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Rückzahlung von Beiträgen

Wenn Sie bereits die studentischen Beiträge für das kommende Semester an die J. W. Goethe-Universität überwiesen haben, aber z.B. von der Immatrikulation zurücktreten oder sich nach vollzogener Rückmeldung exmatrikulieren wollen, können Sie die Rückzahlung der studentischen Beiträge beantragen.

Beachten Sie hierbei bitte: Laut Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 18.11.2009 (GVBl. I  Hessen, Seite 446) vom 18.11.2009 werden bei einem Rücktritt von der Immatrikulation 30 € vom Semesterbeitrag als Verwaltungskostenanteil einbehalten! 

Fristen: Die Rückzahlung kann für ein Wintersemester bis zum 31. Oktober und für ein Sommersemester bis zum 30. April beantragt werden.

Ablauf: Das Formular ist auf dieser Seite als Download vorhanden oder im Studien-Service-Center, Studierendensekretariat erhältlich. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag, sowie die ggf. dem Antrag beizufügenden Unterlagen (siehe unten) können per Post beim Studierendensekretariat eingereicht werden.

Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität, Studierendensekretariat, Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt

Nachweise: Einen Nachweis über die gezahlten Beträge (z.B. Kopie des Kontoauszugs).

 

geändert am 23. Januar 2012  E-Mail: Webmasterssc-www@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 23. Januar 2012, 10:56
http://www.uni-frankfurt.de/studium/verwaltung/rueckzahlung/index.html