QSL-Kommission

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Ab dem WS20/21 werden die QSL-Kommissionen durch eine fachbereichsweite zentrale QSL-Kommission abgelöst, die über Vergabe von 10% der fachbereichs QSL-Mittel entscheidet, siehe QSL-Satzung.

Wie auch die zentrale QSL-Kommission, ist die dezentrale QSL_Kommission dem Förderziel verpflichtet, bereitet die Ausschreibung vor, sichtet und begutachtet die eingehenden Anträge und legt dem Dekanat einen Vorschlag zur Förderung vor. Das Dekanat kann dem Vorschlag der Vergabekommission widersprechen, wenn der Verwendungszweck nicht erfüllt ist.

Zentrales Ziel der QSL-Fördermittel: „… als Projektmittel insbesondere für innovative, interdisziplinäre und studentische Projekte und entsprechende längerfristige vorgesehene Angebote zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre“ (QSL-Gesetz §1, 3)

  • Studierendenzentrierte und forschungsorientierte Lehre (z.B. curriculare Weiterentwicklung, (Neugestaltung von Modulen / Studienabschnitten), Projekt/-Problem/Forschungs-orientiertes Lehr-/Lernformen, adaptive Lehr-/Lernformen, kompetenzorientiertes Lehren und Prüfen, Service Learning, E-Learning Konzepte)
  • Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (z.B. innovative/interdisziplinäre Lehr-/Lernformate, tutorielle Lehre, heterogenitätssensible und diversitätsaffirmative Lehre, innovative Beratungsformate und Mentoringprogramme)
  • Studentische Initiativen (z.B. studentische Tutorien, alternative Lehrprojekte, Planspiele)
  • Internationalisierung (z.B. zweisprachige Lehrmaterialien, Peer-Teaching international, internationaler Austausch, Summer-/Winterschools, Virtual Exchange/Collaborative Online International Learning)
  • Förderung der Berufsfeldorientierung (z.B. externe Praktika, Vernetzung mit potentiellen Arbeitgeber*innen, Kooperationsprojekte mit externen Partner*innen, Einbindung von Externen)
  • Beratungs- und Betreuungsangebote (z.B. Tutoring/Mentoringprogramme, Spezifische Beratungsangebote)

Rahmenbedingung der Förderung

  • Vergabe der Mittel erfolgt zweimal pro Jahr
  • Laufzeit einer Förderung: maximal 3 Jahre, eine einmalige Verlängerung ist auf Antrag möglich
  • Nicht verausgabte Mittel werden ins Budget zurückgeführt.
  • Über die Verausgabung der Mittel muss berichtet werden (Anforderungen noch unbekannt)

Ausschreibungen

Fachbereichsinterne QSL-Mittel 2023 und 2024:

ca. 95k€ p.a., Ausschreibung 2mal p.a.
(Personal- und Sachmittel, HiWi-Mittel, Lehraufträge, Exkursionen (je Teilförderung bis 40%), Laborausstattung (bei nennenswerter Eigenbeteiligung))

  FRIST für 2023/24: jeweils letzter Vorlesungstag (09.02.24 und 19.07.24) im Dekanat elektronisch einreichen

Ausschreibung für 2023/24           Formblatt


Zentrale QSL-Mittel 2024:

Sie ersetzt Förderfonds Lehre (Volumen von 400k€ auf 1.9Mio€ p.a.)
Nähere Information und Antrag


QSL-Kommission

Stand: WS23/24

Vorsitz:    
Studiendekan
(beratend)

Mitglieder:               
Gottschalk
Heilemann
Schmidtko




Vertretung:     
Pos
Göbel
Windbergs


Studierende                      

(Nachwahl erfolgt jährlich)    

Mitglieder:  
Lale Heilmann (CH)
Badria Ali (CH)
Alexander Vietze (BC)
Helena von Hörsten (BC)
Jennifer Reiswig (PH)
Noussaiba Boutaina Lahssini (PH)

 



Vertretung:

Carl Drotz
Jonka Tepe
Konrad Steinbach
Johanna Schneider
Alissa Gaber
Melissa Merl

Wiss. Mitarbeitende
Mitglieder:
Zündorf
Braun


Vertretung:
Richter
Baldus

Admin./Techn.
Mitarbeitende
Mitglieder:   
Weber


Vertretung:
Lill

Kontakt / Koordination: Frau Binkowski