Informationen zu den Anforderungsprofilen, Bewerbungsfristen und geforderten Bewerbungsunterlagen können Sie den jeweiligen Ausschreibungstexten entnehmen. Dort finden Sie auch Ansprechpersonen für Rückfragen zur Stelle oder zum Bewerbungsprozess.

Ihre Bewerbung wird anhand der in den Ausschreibungen aufgeführten Kriterien beurteilt. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise für Ihre Bewerbung

Die Goethe-Universität verpflichtet sich zu Chancengleichheit und Transparenz bei allen Auswahlentscheidungen in Berufungsverfahren und setzt sich aktiv ein für Vielfalt und Inklusion. Bei der Zusammensetzung der Berufungskommissionen wird auf größtmögliche Parität zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern geachtet. Die Gleichstellungsbeauftragte bzw. ihre Vertreterinnen sind in alle Schritte des Berufungsverfahrens einbezogen.

Die Goethe-Universität begrüßt besonders Bewerbungen von qualifizierten Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte und legt großen Wert auf die familienfreundliche Gestaltung universitärer Arbeitszusammenhänge. Die Goethe-Universität tritt für eine inklusive Wissenschaftskultur ein. Wir freuen uns daher besonders über Bewerbungen von Wissenschaftler*innen mit einer Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Schwerbehindertenvertretung ist in diesem Fall am Berufungsverfahren beteiligt, sofern Sie als schwerbehinderte*r Bewerber*in nicht schriftlich erklären, dass Sie diese Beteiligung ablehnen.

Einstellungsvoraussetzungen

Für Professuren gelten die Regelungen der §§ 67, 68 und 70 des Hessischen Hochschulgesetzes i.d.F. vom 14.12.2021.

Qualifikationsprofessuren mit Entwicklungszusage nach § 70 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) werden zunächst auf sechs Jahre befristet. Nach erfolgreicher Evaluation erfolgt die unbefristete Übernahme in ein höheres Amt. Gemäß § 70 Absatz 3 HessHG sollten Sie nicht an der Goethe-Universität promoviert haben oder nach der Promotion mindestens zwei Jahre außerhalb der Goethe-Universität wissenschaftlich tätig gewesen sein. Die Dauer der wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promotion soll vier Jahre, im Fall der erfolgreichen Absolvierung einer Weiterbildung nach § 68 Absatz 6 HessHG sieben Jahre, nicht übersteigen.

Berufungsverfahren

Die Goethe-Universität beruft als Stiftungsuniversität ihre Professor*innen selbständig. Professuren werden grundsätzlich öffentlich und international ausgeschrieben.

Nach dem Bewerbungsschluss tagt die Berufungskommission und wählt aus allen eingegangenen Bewerbungen die passenden Kandidat*innen anhand der im Ausschreibungstext genannten Kriterien aus. Diese werden zum sogenannten "Vorsingen" eingeladen, was meist aus einem hochschulöffentlichen wissenschaftlichen Vortrag und einem Lehrvortrag sowie einem internen Gespräch mit der Berufungskommission (Vorstellungsgespräch) besteht. Danach werden externe vergleichende Gutachten zu den Kandidat*innen in der engeren Auswahl eingeholt. Abschließend erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel aus einer Liste von drei Namen besteht. Dieser Vorschlag wird durch das Präsidium und den Senat bestätigt und es erfolgt die Einladung zu Berufungsgesprächen an den ersten Platz der Liste. Nach den Berufungsverhandlungen zur Ausstattung und den persönlichen Bezügen spricht der Präsident den Ruf aus und die Kandidat*innen können nach Annahme des Berufungsangebots ihren Dienst an der Goethe-Universität antreten.

Professuren an der Goethe-Universität

Den rechtlichen Rahmen für die Berufungen an der Goethe-Universität bilden das Hessische Hochschulgesetz, die Berufungssatzung 2023 [PDF]. Die Grundgehälter der Besoldungsstufen W1, W2 und W3 sind gesetzlich festgelegt.

Hochschulen können leistungsbezogene Anteile der W-Besoldung individuell ausgestalten. Die Goethe-Universität setzt dies mit dem Frankfurter Modell der W-Besoldung [PDF] um.

Darüber hinaus gelten an der Goethe-Universität verbindlich die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis [PDF] und die Leitlinie zum Umgang mit geistigem Eigentum [PDF].

Das Leitbild der Goethe-Universität fasst das Selbstverständnis und die Grundprinzipien der Gesamtorganisation und aller Mitarbeitenden zusammen. 

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