Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Die Kommission arbeitet nach der Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Sie ist für die Untersuchung jeglicher Umstände zuständig, die konkretes wissenschaftliches Fehlverhalten durch ein Mitglied bzw. eine/n Angehörige/n der Goethe-Universität vermuten lassen. Die Zuständigkeit der Kommission ist auch dann gegeben, wenn das Mitglied bzw. die/der Angehörige zwischenzeitlich ausgeschieden sind, das mögliche Fehlverhalten aber in die Zeit ihrer/seiner Tätigkeit an der Goethe-Universität fällt.

Die Kommission kann von den Ombudspersonen sowie von jedem Mitglied bzw. jeder/jedem Angehörigen der Universität bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten für wissenschaftliches Fehlverhalten angerufen werden. Die Anrufung hat in Textform an die Geschäftsstelle der Kommission zu erfolgen: Komm.wiss.Fehlverhalten@em.uni-frankfurt.de

Mitglieder der Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten sind: