Neue Zahnärztliche Approbationsordnung
Ab dem Wintersemester 2021/22 gilt eine neue Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) und eine neue Studienordnung. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen im vorklinischen Studienabschnitt zusammengefasst:
Die Zahnärztliche Vorprüfung wird nicht mehr nach fünf, sondern bereits nach vier Semestern absolviert und heißt nun "Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung".
Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung entfällt.
Alle Studierenden der Zahnmedizin müssen für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung Studienleistungen in folgenden Fächern absolvieren:
- Übung in medizinischer Terminologie
- Praktikum der Physik
- Praktikum der Chemie
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
- Praktikum der makroskopischen Anatomie
- Praktikum der mikroskopischen Anatomie
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
- Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
Ein vorklinisches, benotetes Wahlfach kann optional absolviert werden.
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung umfasst eine mündliche Prüfung in sieben Fächern: Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikroskopisch und makroskopische Anatomie, Physiologie und zahnmedizinische Propädeutik.
Eine Ausbildung in erster Hilfe und ein Krankenpflegedienst mit einer Dauer von einem Monat sind beim Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen.
Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2021/22 mit dem Studium der Zahnmedizin begonnen haben, wird eine Übergangslösung angeboten.
Ab dem Sommersemester 2022 werden am FB 16 der Goethe-Universität Studierende der Zahnmedizin sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester zugelassen.