Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022

 

Im Oktober 2022 finden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung an der Goethe-Universität statt.

Für die Amtszeit vom 01. Dezember 2022 bis zum 31. November 2026 werden eine Vertrauensperson und sieben stellvertretende Mitglieder gewählt.

Wahlberechtigt sind alle an der GU-Frankfurt beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Wählen kann nur, wer in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen ist.

Wählbar sind alle in der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit 6 Monaten der Dienststelle angehören (§ 177 Abs. 3 SGB IX). Auch nicht selbst schwerbehinderte Beschäftigte sind wählbar.

Alle wesentlichen Termine und Informationen zum Wahlverfahren können Sie dem u.a. Wahlausschreiben entnehmen.

Der Wahlvorstand hat Briefwahl angeordnet, die Briefwahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten unaufgefordert zugesandt.

Folgende wesentlichen Wahltermine für Sie im Überblick:


Offenlegung des Wählerverzeichnisses
:              ab 01.09. 2022

Einspruchsfrist gegen die Wählerliste:                bis 15.09.2022

Einreichung der Wahlvorschläge:                         spätestens bis zum 15.09.2022
Versand der Briefwahlunterlagen:                         bis 05.10.2022
                                         

Briefwahlschluss:                                                    27.10.2022, 14:00 Uhr, Eingang beim Wahlamt

Stimmauszählung:                                                   27.10.2022, ab 14:00 Uhr


Bekanntmachungen des Wahlvorstandes


Formularcenter - Hier können Sie sich die entsprechenden Formulare und Vordrucke herunterladen.


Gesetzliche Grundlagen