BAföG, Studienkredite und Nothilfen

Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz


Das BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland. Es ist für Studierende vorgesehen, die auf eine finanzielle Unterstützung bei der Durchführung ihres Studiums angewiesen sind.

Internationale Studierende können BAföG nur in Ausnahmefällen beziehen. Das Studierendenwerk Frankfurt (siehe unten) kann Sie dazu beraten und Ihnen bei der Antragstellung helfen. Entscheidend ist der § 8 BAföG, der bestimmt, wer für die Förderung durch BAföG in Frage kommt.

Grundsätzlich werden durch das BAföG vor allem ausländische Studierende gefördert, die für eine längere Zeit in Deutschland bleiben dürfen oder schon vor dem Studium lange in Deutschland gelebt haben. Für EU-Bürger ist es ebenfalls leichter, die Förderung durch das BAföG zu erhalten.

Ob BAföG gewährt und wieviel gezahlt wird, hängt von der Bedürftigkeit der Studierenden ab. Entscheidend ist das eigene Einkommen und das Einkommen von Angehörigen oder Eltern. Man darf zu Beginn des Studiums außerdem nicht älter als 30 Jahre alt sein.

Normalerweise wird BAföG für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt. Es müssen allerdings zwischenzeitlich Nachweise über den Studienfortschritt erbracht werden.

Bitte beachten Sie, dass 50% des BAföG nach dem Ende des maximalen Förderungszeitraumes und einer Ruhezeit von 5 Jahren, zurückgezahlt werden muss. Wenn Sie dann nur sehr wenig verdienen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt mit der Rückzahlung beginnen.

Informationen, Beratung zum BAföG und Antragstellung erfolgt beim Studierendenwerk Frankfurt


Unterstützung in finanziellen Notlagen

Notfonds der Studierendengemeinden

Für ausländische Studierende, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, unterhalten die Studierendengemeinden Notfonds. Wer akute Probleme hat, die nächste Miete oder den nächsten Semesterbeitrag zu zahlen, kann durch die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) oder die Evangelische Studierendengemeinde (ESG) kurzfristig unterstützt werden. Länger andauernde Beihilfen können nicht gewährt werden.

Die Unterstützung erfolgt unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Die ESG unterstützt hauptsächlich Studierende aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Wenn Sie Unterstützung brauchen, wenden Sie sich persönlich an die jeweilige Hochschulgemeinde:

ESG auf dem Campus Westend
Siolistraße 7 • 60323 Frankfurt/Main
Tel: 069 478 62 10 00
Fax: 069 478 62 10 17
mail@esg-frankfurt.de
KHG auf dem Campus Westend
Siolistraße 7 • 60323 Frankfurt/Main
Kontakt: Bianca Mondello
Tel: 069 – 78 80 87-12
Mondello@KHG-Frankfurt.de

Studierendenwerk

Studierende können Unterstützung beim Studierendenwerk beantragen, wenn sie unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Unterstützung kann in Form von Darlehen geleistet werden. In einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgt eine genaue Klärung.

Studierende mit geringem Einkommen, können auch eine Rückerstattung des RMV-Semestertickets beantragen, wenn sie dieses nicht nutzen. 

Weitere Informationen und Beratung:
Beratungszentrum, Campus Westend
Hörsaalzentrum EG
Theodor-W. Adorno-Platz 5
60629 Frankfurt am Main

Frankfurter Verein zur Förderung ausländischer Studierender in Not e.V.

Eine weitere Anlaufstelle für internationale Studierende in finanziellen Notlagen bietet der Frankfurter Verein zur Förderung ausländischer Studierender in Not e.V.! Der Verein unterstützt ausländische Studierende im Studienkolleg und in der Studienanfangsphase mit Prüfungsstipendien, Zuschüssen zu Mietkautionen (auf Darlehensbasis) und Beihilfen in Lebensnotlagen.

Kontakt und weitere Informationen:
Internationales Studienzentrum – Studienkolleg der Goethe-Universität Frankfurt
Bockenheimer Landstraße 76
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 798 25 240/250
E-Mail: studienkolleg@em.uni-frankfurt.de

Bildungs- und Studienkredite

Bildungskredite können unter Umständen eine schnelle Lösung für finanzielle Problemlagen während des Studiums bieten. Sie sollten sich aber vor der Aufnahme eines Kredits gut überlegen, ob Ihnen nicht andere Möglichkeiten der Finanzierung bleiben. Denn Sie müssen das Geld bei einem Kredit nach einem bestimmten Zeitraum mit Zinsen zurückzahlen.

Informieren Sie sich genau über die Bedingungen des Kredits und nutzen Sie es nur in einem möglichst geringen Umfang. In Deutschland gibt es den staatlichen Bildungskredit, sowie zahlreiche weitere Anbieter von Darlehen für Studierende.

Staatlicher Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiger staatlicher Kredit zur Unterstützung von Studierenden. Auch der Bildungskredit steht internationalen Studierenden nur eingeschränkt offen. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim BAföG (§8 BAföG, siehe oben im Text). Im Gegensatz zum BAföG wird der Kredit aber unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Angehörigen und Eltern gewährt.

Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in gleichbleibenden Raten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausbezahlt. Beantragt werden können monatliche Raten von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR. Andere Optionen sind möglich. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, also maximal bis zu 7.200 EUR bewilligt werden. Die Rückzahlung des Bildungskredits beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von 120 Euro. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

Weitere Bildungskredite

Eine gute Übersicht über weitere Studienkredite in Deutschland bietet der jährliche Test des Centrum für Hochschulentwicklung.

Von den getesteten Krediten sind leider nicht alle für internationale Studierende zugänglich. Weitere häufige Einschränkungen/Zugangskriterien sind:

  • Sehr gute Deutschkenntnisse
  • Bildungsinländer*in nach §8 BAföG
  • Kredit nur für das Masterstudium
  • Vorlage einer Bürgschaft (jemand erklärt sich bereit, Ihre Rückzahlung zu leisten, falls Sie das selbst nicht können)

Tipp: Suchen Sie Kredite aus der Liste, die für Sie passen könnten und fragen Sie bei den Kreditgebern nach, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen. Einige Kreditgeber (wie z.B. „Deutsche Bildung“) prüfen jede Bewerbung separat und im Einzelfall können die Zugangskriterien gelockert werden, so dass ggf. auch EU- bzw. Nicht-EU-Studierende in Betracht kommen könnten.

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