Ein Studium mit Familie finanzieren

Überblick

Unterstützung für Studierende

Vor und nach der Geburt

Unterstützungen bei geringem Einkommen

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Allgemeine Hinweise

  • Mit Hilfe des Infotools Familie des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) können Sie in kurzer Zeit ermitteln, auf welche finanziellen Leistungen oder Hilfen Sie und Ihre Familie Anspruch haben.
  • Das Familienportal des BMFSFJ bietet einen guten Überblick über Familienleistungen in unterschiedlichen Lebenslagen.
  • Das Servicetelefon des BMFSFJ beantwortet konkrete Fragen: +49 (0)30 201 791 30.
  • Einen Überblick über die Beratungsmöglichkeiten an der Goethe-Universität finden Sie hier
  • Zur Klärung der individuellen Ansprüche und Fragen empfiehlt sich der Gang zum Beratungszentrum des Studierendenwerkes Frankfurt im Hörsaalgebäude am Campus Westend, die auf das Thema Studienfinanzierung spezialisiert ist, und Studierende mit Familienaufgaben dabei ebenfalls im Blick hat.
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Unterstützung für Studierende

BAFöG

  • Die relevante Förderung für Auszubildende und Studierende ist zunächst das BAföG.
  • Mittlerweile sind im Rahmen der staatlichen Ausbildungsförderung zahlreiche Sonderregelungen für Studierende mit Familienaufgaben vorgesehen.
  • Zum Beispiel:
    • Kinderbetreuungszuschlag
    • Förderung bei Ausbildungsunterbrechung
    • Verlängerung der Förderung, etc.
  • Einen gut aufbereiteten Überblick findet man auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bildungskredit

Energiepreispauschale

Seit dem 15.03.2023 haben alle Studierenden, die am 1.12.2022 an einer Hochschule immatrikuliert waren, Anspruch auf eine Energiesonderzahlung von 200 Euro.

Stiftung und Stipendien

  • In Deutschland gibt es 13 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Bildungswerke. Für sie gelten die einheitlichen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
  • Neben der Graduiertenförderung gehört auch die Studienförderung zu den Aufgaben der Stiftungen, d. h. alle Begabtenförderwerke vergeben in unterschiedlichem Umfang auch Studienstipendien.
  • Anders als von Vielen vermutet, werden Stipendien nicht allein nach Leistungskriterien vergeben. Soziale Kriterien (wie etwa Familienverantwortung) werden ebenfalls berücksichtigt.
  • Einen informierten Überblick über die Stipendienlandschaft und häufige Fehlannahmen zur Vergabe bietet Arbeiterkind.de.
  • Eine Aufstellung der zu erwartenden Förderbeträge findet sich auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke.
  • Die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, begabten Frauen mit Kindern den Berufsweg zur Wissenschaftlerin zu erleichtern. Gefördert werden hervorragende Doktorandinnen in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften und der Medizin.
Finanzielle Unterstützung für Early Career Researchers mit Kindern (GRADE)
Die Goethe Research Academy for Early Career Researchers (GRADE) unterstützt aus Mitteln des Franz Adickes Stiftungsfonds 30 Promovierende, Postdocs und Wissenschaftler*innen in der R3-Qualifizierungsphase mit Kindern, die an der Goethe-Universität Frankfurt forschen.

Der Bewerbungszeitraum für das Jahr 2022 ist bereits abgelaufen. Die Förderung wird für das nächstes Jahr erneut ausgeschrieben. Sobald der Bewerbungszeitraum bekannt gegeben wird, finden Sie diese Informationen hier. .

Rückfragen an:

GRADE
Dr. Laura Mohr-Valldorf
mohr@grade.uni-frankfurt.de
Telefon: +49 (0)69 798-49406

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Zusammenfassung Familienportal

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Vor und nach der Geburt

Elterngeld

  • Das Elterngeld ist eine Kompensation wegfallenden Einkommens aufgrund der Elternzeit.
  • Die Höhe ist in abhängig vom Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes und beträgt durchschnittlich etwa 65% des Netto-Einkommens. Eltern mit geringem Einkommen erhalten bis zu 100% des wegfallenden Netto-Einkommens.
  • Den Mindestbetrag erhalten auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten.
  • Der Elterngeldrechner und –planer im Familienportal des Bundesfamilienministeriums hilft dabei, unverbindlich zu berechnen, wie viel Elterngeld Ihnen voraussichtlich zusteht.
  • Eine detaillierte Übersicht über die Regelungen zum Elterngeld finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

Kindergeld

  • Anspruch auf Kindergeld haben alle Kinder unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Es wird monatlich durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. 
  • Kindergeld kann auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden, wenn Sie sich noch in der (Berufs-)Ausbildung befinden. Mehr dazu finden Sie unter Kindergeld für Kinder in der Ausbildung.
  • Die aktuelle Höhe der Auszahlung und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.
  • Der Antrag kann nach der Geburt online gestellt werden.
  • Das Servicetelefon der Familienkassen steht unter der Rufnummer 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) zur Verfügung.

