Infos für Fachbereiche und Institute zur Betreuung von Austausch- und Gaststudierenden

Sie betreuen Austausch- und Gaststudierende an der Goethe Universität oder sind an einer Betreuung interessiert und haben Fragen? Dann sind Sie hier genau richtig. Untenstehend finden Sie alle Informationen rund um die Betreuung und die Aufgaben, die auf Sie zukommen.

Weitere Informationen für Programmbeauftragte finden Sie hier.

Nominierungsfrist an der Goethe-Universität: 15. Mai (für WS); 15. November (für SoSe)

Austauschstudierende werden von der Heimatuniversität ausgewählt und nominiert. Die Nominierung von ERASMUS-/Fachbereichskooperationen sollte von der entsendenden Institution an das Global Office sowie in Kopie

an den Fachbereich/das Institut gesendet werden. 

Die Partneruniversität erhält vom Global Office eine Bestätigung über den Eingang der Nominierungen. Alle nötigen Informationen zum Nominierungs-/Bewerbungsprozess finden die Partner im key data sheet: 

Studierende können alle Informationen bezüglich der Bewerbung als Gaststudierende*r innerhalb eines Austauschprogramms hier finden. 

Freemover Gaststudierende sind Studierende von Nicht-Partnerinstitutionen bzw. Studierende von Partnerinstitutionen, die außerhalb der Balance des Austauschabkommens an der Goethe‑Universität studieren z.B., weil die maximale Zahl an Mobilitäten bereits ausgeschöpft ist oder weil die Bewerber*innen die Voraussetzungen für den Austausch nicht erfüllen (z.B. fachfremde Studienfächer bzw. Studiengang Niveau (Third cycle / Doctorate / Promotion nicht im Agreement enthalten).


Freemover werden nicht nominiert. Sie kontaktieren das Global Office direkt, sobald sie eine fachliche Betreuung gefunden haben. Der Link zum Online‑Bewerbungsformular wird direkt an die Bewerber*innen gesendet.

Als Freemover können sich nur Doktorand*innen und Praktikant*innen bewerben. Dafür benötigt man eine*n fachlichen Betreuer*in an der Goethe‑Universität. Freemover sind eigenfinanziert. Weder das Global Office noch der Fachbereich/das Institut übernehmen finanzielle Verantwortungen für die Bewerber*innen. Fachliche Betreuer*innen sollten Studierende bei allen Belangen/Fragen in Verbindung mit dem Studienfach beraten/unterstützen, z.B. Kurswahl, Prüfungsanmeldung, Erstellung des Transcript of Record (auf Anfrage können wir Ihnen gerne eine Vorlage für das Transcript zukommen lassen), etc. Die administrative Betreuung (Zulassung, Immatrikulation) erfolgt über das Global Office.

Fachliche Betreuung kann nur übernommen werden, wenn der/die Lehrende während des Betreuungszeitraums vor Ort an der Goethe‑Universität lehrt.

Beginnend im Wintersemester 2023-24: 

Alle Studierenden (unabhängig von ihrem Studienniveau) können sich als Freemover bewerben. Bitte beachten Sie, dass wir keine Freemover von Partneruniversitäten aufnehmen können. Das Global Office kann nicht bei der Suche nach einem*einer akademischen Betreuer*in unterstützen.

Studierende können alle Informationen bezüglich der Bewerbung als Freemover hier finden. 

Stipendiat*innen, die von einer Stipendienorganisation (z.B. DAAD), der Heimatuniversität oder von anderer Stelle ein Stipendium erhalten, können sich um Zulassung zum Gaststudium bewerben, sofern kein formeller Studienabschluss an der Goethe‑Universität angestrebt wird, sondern nur ein temporärer Aufenthalt geplant ist. Stipendiat*innen sollten eigenständig bereits Kontakt mit dem jeweiligen Fachbereich/Institut aufgenommen haben, um die Annahme im Fach bzw. Betreuung während des Aufenthalts vorab zu garantieren.

Da die Stipendienzusage in einigen Stipendienprogrammen erst erteilt wird, wenn Bewerbungsfristen zum Gaststudium bereits verstrichen sind, raten wir den Bewerber*innen sich fristgerecht als Freemover zu bewerben, damit eine Zulassung zum Gaststudium erfolgen kann.
Stipendiat*innen kontaktieren das Global Office direkt, der Link zum Online‑Bewerbungsformular wird direkt an Bewerber*innen gesendet.

Studierende, die sich als Stipendiat*innen bewerben wollen, finden alle Informationen bezüglich der Bewerbung hier

Studierende können ein Praktikum an einem Fachbereich der Goethe-Universität machen, z.B. im Rahmen von ERASMUS+. Dazu müssen diese den entsprechenden Fachbereich direkt kontaktieren, um zu erfahren, ob eine Annahme als Praktikant*in möglich ist.

Sofern die Studierenden als Praktikant*in angenommen werden, können Sie als Freemover Gaststudierende*r während Ihres Praktikums eingeschrieben werden (siehe Tab oben).

