Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählen neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement, zum Beispiel in Vereinen oder in der Hochschulpolitik, in kirchlichen oder politischen Organisationen sowie der Einsatz im sozialen Umfeld, in der Familie oder in einer sozialen Einrichtung. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der sozialen Herkunft ergeben.
Aufgrund der Corona-Pandemie verlängert sich die Regelstudienzeit um ein Semester
Damit Studierenden in Hessen aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen keine Nachteile entstehen, hat die hessische Landesregierung eine Verlängerung der Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020; Wintersemester 2020/21; Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 an hessischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden um bis zu vier Semester beschlossen.
Wenn Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität beworben oder bereits eine Studienplatzzusage erhalten haben können Sie sich für ein Deutschlandstipendium der Goethe-Universität bewerben.
Sie müssen sich frühzeitig um die Immatrikulation kümmern, sodass Sie im Bewerbungszeitraum schon Ihren HRZ-Account besitzen, welcher Ihnen nach erfolgter Einschreibung gemeinsam mit der Goethe-Card ausgeteilt wird.
Sollten Sie Ihren HRZ-Account nicht bis zur Bewerbungsphase erhalten, so können Sie sich über die Online-Bewerbungsmaske einen Account mit Ihrer privaten Email Adresse anlegen. Nachdem Sie den Verifizierungslink bestätigt haben, können Sie das Bewerbungsformular online ausfüllen. Hier müssen Sie dann nachweisen, dass Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität beworben haben. Dafür müssen Sie Ihre Bewerbernummer angeben sowie einen schriftlichen Nachweis über die Bewerbung hochladen.
Sobald Sie sich an der Goethe-Universität immatrikuliert und Ihren HRZ-Zugang erhalten haben, teilen Sie uns bitte Ihre Matrikelnummer sowie Ihren HRZ-Account per Email mit.Wenn Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität beworben oder bereits eine Studienplatzzusage erhalten haben können Sie sich für ein Deutschlandstipendium der Goethe-Universität bewerben.
Sie müssen sich frühzeitig um die Immatrikulation kümmern, sodass Sie im Bewerbungszeitraum schon Ihren HRZ-Account besitzen, welcher Ihnen nach erfolgter Einschreibung gemeinsam mit der Goethe-Card ausgeteilt wird.
Sollten Sie Ihren HRZ-Account nicht bis zur Bewerbungsphase erhalten, so können Sie sich über die Online-Bewerbungsmaske einen Account mit Ihrer privaten Email Adresse anlegen. Nachdem Sie den Verifizierungslink bestätigt haben, können Sie das Bewerbungsformular online ausfüllen. Hier müssen Sie dann nachweisen, dass Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität beworben haben. Dafür müssen Sie Ihre Bewerbernummer angeben sowie einen schriftlichen Nachweis über die Bewerbung hochladen.
Sobald Sie sich an der Goethe-Universität immatrikuliert und Ihren HRZ-Zugang erhalten haben, teilen Sie uns bitte Ihre Matrikelnummer sowie Ihren HRZ-Account per Email mit. (an deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de)
Das Verfahren dauert etwa zwei Monate. Kurz vor Beginn des Wintersemesters wird die Auswahl der Stipendiaten übermittelt.
Grundständige Studiengänge (ab dem 2. Fachsemester)
Masterstudium
Die Notengrenzen werden je nach Fachbereich individuell festgelegt, d.h. die Notengrenzen hängen davon ab, wie viele Studierende sich im jeweiligen Fachbereich bewerben. Unter den Bewerbern eines Fachbereichs wird eine Durchschnittsnote ermittelt.
Es finden zwei Auswahlphasen statt. In der ersten Auswahlrunde wird anhand der erbrachten Leistungen sowie anhand des Engagements und der persönlichen Umstände bewertet, wer in die zweite Runde kommt. Die Leistung bildet dabei das Hauptkriterium.
In der zweiten Auswahlrunde werden die Bewerbungen an eine Jury, die aus zwei Lehrpersonen des jeweiligen Fachbereichs besteht, in anonymisierter Form weitergegeben. In diesem zweiten Verfahren wird das Gesamtpotenzial der Bewerbung bewertet. Dazu gehört die Motivation & Leistungsbereitschaft, Qualität des Engagements, Überwindung von persönlichen Hürden, besondere Erfolge.
Sie erhalten voraussichtlich im Laufe des Oktobers eine Mitteilung, ob Sie das Deutschlandstipendium erhalten und müssen anschließend Ihre Annahme erklären. Zu- und Absagen werden an Ihre studentische E-Mail-Adresse (s1234567@stud.uni-frankfurt.de) verschickt. Bitte prüfen Sie auch regelmäßig Ihren Spamordner.
Die nächste Bewerbungsphase für das Förderjahr 2023/24 findet vom 10. bis 28. Juli (bis 16 Uhr!) 2023 statt.
Die Bewerbung findet online statt. Das Bewerberportal wird im entsprechenden Bewerbungszeitraum freigeschaltet.
Möglicherweise wurde die Bewerbungsmaske noch nicht freigeschaltet.
Ja, ohne einen HRZ-Account der Goethe-Uni können Sie am Online-Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie bei der Immatrikulation zusammen mit Ihrer Goethe-Card.
Ausnahme: Sollten Sie Ihren HRZ-Account nicht bis zur Bewerbungsphase erhalten, so können Sie sich in der Online-Bewerbungsmaske mit Ihrer privaten Emailadresse für einen lokalen Account registrieren. Nachdem Sie den Verifizierungslink bestätigt haben, können Sie die Bewerbung online ausfüllen und abschicken.
Sie müssen über die Angabe der Bewerbungsnummer sowie einer schriftlichen Bestätigung nachweisen, dass Sie entweder
Sobald Sie sich an der Goethe-Universität immatrikuliert und Ihren HRZ-Zugang erhalten haben, teilen Sie uns bitte Ihre Matrikelnummer sowie Ihren HRZ-Account per Email mit (an deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de).
Das Deutschlandstipendium wird für ein Jahr vergeben – vom 1.Oktober bis zum 30.September
Wenn während des Urlaubssemesters Studienleistungen erbracht werden (beispielsweise Pflichtpraktika oder Auslandssemester), erhalten Sie in diesem Zeitraum weiterhin die Mittel des Deutschlandstipendiums. Sollten Sie während des Urlaubssemesters keine Studienleistungen erbringen (beispielsweise aus Krankheitsgründen o.ä.), haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Ihren Förderungszeitraum von einem Jahr, dieser verschiebt sich dann jedoch um die Zeit des Urlaubssemesters.
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit aus welchen Gründen Sie ein Urlaubssemester planen.
Sollten Sie die maximale Förderungszeit von zwei Jahren bereits erreicht haben, können Sie sich nicht noch einmal für das Deutschlandstipendium bewerben. Ist dies nicht der Fall, können Sie für das folgende akademische Jahr erneut am Bewerbungsprozess teilnehmen.
Nein, man muss sich für das darauffolgende akademische Jahr erneut bewerben, vorausgesetzt, man hat die maximale Förderungszeit von zwei Jahren noch nicht erreicht.