Hochschulsport

Was zeichnet den Hochschulsport der GU in Frankfurt aus?

Wir Bewegen! - gemeinsam mit über 150 Übungsleiter*innen, in mehr als 300 Kursen, über 10.000 Teilnehmer*innen. Mit rund 60 Sportarten spiegelt das vielfältige Programm die unterschiedlichen Sportinteressen und -wünsche unserer Zielgruppe wider. So bietet es zahlreiche Möglichkeiten, aktiv der Kopflastigkeit des Studien- und Arbeitsalltags entgegenzuwirken.

Das breite Spektrum beinhaltet verschiedene Ballsportarten, Kampfsport, Tanzkurse sowie Fitness- und Gesundheitsangebote. Neben traditionellen Sportarten, wie Fußball, Gerätturnen und Volleyball, sind Trendsportarten, wie zum Beispiel Zumba, Bootcamp oder Vertikaltuch-Akrobatik ebenso im Angebot wie weniger bekannte Sportarten, wie beispielsweise Kung Fu.

Des Weiteren organisiert der Hochschulsport Veranstaltungen mit primärem Sport- und Bewegungsbezug, die neben der sportlichen Aktivität die soziale Interaktion fördern. Wir unterstützen die Willkommens- und Integrationskultur der GU und schaffen Räume für Bewegung und Begegnung. Hierzu gehören Turniere und Wettkampfveranstaltungen ebenso wie Sportexkursionen, bei denen neben dem sportlichen Kern auch das Rahmenprogramm nicht zu kurz kommt.

Ein besonderes Augenmerk widmen wir der Gesundheit. Hier leistet der Hochschulsport einen Beitrag zum sozialen, psychischen und physischen Wohlbefinden der GU-Angehörigen und unterstützt die Erhaltung und/oder die Verbesserung des Gesundheitszustands. Der Hochschulsport ermöglicht den Erwerb von Schlüsselkompetenzen im Bereich Gesundheit und folgt in diesem Zusammenhang dem Bildungsauftrag der Hochschule.


Einbettung in der Goethe-Universität

Der Hochschulsport gehört seit April 2014 dem Fachbereich 05 an. Der Fachbereich besteht aus dem Institut für Psychologie am Standort Campus Westend sowie dem Institut für Sportwissenschaften und dem Hochschulsport am Campus Ginnheim.


Beirat Hochschulsport

Der Beirat ist als Rat gebendes Gremium zu Belangen des Hochschulsports eingerichtet und erhält jährlich einen Bericht der Leitung des Hochschulsports. Der Beirat hat jedoch keine Entscheidungsgewalt gegenüber der Leitung des Hochschulsports. Die*der Mitarbeiter*in und die*der Studierende des Beirats sollen aktive Nutzer*innen des Hochschulsports sein. Der Beirat soll sich z.B. mit der Ausrichtung des Hochschulsports, den Personalfragen, dem Finanzierungsplan, dem Jahreshaushalt und dem Jahresbericht befassen. Der Beirat tagt mindestens einmal pro Semester auf Ladung der*des Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Es gibt eine zweiwöchige Ladungsfrist.


Gesetzliche Grundlage für den Hochschulsport

Der Hochschulsport ist im Bundes- und Landesgesetz verankert.

Im Hochschulrahmengesetz heißt es: „Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit; sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Sie fördern in ihrem Bereich den Sport“ (Hochschulrahmengesetz §2, Abs. 4, 12.04.2007).

Im Hessischen Hochschulgesetz heißt es: „Die Hochschulen erleichtern für ihre Mitglieder die Vereinbarkeit von Familie mit Studium, wissenschaftlicher Qualifikation oder Beruf. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie wirken darauf hin, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und sie Angebote der Hochschulen barrierefrei in Anspruch nehmen können. Sie fördern die sportlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder“ (Hessisches Hochschulgesetz §3, Abs. 4, 14.12.2009). 


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