An und Abmeldung von Prüfungen
Studierende
An- und Abmeldung von Prüfungen
Ein wesentlicher Aspekt eines gelingenden Studienverlaufs liegt in einer strukturierten Prüfungsorganisation. Die wichtigsten Aspekte die im Prozess der elektronischen Prüfungsverwaltung zu berücksichtigen sind, wann und wie Sie sich für Prüfungen an- und abmelden müssen, erfahren Sie auf den folgenden Unterseiten.
Das Anmelde- und Rücktrittsverfahren hängt im Wesentlichen von der von Ihnen studierten Prüfungsordnungsversion ab:
- Studierende nach nicht-modularisierter Studienordnung: Ihre Leistungen werden vollständig bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Bei Fragen rund um das Studium wenden Sie sich bitte an die dortigen Kolleg*innen.
- Studierende nach einer nicht elektronisch verwalteten Studienordnung: Wenn Sie einen Studienanteil nach einer PO-Version vor 2017 studieren, weisen Sie Ihre Leistungen mittels der Modulscheine beim ZPL nach. Das Anmelde- und Rücktrittsverfahren wird von den Prüfer*innen betreut.
- Studierende nach einer elektronisch verwalteten Studienordnung: Studieren Sie einen Studienanteil nach einer PO-Version ab 2017, werden Ihre Studien- und Prüfungsleistungen elektronisch verwaltet. Sie müssen sich innerhalb der Anmelde- und Rücktrittsfristen über Goethe-Campus für Ihre Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Prüfungsanmeldungen sind bindend.
- Musik-Studierende: Die Verwaltung der Studien- und Prüfungsleistungen Ihres Musikstudiums übernehmen die Kolleg*innen an der HfMDK. Bei Fragen wenden Sie sich an die dortigen Ansprechpartner*innen. Uns weisen Sie Ihre Musikleistungen mittels der Modulscheine nach. Diese sowie weitere Informationen zum Prüfungsverfahren finden Sie ebenfalls auf den Seiten der HfMDK unter dem jeweiligen Lehramt. (L1 / L2 / L3 / L5)
Besonderheiten für Studierende mit kleiner Fakultas finden Sie hier erläutert.