Der
FlexiKids-Fonds ist ein Pilotprojekt und richtet sich an Beschäftigte der
Goethe-Universität und immatrikulierte Promotionsstudierende der
Goethe-Universität Frankfurt am Main mit Kindern im Alter 0 bis 14 Jahren (bei
Kindern mit Behinderung im Alter 0-25 Jahre). Der Fonds soll Eltern die
Möglichkeit bieten, flexibel eine Betreuung zu Randzeiten in Anspruch nehmen zu
können, wenn keine reguläre Betreuung während einer notwendigen beruflichen
Tätigkeit zur Verfügung steht, z.B. Labortätigkeiten am Abend oder
Veranstaltungen am Wochenende. Die Betreuung findet durch von den Eltern selbst
organisierte Betreuungspersonen (Babysitter*in, Tageseltern, Notbetreuung
privater Anbieter) statt. Das Angebot gilt nur für dienstliche Anlässe, die
außerhalb der hier definierten Regelbetreuungszeiten der Kita, Schule, Krippe
etc. stattfinden.
Das Angebot umfasst die Übernahme bzw. Bezuschussung der
Kosten für eine flexible Kinderbetreuung zu den hier festgelegten Randzeiten
der regulären Betreuung. Die Betreuung muss aufgrund einer dienstlichen
Tätigkeit erforderlich sein. Private Gründe für die Betreuung wie etwa
Krankheit des Kindes oder des*der Partner*in sind ausgeschlossen. Im Jahr
können maximal bis zu 600€ pro Person aus dem Fonds beantragt werden. Das Alter
der zu betreuenden Kinder muss zwischen 0-14 Jahren, bei Kinder mit Behinderung
im Alter 0-25 Jahren, liegen. Die Kinderbetreuung darf auch im privaten
Haushalt des*der Arbeitnehmers*in stattfinden.
Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigte und immatrikulierte
Promotionsstudierende der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit Kindern im
Alter 0 bis 14 Jahren (bei Kindern mit Behinderung im Alter 0-25 Jahre).
Promovierende müssen entweder an der Goethe-Universität beschäftigt oder als
Promotionsstudierende an der Goethe-Universität immatrikuliert sein
(Immatrikulationsnachweis).
Achtung!:
Ausgeschlossen ist eine Übernahme der Kosten für Professor*innen. Dies
begründet sich aus dem hessischen Besoldungsgesetz (§ 1 Abs. 1 HBesG. Nach § 2
Abs. 1 HBesG), wonach Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die dem*der
Beamt*in eine höhere als die gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen
unwirksam sind.
Die Randzeiten sind festgelegt auf wochentags 16.00 Uhr –
07.30 Uhr und Samstag/Sonntag von 07.30 Uhr – 07.30 Uhr. Nur zu diesen
festgelegten Zeiten können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung/-bezuschussung
für die Kinderbetreuung stellen.
Der Fonds zur flexiblen Kinderbetreuung ist kein Fonds zur
Notfallbetreuung, d.h. Krankheit/Ausfall der regulären Betreuung können nicht
über den Fonds finanziert werden (hierzu gehören bspw. auch irreguläre
Schließzeiten der Kitas aufgrund von Ferien, Personalmangel, Corona-Pandemie,
oder private Gründe wie Krankheit des Partners/Kindes). Steuerrechtlich deckt
der Fonds nur zwingende, berufliche veranlasste Gründe in der Höhe bis zu 600 €
pro Person/Kalenderjahr ab und nur kurzfristige Betreuungsbedarfe. Kurzfristig
ist dieser, wenn er weder absehbar noch unbegrenzt ist. Die Betreuung darf
maximal 1 Woche dauern. Zugleich muss der Betreuungsbedarf aus zwingenden und
beruflichen Gründen resultieren.
Die Festlegung der Randzeiten können sich nicht am
individuellen Bedarf orientieren, da der Fonds kein Ersatz für eine reguläre
Betreuung sein darf. Es können keine privaten Gründe wie Krankheit oder
mögliche Sonderschließzeiten der Kitas berücksichtigt werden. Auch der Ausfall
der Betreuung aufgrund der Corona-Pandemie kann über den Fonds nicht abgedeckt
werden.
