Erstmeldung

Wann ist eine Erstmeldung notwendig?

Gemäß § 20 der SPoL sind alle Studierende, die ein Lehramtsstudium an der Goethe-Universität beginnen (Erstsemester, Fachwechsler und Uniwechsler), verpflichtet, nach ihrer Immatrikulation oder spätestens innerhalb ihres ersten Fachsemesters das Erstmeldungsformular beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge einzureichen. Ohne Erstmeldung sind keine Meldungen zu Modulprüfungen möglich.

Je nach vorherigem Studienverlauf sind der Erstmeldung verschiedene Dokumente beizufügen und beim ZPL einzureichen. Auch bei einem Fachwechsel oder Wechsel der Lehramtsstufe innerhalb der GU muss die Erstmeldung erneut eingereicht werden.

Sie können die Erstmeldung dem ZPL per E-Mail oder postalisch zukommen lassen. Zudem gibt es die Möglichkeit zum Einwurf vor Ort.

Wurde Ihre Erstmeldung bearbeitet, können Sie deren Verbuchung Ihrem Leistungskonto entnehmen. Bitte sehen Sie daher von E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.

                    


Bitte beachten Sie dringend:

Pflicht zur Vollständigkeit der Angaben

Ein endgültiges Nicht-Bestehen in einem vorherigen Studiengang muss auch dann auf dem Erstmeldungsformular angegeben werden, wenn dieses vermeintlich keine Relevanz für das Lehramtsstudium hat. Bei der Verbuchung der Erstmeldung überprüft das ZPL, ob Fehlversuche für das von Ihnen gewählte Lehramtsstudium relevant und daher anrechenbar sind.