Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, mit der Sie Ihren Studienfortschritt nachweisen. Sie benötigen den Nachweis über die Zwischenprüfung, um sich zur Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA) anzumelden oder um fördernden Institutionen (Stipendien, BAföG) Ihren Studienfortschritt nachzuweisen.

 

Die für die Zwischenprüfung geforderten Leistungen sind unter § 44 der SPoL festgelegt.

 

 

Die fachspezifischen Anhänge können zudem weitere Nachweise für die Zwischenprüfung festlegen. Dazu zählen u. a. Sprachnachweise sowie Pflichtstudienberatungen. Bei einem Studium der modernen Fremdsprachen muss eine Modulprüfung, die die sprachpraktische Kompetenz nachweist, vorliegen.

 

Nur abgeschlossene Module können in die Zwischenprüfung einfließen.

 

Wird die Zwischenprüfung nicht fristgerecht erbracht, kann dies gemäß § 7 Abs. 1 SPoL bei Prüfung durch das ZPL zum endgültigen Nichtbestehen und damit zum Verlust des Prüfungsanspruches führen. In Ausnahmefällen kann nach § 20 HLbG eine Fristverlängerung eingeräumt werden. Darüber hinaus ist die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erst dann möglich, wenn die Zwischenprüfung ordnungsgemäß erbracht worden ist. Zentral zur Einhaltung der Frist ist nicht die Beantragung der Bescheinigung, sondern das Vorliegen der nachzuweisenden Leistungen.

 

Die Zwischenprüfung können Sie per E-Mail beim ZPL beantragen. Planen Sie dabei eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen ein, damit Ihr Zeitplan für die WHA eingehalten werden kann.

 

In Ihrer E-Mail enthalten sein sollen neben dem Anliegen Ihr Name, Ihre Matrikelnummer und der von Ihnen studierte Studiengang. Etwaige Modulscheine können Sie als ein pdf-Dokument anfügen. Bitte nennen Sie den Studiengang sowie das Stichwort Zwischenprüfung im E-Mail-Betreff.

 

Nach Erstellung der Zwischenprüfung wird Ihnen diese über Goethe-Campus zur Verfügung gestellt. Sie ist Teil der Leitungsübersicht mit Verifikationscode. Bitte reichen Sie das Dokument in ausgedruckter Form bei der Hessischen Lehrkräfteakademie ein.