Finanzielle Rahmenbedingungen für Familien

Überblick

Vor und nach der Geburt
Unterstützung für Graduierte
Unterstützungen bei geringem Einkommen
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Allgemeine Hinweise

  • Mit Hilfe des Infotools Familie des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) können Sie in kurzer Zeit ermitteln, auf welche finanziellen Leistungen oder Hilfen Sie und Ihre Familie Anspruch haben.
  • Das Familienportal des BMFSFJ bietet einen guten Überblick über Familienleistungen in unterschiedlichen Lebenslagen.
  • Das Servicetelefon des BMFSFJ beantwortet konkrete Fragen: +49 (0)30 201 791 30.
  • Einen Überblick über die Beratungsmöglichkeiten an der Goethe-Universität finden Sie hier
  • Hier finden Sie eine Übersicht von Selbstlerntools zum Thema Frauen & Finanzen
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Vor und nach der Geburt

Elterngeld
  • Das Elterngeld ist eine Kompensation wegfallenden Einkommens aufgrund der Elternzeit.
  • Die Höhe ist in abhängig vom Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes und beträgt durchschnittlich etwa 65% des Netto-Einkommens. Eltern mit geringem Einkommen erhalten bis zu 100% des wegfallenden Netto-Einkommens.
  • Den Mindestbetrag erhalten auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten.
  • Der Elterngeldrechner und –planer im Familienportal des Bundesfamilienministeriums hilft dabei, unverbindlich zu berechnen, wie viel Elterngeld Ihnen voraussichtlich zusteht.
  • Eine detaillierte Übersicht über die Regelungen zum Elterngeld finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.
Kindergeld
  • Anspruch auf Kindergeld haben alle Kinder unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Es wird monatlich durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. 
  • Kindergeld kann auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden, wenn Sie sich noch in der (Berufs-)Ausbildung befinden. Mehr dazu finden Sie unter Kindergeld für Kinder in der Ausbildung.
  • Die aktuelle Höhe der Auszahlung und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.
  • Der Antrag kann nach der Geburt online gestellt werden.
  • Das Servicetelefon der Familienkassen steht unter der Rufnummer 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) zur Verfügung.
Kinderzulage nach §23a TV-G-U
  • Der Tarifvertrag für die Goethe-Universität gewährt allen Beschäftigten Eltern eine Kinderzulage. Die Kinderzulage wird formlos durch die Meldung mittels Geburts- bzw. Abstammungsurkunde bei dem*r zuständigen Personalsachbearbeiter*in beantragt. Die Höhe der Auszahlung ergibt sich durch die tarifvertragliche Regelung und kann an diese angepasst werden.
  • Die Höhe der Zulage ist festgelegt in §23a desTarifvertrags für die Goethe-Universität.
  • Hinweis: Es ist nur jeweils ein Elternteil im öffentlichen Dienst dazu berechtigt, diese Zulage zu empfangen. Die Auszahlung erfolgt außerdem relativ zum jeweiligen Stellenanteil. Bei einer 60 %-Stelle beträgt demnach die Kinderzulage für ein Kind 60 €.
Mutterschaftsleistungen
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Unterstützung für Graduierte

Stiftungen und Stipendien

  • Einen Überblick über Fördermöglichkeiten für Graduierte finden Sie bspw. auf den Seiten des Deutschen Bildungsservers.
  • Einen Überblick über die bestehenden Förderangebote für Promovierende gibt die Finanzierungsbroschüre von GRADE. Darin sind auch Angaben zur finanziellen Unterstützung von Stipendiat*innen mit Kind enthalten. Die genauen Regelungen sollten aber immer direkt bei den Stipendiengeber*innen erfragt werden.

Finanzielle Unterstützung für Early Career Researchers mit Kindern (GRADE)
Die Goethe Research Academy for Early Career Researchers (GRADE) unterstützt aus Mitteln des Franz Adickes Stiftungsfonds 30 Promovierende, Postdocs und Wissenschaftler*innen in der R3-Qualifizierungsphase mit Kindern, die an der Goethe-Universität Frankfurt forschen.

