Studierende und Bedienstete, die an Wettkämpfen teilnehmen wollen, wenden sich an Luisa Handing (handing@hochschulsport.uni-frankfurt.de). Die Ausschreibungen der adh-Wettkampfveranstaltungen finden sich auf der Website des adh unter der Rubrik "Wettkampf" im Kalender.
Meldung:
Bitte schreibt uns folgende Informationen an die o.g. Mailadresse:
- Name
- Vorname
- Matrikelnummer
- Jahrgang
- E-Mailadresse
- Telefonnr.
- Veranstaltung, Ort, Datum
- Wettkampfspezifische Angaben (z.B. Angabe der Gewichtsklasse, Wettkampfklasse, Disziplin, ggf. Bestleistung aus dem Vorjahr)
Bitte lest die Ausschreibung genau durch und ergänzt gerne weitere, geforderte Daten.
Der interne Meldeschluss ist 14 Tage vor dem offiziellen adh-Meldeschluss! Ein Grund dafür ist, dass die Meldegebühr sonst nicht rechtzeitig überwiesen werden kann.
Mit der Meldung beim Hochschulsport versichert der*die Athlet*in an der Veranstaltung teilzunehmen und sich entsprechend der Vorgaben des Veranstalters angemessen zu verhalten. Dies gilt sowohl für die Teilnahme am Wettkampf (Stichwort „Fairplay“) als auch außerhalb des Wettkampfs (Stichwort: Turnhallenübernachtung). Darüber verpflichtet sich jede*r, der*die die Goethe-Universität bei Wettkämpfen vertritt, der Einhaltung der Leitlinien für Teilnehmende.
Wichtig: Es gibt keinen Wegeschutz für DHM`s oder adh open. Sollte den Athleten oder Athletinnen auf dem Weg zur DHM/ adh open etwas passieren, greift keine Versicherung.
Unfälle, die während Wettkampfveranstaltungen entstehen, sind dem Hochschulsport unverzüglich über den Unfallbogen zu melden. Die Landesunfallkasse prüft im Einzelfall, ob der entstandene Schaden versichert ist.
Es wird den Teilnehmenden daher dringend empfohlen eine private Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung abzuschließen.
Abrechnung:
Folgende Kosten werden vom Hochschulsport für DHMs und adh-open übernommen:
- Meldegeld (bitte Originalbelege einreichen!)
- Übernachtungskosten für die vom Veranstalter angebotene Unterkunft (Sporthalle, Zelt, etc.). Andere Übernachtungskosten (für Hotel o.ä.) werden nicht übernommen. Es besteht auch kein Anspruch auf den Betrag, der durch die Nichtinanspruchnahme der Veranstaltungsunterkunft nicht entstandenen Kosten (bitte Originalbelege einreichen).
- Fahrtkosten: Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 0,12 €/km pro Person - gültig ab 10/ 2022. Es gibt keine Fahrtkostenerstattung im Gültigkeitsgebiet des Semestertickets, bitte fügt einen Screenshot bei. Bitte nehmt als Start Frankfurt und rechnet die Kilometer ab Frankfurt ab. Es werden die Fahrtkosten für die einfache Strecke beglichen.
Krankheit:
Im Krankheitsfall muss ein Attest eingereicht werden. Geschieht dies nicht, müssen Athleten und Athletinnen das Meldegeld sowie das Reue Geld bezahlen.
Mannschaften oder Teilnehmende, die sich für eine weitere Runde qualifiziert haben, verpflichten sich dazu auch teil zu nehmen. Nehmen sie an der Folgerunde nicht teil, sind sie verpflichtet die anfallenden Kosten (wie z.B. das Reuegeld) zu bezahlen.
Es werden keine Kosten für Verpflegung übernommen.
Fördern & Fordern:
- Fördern & Fordern
bedeutet, dass diejenigen, die eine Bezuschussung erhalten haben, im Gegenzug bei
Veranstaltungen (z.B. Goethe-Lauf, Summerchallenge, o.Ä.) den Hochschulsport unterstützen. Ohne ehrenamtliche
Helfer*innen sind diese Veranstaltungen nicht durchführbar.
- Gerne bescheinigen wir
die ehrenamtliche Tätigkeit durch eine Urkunde. Frag uns einfach danach.
Ergebnisbericht:
Anschließend bitten wir innerhalb von drei Tagen nach Wettkampfende um einen Ergebnisbericht mit Bildern vom Wettkampf. Bitte nutzt dazu die untenstehende Vorlage, vielen Dank!