Eine Einschreibung ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich: 

  • Eine Einschreibung ist nur für die komplette Semesterlaufzeit möglich (= Oktober bis März / April bis September).
  • Es ist nicht möglich nur für einen Teil des Semesters eingeschrieben zu werden.
  • Um als Gaststudierende*r eingeschrieben zu werden, müssen die Studierenden sich vorab bewerben. Eine direkte Einschreibung, ohne eine vorangegangene Bewerbung, ist nicht möglich.

Hinweis für die Fachbereiche: Wir im Global Office können keine Praktikumsverträge prüfen. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Personalservices und beachten Sie dieses Merkblatt.


Praktikant*innen am Universitätsklinikum und dem Fachbereich Medizin finden alle nötigen Informationen hier.

Studierende finden Informationen bezüglich eines Praktikums hier.


Weitere Information zur Betreuung von Praktikant*innen finden Sie im Tab unten.

Mit Einführung der neuen Erasmus+ Programmgeneration sind nun auch sogenannte Blended Short-Term Mobilities möglich. Sie richten sich insbesondere an diejenigen Studierenden, die aufgrund persönlicher, familiärer, gesundheitlicher oder studiengangbedingter Umstände nicht in der Lage sind, an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität zu Studien- oder Praktikumszwecken teilzunehmen. 

Für eine blended short-term mobility muss ein Inter-Institutional Agreement zwischen sendender und empfangender Hochschule bestehen. 

Die physische Mobilität muss mind. 5 und darf max. 30 Tage dauern und muss verpflichtend um eine virtuelle Komponente vor- oder nach der physischen Mobilität ergänzt werden (Online-Lernerfahrung oder Teamarbeit). 

Während der physischen Mobilität muss der*die Studierende mindestens 3 ECTS erwerben. 

Da der Aufenthalt max. 1 Monat beträgt, werden die Studierenden in der Regel nicht eingeschrieben. Daher müssen Learning Agreement, Letter of Acceptance, Confirmation of Stay und Transcript of Records von dem*der Betreuer*in erstellt werden.

Die Deutschkenntnisse werden von der Heimatuniversität geprüft und durch die Unterschrift des departmental oder institutional co‑ordinators auf dem Bewerbungsformular bestätigt. Sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, gilt als Voraussetzung mindestens B1 Niveau Deutsch Common European Framework of Reference for Languages (CEFR).
Eine Nominierung von Bewerber*innen mit A1/A2 Deutschkenntnissen – ohne vorherige Rücksprache der Heimatuniversität mit dem Fachbereich/Institut – sollte nicht erfolgen. Die Entscheidung, ob Bewerber*innen mit A1/A2 Deutschkenntnissen im Einzelfall dennoch angenommen werden können, obliegt dem aufnehmenden Fachbereich/Institut. Dies ist abhängig von der Anzahl englischsprachiger Veranstaltungen im jeweiligen Fachbereich/am jeweiligen Institut. Das Global Office teilt den Studierenden und der Partneruniversität die Absage bei Nichtdurchführbarkeit des Austausches aufgrund nicht ausreichender Sprachkenntnisse mit. Im Interesse der Studierenden muss diese Entscheidung nicht erst bei der Ankunft, sondern bereits im Vorfeld entschieden werden, damit Studierende nicht vergebens anreisen. Eine Liste mit Austausch-/Gaststudierenden und Sprachkenntnissen wird im Januar (für SoSe) bzw. im Juli (für WS) an die jeweiligen Fachbereichs‑/Institutskoordination gesendet. Wir bitten die Fachbereichs‑/Institutskoordination uns umgehend zu kontaktieren, sofern eine Zulassung zum Gaststudium – auf Grund fehlender Sprachkenntnisse – nicht möglich sein sollte.


Studierende finden Informationen bezüglich der Sprachkenntnisse hier.

Austausch-/Gaststudierende werden grundsätzlich nur für ein Hauptfach zugelassen. Bei Fachbereichskooperationen/Institutspartnerschaften (z.B. ERASMUS) erfolgt die Zulassung im Fach der Kooperation. Falls Studierende Kurse in einem anderen Studienfach außerhalb der Kooperation besuchen möchten, müssen sie sich selbstständig beim entsprechenden Fachbereich/Institut erkundigen, ob dies möglich ist. Die Entscheidung darüber obliegt dem jeweiligen Fachbereich/Institut.

Wenn Sie eine*n Studierenden an Ihrem Fachbereich aufnehmen (Stipendiat*innen, Freemover, Praktikant*innen) kann es sein, dass die entsendende Hochschule und/oder der*die Studierende einen Letter of Acceptance oder Letter of Invitation benötigt.

Die Betreuungszusage/-einladung kann nur von dem*der Betreuer*in oder dem Fachbereich selbst ausgestellt werden. In der Regel enthalten die Zusagen/Einladungen die folgenden Angaben (die je nach Vorgaben abweichen können): 

  • Für was wurde der*die Studierende akzeptiert bzw. im Rahmen welches Programms kommt er*sie an die GU? (z.B. visiting researcher, blended short-term mobility, Master thesis, study and research period, Erasmus+ Traineeship, etc.)
  • Für welchen Zeitraum kommt der*die Studierende nach Frankfurt?
  • Wer ist der*die academic supervisor der*des Studierenden?
  • Was wird der*die Studierende hier machen? (z.B. Teilnahme an Kursen, independent research/Master thesis research/phd research, Teilnahme an Kolloquien, etc.)
  • Werden Arbeitsplatz, Zugang zur Bibliothek o.Ä. vom FB zur Verfügung gestellt?
  • Wird finanzielle Unterstützung seitens der GU angeboten oder ist der Aufenthalt eigenfinanziert?
  • Muss sich der*die Studierende eigenständig um eine Versicherung kümmern oder werden gewisse Versicherungen seitens der GU gestellt?
  • Welche Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt?