Der Bewerbungszeitraum für das Jahr 2022 ist bereits abgelaufen. Die Förderung wird für das nächstes Jahr erneut ausgeschrieben. Sobald der Bewerbungszeitraum bekannt gegeben wird, finden Sie diese Informationen hier. 

Rückfragen an:

GRADE
Dr. Laura Mohr-Valldorf
mohr@grade.uni-frankfurt.de
Telefon: +49 (0)69 798-49406

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Zusammenfassung Familienportal
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Unterstützungen bei geringem Einkommen

Bildung und Teilhabe (BuT)
  • Die Leistungen für Bildung und Teilhabe, kurz auch Bildungspaket genannt, sollen Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, unterstützen. Zum Beispiel Kosten für Kita- und Schulausflüge oder auch Mittagessen in Kita und Schule können so übernommen werden.
  • Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Frankfurt.
Bundesstiftung Mutter und Kind
  • Die Bundesstiftung Mutter und Kind gewährt Hilfen in finanziell schwierigen Situationen für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen, wie Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung fürs Kind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung, die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Notsituation und sind einkommensabhängig.
  • Der Antrag auf finanzielle Unterstützung ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen, z. B. pro familia, der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk, bei donum vitae, beim Sozialdienst katholischer Frauen oder bei den Schwangerschaftsberatungsstellen der Städte und Landkreise, zu stellen (nicht bei der Bundesstiftung).
Frankfurt Pass
Kinderzuschlag
  • Als Ergänzung zum Kindergeld können Eltern mit geringem Einkommen Kinderzuschlag, wenn sie genug Einnahmen für sich selbst haben, diese aber nicht den gesamten Bedarf der Familie decken.
  • Der Kinderzuschlags-Lotse des Bundesfamilienministeriums hilft dabei zu ermitteln, ob ein Anspruch besteht.
Kulturpass
  • Der Kulturpass soll es erwerbslosen und einkommensschwachen Menschen in Frankfurt ermöglichen, am reichhaltigen Kulturangebot der Stadt teilzuhaben. Der Kulturpass kostet pro Jahr 1 € für Erwachsene und 50 Cent für Kinder und ermöglicht den Besuch von Angeboten von etwa 200 Kulturinstitutionen zum Preis von 1 €. Der Verein gibt den Kulturpass aus.
  • Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Vereins Kultur für ALLE e.V., der den Kulturpass ausgibt.
Reduktion der Entgelte für Kinderbetreuung in Frankfurt
  • Für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung sowie für Kinder, die bis zu 3 Monaten vor dem 3. Geburtstag neu in den Kindergarten aufgenommen werden ("vorgezogene Aufnahmen") kann Anspruch auf ein ermäßigtes Elternentgelt bestehen. Beim Stadtschulamt Frankfurt am Main kann ein Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Entgeltstufe gestellt werden.
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
  • Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt (oder Waisengeld) in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts (§ 1612a Abs. 1 BGB) erhält und wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Alle Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie im Familienportal des BMFSFJ.

Wohngeld
  • Wohngeld kann beantragt werden, um ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, kann sinnvoll sein, wenn Personen ALG I beziehen, einen Minijob haben oder von ihrem*r Partner*in oder ihrer Familie* Unterstützung erhalten. Ob das Wohngeld bewilligt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:
    • Höhe des Einkommens,
    • Höhe der Miete,
    • Anzahl der anderen Personen im Haushalt und deren Einkommenshöhe.
  • Eine Kombination von Wohngeld und ALG II innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ist unter Umständen möglich.
  • Hinweis: Ob Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeld-Plus-Rechner herausfinden.
  • Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Website der Stadt Frankfurt

Kontakt

Beratungsanfragen nehmen wir gerne entgegen unter:
beratung-familie@uni-frankfurt.de.

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Sara Schnier
Referentin Familien-Service

Tel.: +49 69 798-18688

E-Mail: s.schnier@em.uni-frankfurt.de  

Raum 05.C111


Besuchsadresse 

Büro für Chancengerechtigkeit

Goethe-Universität Frankfurt a.M. 

SKW-Gebäude 

Rostocker Str. 2 

60323 Frankfurt am Main


Postanschrift

Büro für Chancengerechtigkeit
Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Hauspostfach 227
60629 Frankfurt am Main