Als dienstliche notwendige Tätigkeiten zählen:
Die Notwendigkeit der Betreuung wird von der*dem
Vorgesetzten bzw. dem*der Betreuer*in der Promotion nachgewiesen (Formular mit
Antrag per E-Mail einreichen).
Die Inanspruchnahme des Angebots pro Person kann nur
temporär, max. bis zu 1 Woche erfolgen. Im Jahr kann bis zu einer Summe von 600
€ pro Person beantragt werden, unabhängig von der Häufigkeit der
Inanspruchnahme des Fonds. Der zu erstattende Betrag pro Betreuungsstunde wird
auf max. 25 € begrenzt. Etwaige Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.
Das Angebot gilt nur solange, bis die jährliche zur Verfügung stehende Gesamtsumme des Fonds ausgeschöpft ist.
Bitte geben Sie im Antrag an, zu welchem Datum, Uhrzeit und
in welchem Stundenumfang die Betreuung in Anspruch genommen werden soll.
Die beauftrage Betreuungsperson darf kein*e Angehörige*r
sein und muss entweder institutionell angebunden oder zur Betreuung von Kindern
geschult/geeignet sein (Babysitter*innen-Schulung, Studium der Pädagogik,
Pfleger*in, Erzieher*in, Tageseltern etc.).
Das Formular für den Antrag auf Kostenerstattung für flexible Betreuung muss ausgefüllt und für eine Rückmeldung vor Betreuungsbedarf möglichst frühzeitig beim Familien-Service des Gleichstellungsbüros (als E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung des Antrags ist auch rückwirkend, bis zu 3 Tage nach erfolgter Betreuung, möglich. Eine Rückmeldung über die Zusage der Übernahme/Bezuschussung der Kosten ist so jedoch nicht möglich und es kann vorkommen, dass der Antrag nicht bewilligt werden kann.
Bei Antrag für besonderen Betreuungsbedarf, d. h. bei
Kindern mit Behinderung im Alter 0-25 Jahre, bitte ärztlichen Nachweis mit dem
Formular des Familien-Service einreichen. Der Familien-Service prüft nach
Eingang des Antrags die Unterlagen und versucht Ihnen möglichst frühzeitig eine
Rückmeldung zur Übernahme/Bezuschussung der Kosten zu geben.
Die Berücksichtigung der Anträge erfolgt nach der zeitlichen
Reihenfolge des Eingangs der Anträge und nur solange bis die Höhe des Fonds
ausgeschöpft wurde.
Die Betreuungspersonen (Babysitter*in, Tageseltern etc.)
füllen nach der erfolgten Betreuung das Abrechnungsformular des
Familien-Service aus und reichen dieses direkt beim Familien-Service ein
(Vorgabe: bis 14 Tage nach der Betreuung und für den Antragsmonat Dezember bis
spätestens zum 7. Dezember des Jahres).
Es kann mehrere Gründe dafür geben, warum Ihr eingereichter Antrag nicht bewilligt wurde. Zu den häufigsten Gründen zählen:
Die Betreuungspersonen (Babysitter*in, Tageseltern etc.)
füllen nach der erfolgten Betreuung das Abrechnungsformular des
Familien-Service aus und reichen dieses direkt beim Sekretariat des
Gleichstellungsbüros ein (siehe Kontakt Sekretariat/ postalisch oder E-Mail)
ein (Vorgabe: bis 14 Tage nach der Betreuung und für den Antragsmonat Dezember
bis spätestens zum 7. Dezember des Jahres). Die Angabe der Steuernummer/ID bzw.
Umsatzsteuer/ID ist verpflichtend. Die Rechnung wird direkt vom
Familien-Service beglichen und das Geld an die Betreuungsperson überwiesen. Der
zu erstattende Betrag wird direkt an die Rechnungssteller*innen überwiesen.
Beratungsanfragen nehmen
wir gerne entgegen unter:
beratung-familie@uni-frankfurt.de.
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Sara Schnier
Referentin Familien-Service
Tel.: +49 69 798-18688
E-Mail: s.schnier@em.uni-frankfurt.de
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