Damit Sie sich für ihr Studium in Deutschland aufhalten und leben dürfen, benötigen Sie ein Visum für Studienzwecke. Dieses können Sie bei der deutschen Botschaft bzw. Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen. Bitte klären Sie dort ab, ob Sie visumspflichtig sind bzw. welche Einreisebestimmungen für Sie gelten. Allgemeine Informationen finden Sie beim DAAD.
Bedenken Sie, dass die Terminvereinbarung bei der Botschaft und die Bearbeitung des Visumsantrags bis zu zwei Monate oder in Einzelfällen länger in Anspruch nehmen kann.
Für das Visum für Studienzwecke benötigen Sie den Zulassungsbescheid der Goethe-Universität. Die Zulassungsbescheide der Goethe-Universität werden in der Regel 4-6 Wochen nach Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist versandt. Falls Sie den Zulassungsbescheid nicht rechtzeitig für die Beantragung des Visums erhalten, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Studium Lehre Internationales".
Ausnahmen - Einreise ohne Visum:
Wichtiger Hinweis:
Nur in seltenen Fällen akzeptiert die deutsche Auslandsvertretung auch den Prüfbericht von uni-assist zur Ausstellung eines Visums. Den Prüfbericht erhalten Sie, wenn Sie bei uni-assist alle erforderlichen Dokumente für eine Bewerbung an der Goethe-Universität eingereicht haben. Wir empfehlen Ihnen deshalb, zum Termin der Visumsbeantragung den Zulassungsbescheid der Goethe-Universität mitzunehmen.
Wichtig ist, dass Sie kein Touristenvisum beantragen! Ein Touristenvisum kann in Deutschland nicht in eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Studiums umgewandelt werden.
Wir empfehlen außerdem, kein Studienbewerber- oder Sprachvisum zu beantragen.
Wenn Sie mit einem Studienbewerbervisum einreisen, müssen Sie innerhalb von 9 Monaten an einer Universität immatrikuliert sein (drei Monate Visum + max. sechs Monate Aufenthaltserlaubnis).
Wenn Sie ein Sprachvisum beantragen, müssen Sie nach Abschluss des Sprachkurses wieder ausreisen, um ein Studentenvisum zu beantragen.
Bitte beantragen Sie auch dann ein Visum für Studienzwecke (Studentenvisum), wenn Sie vor dem Studium einen Sprachkurs besuchen möchten. Mit der Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken dürfen Sie sich 2 Jahre auf Ihr Studium vorbereiten.
Mit dem Finanzierungsnachweis weist man nach, dass man sein Studium bezahlen kann und der Lebensunterhalt gesichert ist. Zumindest die Lebenshaltungskosten für das erste Jahr in Deutschland müssen vollständig finanziert sein. In der Regel werden aktuell 10.236 € Einkommen oder Vermögen für das erste Jahr verlangt, also 853 € pro Monat. Es können aber auch höhere Nachweise verlangt werden.
Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung darüber, wie Sie den Finanzierungsnachweis erbringen können.
Achtung: Probleme mit dem Sperrkonto-Anbieter BAM! (Bundesweites Anlagenmanagement UG)
Aus aktuellem Anlass:
Einige internationale Studierende erleben aktuell Auszahlungsschwierigkeiten mit dem Sperrkonto-Anbieter BAM! (Bundesweites Anlagenmanagement UG).
Nach aktuellem Kenntnisstand sind die Konten (bei der Aareal Bank) eingefroren und das Geld damit zunächst sicher.
Die BaFin (Bankenaufsicht) und das LKA ermitteln. Das Auswärtige Amt ist informiert und schreibt, dass derzeit an einer Lösung für bereits eröffnete Konten gearbeitet wird.
Sollten auch Sie betroffen sein wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Studenten- oder Studierendenwerk oder an den Bereich "Studium Lehre Internationales".
Grundsätzlich sind folgende Nachweise möglich:
In Deutschland besteht für alle Personen, die einen Wohnsitz länger als drei Monate beziehen, Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt der jeweiligen Stadt. Dies gilt auch bei einem Umzug. Sobald Sie ein Zimmer oder eine Wohnung in Deutschland gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt Ihres Wohnorts anmelden. Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel: Ihre Ausweisdokumente (Pass) und die Wohnungsgeberbestätigung ihres Vermieters (Bestätigung, dass Sie eingezogen sind). Die Wohnungsgeberbestätigung kann unter Umständen auch von einem Hostel oder Hotel erteilt werden, wenn Sie noch keine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie z.B. zum Eröffnen eines Bankkontos benötigen. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bürgeramtes Frankfurt. Informationen über die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.
Wenn Sie möchten, können Sie online einen Termin vereinbaren und so lange Wartezeiten vermeiden.
Umwandlung des Visums zu Studienzwecken in eine Aufenthaltserlaubnis: Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer bezogen haben gehen Sie auch zum Bürgeramt an Ihrem Wohnsitz und melden sich dort an. Warten Sie zwei Wochen ab, damit ihre Daten vom Bürgeramt an die Ausländerbehörde weiter geleitet werden können. Dann gehen Sie zur Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Für Studierende, die in Frankfurt wohnen, sind dies:
Bürgeramt (Zentrale) Zeil 3
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/212 30600
Fax: 069/212 30898
E-Mail: buergeramt.zentrale@stadt-frankfurt.de
Webseite des Bürgeramts
Ausländerbehörde - Ordnungsamt
Service-Center Ausländerangelegenheiten (SCA) Erdgeschoss
Mainzer Landstraße 323-329
60326 Frankfurt am Main
E-Mail: sca.amt32@stadt-frankfurt.de
Webseite der Ausländerbehörde
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