Bitte fragen Sie bei dem*der Studierenden direkt nach, welche Angaben im Letter of Acceptance/Invitation enthalten sein müssen.

Bewerbungsfrist: 15. Juni (für WS); 15. Dezember (für SoSe).

Der Link zum Online‑Bewerbungsformular (Mobilitätssoftware Mobility‑Online) wird direkt an die Bewerber*innen gesendet (ab Anfang November für WS; ab Anfang April für SoSe). Studierende, die keinen Link erhalten haben, wenden sich zuerst an die Heimatuniversität, um zu klären, ob die Nominierung schon an die Goethe‑Universität geschickt wurde. Wenn ja, wenden sie sich vor Ablauf der Bewerbungsfristen an das Global Office der Goethe‑Universität, um den Link zu erhalten.


Bewerber*innen erhalten vom Global Office eine (englischsprachige) Bestätigung über den Eingang der Bewerbung.

Studierende finden Information bezüglich des Bewerbungsprozesses hier

Der Mobility‑Online Account ist während des gesamten Aufenthalts wichtig, die Studierenden müssen verschiedene Arbeitsschritte im Verlauf der Mobilität durchführen (z.B. Aufenthaltsadresse, Meldebescheinigung hochladen, etc.). Auch die Erstellung des Transcript of Records durch das Global Office erfolgt über den Account. Erst nach Abschluss des Aufenthalts wird der Account geschlossen. Der Mobility‑Online Account ist weder mit dem Account des Hochschulinformationssystems (HISinONE) noch mit dem HRZ-Account der Studierenden verknüpft. Somit können weiterhin Transcripts über Mobility‑Online erstellt werden, auch wenn die Gaststudierenden bereits zu Semesterende exmatrikuliert wurden.
Nach der Bewerbungsfrist (ca. Juli (für WS); Januar (für SoSe)) erhalten alle Fachkoordinator*innen automatisch eine Liste mit allen Bewerber*innen im jeweiligen Hauptfach. Diese Liste enthält Informationen zu den Sprachkenntnissen (Selbsteinschätzung zur Zeit der Bewerbung) und Studiengang. Bitte prüfen Sie die Daten und kontaktieren Sie das Global Office bei Rückfragen. Falls der Austausch nicht durchführbar ist (z.B. fehlende Deutschkenntnisse, Studiengang für Gaststudierende nicht zugänglich), kontaktieren Sie uns bitte zeitnah. Sofern kein Einspruch erfolgt, werden die Bewerber*innen zum Gaststudium im jeweiligen Fach zugelassen.


Sprachkenntnisse: Durch die Unterschrift des departmental oder institutional co‑ordinator auf dem Bewerbungsformular bestätigt die Heimatuniversität, dass die Sprachkenntnisse geprüft wurden und sie ein sinnvolles Studium im jeweiligen Fach zulassen.
Die Bewerbung um einen Platz im Wohnheimkontingent für Austauschstudierende ist Teil des Bewerbungsverfahrens über die Mobilitätssoftware (Mobility‑Online). Der Wohnheimantrag wird im Bewerbungsverlauf 16. Mai (für WS) bzw. 16. November (für SoSe) als Download automatisch freigeschaltet. Hintergrund für den zeitlichen Ablauf ist, dass Nominierungen bis 15. Mai / 15. November möglich sind. Die Wohnheimanträge werden also erst als Download freigeschaltet, sobald der Nominierungsprozess abgeschlossen ist, damit alle Bewerber*innen gleiche Chancen haben, sich um einen Wohnheimplatz zu bewerben.


Der unterschriebene Wohnheimantrag muss im Bewerbungsverlauf (siehe Erklärung Bewerbungsverlauf unten) von der/dem Bewerber*in hochgeladen werden. Die Vergabe erfolgt über das Windhund-Prinzip (first come, first served) basierend auf Datum und Uhrzeit (hh:mm:ss) des Uploads. Die Annahme als Gaststudierende im Austauschprogramm beinhaltet keine Garantie auf einen Wohnheimplatz.


Ca. im Juli (für WS) bzw. Januar (für SoSe) informieren wir die Bewerber*innen, ob sie einen Platz erhalten haben. Eine Kaution (zwei Monatsmieten plus die erste Monatsmiete für September bzw. März) muss sechs Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Studierendenwerk überwiesen werden. Nähere Informationen dazu erhalten die Bewerber*innen in der bedingten Zusage. Einzelzimmer kosten ca. 250 €/monatlich, Küche und Bad wird mit anderen Studierenden auf dem Flur bzw. in Dreizimmerwohnungen geteilt. Einzelapartments mit eigener Küche und Bad kosten ca. 350 €/monatlich. Die Zimmer/Apartments werden anhand der Verfügbarkeit von der Wohnheimabteilung (Studierendenwerk) zugeteilt. Im Antrag können die Studierenden eine Präferenz angeben. Da die Anzahl der Apartments begrenzt ist, können wir die präferierte Unterkunft nicht garantieren. Wenn Studierende die Wahl auf Apartments einschränken, beschränken sie ihre Chancen auf eine Unterkunft im Wohnheim.


