Vor Beginn der Mobilität nach Frankfurt

Sie interessieren sich für ein Gaststudium an der Goethe-Universität in Frankfurt?

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! 

Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen zu den Themen "Voraussetzung", "Bewerbung" und "Vorbereitung" um sie optimal auf Ihren Aufenthalt in Frankfurt vorzubereiten.

Bewerbungstermine zum Gaststudium: 

Zum Wintersemester

    Mai bis spätestens 15. Juni

Zum Sommersemester

    November bis spätestens 15. Dezember


Semestertermine: 

    Das Wintersemester beginnt immer am 01. Oktober und endet am 31. März. 

    Das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September.

Die Vorlesungszeiten der vergangenen, aktuellen und zukünftigen Semester finden Sie hier

Falls Sie Fragen bezüglich Ihres Studienfaches haben oder Informationen zu Kreditpunkten oder zur Kurs-/Prüfungsanmeldungen benötigen, finden Sie untenstehend eine Liste mit Links zu den Fachbereichen und Instituten der Goethe-Universität:


Fachbereich 01, Rechtswissenschaft (Auslandsbüro des Fachbereichs)

Fachbereich 02, Wirtschaftswissenschaften (Auslandsbüro des Fachbereichs)

Fachbereich 03, Gesellschaftswissenschaften (Informationen für Incomings)

Fachbereich 04, Erziehungswissenschaften

Fachbereich 05, Psychologie und Sportwissenschaften

Fachbereich 06, Evangelische Theologie

Fachbereich 07,Katholische Theologie

Fachbereich 08, Philosophie und Geschichtswissenschaften

Fachbereich 09, Sprach- und Kulturwissenschaften

Fachbereich 10, Neuere Philologien

Germanistik

Fachbereich 11, Geowissenschaften und Geographie

Fachbereich 12, Informatik und Mathematik

Fachbereich 13, Physik

Fachbereich 14, Biochemie, Chemie und Pharmazie

Fachbereich 15, Biowissenschaften

Fachbereich 16, Medizin (Auslandsbüro des Fachbereichs)

Nominierung:

Bevor Sie sich als Austausch-/Programmstudierende an der Goethe Universität bewerben können, müssen Sie zuvor von Ihrer Hochschule nominiert werden. Ihre Hochschule muss eine Partnerhochschule der Goethe-Universität sein und es muss ein aktives Agreement für Studierendenaustausch bestehen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Hochschule für Informationen zur Bewerbung für einen Gastaufenthalt in Frankfurt.

Nominierungsfristen: 15. Mai (Bewerbung zum Wintersemester) / 15. November (Bewerbung zum Sommersemester)

Sofern Sie von Ihrer Hochschule als Gaststudierende*r nominiert wurden, erhalten Sie von uns den Link zu unserem Online-Bewerbungsformular per E-Mail (April/November).

    z.B. Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), CAPES, China Scholarship Council (CSC), Fulbright...

Sie benötigen eine*n fachliche*n Betreuer*in an der Goethe-Universität, um sich als Stipendiat*in zu bewerben. Kontaktdaten von allen Fachbereichen finden Sie auf der Homepage der Universität. Bitte wenden Sie sich selbständig an den jeweiligen Fachbereich, um eine*n Betreuer*in zu finden. Wenn Sie noch keine fachliche Betreuung haben, finden Sie im Tab Bewerbung unter "Wie finde ich eine*n Betreuer*in" Informationen zur Kontaktaufnahme.

Bitte senden Sie uns per E-Mail eine Kopie Ihrer Stipendienzusage: bis 15. Mai (Bewerbung zum Wintersemester) / 15. November (Bewerbung zum Sommersemester).

Nachdem wir die Stipendienzusage geprüft haben, senden wir Ihnen den Link zum Online-Bewerbungsformular zu.

Sie können sich als Gastdoktorand*in für einen begrenzten Zeitraum an der Goethe-Universität als Gaststudierende*r einschreiben, wenn folgende Kriterien auf Sie zutreffen: 

  • Sie planen Ihren Abschluss nicht an der Goethe-Universität, sondern an Ihrer Heimatuniversität
  • Ihr geplanter Aufenthalt stimmt zum Großteil mit den Semesterdaten überein 

Bitte schicken Sie die Einladung von Ihrem*r Professor*in oder Betreuer*in per E-Mail an das Student Mobility Team - Incoming. Falls Sie eine Stipendium erhalten, senden Sie uns bitte auch Ihren Stipendienbescheid.

Gastdoktorand*innen, die im Rahmen eines Austauschs an die Goethe-Universität kommen, müssen ebenfalls eine*n wissenschaftliche*n Betreuer*in finden. Die Information/Bestätigung des*der Betreuer*in ist zum Zeitpunkt der Nominierung nicht erforderlich, wird aber für die Bewerbung benötigt (eine einfache E-Mail des*der Betreuer*in reicht aus).

Wenn Sie noch keine fachliche Betreuung haben, finden Sie im Tab Bewerbung unter "Wie finde ich eine*n Betreuer*in" Informationen zur Kontaktaufnahme.

Wenn Sie ein Praktikum an einem Fachbereich der Goethe-Universität machen möchten, z.B. im Rahmen von ERASMUS, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Fachbereich direkt, um zu erfahren, ob eine Annahme als Praktikant*in möglich ist. Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite der Universität. 


Sofern Sie als Praktikant*in angenommen wurden, können Sie als Freemover Gaststudierende*r während Ihres Praktikums eingeschrieben werden. Informationen zur Einschreibung als Freemover finden Sie im Tab unten.


Praktikant*innen am Universitätsklinikum und dem Fachbereich Medizin finden alle nötigen Informationen hier.


Die folgenden Zeiträume für die Einschreibung sind Standard und können nicht angepasst werden: 

  • Eine Einschreibung ist nur für die komplette Semesterlaufzeit möglich (= Oktober bis März / April bis September)
  • Es ist nicht möglich nur für einen Teil des Semesters eingeschrieben zu werden
  • Um als Gaststudierende*r eingeschrieben zu werden, müssen Sie sich vorab bewerben. Eine direkte Einschreibung, ohne eine vorangegangene Bewerbung, ist nicht möglich.

Beginnend im Wintersemester 2023-24: 

Alle Studierenden (unabhängig von ihrem Studienniveau) können sich als Freemover bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Freemover von Partneruniversitäten aufnehmen können. Für eine Bewerbung benötigen Sie eine*n fachliche*n Betreuer*in an der Goethe-Universität. Das Global Office kann nicht bei der Suche nach einem*einer akademischen Betreuer*in unterstützen. Bitte wenden Sie sich selbstständig an den jeweiligen Fachbereich, um eine*n Betreuer*in zu finden. Im Tab Bewerbung unter "Wie finde ich eine*n Betreuer*in" finden Sie Informationen zur Kontaktaufnahme.

Bitte schicken Sie uns die Betreuungszusage bis spätestens 01.06  (Bewerbung Wintersemester) / 01.12. (Bewerbung Sommersemester) per E-Mail zu, damit wir Ihnen den Online-Bewerbungslink senden können.

Akademisches Jahr 2022-23:

Als Freemover können sich nur Doktorand*innen und Praktikant*innen bewerben. 

Sie benötigen eine*n fachliche*n Betreuer*in an der Goethe-Universität, um sich als Stipendiat*in im Rahmen einer Fremdsprachenassistenz zu bewerben. Kontaktdaten von allen Fachbereichen finden Sie auf der Homepage der Universität. Bitte wenden Sie sich selbständig an den jeweiligen Fachbereich, um eine*n Betreuer*in zu finden. Auf dieser Webseite des Goethe Welcome Center finden Sie Informationen zur Kontaktaufnahme.

  • Bitte senden Sie uns per E-Mail eine Kopie: Stipendienvertrag und Schulzuweisung.
  • Dann senden wir Ihnen den Link zum Online-Bewerbungsformular.
  • Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen zum Gaststudium.
Lehrsprache an der Goethe-Universität ist grundsätzlich Deutsch. Für einen erfolgreichen Aufenthalt müssen Sie mindestens B1 Deutschkenntnisse nachweisen können. 


Ausnahmen gibt es lediglich in folgenden Fachbereichen: 

  • 01, Rechtswissenschaften
  • 02, Wirtschaftswissenschaften
  • 03, Gesellschaftswissenschaften (B2 Englisch-Kenntnisse sind Voraussetzung, falls Sie keine Deutschkenntnisse haben)
  • 05, Psychologie (B2 Englisch-Kenntnisse sind Voraussetzung, falls Sie keine Deutschkenntnisse haben)
  • 10, IMACS
  • 10, Moving Cultures – Transcultural Encounters
  • 10, Anglophone Literatures, Cultures and Media
  • 11, Humangeographie (Auswahl an Kursen auf Englisch stark eingeschränkt, mehr Informationen hier
  • 12, Informatik

Sollten Sie keine Deutschkenntnisse haben und an einem anderen als den oben genannten Fachbereichen bzw. in einem anderen Studiengang als den oben genannten studieren wollen, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Fachbereich/das entsprechende Institut und fragen nach, ob dies möglich ist.

Wir gehen davon aus, dass Ihre Heimathochschule oder Stipendienorganisation Ihre Sprachkenntnisse bei der Auswahl geprüft haben. Deshalb verzichten wir bei Gaststudierenden auf das Ablegen der sonst obligatorischen "Deutschen Sprachprüfung zum Hochschulzugang" (DSH). 

Hier eine Aufzählung, welche Sprachnachweise der FB03 akzeptiert:

Sprachnachweise für Incomings:
English mindestens B2: 
⦁ EIKEN Test (Minimum pre-1 oder 2)
⦁ TOEIC/ TOEIC Speaking & Writing  (Minimum 785 points)
⦁ TOEFL (Minimum 87 points)
⦁ IELTS (Minimum 5.5 points)
⦁ Cambridge ELA (Minimum FCE)
⦁ Abitur-Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre) 
Deutsch mindestens B1: 
⦁ Goethe-Zertifikat
⦁ TestDaF (Minimum TDN 3)
⦁ DSH Certificate 
⦁ Abitur-Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)


Informationen zu den sogenannten Common Reference levels (A1, A2, B1, B2, C1, C2) finden Sie hier auf der Webseite des Council of Europe

Sofern Sie von Ihrer Hochschule oder Stipendienorganisation als Gaststudierende*r nominiert wurden, erhalten Sie von uns den Link zu unserem Online-Bewerbungsformular per E-Mail: 

  • Ca. Mai: Bewerbung zum Wintersemester
  • Ca. November: Bewerbung zum Sommersemester

Sollten Sie den Link nicht erhalten haben, so bitten wir Sie uns rechtzeitig zu kontaktieren, damit eine fristgerechte Bewerbung möglich ist. 

Eine detaillierte Erklärung zur Online-Bewerbung finden Sie im Dokument "Detailed information - application procedure", das Sie zusammen mit dem Bewerbungslink von uns per E-Mail erhalten.

Nach der Bewerbung müssen Sie sich auf Mobility-Online registrieren. Ihr Account bleibt über Ihren gesamten Aufenthalt bestehen, daher bitten wir Sie Ihre Login-Daten gut aufzuheben und die Webseite als Favorit zu speichern.

Zum Wintersemester: ca. Anfang April - 15. Juni

Zum Sommersemester: ca. Anfang November - 15. Dezember

Eine Zulassung/Einschreibung zum Gaststudium nach den oben genannten Terminen ist nicht möglich! 

  • Bevor Sie mit der Suche nach einem*r geeigneten Betreuer*in beginnen, sollten Sie bereits eine genaue Idee Ihres Forschungsvorhabens bzw. -projektes haben. 
  • Informieren Sie sich sehr detailliert über die einzelnen Fakultäten, Institute, Lehrstühle und Professor*innen der GU, um herauszufinden, welche*r Professor*in der*die für Sie geeignetste Betreuer*in wäre. Idealerweise ist das jemand, der*die auf dem gleichen Gebiet und zu gleichen bzw. ähnlichen Themen wie Sie forscht.
  • Nutzen Sie hierfür die Übersicht über alle Fachbereiche der GU, die auf die jeweilige Fachbereichshomepage verweist. Von dort aus gelangt man auch zu den Informationen der einzelnen Lehrstühle, Forschungsgebiete und Professor*innen. Informieren Sie sich außerdem über das Forschungsprofil der GU, um unsere Forschungsschwerpunkte, -projekte und Initiativen kennenzulernen.


