FAQ für Studierende

Was passiert, wenn ich wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen kann? Welche Auswirkungen hat dies auf Bearbeitungsfristen oder Prüfungstermine?
Im Falle einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-Cov2-Virus ist analog zu einer Krankmeldung und entsprechender Fristverlängerung zu verfahren.

Können Prüfungs- und/oder Abgabetermine nicht wahrgenommen bzw. eingehalten werden, besteht Anspruch auf Teilnahme an einem Nachholtermin bzw. eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist über die Dauer der Absonderung.


Wie ist der Zugang zu den Bibliotheken geregelt und besteht die Möglichkeit, in den Bibliotheken zu arbeiten?
Der Zugang zu den Bibliotheken ist für alle Nutzer*innen ohne Einschränkungen möglich. Für die Studierenden stehen Arbeitsplätze in den Bibliotheken zur Verfügung. Öffnungszeiten und Zutrittsregeln finden Sie auf folgender Webseite: https://www.ub.uni-frankfurt.de/corona/


Wie lange sind die Gebäude der Goethe-Universität allgemein geöffnet?
Es gelten die regulären Öffnungszeiten der einzelnen Gebäude.


Wo kann ich mich testen lassen bzw. wo finde ich Informationen zu Testzentren?
Über die Corona-Warn-App können schnell und unkompliziert zertifizierte Teststellen in der unmittelbaren Umgebung lokalisiert werden. Eine Suchfunktion für Teststellen steht darüber hinaus als browserbasierte Anwendung unter https://map.schnelltestportal.de/ bzw. https://www.corona-test-hessen.de zur Verfügung.


Was muss ich tun, wenn ich positiv getestet wurde?
Ab 23. November 2023 besteht keine Pflicht mehr zur Selbstisolation nach einem positiven Testergebnis auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. Anstelle der bisherigen Isolationsanordnung tritt die Verpflichtung zu Schutzmaßnahmen gegenüber Personen, die nicht zum gleichen Haushalt gehören und die ihrerseits nicht nachweislich positiv auf SARS-CoV-2 getestet sind.
Für fünf Tage nach dem Tag des positiven Testergebnisses besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Atemschutzmaske außerhalb der eigenen Häuslichkeit, in geschlossenen Räumlichkeiten und im Freien, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Eine Maske muss nicht getragen werden, wenn ein Kontakt ausschließlich zu Angehörigen des eigenen Haushalts oder zu anderen nachweislich positiv getesteten Personen besteht. Von dieser Maskenpflicht sind Personen ausgenommen, die aus gesundheitlichen Gründen oder zur Verständigung mit anderen Personen keine Maske tragen können.
Die Maskenpflicht beginnt mit dem Zeitpunkt des ersten positiven Tests auf eine Infektion mit SARSCoV-2 unabhängig von der Art des Tests. Sie endet mit dem Ablauf des fünften auf die Vornahme des ersten positiven Tests folgenden Tages. Es wird empfohlen, über die vorgeschriebenen fünf Tage hinaus eine Maske zu tragen, solange nicht für 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung


Was muss ich tun, wenn ich 5 Tage nach einer Corona-Infektion immer noch positiv bin (Corona-AG-Laien-Selbsttest)?
Es wird empfohlen, über die vorgeschriebenen fünf Tage hinaus eine Maske zu tragen, solange nicht für 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.


Wo kann ich mich impfen lassen? Bietet die Goethe-Universität Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus für Studierende und Mitarbeiter*innen an?
Auf Basis der aktuellen Nachfrage werden regelmäßig Impftermine an den Campus-Standorten Westend, Riedberg und Niederrad angeboten:

  • Campus Westend: Theodor-W.-Adorno-Platz, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (RuW) Gebäude, Erdgeschoss, Raumnummer 214 (Sprechzimmer Betriebsarzt)
  • Campus Riedberg: Max-von-Laue-Straße 9, Biozentrum Gebäude N100, Erdgeschoss, Raumnummer 0.24 (Sprechzimmer Betriebsarzt)
  • Campus Niederrad: Ludwig-Rehn-Str. 14 (am Uniklinikum)

Bitte melden Sie sich vorab über das Online-Terminportal an: https://goethe-termine.as.me/