Das Studierendenwerk bietet für Austauschstudierende nur Standardmietverträge an: Mietbeginn im WS ist 01. September; im SoSe 01. März. Ende des Mietverhältnisses im WS ist der 28. Februar; im SoSe der 31. August.
Das Zimmer/Apartment wird für das ganze Semester gemietet, eine frühzeitige Kündigung ist von Seiten des Studierendenwerks ausgeschlossen. Die Studierenden werden mehrfach über diese Bedingungen aufgeklärt und haben diese zu akzeptieren, ansonsten ist eine Unterkunft im Kontingent nicht möglich.
Bei frühzeitigem Abbruch des Aufenthalts z.B. im Krankheitsfall wenden sich die Studierenden an das Global Office, damit wir mit der Wohnheimverwaltung klären, ob eine Kündigung im Ausnahmefall möglich ist.


Für die Bewerbung um einen Platz in einem Wohnheim anderer Träger (≠STW), müssen sich Studierende direkt an das jeweilige Wohnheim richten, da das Global Office z.Z. nur über ein Kontingent beim Studierendenwerk verfügt.
Das Kontingent ist z.Z. auf 105 Plätze/pro Jahr begrenzt (85 Zimmer, 20 Apartments). Studierende, die leider keinen Platz erhalten haben, müssen sich selbständig um eine private Unterkunft bemühen. Folgender Link könnte bei dieser Suche hilfreich sein: https://www.wohnraum-gesucht.de/wohnraumangebote. (Für die Inhalte externer Links wird keine Haftung übernommen.) Hier der Link zur Informationsbroschüre ↗Einen Wohnraum finden.
Private Angebote, z.B. Untermiete von Studierenden, die ein Auslandssemester absolvieren, leiten wir an die Austausch-/Gaststudierenden weiter. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Seriosität privater Angebot nicht überprüfen können.



Warteliste: 

Alle Bewerber*innen die keinen Platz erhalten haben, kommen automatisch auf die Warteliste. Sofern weitere Plätze frei werden, z.B. weil Bewerber*innen kurzfristig ihren Aufenthalt absagen, informieren wir die Wartelistekandidat*innen umgehend per E-Mail. Pro Semester haben wir im Durchschnitt ca. zehn Stornierungen. Die Studierenden können uns gerne kontaktieren, um ihren Platz auf der Warteliste zu erfahren. So können sie besser einschätzen, ob sie eine Chance auf einen Platz haben.

Wir erwarten, dass die Bewerber*innen uns informieren, wenn sie privat eine Unterkunft gefunden haben, damit wir sie von der Warteliste nehmen, damit im Nachrücker‑Verfahren zügig geklärt werden kann, wer noch Unterkunft benötigt und wir wartenden Studierenden ein Angebot unterbreiten können.


Studierende finden Informationen rund um das Thema "Wohnen" hier

Anfang August (für WS) bzw. Anfang Februar (für SoSe) erhalten die Bewerber*innen die Zulassung zum Gaststudium (d.h. kein formeller Studienabschluss an der Goethe‑Universität möglich!) per E‑Mail. Die Zulassung enthält alle wichtigen Informationen für die Immatrikulation.

Da Drittstaatler*innen frühzeitig ein Visum beantragen müssen, erstellen wir auf Anfrage eine Vorabzulassung. Natürlich muss die Bewerbung bereits vorliegen, damit wir eine Vorabzulassung erstellen können.

Studierende müssen sich rechtzeitig vor dem geplanten Studienaufenthalt bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung informieren, welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für sie gelten. Die Bearbeitung/Genehmigung von Visumsanträgen kann bis zu zwei Monate dauern. Termine für die Beantragung/Abgabe der Unterlagen sind häufig wochenlang im Voraus ausgebucht, deshalb ist eine frühe Planung der nötigen Schritte unbedingt erforderlich. Die Studierenden können sich auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtssicheren Auskünfte über Visa/Aufenthaltstitel geben können. Das ist alleinige Aufgabe der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde. Bei Schwierigkeiten/Problemen in Verbindung mit der Visaerteilung unterstützen wir die Bewerber*innen selbstverständlich gerne. Die Studierenden können uns jederzeit mit ihrem Anliegen direkt kontaktieren, damit wir sie unterstützen können.


Studierende finden Informationen rund um das Thema "Visum" hier.

Für Drittstaatsangehörige, die sich zum Zweck des Studiums in der EU aufhalten, gelten erleichterte Mobilitätsbedingungen innerhalb der EU, sofern ihnen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel im Sinne der REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801/EU) erteilt wurde.


Wenn Studierende im Rahmen eines Austauschprogramms an der Goethe-Universität studieren möchten und bereits eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten haben, können sie zum Studium an die Goethe-Universität kommen, ohne ein Visum für Deutschland beantragen zu müssen. In diesem Fall müssen die Studierenden zusätzliche Dokumente bei der Goethe-Universität einreichen (incoming@uni-frankfurt.de). Dann kann die Goethe-Universität eine Bestätigung für den Aufenthalt der Studierenden beantragen. Ohne diese Bestätigung dürfen die Studierenden nicht zum Studium nach Deutschland kommen! 

