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Rücktritt von der Einschreibung/Immatrikulation


Sie haben die Möglichkeit, von einer Einschreibung/Immatrikulation innerhalb bestimmter Fristen (siehe nachfolgend) wieder zurück zu treten. Bei einem Rücktritt innerhalb der genannten Fristen gelten Sie als nicht eingeschrieben.

Fristen: Ein Rücktritt von der Einschreibung/Immatrikulation ist für ein Sommersemester bis zum 30. April und für ein Wintersemester bis zum 31. Oktober möglich. Nach diesen genannten Fristen ist nur noch eine Exmatrikulation möglich.

Ablauf: Der Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung ist auf dieser Seite als Download vorhanden oder im Studierendensekretariat erhältlich. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag sowie die ggf. dem Antrag beizufügenden Unterlagen (siehe unten) können persönlich oder per Post beim Studierendensekretariat  eingereicht werden.

Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt.

Nachweise: Dem Antrag müssen (soweit bereits ausgehändigt) die vollständigen Semesterunterlagen beigefügt sein (Studienbescheinigungen, Goethe-Card). Fügen Sie dem Antrag auch bitte einen Nachweis (Kopie des Überweisungsträgers) über die Zahlung des Semesterbeitrags bei.

Hinweise: Für den Rücktritt von der Einschreibung/Immatrikulation sind gemäß Nummer 263 der  Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (vom 18. November 2009) Verwaltungskosten in Höhe von 30 Euro zu erheben. Der an Sie zurückzuzahlende Semesterbeitrag wird daher um 30 € Verwaltungskosten gekürzt.

 

geändert am 23. Januar 2012  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 23. Januar 2012, 12:14
http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/ruecktritt/index.html