Was mache ich, wenn ich im Ausland geimpft wurde, aber meine Impfung in Deutschland nicht anerkannt wird?
In Deutschland (gemäß CoBaSchuV, COVID19-SchAusnahmV und CoronaEinreiseV) werden nur die fünf in der EU durch die EMA zugelassenen Impfstoffe (https://tinyurl.com/cn565rn6) sowie weitere Impfstoffe, die in Drittstaaten in Lizenz produziert werden (Stand: 29.07.2021, https://tinyurl.com/4a9ec66k), anerkannt.
Impfungen mit anerkannten Impfstoffen werden an unseren Campus-Standorten Westend, Riedberg und Niederrad angeboten. Bitte melden Sie sich über das Online-Terminportal an: https://goethe-termine.as.me/

An der Goethe-Universität ist kein Impfnachweis mehr nötig, um die Gebäude zu betreten und an Veranstaltungen teilzunehmen.


Welche Maßnahmen zum Infektionsschutz gelten?
Bitte halten Sie die bekannten Hygieneregeln wie Abstände (wo immer möglich), Händewaschen, Niesen in die Armbeuge ein. Mehr Infos z.B. hier: www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona.html

Achtung: Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen gemäß IfSG und CoBaSchuV in Bereichen mit Krankenversorgung, Ambulanzen etc. und die Regelungen des Universitätsklinikums am Campus Niederrad.

Die Goethe-Universität appelliert an alle Studierenden, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen dennoch weiterhin in den Gebäuden eine medizinische Maske zu tragen, um so sich selbst und andere zu schützen.


Muss ich eine medizinische Maske in den Gebäuden der Universität tragen?
Es besteht keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske (Ausnahme: Universitätsklinikum s.u.). Gleichzeitig bleibt es von großer Bedeutung, dass wir uns und andere auch weiterhin, mindestens bis zum Ende der gesetzlich festgelegten pandemischen Lage so gut wie möglich schützen.
Wir bitten Sie daher, auch weiterhin in den Gebäuden und in den Lehrveranstaltungen der Goethe-Universität einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

Achtung: Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen gemäß IfSG und CoBaSchuV in Bereichen mit Krankenversorgung, Ambulanzen etc. und die Regelungen des Universitätsklinikums am Campus Niederrad.


Wie gehe ich mit Warnmeldungen der Corona-App um?
Die Corona-App hat ausschließlich informellen Charakter, somit hat eine Warnmeldung keine Auswirkungen auf den universitären Bereich.


Ich war vor kurzem im Ausland. Muss ich in Quarantäne, bevor ich an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen kann?
An der Goethe-Universität gelten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Personen, die aus dem Ausland kommen, die Bestimmungen gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032


Muss ich mich impfen lassen, um an Lehrveranstaltungen teilnehmen zu können?
Sie müssen sich nicht impfen lassen, aber wir empfehlen es Ihnen, um sich und andere zu schützen. Impfungen an den Standorten Westend, Riedberg und Niederrad werden weiterhin angeboten. Bitte melden Sie sich vorab über das Online-Terminportal an: https://goethe-termine.as.me/


Ich wohne (noch) nicht in Frankfurt, was bedeutet das für mein Studium?
Für Ihr Studium sollten Sie zumindest in Pendeldistanz zur Goethe-Universität wohnen. Da der Wohnungsmarkt in Frankfurt angespannt ist, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig um die Zimmersuche zu kümmern. Informationen bietet u.a. auch das Studentenwerk Frankfurt am Main: https://www.studentenwerkfrankfurt.de/wohnen/uebersicht.


Ich fühle mich unwohl damit, zu Präsenzveranstaltungen zu gehen/mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Universität zu fahren. Warum kann ich nicht weiterhin digital studieren?
Die Goethe-Universität versteht sich als eine Präsenzuniversität und begreift dies als Auftrag. Entsprechend sind die Studiengänge als Lehrprogramme mit entsprechenden infrastrukturellen und personellen Ausstattungen vor Ort konzipiert und organisiert. Lehrende und Studierende haben sich auf dieser Grundlage für die Goethe-Universität als Arbeits- und Studienort entschieden. Es besteht daher ein wechselseitiger Anspruch auf Präsenz. Nach mehreren Semestern mit coronabedingten Einschränkungen ist überdeutlich geworden, dass der Bildungs- und Ausbildungsauftrag der Universität ohne Präsenz nicht vollumfänglich realisierbar ist. Da der intellektuelle und der soziale Austausch durch nichts zu ersetzen ist und jüngste Studien deutlich darauf hinweisen, dass die verstärkten Belastungssituationen bei Studierenden mit dem fehlenden Sozialraum Universität zusammenhängen, ist die Goethe-Universität in diesem Punkt besonders gefordert.


