Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung


Die Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung unterstützt die Pflege und Förderung der Wissenschaft, Fortbildung sowie des höheren wissenschaftlichen Unterrichts. Auch im kulturellen Bereich ist sie innerhalb der Stadt Frankfurt in der Musik durch Förderung von Konzerten, der Bildenden Kunst durch Förderung von Ausstellungen und von Museen sowie bei Publikationen durch Förderung von Druckerzeugnissen tätig. Nicht gefördert werden Personal- und Reisekosten, Übersetzungs- und Lektoratskosten sowie Drucklegungen von Dissertationen und Habilitationen.

Hinweise zur Antragstellung


Die folgenden Hinweise gelten nur für Mitglieder der Goethe-Universität, nicht für externe Antragstellende. Wir möchten Angehörige unserer Institute und Fachbereiche bitten, bei der Antragstellung Folgendes zu beachten:

  • Anträge können nur vom Präsidenten der Goethe-Universität Frankfurt gestellt werden, daher müssen Anträge von Instituten und Fachbereichen der Goethe-Universität in digitaler und schriftlicher Form über den Präsidenten eingereicht werden, d.h. über die Abteilung Forschungsförderung und wissenschaftliche Karriereentwicklung, Bereich Research Support (Kontaktinformation siehe rechte Spalte).
  • Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung, wenn Sie eine Antragstellung bei der Stiftung planen.

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Unterzeichnetes Antragsschreiben mit Datum (dieses sollte den gewünschten Förderbetrag sowie den Förderzweck enthalten und allgemein verständlich formuliert sein; der wissenschaftliche Bezug soll klar hervorgehen)
  • Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
  • Finanzierungsplan
  • Gegebenenfalls weitere Empfehlungsschreiben oder Kostenvoranschläge

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten bei Anträgen für Druckkostenzuschüsse:

  • Die Auflage darf nicht unter 300 Exemplare betragen.
  • Drei Kostenvoranschläge unterschiedlicher Verlage müssen vorliegen.
  • Der Finanzierungsplan soll in Form einer tabellarischen Übersicht als Beleg für die Auswahlbegründung (inkl. Kosten/Erträge/erwarteter Verkaufserlös unter Angabe von Fremd-/Eigenleistungen) dienen.
  • Die Gesamtkalkulation sollte auf Basis des künftigen Verkaufspreises erfolgen.

Über die eingereichten Anträge entscheidet der Vorstand der Speyer'schen Hoch­schulstiftung in der Regel zweimal jährlich.

Wir unterstützen alle Antragstellenden der Goethe-Universität Frankfurt gerne bei der Einreichung. Die Zusammenstellung der Unterlagen erfordert, dass Interessent*innen uns frühzeitig einbinden, damit die Prüfung der Dokumente sowie die nötigen Unterzeichnungen fristgerecht erfolgen können. Bitte treten Sie daher schon möglichst mehrere Wochen vor dem Ablauf der Frist mit uns in Kontakt, wir helfen Ihnen gerne! 

Kontakt für die Antragsberatung im Research Support der Goethe-Universität:

Dr. Bettina Maria Heiss

Referentin für ECR- und nationale Einzelverfahren, DFG FOR und Akademieprojekte
IKB-Gebäude – Raum 5110
Telefon: 069 798 -17405
E-Mail: forschung@uni-frankfurt.de


Hauspostadresse: 

Theodor-W.-Adorno-Platz 1

Hauspostfach 32

60629 Frankfurt am Main


Die aktuelle Einreichungsfrist für Anträge zur Berücksichtigung in der kommenden Sitzung des Auswahlgremiums endet am 4. September 2023. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Termin die Abstimmung mit dem RS bereits erfolgt sein muss und alle Unterschriften vorliegen sollten.