Verpasste Prüfungsanmeldung

Sie haben eine Prüfungsanmeldung verpasst und innerhalb der Anmeldefrist keine Anmeldung vorgenommen?  In diesem Fall können Sie keine Prüfungsleistung im aktuellen Semester für die besuchte Lehrveranstaltung ablegen. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen, die nicht angemeldet waren, können nicht in Ihr Leistungskonto eingebracht werden.

Bei Vorliegen triftiger Gründe der versäumten Prüfungsanmeldung haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmeldung zu stellen. Dieser wird dann im Einzelfall geprüft.

In diesem enthalten sein müssen:

  • Vor- und Nachname
  • Matrikelnummer
  • Adresse,
  • Das betreffende Modul
  • Studienbereich
  • Seminartitel sowie der Name der*des Prüfenden

Bitte machen Sie ausführliche Angaben zum Grund der versäumten Anmeldung und fügen Sie etwaige Nachweise bei. Der Antrag muss im Original und unterschrieben beim ZPL eingereicht werden.

In Absprache mit der Lehrperson können Sie die Prüfungsleistung unter Vorbehalt abgeben. Bitte tun Sie dies nur, wenn Sie einen triftigen Grund für eine nachträgliche Zulassung zur Modulprüfung haben und der Prüfungstermin so zeitnah liegt, dass nicht mit einer Bearbeitung Ihres Antrags vor Prüfungstermin gerechnet werden kann. Es besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Zulassung. Schriftliche Prüfungsleistungen, deren Antrag auf nachträgliche Zulassung abgelehnt wurde, dürfen nicht zu einem späteren Zeitpunkt für eine andere Lehrveranstaltung eingereicht werden. Achten Sie daher darauf, dass Sie alle Ihre Prüfungen fristgemäß anmelden.


Pandemiebedingte Sonderregelungen: Einreichen von Anträgen (Stand 04.03.2022 16:00 Uhr)

Anträge auf nachträgliche Zulassung zu Modulprüfungen können derzeit digital eingereicht werden, sofern diese unterschrieben worden sind.