Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
- Zugangsberechtigung zum Studium nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 HebG und § 54 HHG
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Zulassung zum dualen Bachelorstudiengang bzw. zur Absolvierung des Hebammenstudiums entsprechend der zur Verfügung gestellten Vorlage
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Studienvertrag mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung
- Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse bei Bewerber/innen, die ihre Zugangsberechtigung zum Studium nicht in Deutschland erworben haben (DSH II Zeugnis oder vergleichbarer Nachweis)
Studienvertrag
Für das Auswahlverfahren der verantwortlichen Praxiseinrichtungen sind weiterhin einzureichen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Nachweis über praktische Orientierung im Gesundheitswesen bzw. Arbeitsfeld von Hebammen