Die Mobilität innerhalb der EU wird unter folgenden Bedingungen erleichtert (gilt nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark; Studierende aus diesen Staaten müssen bei der deutschen Botschaft ein Einreisevisum beantragen, wenn sie an der Goethe-Universität studieren wollen). 

  • Studium in einem EU-Mitgliedsstaat mit einer Aufenthaltserlaubnis dieses EU-Mitgliedsstaates zum Zweck des Studiums
  • Studium an der Goethe-Universität im Rahmen eines Austauschprogramms (ERASMUS, bilaterales Austauschprogramm [z.B. Direktaustausch Karls-Universität Prag], Fachbereichskooperation)
  • Studium an der Goethe-Universität für maximal 360 Tage
  • Eine für die Dauer des Studiums an der Goethe-Universität gültige Aufenthaltserlaubnis eines EU-Mitgliedsstaates (ggf. müssen die Studierenden die Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor der Mobilität verlängern lassen!)


Einreichung der zusätzlichen Unterlagen an der Goethe-Universität bis zum 

15. Juli (für das Wintersemester; früheste geplante Ankunft: September)

15. Januar (für das Sommersemester; früheste geplante Ankunft: März)


Hinweis: Die vollständige Meldung muss spätestens 30 Tage vor der geplanten Einreise nach Deutschland bei der Nationalen Kontaktstelle (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vorliegen. Um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden, sind die Studierenden dafür verantwortlich, dass das Global Office der Goethe-Universität die vollständigen Unterlagen in dem unten beschriebenen Format innerhalb der oben genannten Frist erhält, damit das Global Office der Goethe-Universität genügend Bearbeitungszeit hat, um die Unterlagen an die Nationale Kontaktstelle weiterzuleiten.

Wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind oder noch Ablauf der Frist eingereicht werden, kann die Goethe-Universität keine Bestätigung für den Aufenthalt der Studierenden beantragen. In diesem Fall werden die Studierenden nicht zum Studium an der Goethe-Universität zugelassen! 


Einzureichende Dokumente: 

Alle Dokumente müssen im PDF-Format an incoming@uni-frankfurt.de geschickt werden. 

  1. Kopie des Aufenthaltstitels des EU-Mitgliedstaates (ausgestellt zu Studienzwecken; Gültigkeit für die Dauer des Aufenthaltes an der Goethe-Universität)
  2. Kopie des Reisepasses/Passersatzes
  3. Nachweis der Teilnahme an einem von der EU organisierten Programm oder einem anderen multilateralen Programm, das Mobilität beinhaltet, und/oder der Vereinbarung zwischen den Hochschulen
  4. Nachweis der finanziellen Mittel in Höhe von 934 EUR/Monat
    z.B. aktueller Kontoauszug des Bankkontos oder des Bankkontos der Eltern; falls Studierende ein zusätzliches Stipendium erhalten: Zuwendungsbescheid des Stipendiengebers. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass eine kontinuierliche Förderung stattfindet und dass die Studierenden über ausreichende Mittel verfügen, um die monatlichen Kosten während des Studiums an der Goethe-Universität zu decken (ca. monatlicher Zuschuss: 934 EUR (Bafög-Satz).
  5. Krankenversicherungsnachweis (z.B. Kopie der EHIC)
  6. Zulassungsbescheid
    Gaststudierende erhalten den Zulassungsbescheid für das Sommersemester im Februar, für das Wintersemester im Januar. Die Studierenden können einen vorläufigen Zulassungsbescheid beantragen, nachdem das Global Office die vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten hat.

Alle Dokumente, mit Ausnahme des Reisepasses und des Aufenthaltstitels, müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) kann auf Antrag leicht verständliche fremdsprachige Unterlagen akzeptieren, entscheidet aber, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.


Weitere Informationen: 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Auslandsvertretungen

Einreisebestimmungen

Das Learning Agreement sollte direkt an den/die Fachkoordinator*in gesendet werden und kann nach Prüfung direkt an den/die Studierenden bzw. die entsendende Institution zurückgesendet werden. Bitte beachten Sie: Die im Learning Agreement aufgeführte Responsible person at the receiving institution entspricht der/m Koordinator*in im Fachbereich und nicht dem Global Office! Falls Gaststudierende Veranstaltungen außerhalb des Faches der Kooperation ausgewählt haben, informieren Sie sie bitte, dass sie selbstständig die Lehrenden der „fachfremden“ Veranstaltungen kontaktieren müssen, um eine mögliche Teilnahme zu besprechen. (Bsp. Erasmus‑Kooperation mit dem Institut für England- und Amerikastudien, Studierende möchten Veranstaltungen am Institut für deutsche Literatur und ihre Didaktik belegen.) Das Learning Agreement sollte vom/von der Fachkoordinator*in der ERASMUS‑Kooperation unterzeichnet werden. 


