Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

  • Zugangsberechtigung zum Studium nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 HebG und § 54 HHG
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Zulassung zum dualen Bachelorstudiengang bzw. zur Absolvierung des Hebammenstudiums entsprechend der zur Verfügung gestellten Vorlage
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Studienvertrag mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung
  • Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse bei Bewerber/innen, die ihre Zugangsberechtigung zum Studium nicht in Deutschland erworben haben (DSH II Zeugnis oder vergleichbarer Nachweis)


Studienvertrag

Für das Auswahlverfahren der verantwortlichen Praxiseinrichtungen sind weiterhin einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis über praktische Orientierung im Gesundheitswesen bzw. Arbeitsfeld von Hebammen