Den für Sie gültigen Antrag auf Zulassung finden Sie unter dem entsprechenden Studiengang oder im Downloadbereich.
Die QIS-Freischaltung für Anmeldung zu Klausuren der Informatik erfolgt in der Regel ab Mitte Mai für Klausuren des Sommersemesters, ab Anfang Dezember für Klausuren des Wintersemesters. Vorher sind keine anzumeldenden Informatik-Klausuren im QIS sichtbar.
Für Anmeldung zu Studienleistungen über QIS beachten Sie bitte die Informationen der Lehrenden.
Beachten Sie bitte außerdem, dass ein Modul nur mit einer Modulabschlussprüfung (einer Veranstaltung) abgeschlossen werden darf. Dies gilt auch für Module, die durch verschiedene Veranstaltungen abgeschlossen werden können.
Wichtig:
Studierende im Bachelor Bioinformatik finden auf dieser Webseite Informationen für Importmodule aus dem Bachelor Biowissenschaften.
• Erst-Klausur: bis spätestens 14 Tage vor dem Klausurtermin, Rücktritt bis 7 Tage vor dem Termin über QIS.
• Zweitklausur: bis spätestens 7 Tage vor Klausurtermin, Rücktritt bis 3 Tage vor dem Termin über QIS.
Beachten Sie bitte, dass die Anmeldefrist zur Zweitklausur bei den Pflichtmodulen erst am Tag der Erstklausur startet.
Bei Teilnahme an einer Erstklausur ist die Anmeldung zur Zweitklausur erst möglich, nachdem die Ergebnisse der Erstklausur im QIS sichtbar sind.
Beachten Sie die weitergehende Informationen zur QIS-Anmeldung finden Sie unter dem Menüpunkt Elektronische Prüfungsanmeldung über QIS
Falls Sie beim Anmelden eine Fehlermeldung erhalten, melden Sie sich bitte umgehend, auf jeden Fall vor Ablauf der Anmeldefrist mit einem Screenshot der Fehlermeldung beim Prüfungsamt.
Die Anleitung zum Erstellen des Nachweises über angemeldete Prüfungen finden Sie hier: Nachweis über angemeldete Prüfungen
Eine Erläuterung zum Einschreibeverfahren finden Sie auch hier: Info zu Einschreibungsfristen zu den Seminaren
Nach Ablauf der Einschreibefrist erfolgt eine Seminar-Zuteilung, über die Sie per E-Mail informiert werden.
Die prüfungsrechtliche Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Auftaktveranstaltung des Seminars.
Nach Annahme des Seminarplatzes und erfolgter Anmeldung durch die Veranstaltungsleitung an das Prüfungsamt ist ein Rücktritt schriftlich beim Prüfungsamt bis vor dem ersten Seminarvortrag einzureichen.
Laden Sie sich unbedingt als Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung die Prüfungsbescheinigung „Info über angemeldete Prüfungen“ sowie die zugehörige Prüfungssignatur herunter. Das sollte umgehend nach Anmeldung und vor Umschaltung auf das neue Semester erfolgen, sonst kann der Nachweis nicht mehr erstellt werden. Sie müssen im Zweifel mit diesen beiden Dokumenten beweisen, dass Sie sich ordnungsgemäß an- bzw. abgemeldet haben.
Den Link zur Anleitung finden Sie unten. Ein Screenshot als Nachweis ist nicht ausreichend!
Beachten
Sie bitte außerdem, dass ein
Modul nur mit einer Modulabschlussprüfung (einer Veranstaltung) abgeschlossen
werden darf. Dies gilt auch für Module, die durch
verschiedene Veranstaltungen abgeschlossen werden können.
Die Anleitung zur elektronischen-An-/Abmeldung im QIS finden Sie hier: Prüfungsanmeldung QIS (Beachten Sie bitte: Punkt 2 (Nachweis Prüfungsanmeldung) wurde etwas geändert und ist im folgenden Dokument erklärt)
Die Anleitung zum Erstellen des Nachweises über angemeldete Prüfungen finden Sie hier: Nachweis über angemeldete Prüfungen
Falls Sie beim Anmelden eine Fehlermeldung aus einem anderen Grund erhalten, melden Sie sich bitte umgehend, auf jeden Fall vor Ablauf der Anmeldefrist mit einem Screenshot der Fehlermeldung per E-Mail beim Prüfungsamt.
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an den Prüfungen teilnehmen können, ist das Formular zur Prüfungsunfähigkeit von Ihrem Arzt auszufüllen und unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) im Original im Prüfungsamt vorzulegen. Die Einreichung per E-Mail ist nicht ausreichend, Sie können uns aber einen Scan vorab als PDF zusenden und das Original unaufgefordert und umgehend nachreichen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) ist ebenfalls nicht ausreichend.
Die Betreuerin/den Betreuer der Abschlussarbeit suchen Sie sich selbst. Beachten Sie dabei die Regelungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung, welche Personengruppe die Abschlussarbeit betreuen darf. Bei Unklarheit können Sie auch beim Prüfungsamt nachfragen.