Deutschkurse des "Internationalen Studien-und Sprachenzentrum (ISZ)" können unabhängig vom Studienfach belegt werden. ↗Informationen zu den Angeboten Kursen. Kontakt-E-Mail ISZ: deutsch-im-studium@uni-frankfurt.de. Teilweise müssen Learning Agreements bereits bei der entsendenden Institution eingereicht werden, wenn das Vorlesungsverzeichnis für das Semester, zu dem sich die Studierenden bewerben, noch nicht online ist. Daher orientieren sich die Studierenden am Kursangebot des laufenden Semesters. Änderungen am ursprünglich erstellten Learning Agreement können durch das Formular Changes to the original Learning Agreement for studies vorgenommen werden.


Studierende finden Informationen bezüglich des Learning Agreements hier

Alle nötigen Informationen zur Immatrikulation finden die Gaststudierenden in der Zulassung. Um immatrikuliert zu werden müssen alle Gaststudierenden den ↗Semestersozialbeitrag überweisen. Die Frist für die Zahlung entnehmen die Gaststudierenden der Zulassung, (in der Regel: 31. August für WS; 28. Februar für SoSe). Bar- oder Kreditkartenzahlungen des Semestersozialbeitrags an der Universität/im Global Office sind ausgeschlossen. Für die Rückerstattung des Semestertickets gelten die regulären Erstattungsgründe (siehe ↗Antragsformular Härtefonds). Die Satzung des AStA ermöglicht keine Rückerstattung bei Gaststudierenden mit dem Erstattungsgrund „Auslandsstudium“.


Studierende finden Informationen bezüglich ihrer Immatrikulation hier.

Gaststudierende erhalten die Goethe‑Card von den Mitarbeiter*innen des Global Office. Den Termin und Ort für die Ausgabe erfahren sie per E‑Mail. Goethe‑Card und HRZ‑Account werden – in Zusammenarbeit von HRZ und Global Office – schnellstmöglich für die Gaststudierenden erstellt und ausgegeben. Wir raten den Gaststudierenden einige Tage vor Vorlesungsbeginn anzureisen, damit sie die Karte rechtzeitig erhalten. Wenn Studierende erst kurz vor Vorlesungsbeginn in Frankfurt ankommen, können wir den rechtzeitigen Erhalt der Goethe‑Card/HRZ‑Login nicht gewährleisten. Ein postalischer Versand der Goethe‑Card/des HRZ‑Logins an die ausländische Heimatadresse ist nicht gestattet.


Studierende finden Informationen zur Goethe Card hier

Sobald das Vorlesungsverzeichnis online ist, erhalten alle Gaststudierende eine E-Mail mit der Aufforderung, bei Fragen zur Kursanmeldungen direkt E-Mail‑Kontakt mit dem Fachbereich/Institut aufzunehmen, um sich über die Kursanmeldung zu informieren. Da Gaststudierende den HRZ‑Account erst nach der Anreise erhalten, können sie sich nicht über Plattformen wie OLAT, LSF, etc. anmelden. Wir bitten Sie, die Gaststudierende bei der Kursregistrierung zu unterstützen. Vielen Dank.
Idealerweise besprechen die Studierenden bereits zu Beginn des Semesters mit den Lehrenden/den Fachkoordinator*innen, welche Art des Leistungsnachweises sie am Ende benötigen. Es kann sein, dass die Heimatuniversität z.B. keine Teilnahmescheine anerkennt, sondern nur benotete Leistungsscheine bzw. nur mindestens „bestandene“ Veranstaltungen. Eine frühzeitige Absprache zu Themen wie zur Art und Form der Leistungserbringung für einen benoteten Schein ist daher wichtig. Auch sollte im Vorfeld geklärt werden, wie viele Kreditpunkte die Studierenden benötigen, damit sie eine entsprechende Leistung erbringen können. Da Gaststudierende an der Goethe‑Universität keinen Abschluss anstreben, werden sie nicht in der Prüfungsverwaltung erfasst. Die hier erbrachten Studienleistungen werden auf das Studium an der Heimatuniversität angerechnet. Deshalb ist eine individuelle Absprache im Vorfeld ausgesprochen wichtig.


Im Interesse der uniweiten Kooperationen, die es Studierenden der GU ermöglichen, Auslandssemester zu absolvieren, bitten wir die Lehrenden den Mehraufwand in der Beratung von Gaststudierenden mitzutragen, um die Anerkennung der an der GU erbrachten Leistungen an der Heimatuniversität zu erleichtern und letztendlich zu garantieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Informationsvermittlung, z.B. können Sie uns Informationen zur Kurs-/Prüfungsanmeldung speziell für Gaststudierende zukommen lassen. Da sich Gaststudierende in der Regel nicht über die üblichen Systeme anmelden können, helfen die Informationen zur Belegung im LSF nicht. Wir leiten die Informationen seriell weiter und können die Gaststudierende in unserer Sprechstunde ebenfalls über die erforderlichen Schritte informieren.

Gaststudierende, die während des Aufenthaltes an ihrer Doktorarbeit schreiben, müssen sich selbständig eine*n fachliche*n Betreuer*in suchen. Hintergrund ist, dass auch Doktorand*innen am Ende des Austausches ggf. gewisse Dokumente, (z.B. Transcript of Record, Anwesenheitszertifikat) benötigen. Wenn sie das ganze Semester an der GU in der Bibliothek geforscht, aber nicht an Kursen teilgenommen und keine*n fachliche*n Betreuer*in haben, der/die die Arbeit begleitet, ist es am Ende des Aufenthaltes unmöglich diese Dokumente auszustellen.

