Wöchentlich „bewegen“ über 150 Übungsleiter*innen in mehr als 300 Kursen über 10.000 Teilnehmer*innen.
Das differenzierte Programm mit ca. 50 Sportarten spiegelt die unterschiedlichen Sportinteressen und -wünsche unserer Zielgruppen wider und bietet so die Möglichkeit, aktiv der Kopflastigkeit des Studien- und Arbeitsalltags entgegenzuwirken.
Das breite Spektrum beinhaltet verschiedene Ballsportarten, Kampfsport, Tanzkurse sowie Fitness- und Gesundheitsangebote, die vornehmlich eine gesundheitsfördernde Zielsetzung haben. Neben traditionellen Sportarten (wie Fußball, Gerätturnen und Volleyball) sind Trendsportarten (wie Zumba, Bootcamp und Vertikaltuch-Akrobatik) ebenso im Angebot wie weniger bekannte Sportarten (z.B. Kung Fu).
Des Weiteren organisiert der Hochschulsport Veranstaltungen mit primärem Sport- und Bewegungsbezug, die neben der sportlichen Aktivität die soziale Interaktion fördern. Wir unterstützen die Willkommens- und Integrationskultur der GU und kreieren Räume für Bewegung und Begegnung. Hierzu gehören Turniere und Wettkampfveranstaltungen ebenso wie Sportexkursionen, bei denen neben dem sportlichen Kern auch das Rahmenprogramm nicht zu kurz kommt.
Ein besonderes Augenmerk widmen wir der Gesundheit. Hier leistet der Hochschulsport seinen Beitrag zum sozialen, psychischen und physischen Wohlbefinden der GU-Angehörigen und unterstützt die Wiederherstellung, Erhaltung und/oder die Verbesserung des Gesundheitszustands. Der Hochschulsport ermöglicht den Erwerb von Schlüsselkompetenzen im Bereich Gesundheit und folgt in diesem Zusammenhang dem Bildungsauftrag der Hochschule.
Einbettung in der Goethe-Universität
Der Hochschulsport gehört seit April 2014 dem Fachbereich 05 an. Der Fachbereich besteht aus dem Institut für Psychologie am Standort Campus Westend sowie dem Institut für Sportwissenschaften und dem Hochschulsport am Campus Ginnheim. Der Beirat ist als ratgebendes Gremium zu Belangen des Hochschulsports eingerichtet, dem die Leitung jährlich berichtet. Der Beirat hat jedoch keine Entscheidungsgewalt gegenüber der Leitung des Hochschulsports. Die/der Mitarbeiter*in und die/der Studierende des Beirats sollen aktive Nutzer*innen des Hochschulsports sein. Der Beirat soll sich z.B. mit der Ausrichtung des Hochschulsports, den Personalfragen, dem Finanzierungsplan, dem Jahreshaushalt und dem Jahresbericht des ZfH befassen. Der Beirat tagt mindestens einmal pro Semester auf Ladung der/des Vorsitzenden unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Es gibt eine zweiwöchige Ladungsfrist.
Gesetzliche Grundlage für den Hochschulsport
Der Hochschulsport findet seine Verankerung in der Bundes- und Landesgesetzgebung. Im Hochschulrahmengesetz heißt es: „Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit; sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Sie fördern in ihrem Bereich den Sport“ (Hochschulrahmengesetz §2, Abs. 4, 12.04.2007). Im Hessischen Hochschulgesetz heißt es: „Die Hochschulen erleichtern für ihre Mitglieder die Vereinbarkeit von Familie mit Studium, wissenschaftlicher Qualifikation oder Beruf. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie wirken darauf hin, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und sie Angebote der Hochschulen barrierefrei in Anspruch nehmen können. Sie fördern die sportlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder“ (Hessisches Hochschulgesetz §3, Abs. 4, 14.12.2009).
© Foto: Der Brecher