  • Wenn Sie den*die für Sie geeignete*n potenzielle*n Betreuer*in gefunden haben, bewerben Sie sich mit Anschreiben bzw. Motivationsschreiben, Lebenslauf, Publikationsliste und einer Skizze Ihres Vorhabens bei ihm*ihr direkt, nicht beim Global Office. Je genauer Sie darlegen können, warum Sie glauben, mit ihm*ihr an der GU Ihr Vorhaben optimal verwirklichen zu können und wie Sie gedenken, den Aufenthalt zu finanzieren, desto höher sind Ihre Chancen auf Erfolg.
  • Sollten Sie die Gelegenheit haben, nutzen Sie auch den persönlichen Kontakt, z.B. auf einer Tagung oder einer Konferenz.
  • Suchen Sie nach den Kontaktdaten Ihres*r potenziellen Betreuer*in

Eine Liste aller Professor*innen und Institute nach Fachbereichen finden Sie hier: 

01 - Rechtswissenschaften
02 - Wirtschaftswissenschaften
03 - Gesellschaftswissenschaften
04 - Erziehungswissenschaften
05 - Psychologie und Sportwissenschaften
06 - Evangelische Theologie
07 - Katholische Theologie
08 - Philosophie und Geschichtswissenschaften
09 - Sprach- und Kulturwissenschaften
10 - Neuere Philologien
11 - Geowissenschaften/Geographie
12 - Informatik/Mathematik
13 - Physik
14 - Biochemie, Chemie und Pharmazie
15 - Biowissenschaften
16 - Medizin

In Deutschland gibt es keine Studiengebühr, die Universität Frankfurt erhebt jedoch einen Semestersozialbeitrag für alle immatrikulierten Studierenden. Die Höhe des Semesterbeitrags für Austausch- und Gaststudierende für das Sommersemester 2024 beträgt: 284,63 €.

Der Semesterbeitrag oben gilt nur für Gaststudierende, da für sie eine Verwaltungsgebühr von 50 € entfällt.

Die Zusammensetzung des Beitrags finden Sie hier

Die Semesterbeiträge der vergangenen Semester sind hier zu finden.

Nachdem Ihr Antrag auf Zulassung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns den Zulassungsbescheid; der Brief enthält wichtige Informationen zur Immatrikulation von Gaststudierenden (Kontodaten für die Überweisung des Semestersozialbeitrags). Die Zulassungsbescheide zum Gaststudium werden per E-Mail verschickt. Sie erhalten die Zulassung zum Gaststudium: 

  • im August (Bewerbung zum Wintersemester)
  • im Februar (Bewerbung zum Sommersemester)

Sobald wir den Zulassungsbescheid verschickt haben, erscheint ein grünes Häkchen in Ihrem persönlichen Bewerber*innen-/Teilnehmer*innen-Account: "Zulassungsbrief wurde vom Global Office versendet."

Falls Sie vor August / Februar den Zulassungsbescheid benötigen, um Ihr Visum zu beantragen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, dann stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Um die Bescheinigung ausstellen zu können, müssen wir Ihre vollständige Bewerbung bereits erhalten haben.

Informationen zum Rücktritt von der Immatrikulation finden Sie hier auf der Webseite des Studierendensekretariats. Ein entsprechender Antrag muss direkt an das Studierendensekretariat gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass dies die Vorschriften der Zentraluniversitätsverwaltung und nicht des Global Office sind. Bitte beachten Sie die geltenden Regularien, sie sind nicht verhandelbar.

Falls Sie Fragen zum Rücktritt von der Immatrikulation haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat: sli@uni-frankfurt.de.

Eine englische Übersetzungshilfe der Regularien finden Sie hier. Da Austausch-/Gaststudierende eine um die Verwaltungsgebühr von 50 € reduzierten Semestersozialbeitrag gezahlt haben, wird der sonst im Semesterbeitrag enthaltene Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 56 Hessischem Hochschulgesetz natürlich nicht einbehalten.

Der an Austausch-/Gaststudierende zurückzuzahlende Semesterbeitrag im Falle eines fristgerechten und regelkonformen Rücktritts von der Immatrikulation wird daher um insgesamt 30 € gekürzt.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument.
Bitte klären Sie zunächst bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsulat / Botschaft) Ihres Heimatlandes, ob Sie visumspflichtig sind bzw. welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Sie gelten. Bedenken Sie, dass die Antragstellung einige Zeit in Anspruch nimmt (bis zu zwei Monate!!).


Informationen zur Visumspflicht bzw. Visumsfreiheit beim Auswärtigen Amt.
Wichtig ist, dass Sie kein Touristenvisum beantragen. Ein Touristenvisum ist nur drei Monate gültig und kann nicht vor Ort in ein längerfristiges Visum umgewandelt werden.

Folgende Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt:
  • Gültiger Reisepass
  • Einladungsschreiben der betreuenden Hochschule (=Zulassungsbescheid)
  • Finanzierungsnachweis (z.B. Sparguthaben, Stipendienzusage, etc.)
  • Mehrere Passfotos (mit biometrischen Merkmalen)
  • Krankenversicherungsnachweis
Falls Sie vor August / Februar den Zulassungsbescheid benötigen, um Ihr Visum zu beantragen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, dann stellen wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Um die Bescheinigung ausstellen zu können, müssen wir Ihre vollständige Bewerbung bereits erhalten haben.

Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Deutschland muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und der Wohnsitz polizeilich gemeldet werden. Zuständige Stellen sind die Ausländerbehörde (Aufenthaltsgenehmigung) und das Einwohnermeldeamt (polizeiliche Anmeldung) in Deutschland. Mehr Informationen zur Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier.
Mobilität innerhalb der EU zum Zwecke des Studiums - REST-Richtlinie (EU-Richtlinie 2016/801):


Die Regelungen zur Mobilität innerhalb der EU für Studierende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit (Drittstaatsangehörige), die zu Studienzwecken in die EU kommen, wurden gelockert. 

Wenn Sie im Rahmen eines Austauschprogramms an der Goethe-Universität studieren möchten und bereits eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten haben, können Sie zum Studium an die Goethe-Universität kommen, ohne ein Visum für Deutschland beantragen zu müssen. In diesem Fall müssen Sie zusätzliche Dokumente bei der Goethe-Universität einreichen (incoming@uni-frankfurt.de). Dann kann die Goethe-Universität eine Bestätigung für Ihren Aufenthalt beantragen. Ohne diese Bestätigung dürfen Sie nicht zum Studium nach Deutschland kommen! 

Die Mobilität innerhalb der EU wird unter folgenden Bedingungen erleichtert (gilt nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark; Studierende aus diesen Staaten müssen bei der deutschen Botschaft ein Einreisevisum beantragen, wenn sie an der Goethe-Universität studieren wollen). 

  • Studium in einem EU-Mitgliedsstaat mit einer Aufenthaltserlaubnis dieses EU-Mitgliedsstaates zum Zweck des Studiums
  • Studium an der Goethe-Universität im Rahmen eines Austauschprogramms (ERASMUS, bilaterales Austauschprogramm [z.B. Direktaustausch Karls-Universität Prag], Fachbereichskooperation)
  • Studium an der Goethe-Universität für maximal 360 Tage
  • Eine für die Dauer des Studiums an der Goethe-Universität gültige Aufenthaltserlaubnis eines EU-Mitgliedsstaates (ggf. rechtzeitig vor der Mobilität die Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen!)


Einreichung der zusätzlichen Unterlagen an der Goethe-Universität bis zum 

15. Juli (für das Wintersemester; früheste geplante Ankunft: September)

15. Januar (für das Sommersemester; früheste geplante Ankunft: März)


Hinweis: Die vollständige Meldung muss spätestens 30 Tage vor der geplanten Einreise nach Deutschland bei der Nationalen Kontaktstelle (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vorliegen. Um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden, sind Sie dafür verantwortlich, dass das Global Office der Goethe-Universität die vollständigen Unterlagen in dem unten beschriebenen Format innerhalb der oben genannten Frist erhält, damit das Global Office der Goethe-Universität genügend Bearbeitungszeit hat, um die Unterlagen an die Nationale Kontaktstelle weiterzuleiten.

Wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind oder noch Ablauf der Frist eingereicht werden, kann die Goethe-Universität keine Bestätigung für Ihren Aufenthalt beantragen. In diesem Fall werden Sie nicht zum Studium an der Goethe-Universität zugelassen! 


Einzureichende Dokumente: 

Reichen Sie alle Dokumente im PDF-Format ein und benennen Sie sie mit Ihrem Familiennamen und der Art des Dokuments: z.B. Familienname_Pass.pdf. Schicken Sie die Dokumente an incoming@uni-frankfurt.de

  1. Kopie des Aufenthaltstitels des EU-Mitgliedstaates (ausgestellt zu Studienzwecken; Gültigkeit für die Dauer des Aufenthaltes an der Goethe-Universität)
    Titel des Dokuments: Familienname_Aufenthaltstitel.pdf
  2. Kopie des Reisepasses/Passersatzes
    Titel des Dokuments: Familienname_Pass.pdf
  3. Nachweis der Teilnahme an einem von der EU organisierten Programm oder einem anderen multilateralen Programm, das Mobilität beinhaltet, und/oder der Vereinbarung zwischen den Hochschulen
    Titel des Dokuments: Familienname_Mobilitätsnachweis.pdf
  4. Nachweis der finanziellen Mittel in Höhe von 934 EUR/Monat
    z.B. aktueller Kontoauszug Ihres Bankkontos oder des Bankkontos Ihrer Eltern; falls Sie ein zusätzliches Stipendium erhalten: Zuwendungsbescheid des Stipendiengebers. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass eine kontinuierliche Förderung stattfindet und dass Sie über ausreichende Mittel verfügen, um die monatlichen Kosten während des Studiums an der Goethe-Universität zu decken (ca. monatlicher Zuschuss: 934 EUR (Bafög-Satz).
    Titel des Dokuments: Familienname_Lebensunterhalt.pdf
  5. Krankenversicherungsnachweis (Kopie der EHIC)
    Titel des Dokuments: Familienname_KV.pdf
  6. Zulassungsbescheid
    Gaststudierende erhalten den Zulassungsbescheid für das Sommersemester im Februar, für das Wintersemester im Januar. Sie können einen vorläufigen Zulassungsbescheid beantragen, nachdem das Global Office Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten hat.
    Titel des Dokuments: Familienname_Zulassung.pdf


Alle Dokumente, mit Ausnahme des Reisepasses und des Aufenthaltstitels, müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) kann auf Antrag leicht verständliche fremdsprachige Unterlagen akzeptieren, entscheidet aber, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Gemäß Artikel 13 bzw. 14 DSGVO klären wir hiermit Studierende die ihre personenbezogenen Daten zwecks Beantragung der erleichterten Mobilität im Rahmen der REST-Richtline an das Global Office der Goethe-Universität übermitteln über die Verarbeitung ihrer Daten auf. Hiermit unterrichten wir Studierende insbesondere über die unmittelbaren und mittelbaren Empfänger i.S.v. Art. 13 Abs. 1 Lit. e) DSGVO, zu der auch die Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Ausländerbehörden gehören. Eine gesonderte Information der betroffenen Person durch die Kontaktstelle des Bundesamts erfolgt nicht.

Unter diesem Link von EUR-Lex (Publications Office of the European Union) finden Sie die relevanten Artikel 13 bzw. 14.