Gaststudierende können am Deutsch-Intensivkurs für Austauschstudierende (DIA) teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt in Verbindung mit der Bewerbung um Zulassung zum Gaststudium. Der Kurs findet vier Wochen im September sowie drei Wochen im März statt. Im Semester können die Studierenden an semesterbegleitenden Deutschkursen teilnehmen. Die Kurse werden vom Internationalen Studien- und Sprachenzentrum (ISZ) veranstaltet. Bei Fragen zu den Kursinhalten sowie zu dem Sprachniveau (z.B. A1.1) der Kurse, wenden sich die Studierenden bitte direkt an das ISZ (deutsch-im-studium@uni-frankfurt.de). Das Kursangebot finden die Gaststudierenden ↗hier.

Studierende finden Informationen bezüglich der Deutschkurse hier

Verlängerungen können bis spätestens 31. Dezember (für SoSe) bzw. 30. Juni (für WS) im Global Office beantragt werden.


ERASMUS: Das Formular extension request erhalten die Studierenden rechtzeitig vom Global Office.


Direkt-/Fachbereichsaustausch: Folgende Bestätigungen, dass die Verlängerung bewilligt wurde, müssen dem Global Office vorliegen:

  1. Bestätigungen der Heimatuniversität (E-Mail des Global Office bzw. der Fachkoordination).
  2. Bestätigungen des Fachbereichs/Instituts der Goethe-Universität (E-Mail Fachkoordination bzw. Auslandsbüro).



Freemover: Um den Aufenthalt zu verlängern, reichen Freemover eine Betreuungszusage für den verlängerten Betreuungszeitraum ein.


Stipendiat*innen (z.B. DAAD), die als Gaststudierende registriert sind, beachten bitte, dass im Global Office ein Stipendienbescheid für den verlängerten Zeitraum vorliegen muss.


Die Belegung des Wohnheimplatzes ist entsprechend der ursprünglichen Zulassung zum Gaststudium nur für ein bzw. maximal zwei Semester gestattet, damit nachfolgende Austauschstudierende diesen Wohnheimplatz in Anspruch nehmen können. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung ermöglicht werden, sofern eine Verlängerung des Studienaufenthalts bereits genehmigt und der jeweilige Wohnheimplatz noch nicht neu vergeben wurde, (d.h. vor 01. Juni für WS bzw. vor 01. Dezember für SoSe). Einen Anspruch auf Verlängerung des Wohnheimplatzes haben die Austauschstudierenden nicht.


Achtung: Drittstaatler*innen, die in Deutschland studieren, müssen ihren Visumsstatus beachten. Sie sind dafür verantwortlich, rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.

Studierende finden Informationen rund um das Thema "Verlängerung" hier


Die Ankunft wird bei der Immatrikulation vom Global Office bestätigt. Ende des Studienaufenthalts ist das Vorlesungsende, außer es liegt eine Bestätigung vom Lehrenden vor, dass an Prüfungen nach Vorlesungsende teilgenommen wird.


Lehrende bestätigen, dass Studierende an Prüfungen nach Vorlesungsende teilgenommen haben (z.B. formlose E-Mail an Incoming Team Global Office). Begründeter Studienaufenthalt beinhaltet: (Deutschkurs+) Vorlesungszeit + Prüfungsphase.


Studierende finden Informationen bezüglich ihrer Anwesenheitszertifikate hier

Im Download Bereich rechts finden Sie die Scheinvorlage für Austausch-/Gaststudierenden (Course Certificate for Temporary Students). Austauschstudierende werden nicht in der Prüfungsverwaltung erfasst, da sie an der Goethe‑Universität keinen Abschluss anstreben. Die hier erbrachten Studienleistungen werden auf das Studium an der Heimatuniversität angerechnet. Als Nachweis für die erbrachten Leistungen wird für die Heimathochschule ein Transcript of Records erstellt. Das Transcript of Records wird entweder vom Fachbereich oder vom Global Office erstellt. Auf Grund von Unklarheiten in Verbindung mit der Vielzahl von unterschiedlichen Scheinformularen der einzelnen Institute bzw. Fachbereiche in den verschiedenen Studiengängen herrscht bei den Austauschstudierenden häufig Verwirrung darüber, welcher der für sie richtige/auszufüllende Schein ist. Daher hat das Global Office die zweisprachige Scheinvorlage erstellt. Bitte verwenden Sie für die Austauschstudierenden diese Vorlage. Vielen Dank.


Um Nachfragen und Probleme bei der Erstellung des Transcript of Records zu vermeiden, bitten wir Sie darauf zu achten, dass das Scheinformular vollständig ausgefüllt ist. Vielen Dank.


Das Global Office vergibt keine ECTS-/Kreditpunkte (CP), dies obliegt ausschließlich den Fachbereichen bzw. Instituten.


