​MA DEUTSCHE LITERATUR

* s. Anlage 2, Modulbeschreibungen

WEITERE INFORMATIONEN

Sie möchten als Master-Studierende*r in jedem Semester die Auswahl aus mehr als zwanzig thematisch weit gefächerten Lehrveranstaltungen zur Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart haben? Sie möchten das attraktive Umfeld einer Kultur-Metropole nutzen, um in einem forschungs- und berufsbezogenen Wahlpflichtmodul Berufserfahrung zu sammeln? Sie möchten auf dem deutschlandweit schönsten Campus studieren?

Dann studieren Sie den Master Deutsche Literatur in Frankfurt am Main, der Stadt der Buchmesse, des Goethehauses sowie zahlreicher national und international maßgeblicher Verlage und Medien!

Nehmen Sie teil an den vielfältigen Lehr- und Forschungsangeboten der Älteren und neueren deutschen Literatur, verfolgen Sie die traditionsreiche Frankfurter Poetik-Vorlesung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Studienvoraussetzungen, Eignungsfeststellungsverfahren

(1) Voraussetzung für die Zulassung ist

a. der Bachelorabschluss Germanistik (Haupt- oder Nebenfach) an der Goethe-Universität oder

b. ein mindestens gleichwertiger Abschluss einer deutschen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in Germanistik, Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft oder einem vergleichbaren neuphilologischen Studiengang, oder

c. ein mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.

(2) Mindestens ein Drittel des absolvierten (Bachelor-) Studiengangs gemäß Abs. 1 muss nachweislich literaturwissenschaftliche Anteile umfassen (ausgenommen sind Kurse zum Spracherwerb und zur Landeskunde). Ferner muss die Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) ein philologisches Thema behandeln.

(3) Neben dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss setzt die Zulassung die Darlegung der Eignung durch ein Motivationsschreiben voraus. Die Bewertung des Motivationsschreibens stützt sich neben der sprachlichen und argumentativen Qualität auf die überzeugende Darstellung eines spezifischen Interesses am Masterstudiengang Deutsche Literatur. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten.

Der Zulassungsausschuss bewertet das Motivationsschreiben nach folgenden Kriterien:

a. Sind die Bewerberinnen oder Bewerber in der Lage, ihre Eignung und ihr Interesse an dem Masterstudiengang in konsistenter Argumentation sowie in korrekter und angemessener sprachlicher Form darzulegen?

b. Ist eine ausreichende Kongruenz der wissenschaftlichen Interessen und beruflichen Vorstellungen der Bewerberinnen und Bewerber mit den Zielen und Inhalten des Masterstudiengangs erkennbar?

c. Die Bewertung erfolgt anhand einer Skala von 1 bis 5, wobei folgende Werte zulässig sind: 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend), 4 (ausreichend) und 5 (nicht ausreichend).

(4) Es wird eine Gesamtbewertung gebildet, die zu 40 % auf der Bewertung des Motivationsschreibens und zu 60 % auf der Note des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses beruht. Die Zulassung erfordert eine Gesamtbewertung mit mindestens 2,5 (Grad der besonderen Eignung).

(5) Über die Zulassung zum Masterstudiengang (das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und 2, die Erteilung der Auflagen gemäß Abs. 6 und die Durchführung des weiteren Verfahrens) entscheidet der Zulassungsausschuss. Der Zulassungsausschuss wird gemäß § 8 Abs. 8 Satz 2 MA-O FB 10 durch den Prüfungsausschuss für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Neuere Philologien eingesetzt. Er besteht mindestens aus zwei im Masterstudiengang prüfungsberechtigten Professorinnen oder Professoren, einer im Masterstudiengang lehrenden wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie einem im Masterstudiengang eingeschriebenen studentischen Mitglied, das mit beratender Stimme teilnimmt. Die professorale Mehrheit ist zu gewährleisten.

(6) Je nach Art und Umfang der für den ersten Abschluss erbrachten Vorleistungen kann die Zulassung zum Masterstudiengang Deutsche Literatur mit Auflagen für ein Nachstudium verbunden werden.

Studierende, die in ihrem BA-Studiengang keine literaturwissenschaftlichen Kompetenzen im Schwerpunkt Ältere deutsche Literatur erworben haben, wird die Zulassung zum Masterstudiengang Deutsche Literatur unter der Auflage erteilt, zusätzliche Studienleistungen und Modulprüfungen aus dem Bachelorstudiengang Germanistik zu erbringen. Diese sind: GER B-1: Einführung in die Literaturwissenschaft: Ältere deutsche Literatur, EV ÄdL 1 und 2.

Studierende, die in ihrem BA-Studiengang keine literaturwissenschaftlichen Kompetenzen im Schwerpunkt Neuere deutsche Literatur erworben haben, wird die Zulassung zum Masterstudiengang DEUTSCHE LITERATUR unter der Auflage erteilt, zusätzliche Studienleistungen und Modulprüfungen aus dem Bachelor-Studiengang Germanistik zu erbringen. Diese sind: GER B-2: Einführung in die Literaturwissenschaft: Neuere deutsche Literatur, EV NdL 1 und 2.

Die Leistungen sind nicht Teil der Masterprüfung. Wird die Auflage bis zum Ende des zweiten Studiensemesters nicht erfüllt, ist die Zulassung zur Masterprüfung zu widerrufen. Die Erfüllung der Auflagen aus dem Bachelorstudiengang sind Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtmodule des 1.-3. Fachsemesters (GER MA-1, GER MA-2, GER MA-3).

I.3.2 Sprachkenntnisse

Für den Masterstudiengang Deutsche Literatur sind sehr gute Deutschkenntnisse (GeR: mindestens C1), gute Englischkenntnisse (GeR: mindestens B2) sowie Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (GeR: A2-B1) erforderlich.

Die Deutschkenntnisse können nachgewiesen werden durch mindestens DSH-2 oder TestDaF: mindestens 5/4/4/4.

Englischkenntnisse auf dem Niveau B 2 können nachgewiesen werden durch

– Bachelorabschluss in einem amerikanistischen oder anglistischen Studiengang im In- und Ausland; oder

– Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem Englisch Amtssprache ist; oder

– ein Abiturzeugnis, das mindestens 5 Jahre Unterricht in der betreffenden Sprache dokumentiert, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder

– ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse in der betreffenden Sprache von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht; oder

– Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.

Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache werden nachgewiesen durch

– Schulzeugnisse, mindestens drei Jahre Unterricht in der betreffenden Sprache, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf,

– ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse in der betreffenden Sprache von deutschen und/oder ausländischen Universitäten

– Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen,

– eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung.

I.3.3 Studienbeginn

Das Masterstudium Deutsche Literatur kann zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden.

Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.