Welche abweichenden Regelungen gelten für Studierende des Fachbereichs 16 (Medizin)?

Achtung: Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen gemäß IfSG und CoBaSchuV in Bereichen mit Krankenversorgung, Ambulanzen etc. und die Regelungen des Universitätsklinikums am Campus Niederrad. Bitte informieren sich dazu auf der Webseite des Universitätsklinikums Frankfurt.


Können Personen, die bspw. mit Sinovac, Sinopharm, Sputnik usw. geimpft wurden, sich nochmals mit einem in der EU zugelassen Impfstoff impfen lassen? (Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19–Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Für diese Einstufung brauchen Personen (derzeit) eine vollständige Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff. Eine aktuelle Liste der EU-zugelassenen COVID-19-Impfstoffen wie auch Informationen zur notwendigen Anzahl an Impfdosen sind auf den Internetseiten des PEI zu finden.

Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥28 Tagen begonnen werden. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Die impfenden Ärzt*innen werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese ggf. an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.

Stand: 31.08.2022


Werden die Räume vor und zwischen den Lehrveranstaltungen desinfiziert?
Es finden regelmäßige Reinigungen aller Veranstaltungsräume statt.


Können studentische Organisationen/Initiativen jetzt wieder ihre Veranstaltungen durchführen?
Veranstaltungen können regulär durchgeführt werden.


Darf ich Freund*innen oder Familienmitglieder mit an den Campus/in die Mensa nehmen?
Ja, alle Gebäude der Goethe-Universität sind ohne Einschränkungen zugänglich.


Sind Partys, Campus-Kino und andere Veranstaltungen für Studierende auf dem Campus möglich?
Ja, es gelten in dieser Hinsicht keine Einschränkungen mehr.


Wie wird das Lehrangebot an der Goethe-Universität im Wintersemester 2022/23 gestaltet sein?
Nachdem wir im letzten Semester schwerpunktmäßig im Präsenzbetrieb waren, werden im Wintersemester 2022/23 Lehrveranstaltungen am Campus der Normalfall sein. Virtuelle Formate können das gemeinsame Lernen vor Ort ggf. sinnvoll ergänzen. Informationen zu allen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (https://tinygu.de/vorlesungsverzeichnis).


Wird es weiterhin digitale Veranstaltungen geben?
Präsenzveranstaltungen werden auch im Wintersemester 2022/23 der Normalfall sein. Virtuelle Formate sollen das gemeinsame Lernen vor Ort nicht mehr ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Informationen zu allen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (https://tinygu.de/vorlesungsverzeichnis).

Studierende, die aus persönlichen Gründen (Risikogruppe/Risikohaushalt, Betreuungsverpflichtungen usw.) nicht an allen Sitzungen der Veranstaltung teilnehmen können, werden gebeten, sich an Lehrende zu wenden, die hier unbürokratisch verfahren und ggf. Selbstlernmaterial oder Äquivalenzaufgaben zur Verfügung stellen können. Hierauf besteht allerdings keinerlei Anspruch der Studierenden.


Kann ich die Service- und Beratungsstellen für Studierende (z.B. Studienberatung, Studierendensekretariat, Prüfungsämter, International Office, psychologische Beratungsstellen) wieder vor Ort am Campus nutzen?
Die Services werden grundsätzlich wieder vor Ort angeboten. Es wird aber auch weiterhin ein digitales/telefonisches Angebot geben. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall jedoch vorab auf den Homepages der jeweiligen Einrichtungen. Hier finden Sie einen Überblick zu den Beratungs- und Unterstützungsservices für Studierende: https://tinygu.de/beratung-unterstuetzung.


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