Bitte beachten Sie, dass sich die vom BAMF ausgestellte Mobilitätsbescheinigung auf die ursprünglich geplante Studienzeit bezieht. Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt verlängern, müssen Sie sich an incoming@uni-frankfurt.de wenden, damit das Global Office beim BAMF eine Verlängerung beantragen kann.


Weitere Informationen: 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Auslandsvertretungen

Einreisebestimmungen

Gesundheitssystem in Deutschland

Studierende in der Bundesrepublik Deutschland müssen ausreichend krankenversichert sein, um sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreiben zu können (§5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Seit dem 01.01.2022 gilt an der Goethe-Universität (= GU) das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das bedeutet, dass die Versicherungsbescheinigung von der Krankenversicherung (= KV) digital den Hochschulen zur Verfügung gestellt wird. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an eine von Ihnen gewählte deutsche gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage der EHIC (Europäische Versichertenkarte) oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung nicht ausreichend sind. Wenn Sie in Ihrem Heimatland krankenversichert sind und diese KV hier anerkennen lassen wollen, klären Sie bitte frühzeitig welche Dokumente hierfür benötigt werden! Grundsätzlich können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um Ihren Versicherungsstatus feststellen zu lassen. Eine Übersicht aller gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier.

Bitte kümmern Sie sich nach dem Erhalt des Zulassungsbescheids um den Versicherungsnachweis wie folgt: 

Sie müssen bei der zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland eine European Health Insurance Card (EHIC) beantragen (entsprechend Globale Versichertenkarte GHIC). Die Karten werden von Ihrer Versicherung in Ihrem Heimatland ausgestellt. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie bei einer der gesetzlichen Krankenkassen Ihre EHIC-Karte vorlegen und angeben, dass Sie an der GU studieren (Betriebsnummer GU: H0001406). Die Krankenkasse schickt dann eine digitale Bescheinigung an die GU und bestätigt, dass Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz haben. 

Bitte beachten Sie, dass durch die EHIC-Karte nicht automatisch alle ärztlichen Leistungen kostenlos sind. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse zuhause welche Leistungen abgedeckt sind. 

Sollte Ihr Heimatland ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben, müssen Sie einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz in Ihrem Heimatland erbringen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung zuhause nach, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht. Den Versicherungsnachweis (= Anspruchsbescheinigung) müssen Sie dann bei einer deutschen Krankenversicherung vorlegen und angeben, dass Sie an der GU studieren (Betriebsnummer GU: H0001406). Die Krankenversicherung wird dann der GU elektronisch bestätigen, dass Sie in Ihrem Heimatland ausreichend versichert sind. Sollte Ihr Schutz nicht ausreichen, müssen Sie zusätzlich eine deutsche Krankenversicherung abschließen (siehe Punkt iv: ich bin nicht krankenversichert). 
Bitte wenden Sie sich an deine deutsche Krankenversicherung um prüfen zu lassen, ob Sie in Ihrem Heimatland ausreichend krankenversichert sind. Sie müssen angeben, dass Sie an der GU studieren möchten (Betriebsnummer GU: H0001406). Sollte Ihr Versicherungsschutz nicht ausreichen, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen (siehe Punkt iv: ich bin nicht krankenversichert). Bedenken Sie, dass in den meisten Fällen eine deutsche KV notwendig ist und die KV im Ausland nur im Ausnahmefall ausreicht.
Für eine Einschreibung ist ein Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz notwendig.  Bitte schließen Sie daher eine deutsche Krankenversicherung ab. Die Kosten liegen derzeit bei ca. 110€. Sie müssen bei der Versicherung angeben, dass Sie an der GU studieren, damit die KV eine digitale Bescheinigung an die GU schicken kann (Betriebsnummer GU: H0001406). Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihre KV zu kündigen bevor Sie in Ihr Heimatland zurückkehren. Dazu benötigen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie auf HISinOne herunterladen können (nach der Exmatrikulation). 
Grundsätzlich sind Studierende über 30 Jahre und Promovierende von der Versicherungspflicht befreit. Wir empfehlen dringendst dennoch eine Krankenversicherung abzuschließen. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Tarife an. Bitte bedenken Sie auch, dass für die Beantragung eines Visums / Aufenthaltstitel ein ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen werden muss. 
ACHTUNG: Reiseversicherungen werden nicht als Krankenversicherungen für ein Studium anerkannt. 

Die Wohnungssuche in Frankfurt kann sehr langwierig und zeitaufwendig sein. Bitte fangen Sie frühzeitig an, nach einer geeigneten Unterkunft zu suchen. 

Da jede*r Studierende*r, der/die an der Goethe-Universität eingeschrieben ist, ein Semesterticket erhält, lohnt es sich auch außerhalb Frankfurts nach einer Unterkunft zu suchen. Die Wohnungspreise sind meist niedriger und die Nachfrage geringer.

Austauschstudierende und Stipendiat*innen, die der Universität Frankfurt gemeldet worden sind, können sich auf einen Platz im Wohnheim bewerben. Leider ist die Kapazität der Wohnheime begrenzt, so dass wir eine Unterbringung nicht garantieren können. Ihre Annahme als Austauschstudierende*r beinhaltet keine Garantie, dass Sie eine Unterkunft über das Kontingent bekommen.

Freemover können sich leider nicht auf einen Wohnheimsplatz bewerben.

Sofern Plätze im Kontingent für Austauschstudierende verfügbar sind, erhalten Sie den Wohnheimantrag für Austauschstudierende im Bewerbungsverlauf (Online-Bewerbungsportal):

  • 16. Mai (Bewerbung Wintersemester) bzw.
  • 16. November (Bewerbung Sommersemester).

Sie erhalten eine E-Mail, sobald der Wohnheimantrag im Bewerbungsverlauf freigegeben wurde bzw. feststeht, dass leider keine Unterbringung innerhalb des Kontingents möglich ist.

Austauschstudierende bewerben sich um einen Platz, in einem der Wohnheime des Studierendenwerks, zusammen mit der Bewerbung zum Austauschstudium (Global Office).

Bitte füllen Sie nicht das Formular auf den Internetseiten des Studierendenwerks aus. Eine Doppelbewerbung erhöht Ihre Chancen nicht.

