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Fachwechsel

Wenn Sie an der Universität Frankfurt studieren und zum kommenden Semester Ihren Studiengang oder ein Studienfach wechseln wollen, können Sie einen Fachwechsel beantragen.

Fristen: Für die nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge/-fächer ist eine form- und fristgerechte Antragstellung bis  31. August zu einem WS und 28. Februar zu einem SoSe erforderlich.
Für die universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengänge (ausser den ZVS-Fächern: Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, dazu siehe unten) ist eine form- und fristgerechte Antragstellung erforderlich (Ausschlussfrist). Der Antrag auf Fachwechsel muss bis 15. Juli für ein WS und für ein SoSe bis 15. Januar dem Sekretariat vorliegen.

Ablauf: Der Fachwechselantrag ist auf dieser Seite als Download vorhanden (rechte Leiste) oder im Studierendensekretariat erhältlich. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag, sowie die ggf. dem Antrag beizufügenden Unterlagen (siehe unten) können per Post beim Studierendensekretariat eingereicht werden.

Beachten Sie bitte, dass dieser Antrag die Rückmeldefrist nicht verlängert. D.h., der Semesterbeitrag muss fristgerecht überwiesen werden.

Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität Frankfurt, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt

Nachweise:  Bei einem Fachwechsel in ein/en  nicht zulassungsbeschränktes/n Studienfach/-gang, sind  folgende Unterlagen  an das Studierendensekretariat zu schicken:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag

Wird bei einem Fachwechsel ein zulassungsbeschränkter/s Studiengang/-fach gewählt, sind folgende Unterlagen an das Studierendensekretariat zu schicken:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Fachwechsel
  • Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife/Abitur, FH-Abschluss- oder Zwischenzeugnis) als amtlich beglaubigte Kopie
  • Eventuell abgelegte Zwischenprüfungen, Vordiplom etc. sind durch Zeugniskopien nachzuweisen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Scheine ein.
  • Bei abgeschlossenem Erststudium, eine Begründung für das Zweitstudium und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (siehe " Zweitstudium")

Wird ein Studiengang/-fach mit Eignungsprüfung / Aufnahmevoraussetzung gewählt, ist dem Antrag auf Fachwechsel die Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung / der Nachweis der Aufnahmevoraussetzung beizufügen. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Anmeldung zur entsprechenden Eignungsprüfung direkt im jeweiligen Institut zu abweichenden Fristen vorzunehmen ist. Sehen Sie dazu die Informationen zum jeweiligen Studiengang.

Wenn Sie in das 1. Fachsemester Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie wechseln möchten, bewerben Sie sich bitte über hochschulstart.de, da der Fachwechsel mit dem hier angegebenen Formular nicht möglich ist. 

Hinweise: Ihre bisherigen Studienleistungen können nur bei dem zuständigen Prüfungsamt anerkannt werden. Es empfiehlt sich daher einen Termin mit dem jeweiligen Prüfungsamt zu vereinbaren.
Studienbewerber zu einem höheren Fachsemester: http://www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/hoeheres-fachsemester.html.

 

geändert am 04. Juli 2011  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 04. Juli 2011, 10:11
http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/fachwechsel/index.html