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SeiteninhaltExmatrikulationEine Exmatrikulation bedeutet das endgültige Verlassen der Universität z.B. nach Beendigung des Studiums oder bei Hochschulwechsel. Fristen: Eine Exmatrikulation ist zu jedem Datum innerhalb eines laufenden, nicht jedoch rückwirkend für ein bereits abgelaufenes, Semester möglich. Die Antragsfristen enden im Wintersemester am 30. April und im Sommersemester am 31. Oktober. Haben Sie sich schon zum Folgesemester rückgemeldet und exmatrikulieren sich in der genannten Frist, erhalten Sie den Semesterbeitrag des Folgesemesters zurückerstattet. Entsprechende Anträge auf Rückerstattung sind im Studierendensekretariat erhältlich oder unter http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/download/a-rueckzahlung.pdf downloadbar. Ablauf: Das Exmatrikulationsformular ist auf dieser Seite als Download vorhanden oder im Studierendensekretariat erhältlich. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag (Original und Durchschrift), sowie die ggf. dem Antrag beizufügenden Unterlagen (siehe unten) können persönlich oder per Post beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Sie erhalten persönlich oder per Post nach erfolgter Exmatrikulation einen entsprechenden Exmatrikulationsnachweis sowie eine Bescheinigung Ihrer Studienzeiten als Rentennachweis. Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt. Nachweise: Benötigte Unterlagen: Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Exmatrikulation mit Entlastungsnachweis der Universitätsbibliothek. Diesen erhalten Sie bei Vorlage der Goethe-Card in der Universitätsbibliothek. Sind Sie bereits für das folgende Semester rückgemeldet, müssen Sie das komplette Stammdatenblatt (Computerausdruck mit allen Studienbescheinigungen) und die Goethecard einreichen. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Rückerstattung von auf der Goethecard geladenen Beträgen nicht möglich ist! Informationen dazu unter: http://goethecard.uni-frankfurt.de/boerse/index.html Hinweise: Das Studienbuch muss nicht zwingend vorgelegt werden. Sind Sie bereits für das folgende Semester rückgemeldet, können Sie die Rückzahlung des entrichteten Semesterbeitrags im Studierendensekretariat beantragen. Für die Erstellung einer Exmatrikulation außerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist sind nach Nummer 262 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (vom 18. November 2009) Verwaltungskosten in Höhe von 15 Euro zu erheben. Dies bedeutet: Wird eine Exmatrikulation beantragt, nachdem diese bereits von Amtswegen ausgesprochen wurde (z.B. im Falle einer nicht fristgerechten Rückmeldung bzw. aufgrund Nicht-Überweisung des Semesterbeitrags), wird die nachträglich beantragte Exmatrikulation erst nach Entrichtung der genannten 15 Euro Verwaltungskosten ausgesprochen! Sonstiges: Bei Wechsel des Studienabschlusses, der Änderung des Studienganges oder bei Studienfachwechsel ist keine Exmatrikulation nötig, denn dann muss ein Fachwechsel beantragt werden.
geändert am 23. Januar 2012 E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe
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Druckversion: 23. Januar 2012, 12:11
http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/exmatrikulation/index.html