Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2018

Im Oktober 2018 finden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung an der Goethe-Universität statt.

Für die Amtszeit vom 01. Dezember 2018 bis zum 31. November 2022 werden eine Vertrauensperson und fünf stellvertretende Mitglieder gewählt.

Wahlberechtigt sind alle an der GU-Frankfurt beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Wählen kann nur, wer in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen ist.

Wählbar sind alle in der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit 6 Monaten der Dienststelle angehören (§ 177 Abs. 3 SGB IX). Auch nicht selbst schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar.

Wahlvorschläge können bis Dienstag, den 18.09.2018 um 14.00 Uhr im Wahlamt (Geschäftsstelle des Wahlvorstandes) abgegeben werden. Formulare erhalten Sie direkt beim Wahlamt

Alle wesentlichen Informationen zum Wahlverfahren sind dem Wahlausschreiben zu entnehmen.

Das Wahlausschreiben wird am 04.09.2018 erlassen und auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Bekanntmachungen und gesetzliche Grundlagen

Formularcenter - Hier können Sie sich die entsprechenden Formulare und Vordrucke herunterladen.