Falls Sie keine Betreuerin oder keinen Betreuer finden, stellen Sie bitte einen Antrag an die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses - es wird dafür gesorgt, dass Sie ein Thema für die Abschlussarbeit und die dafür erforderliche Betreuung erhalten.
Für die/den Zweitgutachter*in können Sie selbst einen Prüfer vorschlagen oder diesen nach Rücksprache mit Ihrem Betreuer spätestens bei der Abgabe der Arbeit dem Prüfungsamt mitteilen. Auch hier sind die Regelungen Ihrer Prüfungsordnung zur Prüferberechtigung zu beachten.
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Zustimmung der/des vorgeschlagenen Zweitgutachterin/Zweitgutachters bereits eingeholt haben.
Das Formular finden Sie hier: Zweitgutachtervorschlag .
Wichtig: hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der ggf. auch abgelehnt werden kann.
Falls Sie keine/n Zweitgutachter/in vorschlagen, bestimmt der Prüfungsausschuss diese/n.
Informieren Sie sich bitte
vorab in Ihrer Prüfungsordnung über die Voraussetzungen zur Anmeldung des Abschlussmoduls
zur Bachelor- bzw. Masterarbeit.
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beginnt einen Tag nach der aktenkundigen Themenausgabe (Antragsdatum des/der Studierenden auf dem Anmeldeformular). Nach Abgabe des Anmeldeformulars erhalten Sie vom Prüfungsamt ein Ausgabeschreiben per Post, auf dem der verbindliche Titel, der Beginn der Arbeit und das Abgabedatum für Ihre Abschlussarbeit genannt werden.
Die Abschlussarbeit ist bis spätestens zum im
Ausgabeschreiben festgelegten Abgabedatum im Prüfungsamt einzureichen.
Um die Anerkennung prüfen zu können, reichen Sie bitte einen Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten im Prüfungsamt ein. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Webseite im Downloadbereich. Teilen Sie uns im Antrag bitte mit, für welches Modul die Anerkennung geprüft werden soll.
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung und legen Sie das Original des Abschlusszeugnisses im Prüfungsamt vor. Die Anerkennung erfolgt dann pauschal mit der Endnote des absolvierten Studiengangs.
Melden Sie sich dazu im QIS in Ihrem Account an. Unter "Prüfungsverwaltung" finden Sie den Menüpunkt "Notenspiegel". Dort können Sie nach Auswahl des Studiengangs eine Leistungsbescheinigung als pdf erstellen. Achtung: Sie sehen zunächst den Abschluss und müssen dann in die nächste Unterebene klicken, wo Ihnen das Studienfach (mit PO) angezeigt wird, für welches Sie die Bescheinigung erstellen wollen. Erst auf dieser Unterebene generiert sich nach Klick auf das (i) eine Leistungsbescheinigung.
Die Leistungsbescheinigung weist auch angemeldete Prüfungen nach und zeigt die Durchschnittnote und die erworbenen CP.
Wenn Sie gemäß Ihrer Prüfungsordnung im Rahmen des Ergänzungsmoduls oder des Moduls Schlüsselqualifikation Soft Skills Kurse einbringen möchten, beachten Sie bitte folgende Regelungen:
Für je 10 bescheinigte Stunden wird 1 CP angerechnet. Es werden nur ganzzahlige CP erfasst.
Die Bescheinigungen können von Ihnen zunächst gesammelt werden.
Bitte reichen Sie uns die Nachweise im Original ein. Sollten Sie die Bescheinigungen nur per Mail erhalten haben, drucken Sie diese bitte aus. Geben Sie uns beim Einreichen der letzten Bescheinigung Bescheid, wenn Sie die gewünschten CP für Soft Skills erreicht haben. Wir nehmen dann die Eintragung vor. Sie können zum Einreichen der die Nachweise gerne auch den Briefkasten des Prüfungsamts im Foyer des Hauses nutzen.
Beachten Sie bitte: Veranstaltungen, die thematisch Software Tools wie z.B. Word, Excel etc. oder Programmiersprachen wie z.B. Python behandeln, können nicht angerechnet werden. Dies gilt auch, wenn solche Veranstaltungen innerhalb der unten aufgelisteten Rubriken und Links angeboten werden.
Schlüsselkompetenzen Career Service: anrechenbar sind hier nur Kurse, die den Rubriken "Sozial & Kommunikationskompetenz" oder "Handlung & Selbstkompetenz" zugeordnet sind.
Schreibzentrum am Riedberg: Der Kurs "Exkursionsprotokolle in den Geo- und Biowissenschaften" ist ausgeschlossen.
Fax : +49-69-798-28375
Verwenden Sie bei Ihren
Anfragen bitte immer Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de)
und geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren
Studiengang an. Bitte lassen Sie bei Nachfragen Betreff und Verlauf der
vorausgegangenen Nachrichten stehen.