Tabellarischer Lebenslauf, Bescheinigung über evtl. Berufsausbildung und eine Dienstzeitbescheinigung (Wehr-/Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr)

Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung / Aufnahmevoraussetzung gewählt, ist dem Antrag auf Doppelstudium die Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung / der Nachweis der Aufnahmevoraussetzung beizufügen. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Anmeldung zur entsprechenden Eignungsprüfung direkt im jeweiligen Institut zu abweichenden Fristen vorzunehmen ist. Sehen Sie dazu die Informationen zum jeweiligen Studiengang.

Mit dem schriftlichen Nachweis der bestandenen Prüfung bewerben Sie sich dann form- und fristgerecht im Studierendensekretariat.

 

geändert am 05. Mai 2010  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 05. Mai 2010, 09:43
http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/doppelstudium/index.html