Wahlfachbescheinigung

Im Gegensatz zu den anderen Lehramtsabschlüssen ist die Erste Staatsprüfung beim Lehramt an Förderschulen (L5) in zwei Blöcke aufgeteilt. Zuerst wird die Prüfung im Wahlfach abgelegt und frühestens eine Prüfungsphase später können dann die Prüfungen
in den Bildungswissenschaften und in der Förderpädagogik durchgeführt werden. Studierende des Lehramts an Förderschulen haben somit die Prüfungsphase 2 Mal zu
durchlaufen.

Für die Meldung zur Wahlfachprüfung werden die Wahlfachbescheinigung sowie das Zwischenprüfungszeugnis benötigt. Für die Ausstellung der Wahlfachbescheinigung müssen alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule des Fachs (inkl. SPS) vorliegen. Das Wahlfach muss also komplett abgeschlossen sein.

Vorgehen

  • Reichen Sie alle eventuell vorhandenen Modulscheine des Studiums möglich frühzeitig in Kopie beim ZPL ein, damit alle Leistungen dem Studienkonto gutgeschrieben werden können. Sie können uns dabei auch schon sukzessive Scheine zukommen lassen, auch wenn Ihnen noch nicht alles vollständig vorliegt, damit nur noch einzelne Leistungen kurzfristig nachgetragen werden müssen.
  • Denken Sie auch an das zeitnahe Einreichen von Sprachnachweisen.
  • Liegen alle Studien- und Prüfungsleistungen vor und wurde die Wahlfachbescheinigung bis zum folgenden Zeitpunkt beantragt, können wir eine fristgerechte Ausstellung der Bescheinigung gewährleisten:

Erste Staatsprüfung im Frühjahr: 01. Februar

Erste Staatsprüfung im Herbst: 01. Juli

Nachreichen von Nachweisen

Sollten die Nachweise erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen, bemühen wir uns dennoch um eine fristgerechte Ausstellung, können hierbei aber keine Garantie übernehmen. Bedenken Sie auch, dass Lehrpersonen nicht verpflichtet sind, vorzeitige Korrekturen vorzunehmen.

Wir empfehlen deswegen, im Semester vor der Wahlfachprüfung keine Modulprüfungen im Wahlfach zu erbringen und wenn doch, dies schon zu Semesterbeginn mit den Lehrpersonen abzusprechen.

Die Wahlfachbescheinigung soll im Idealfall am Meldetermin vorliegen. Sie kann aber auch problemlos im Rahmen der Nachreichfrist vorgelegt werden. Diese wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie vorab für jeden Durchgang auf deren Webseite angekündigt.

 

Beantragung

  • Die Wahlfachbescheinigung kann per E-Mail beim ZPL beantragt werden. Planen Sie dabei eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen ein, damit Ihr Zeitplan für die Wahlfachprüfung eingehalten werden kann.
  • In Ihrer E-Mail enthalten sein sollen neben dem Anliegen Ihr Name, Ihre Matrikelnummer und der von Ihnen studierte Studiengang. Etwaige Modulscheine können Sie als ein pdf-Dokument anfügen. Bitte nennen Sie den Studiengang sowie das Stichwort Wahlfachbescheinigung im E-Mail-Betreff.

Nach Erstellung der Wahlfachbescheinigung wird Ihnen diese über Goethe-Campus zur Verfügung gestellt. Sie ist Teil der Leitungsübersicht mit Verifikationscode. Bitte reichen Sie das Dokument in ausgedruckter Form bei der Hessischen Lehrkräfteakademie ein.