Die Vergabe erfolgt first come, first served. Je eher Sie den von Ihnen unterschriebenen Wohnheimantrag hochladen, desto besser sind Ihre Chance einen Platz zu erhalten.

Die Plätze im Kontingent sind für Austauschstudierende reserviert. Wenn Sie nicht innerhalb eines Austausch- bzw. Stipendien-Programms nominiert sind, können Sie sich leider nicht um einen Platz aus dem Kontingent bewerben.

Sie können bei der Bewerbung "Apartment" oder "Zimmer" oder "keine  Präferenz " angeben. Wir können die Unterkunft Ihrer Wahl (Apartment oder Zimmer) nicht garantieren. Es gibt nur eine sehr begrenzte Anzahl von Apartments mit eigenem Bad / eigener Küche. Wenn Sie Ihre Wahl auf Apartments einschränken, beschränken Sie folglich Ihre Chancen eine Unterkunft im Wohnheim zu erhalten.


Wichtiger Hinweis

Die „Bewerbung um Aufnahme in ein Studierendenwohnheim“ ist eine verbindliche Anmeldung! Wenn Sie die unterschriebene Bewerbung eingereicht haben und kein Zimmer mehr benötigen, sind Sie verpflichtet dies dem Global Office (incoming@uni-frankfurt.de) umgehend mitzuteilen!

Alle Mietverträge für Gaststudierende sind unabhängig von Ihren An- und Abreisedaten zeitlich befristet. Die Mietdauer kann also nicht verlängert oder verkürzt werden.

    Im Wintersemester: 1. September bis 28. Februar
    Im Sommersemester: 1. März bis 31. August

Wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, mieten Sie die Unterkunft für den kompletten, oben angegebenen, Zeitraum. Es ist nicht möglich die Unterkunft zu besichtigen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.


Die Unterkunft kann nur für ein ganzes Semester gemietet werden.
Der monatliche Mietpreis (Einzelzimmer/-apartment) liegt bei ca. 285,00 - 385,00 EUR.


Die Höhe der Kaution liegt bei 600€. Wenn Sie einen Platz in einem Studierendenwohnheim erhalten, verlangt die Wohnheimverwaltung ca. sechs Wochen vor Beginn der Regelmietdauer eine Kaution zuzüglich der ersten Monatsmiete. Sie müssen bereit sein, den erforderlichen Betrag (€900 (Zimmer) und 1000€ (Einzelapartment)) im Juli (Bewerbung für das Wintersemester) / Januar (Bewerbung für das Sommersemester) aus Ihrem Heimatland zu überweisen.

Die Wohnheimverwaltung erstattet die Kaution acht Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses (= Ende der regulären Mietzeit und nicht Auszugstermin) zurück, sofern keine Schäden an der Unterkunft und keine offenen Rechnungen vorliegen.

Die Wohnheimzimmer/-apartments für Gaststudierende sind voll möbliert. Beachten Sie bitte, dass kein Bettzeug, keine Decken, Kissen oder Handtücher vom Wohnheim gestellt werden. Bitte bringen Sie diese Wäscheartikel mit bzw. erwerben Sie diese vor Ort in Frankfurt.
Ca. Mitte Juli / Januar teilen wir Ihnen mit, ob Ihre Bewerbung um einen Wohnheimplatz erfolgreich war.

Sollten Sie eine „Bedingte Zusage“ für eine Unterkunft im Studierendenwohnheim erhalten, werden Sie aufgefordert, sechs Wochen vor Mietbeginn die Kaution (zwei Monatsmieten) plus die erste Monatsmiete auf das Konto des Studierendenwerks Frankfurt zu überweisen. Sollte das Geld nicht fristgerecht auf dem Konto eingehen, verlieren Sie den Wohnheimplatz.

Die Kaution wird während der gesamten Mietdauer als Sicherheit einbehalten.

Der Bearbeitungszeitraum für die Rücküberweisung der Kaution durch das Studierendenwerk beträgt min. zwei Monate nach Ende des Mietvertrags.


Die Unterkunft wird von der Wohnheimverwaltung des Studierendenwerk an Hand von Verfügbarkeit zugeteilt und kann nicht gewählt werden.

Leider gibt es mehr Bewerber*innen für einen Platz im Studierendenwohnheim als wir Plätze zur Verfügung haben. Wenn Sie eine Wohnheimbewerbung eingereicht haben, und es kann keine Unterkunft für Sie reserviert werden, erhalten Sie (im Februar / August) vom Global Office eine Absage-E‑Mail. Sie müssen sich dann selbstständig eine Unterkunft suchen.
Bei einer Absage der Reservierung bis spätestens 15. August / 14. Februar (Winter-/Sommersemester) wird der gezahlte Betrag (1. Monatsmiete + Kaution) vom Studierendenwerk erstattet, sofern erfolgreich ein*e Nachrücker*in zum 01. September / 01. März gefunden wurde. Bei der Rücküberweisung fallen ggfs. Bearbeitungsgebühren des jeweiligen Kreditinstituts an.

Bei einer Absage der Reservierung nach dem 15. August / 14. Februar bis 31. August / 28. Februar wird die Septembermiete / Märzmiete einbehalten, da ein*e Nachrücker*in frühestens zum 01. Oktober / 01. April gefunden werden kann. Die Kaution wird erstattet.

Bei einer geplanten Anreise im Oktober / April sind das Global Office (incoming@uni-frankfurt.de) und das Studierendenwerk (wohnen@swffm.de) bis spätestens 15. September / 15. März per E-Mail über die verspätete Anreise zu informieren. Die Septembermiete / Märzmiete ist trotzdem zu zahlen bzw. wird einbehalten und kann nicht rückerstattet werden.

Bei einer generellen Absage des Aufenthalts ist das Global Office (incoming@uni-frankfurt.de) bis spätestens
15. September / 15. März zu informieren, ansonsten würde ebenfalls die Miete für Oktober / April fällig, da ein*e Nachrücker*in frühestens zum 01. November / 01. Mai gefunden werden kann.