Mutterschaftsleistungen

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Unterstützung bei geringem Einkommen

ALG II

  • Wenn Studierende Anspruch auf BAföG haben, schließt dies zunächst einen Bezug von Arbeitslosengeld aus. Dies gilt selbst dann, wenn Sie dem Grunde nach förderungsfähig nach dem BAföG sind, de facto aber keines beziehen.
  • Es gibt jedoch eine Reihe von Härtefällen, die ein zinsloses Darlehen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder als Beihilfe, bzw. als Darlehen nach dem Sozialgesetzbuch XII ermöglichen.
  • Lesen Sie dazu mehr auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks und lassen Sie sich vor Antragsstellung unbedingt individuell beraten beim Studierendenwerk Frankfurt und unabhängigen Sozialberatungen.
  • Gut zu wissen:
  • Für Schwangerschaftsbekleidung oder die Erstausstattung können einmalige Leistungen seitens der zuständigen Stelle gewährt werden.
  • Kinder sind von den Ausschlussregelungen für Studierende generell nicht betroffen. Sie haben einen eigenständigen Anspruch, sodass im Falle einer Ablehnung eines Antrages für die gesamte sog. Bedarfsgemeinschaft immer noch ein eigenständiger Antrag für das Kind möglich ist.
  • Zusätzlich haben Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (siehe unten).
  • Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Stadt Frankfurt.

Bildung und Teilhabe (BuT)

  • Die Leistungen für Bildung und Teilhabe, kurz auch Bildungspaket genannt, sollen Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, unterstützen.
  • Beantragt werden können z.B.:
    • Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
    • Klassenfahrten oder Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung
    • Schulbedarf
    • Fahrten zur Schule (wenn kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
    • Lernförderung
    • Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtung
    • Sport, Kultur und Freizeiten

Bundesstiftung Mutter und Kind

  • Die Bundesstiftung Mutter und Kind gewährt Hilfen in finanziell schwierigen Situationen für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen, wie Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung fürs Kind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung, die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Notsituation und sind einkommensabhängig.
  • Der Antrag auf finanzielle Unterstützung ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen, z. B. pro familia, der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk, bei donum vitae, beim Sozialdienst katholischer Frauen oder bei den Schwangerschaftsberatungsstellen der Städte und Landkreise, zu stellen (nicht bei der Bundesstiftung).

Frankfurt Pass

Kinderzuschlag 

Kulturpass

  • Der Kulturpass soll es erwerbslosen und einkommensschwachen Menschen in Frankfurt ermöglichen, am reichhaltigen Kulturangebot der Stadt teilzuhaben. Der Kulturpass kostet pro Jahr 1 € für Erwachsene und 50 Cent für Kinder und ermöglicht den Besuch von Angeboten von etwa 200 Kulturinstitutionen zum Preis von 1 €. Der Verein gibt den Kulturpass aus.
  • Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Vereins Kultur für ALLE e.V., der den Kulturpass ausgibt.

Reduktion der Entgelte für Kinderbetreuung in Frankfurt

  • Für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung sowie für Kinder, die bis zu 3 Monaten vor dem 3. Geburtstag neu in den Kindergarten aufgenommen werden ("vorgezogene Aufnahmen") kann Anspruch auf ein ermäßigtes Elternentgelt bestehen. Beim Stadtschulamt Frankfurt am Main kann ein Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Entgeltstufe gestellt werden.

Wohngeld

  • Studierende haben in der Regel zunächst einmal keinen Anspruch auf Wohngeld, solange Sie „dem Grunde nach“ BAföG-förderungsfähig sind – unabhängig davon, ob sie tatsächlich BAföG beziehen.
  • Es gibt im Wesentlichen drei Ausnahmen:
    1. Studierende Eltern können Wohngeld für Ihre Kinder beantragen, sofern Sie nicht schon Sozialgeld beziehen (siehe unten). Schwangere Studierende können Wohngeld für ihr Kind bereits vor der Geburt beantragen.
    2. Studierende können Wohngeld beantragen, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG geltend machen können. Dies gilt auch, wenn Sie vormals BAföG bezogen haben, die Förderung aber wegen Überschreiten der Altersgrenze oder Förderhöchstdauer oder einem Wechsel der Fachrichtung eingestellt wurde.
    3. Ausländische Studierende, die aus Ländern kommen, die nach dem BAföG nicht förderfähig sind.

Wichtige Hinweise:

  • Wer Wohngeldberechtigt ist, hat in der Regel auch einen Anspruch auf den Kinderzuschlag.
  • Prinzipiell sind auch ausländische Studierende ohne dauerhaften Aufenthaltstitel, die vom BAföG ausgeschlossen sind, nach den gleichen Maßstäben wohngeldberechtigt. Sie sollten aber davon absehen, Wohngeld zu beantragen ohne vorher kompetente Beratung in Anspruch genommen zu haben. Der Antrag könnte unter Umständen zu Problemen in Bezug auf Ihren Aufenthaltsstatus führen!

Verein zur Förderung in Not geratener Studierender

Der gemeinnützige Verein zur Förderung in Not geratener Studierender an der Hochschule Darmstadt e.V.unterstützt Studierende in prekären Situationen. Der Verein übernimmt zum Beispiel ausstehende Mietkosten, den Krankenkassenbeitrag oder hilft in akuten Situationen mit Gutscheinen für den nächsten Einkauf.

Aber nicht nur bei finanziellen Notlagen bietet der Verein Unterstützung an. In Fällen von seelischen Krisen, einer Schwangerschaft oder einem Todesfall in der Familie kann der Verein Beratungsgutscheine dank der Kooperation mit dem Caritasverband Darmstadt e.V. zur Verfügung stellen. Hier stehen Studierenden die gesamten Beratungsleistungen - ob in Dieburg, Heppenheim oder Darmstadt - zur Verfügung. Darunter fallen z.B. die Schuldnerberatung, Allgemeine Lebensberatung und Sucht- oder Schwangerenberatung.

Kontakt

Beratungsanfragen nehmen wir gerne entgegen unter:
beratung-familie@uni-frankfurt.de.

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Benjamin Kirst
Referent Familien-Service

Tel.: +49 69 798-18124
E-Mail: kirst@em.uni-frankfurt.de

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Büro für Chancengerechtigkeit
Goethe-Universität Frankfurt a.M.
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