Noten werden im Transcript so aufgeführt, wie auf dem Leistungsschein angegeben. Austauschstudierende streben an der Goethe‑Universität keinen Abschluss an. Die hier erbrachten Studienleistungen werden auf das Studium an der Heimatuniversität angerechnet. Zur Vereinheitlichung des Transcript of Records bitten wir Sie – wenn möglich – die Note in Dezimalzahl anzugeben (z.B. 1,7), da die Heimatuniversitäten in der Regel mit Notenpunkten nicht vertraut sind. Auf dem Transcript befindet sich eine approximate grade conversion Tabelle, die das Dezimalzahl-Notensystem beinhaltet.
Wenn das Transcript of Records vom Global Office erstellt werden soll, müssen die Studierenden sich in der Mobilitätssoftware (Mobility-Online) einloggen und folgende Schritte im Bewerbungsverlauf (siehe Erklärung) erledigen:

  1. Adresse an der Heimatuniversität für den Versand des Transcript of Records angeben.
  2. Alle Leistungsscheine hochladen. Leistungsscheine die direkt vom Fachbereich/Institut an das Global Office geschickt wurden, laden wir in der Mobilitätssoftware hoch. Die Studierenden können die Uploads einsehen, sobald die Transcript of Records-Schritte in der Mobilitätssoftware freigeschaltet wurden. Dies geschieht in der Woche nach Vorlesungsende.
  3. Das Online-Formular (Questionnaire) ausfüllen, in den alle Veranstaltungen (Titel, Leistung, SWS, ECTS, Note, etc.) eingetragen werden.


Wenn alle Schritte erledigt wurden, prüfen wir automatisch das Transcript of Records und senden es per E-Mail an die Heimatuniversität. Falls von der Heimatuniversität erwünscht, senden wir es in zweifacher Ausfertigung versiegelt per Post.


Nachdem die Studierenden alle Schritte erledigt haben, dauert es in der Regel max. eine Woche bis das Global Office das Transcript prüft und sendet.


Bei zweisemestrigen Aufenthalten, wird das Transcript am Ende des Aufenthalts für beide Semester zusammen erstellt.


In der Regel haben die Studierenden eine Frist für die Einreichung des Transcripts an der Heimatinstitution. Diese sollten die Studierenden bei der Abgabe des ausgefüllten Scheinformulars angeben, damit es nicht zu Verzögerungen und Sanktionen (z.B. Rückforderung des Stipendiums durch die Heimatinstitution) bei verspäteter Abgabe des Transcript kommt.
In den Fachbereichen:
  • Rechtswissenschaft
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Medizin

wird das Transcript vom Auslandsbüro des Fachbereichs erstellt, bei Fragen verweisen Sie bitte direkt an das Auslandsbüro des Fachbereichs.

In folgenden Studiengängen:

  • Sportwissenschaft
  • Psychologie
  • Geschichtswissenschaften
  • Theater-, Film- und Medienwissenschaften (TFM)
  • IMACS
  • Informatik
  • Mathematik
  • Humangeographie
  • Ethnologie
  • Kulturanthropologie
  • Biowissenschaften

wird das Transcript am jeweiligen Institut erstellt, bei Fragen verweisen Sie bitte direkt an das Institut.

Wenn der Fachbereich/das Institut ein Transcript ausstellt, braucht das Dokument nicht zusätzlich vom Global Office unterzeichnet werden. Es ist ausreichend, wenn entweder der Fachbereich/das Institut oder das Global Office ein Transcript erstellt.


Im Download Bereich rechts finden Sie eine Vorlage, die Fachbereiche/Institute verwenden können, wenn diese das Transcript of Records für die Gaststudierenden erstellen.


Studierende finden Informationen bezüglich des Transcript of Records hier

Alle Bewerber*innen haben einen persönlichen Account in unserer Software (Mobility‑Online). Das ist eine interaktive Software, die die Mitarbeit der Bewerber*innen erfordert:


  • In den Account sollten sich die Bewerber*innen regelmäßig einloggen, um zu erfahren, welche Arbeitsschritte sie im sogenannten Bewerbungsverlauf (work‑flow) erledigen müssen (z.B. Aufenthaltsadresse eingeben).
  • Im Bewerbungsverlauf wird ebenfalls angezeigt, welche Arbeitsschritte vom Global Office wann erledigt werden (z.B. Zulassung wurde versendet).
  • Im Bewerbungsverlauf können die Bewerber*innen jederzeit den Stand ihrer Bewerbung einsehen (z.B. Wohnheimantrag wurde geprüft und ist vollständig).
  • Damit wichtige Verlaufsschritte, wie z.B. Antrag auf Wohnheimplatz nicht verpasst werden, erhalten die Studierenden zusätzlich eine E‑Mail zum nächsten Arbeitsschritt.
  • Es ist Aufgabe der Bewerber*innen die Arbeitsschritte im Blick zu behalten und fristgerecht zu erledigen, damit wir im Gegenzug die nötigen Aufgaben, (z.B. Zulassung, Verteilung Wohnheimplätze, Transcript of Record, etc.) erledigen können.

Der Mobility‑Online Account bleibt während des gesamten Aufenthalts aktiv. Sofern alle Arbeitsschritte erledigt sind, wird der Account nach dem Aufenthalt abgeschlossen. Der Account ist weder mit dem Hochschulinformationssystem (HISinONE) noch mit dem HRZ-Account verbunden. Eine Ausstellung des Transcript über Mobility‑Online ist somit auch nach der Exmatrikulation möglich.