*Die Annahme der Absage der Reservierung hängt grundsätzlich davon ab, ob das Global Office erfolgreich eine*n Nachrücker*in für die Unterkunft finden kann. Die oben genannten Fristen zur Absage der Reservierung gelten nur sofern der Mietvertrag noch nicht unterzeichnet wurde. Sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, haben Sie die Unterkunft für die gesamte standardisierte Mietdauer gemietet.
Die Mietverträge des Studierendenwerks sind generell zeitlich befristet und aus diesem Grund nicht vorzeitig kündbar.

D.h. in Konsequenz: sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, gilt keinerlei Kündigungsrecht, die Miete ist bis Vertragsende fällig.
Bei einer Kündigung in einem krankheitsbedingten Fall (nachgewiesen durch ein ärztliches Attest) und dem erforderlichen Abbruch des Aufenthalts ist die Miete solange zu zahlen, bis ein*e geeignete*r Nachmieter*in gefunden werden konnte.

Vorgezogene Prüfungen und vorzeitige Abreise vor Vorlesungsende rechtfertigen keine Kündigung des Mietverhältnisses. Kulanzregelungen können hier keine Anwendung finden. Die Miete wäre bis zum Vertragsende fällig.
Eine Möglichkeit bietet der öffentliche Wohnungsmarkt. Mietangebote finden Sie im Internet oder im Immobilienteil von Tageszeitungen wie z. B. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Frankfurter Rundschau“ (mittwochs und samstags) etc.

Für ein Zimmer in Untermiete muss man mit Kosten von 400,00 EUR bis 600,00 EUR rechnen.

Auf der Webseite des Studierendenwerks Frankfurt am Main finden Sie einen Link zu privaten Wohnraumangeboten für Studierende sowie eine Liste mit Wohnheimen anderer Träger. Die Bewerbung für einen Platz in einem Wohnheim anderer Träger, müssen Sie direkt an das jeweilige Wohnheim richten. Einen Aushang von Zimmerangeboten finden Sie im ServiceCenter des Studierendenwerks, Hörsaalzentrum, Campus Westend.


ACHTUNG: Leider kommt es immer wieder vor, dass Betrüger*innen gefälschte Anzeigen ins Internet stellen. Hinweise dazu wie Sie sich vor Immobilienbetrug im Internet schützen können und wie Sie eine falsche Anzeige erkennen können, finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.


Weiterführende Links:

Eine von vielen Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Studienaufenthaltes, ist eine Bewerbung auf ein Stipendium. Da viele Stipendienorganisationen Fristen und Bewerbungsprozesse haben, sollten Sie möglichst frühzeitig mit Ihrer Suche nach einem Stipendium beginnen. 

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten sowie Datenbanken, in denen Sie nach einem passenden Stipendium suchen können:

Erasmus-Stipendien werden von der jeweiligen Heimatuniversität ausgezahlt. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Erasmus-Stipendium haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Büro an Ihrer Heimatuniversität

Wenn Sie Fragen bezüglich Ihres Studienprogramms haben (z.B. ECTS Kreditpunkte, Kurs-/Prüfungsanmeldung, Unterrichtssprache, etc.), wenden Sie sich bitte direkt an die/den jeweilige*n Fachbereichskoordinator*in.

Die Goethe-Universität unterstützt mittlerweile das ERASMUS Dashboard und die damit verbundene Online Learning Agreement - Plattform. Sie können Ihr Learning Agreement auch über diese elektronische Plattform an uns senden. Weitere Informationen finden Sie im Tab unten.


Alter Prozess/Vor-OLA: 
Das Learning Agreement-Formular erhalten Sie von Ihrer Heimatuniversität. Das Learning Agreement muss
  • vom/von der Fachkoordinator*in Ihrer Heimatuniversität,
  • vom/von der zuständigen Fachkoordinator*in an der Goethe-Universität Frankfurt sowie
  • von Ihnen unterschrieben werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Heimatuniversität, ob das unterschriebene Learning Agreement per Scan gesendet werden kann oder ob das Original an Ihrer Heimatuniversität eingereicht werden muss. Dann schicken Sie das Dokument entsprechend per Post oder per Scan direkt an die/den jeweilige*n Fachkoordinator*in. Bitte beachten: "Responsible person at the receiving institution" ist der/die Fachkoordinator*in und nicht das Global Office!

Bitte senden Sie das ausgefüllte Learning Agreement rechtzeitig vor der von Ihrer Heimatuniversität gesetzten Frist an Ihre*n Fachkoordinator*in, damit das unterzeichnete Learning Agreement rechtzeitig an Ihre Heimatuniversität zurückgesendet werden kann.

Sobald Sie in Frankfurt angekommen sind, können Sie Änderungen an Ihrem ursprünglich erstellten Learning Agreement vornehmen (siehe Formular: "Changes to the orginally proposed study programme"/zweite Seite Learning Agreement). Bitte wenden Sie sich mit dem ausgefüllten "Changes"-Formular direkt an die/den jeweilige*n Fachkoordinator*in.

Seit dem Wintersemester 2021/22 bieten wir die Möglichkeit an, das OLA-Verfahren (Online Learning Agreement) zu benutzen. Das OLA HowTo-Dokument können Sie als Leitfaden für die erfolgreiche Durchführung des OLA-Verfahrens verwenden. Es dient jedoch nur als Ergänzung zu den Informationen und Richtlinien, die Sie von Ihrer Heimathochschule erhalten und die Sie vorrangig beachten sollten. Hier finden Sie die aktualisierte Liste der jeweiligen Ansprechpartner, die an der Goethe-Universität berechtigt sind, das OLA-Dokument zu unterschreiben.


Leider scheint das neue OLA-System eine Reihe von Fehlern zu haben und funktioniert zeitweise nicht richtig. In diesem Fall können Sie das Learning Agreement immer noch per Mail als Anhang an die jeweiligen unterschriftsberechtigten Ansprechpartner schicken (allerdings nicht an uns im Global Office!).


