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SeiteninhaltRückzahlung von BeiträgenWenn Sie bereits die studentischen Beiträge für das kommende Semester an die J. W. Goethe-Universität überwiesen haben, aber z.B. von der Immatrikulation zurücktreten oder sich nach vollzogener Rückmeldung exmatrikulieren wollen, können Sie die Rückzahlung der studentischen Beiträge beantragen. Beachten Sie hierbei bitte: Laut Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 18.11.2009 (GVBl. I Hessen, Seite 446) vom 18.11.2009 werden bei einem Rücktritt von der Immatrikulation 30 € vom Semesterbeitrag als Verwaltungskostenanteil einbehalten! Fristen: Die Rückzahlung kann für ein Wintersemester bis zum 31. Oktober und für ein Sommersemester bis zum 30. April beantragt werden.
geändert am 23. Januar 2012 E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe
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Druckversion: 23. Januar 2012, 10:56
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