Vergabestatistikverordnung

Datenermittlung zur Vergabestatistik

Seit dem 01. Oktober 2020 ist die Goethe-Universität Frankfurt verpflichtet dem Statistischen Bundesamt alle Aufträge (unabhängig ob Liefer-, Dienst- oder Bauleistung) ab 25.000 Euro netto zu melden.Um hier eine einheitliche Datenübermittlung zu gewährleisten übernimmt das Einkaufsmanagement diese Meldungen zentral für Sie.

Da Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen, sowie freiberufliche Leistungen unter einem Auftragswert von aktuell 50.000 € netto und Bauleistungen unter einem Auftragswert von aktuell 100.000 € netto grundsätzlich ohne Einbezug des Einkaufsmanagements vergeben werden, benötigen wir für diese Beschaffungen, alle erforderlichen Daten (=Pflichtangaben für die Statistik-Meldung) von Ihnen.

Bitte verwenden Sie hierfür nachstehendes Formular:

Die Vergabestatistikverordnung finden Sie hier: VergStatVO Stand 2020_04_01