Wir im Global Office sind nicht befugt, das OLA zu unterschreiben. Bitte senden Sie Ihr Learning Agreement nicht an uns, sondern an die unterschriftsberechtigten Ansprechpartner.
Das Vorlesungsverzeichnis für

  • das Wintersemester wird üblicherweise im Juni / Juli aktualisiert;
  • das Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester im Januar / Februar.
Aus diesem Grund ist das Vorlesungsverzeichnis für das Folgesemester (d.h. für das Semester, zu dem Sie sich bewerben) zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung möglicherweise noch nicht online. Nicht alle online aufgeführten Veranstaltungen des aktuellen Semesters werden auch im folgenden Semester angeboten. Dennoch können Sie sich vorab einen generellen Eindruck vom Kursangebot verschaffen, wenn Sie sich das aktuelle Kursangebot ansehen.

In der Liste "Lehrveranstaltungen des Fachbereichs..." können Sie sich zum Angebot an Ihrem jeweiligen Fachbereich durchklicken. Wenn Sie den Verknüpfungen am Ende der jeweiligen Seite folgen, können Sie sich einen Überblick der angebotenen Veranstaltungen auf verschiedenen Studienniveaus (z.B. Bachelor, Master) und nach Spezialisierungen verschaffen.

Sie finden das aktuelle Vorlesungsverzeichnis für alle Fachbereiche auf der folgenden Webseite:
qis.server.uni-frankfurt.de.

Das Vorlesungsverzeichnis kann ohne Login aufgerufen werden. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fachbereich. Hier finden Sie Links zu allen Fachbereichen.
Lehrsprache an der Universität Frankfurt ist grundsätzlich Deutsch. Dennoch bieten einige Fachbereiche englischsprachige Veranstaltungen an. Sie finden diese im Online-Vorlesungsverzeichnis, indem Sie im Formular „Suche nach Veranstaltungen“ Unterrichtssprache „englisch“ auswählen.
Eine Liste finden Sie auch auf der englischsprachigen Webseite.

An der Goethe-Universität gibt es keine zentrale Kursanmeldung. Die Kursanmeldung für Gast-/Austauschstudierende unterscheidet sich von Fachbereich zu Fachbereich. 

Erasmus-Studierende sollten sich an ihre*n Fachbereichskoordinator*in wenden, um Unterstützung bei der Anmeldung zu den Kursen des jeweiligen Fachbereichs zu erhalten. Im Allgemeinen raten wir Gast-/Austauschstudierenden, sich vor Beginn des Semesters per E-Mail an die Dozierenden der Kurse zu wenden, die sie besuchen möchten, um die Zulassung zum Kurs zu besprechen.

An einigen Fachbereichen gibt es ein Auslandsbüro (International Office des Fachbereichs). Wenden Sie sich bitte an das Auslandsbüro, wenn Sie Fragen zur Einschreibung in Lehrveranstaltungen haben: 

Bitte sehen Sie sich das Tutorial "How To: Administration of Studies - Enrolling in a class" an, um zu erfahren, wie Sie sich mit dem HRZ-Login zu Lehrveranstaltungen anmelden können.

Wenn Sie Fragen bezüglich Ihres Studienprogramms haben (z.B. ECTS Kreditpunkte, Kurs-/Prüfungsanmeldung, Unterrichtssprache, etc.), wenden Sie sich bitte direkt an die/den jeweilige*n Fachbereichskoordinator*in.
Das Global Office bieten in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Studienzentrum (ISZ) verschiedene Kurse zur Verbesserung Ihrer Deutschkenntnisse an. Alle Kurse sind für registrierte Gast-/Austauschstudierende kostenlos. Die Kurse des ISZ können Sie zusätzlich zu den Kursen Ihres Studienfachs an der Goethe-Universität belegen. In der Regel können Sie 2-3 ECTS-Punkte pro Kurs erwerben. 

Der „Deutsch Intensivkurs für Austauschstudierende“ (DIA) findet jedes Jahr im März und September vor Semesterbeginn statt. Der Kurs dauert 4 Wochen (im September) / 3 Wochen (im März) und umfasst ca. 20 Stunden pro Woche. Der Kurs ist für eingeschriebene Gast-/Austauschstudierende kostenlos und Sie können 4 ECTS (im September) / 3 ECTS (im März) erwerben.

So früh wie möglich werden wir die vorläufigen Termine* für den DIA-Kurs hier veröffentlichen.

    *DIA-Kurs März 2024: Montag, 11. März - Donnerstag, 28. März.
Vor Kursbeginn erhalten Sie Informationen zum Online-Einstufungstest. Ihr Ergebnis bestimmt, in welche Gruppe Sie eingeteilt werden. Sie können auch ohne Vorkenntnisse am DIA-Kurs teilnehmen, da wir auch einen Anfängerkurs anbieten.

Anmeldung: Wenn Sie am "DIA-Kurs" teilnehmen möchten, kreuzen Sie auf dem Bewerbungsformular bitte das entsprechende Feld an. Der Deutschintensivkurs im März ist reserviert für Studierende, die im Sommersemester neu ankommen.

Anmeldefrist:
  • Kurs September: 15. Juni
  • Kurs März: 15. Dezember 

Auch während dem Semester werden verschiedene Kurse zur Verbesserung und Vertiefung der Deutschkenntnisse angeboten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Um den Einstieg in das Studium und die neue Umgebung zu erleichtern, übernehmen Studierende der Universität Frankfurt eine individuelle Patenschaft für internationale Studierende.
So bekommen Sie nicht nur erste Hilfestellungen, sondern pflegen auch den Kultur-, Sprach- und Erfahrungsaustausch. Die Teilnahme ist kostenlos.

Informationen zum Buddy-Programm finden Sie hier.

Gaststudierende am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften können einen Buddy beim WiWir Buddy Program finden.

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Application Period

nach Gültigkeit

Eine Bewerbung für das Sommersemester 2024 ist nicht mehr möglich. Ab Mai können Sie sich für das Wintersemester 2024-25 bewerben.

Kontakt

Kontakt

Student Mobility Team - Incoming

Email incoming@uni-frankfurt.de

Tel. (069) 798-17191, -17254, -15080