Anreise und erste Schritte

Neben Zulassung, Visum und Immatrikulation gibt es weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu Ihrem Studium an der Goethe-Universität. Zur Planung Ihrer Anreise und den ersten Schritten in Frankfurt, haben wir für Sie einige nützliche Hinweise zusammengestellt.

Anreise

Nach Frankfurt(Main) Hauptbahnhof: Höchst wahrscheinlich werden Sie über den Frankfurter Hauptbahnhof anreisen. Von dort aus stehen Ihnen verschiedene Verkehrsmittel für die Weiterreise zur Verfügung (U-Bahn, Straßenbahn, Bus).

Der Frankfurt Airport (FRA) ist einer der größten Flughäfen Europas. Er hat zwei Bahnhöfe über die Sie die Frankfurter Innenstadt gut erreichen können: Frankfurt Flughafen Fernbahnhof (ICE und IC) und den Frankfurt Flughafen Regionalbahnhof (RE, RB, S-Bahn), Sie gelangen von beiden aus in 10-20 Minuten zum Frankfurter (Main) Hauptbahnhof, die Tickets vom Regionalbahnhof aus sind jedoch günstiger.

Unter Umständen sind Flüge zu den umliegenden kleineren Flughäfen günstiger: z.B. sind die Flughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart in nur wenigen Stunden gut mit dem Zug zu erreichen.


Zur Goethe Universität Frankfurt/Main:

Die Goethe-Universität verteilt sich auf 5 verschiedene Campus mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Lagepläne und Anfahrtsbeschreibungen zum jeweiligen Campus finden Sie auf der Webseite der Goethe-Universität.


Erste Schritte

Wohnungssuche

Am besten beginnen Sie mit der Wohnungssuche so früh wie möglich, schon bevor Sie nach Deutschland kommen. Sie können sich z.B. schon für ein Wohnheimzimmer bewerben. Die Chancen für ein WG-Zimmer oder eine Wohnung werden besser sein, wenn Sie vor Ort sind und die Wohnung bzw. das Zimmer auch selbst besichtigen können. Der Wohnungsmarkt in Frankfurt ist hart umkämpft und es ist generell sehr schwierig, eine günstige Unterkunft zu finden. Hier finden Sie Tipps und wichtige Informationen für die Wohnungssuche in Frankfurt.

In Deutschland besteht für alle Personen, die einen Wohnsitz länger als drei Monate beziehen, Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt der jeweiligen Stadt. Dies gilt auch bei einem Umzug. Sobald Sie ein Zimmer oder eine Wohnung in Deutschland gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt Ihres Wohnorts anmelden. Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel: Ihre Ausweisdokumente (Pass) und die Wohnungsgeberbestätigung ihres Vermieters (Bestätigung, dass Sie eingezogen sind). Eventuell ist auch eine Gebühr zu zahlen. Informieren Sie sich auf der Webseite des zuständigen Bürgeramts / Einwohnermeldeamts. Die Wohnungsgeberbestätigung kann unter Umständen auch von einem Hostel oder Hotel erteilt werden, wenn Sie noch keine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben.

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie z.B. zum Eröffnen eines Bankkontos benötigen. Weitere Informationen und Öffnungszeiten finden sich auf der Webseite des Bürgeramtes Frankfurt. Das Formular und Informationen über die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.

Wenn Sie möchten, können Sie online einen Termin vereinbaren und so lange Wartezeiten vermeiden.

Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen

Nicht-EU/ EWR-Bürger*innen müssen sich nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bei der Ausländerbehörde melden.

Wir empfehlen, ein Girokonto bei einer deutschen Bank zu eröffnen, um regelmäßige Zahlungen (Miete, Versicherung etc.) und Online-Bestellungen tätigen zu können, Bargeld abheben und mit einer EC-Karte bezahlen zu können. Sie können das Bankkonto online oder in einer Bank-Filiale vor Ort eröffnen. Dafür benötigen Sie ein Ausweisdokument und Ihre Meldebescheinigung. Weitere Informationen zu den verschiedenen Bankentypen in Deutschland finden Sie auf der Website der Deutschen Bundesbank.


Generell müssen alle Studierenden, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder ein Pflichtpraktikum machen, Mitglied einer Krankenkasse (einschließlich Pflegeversicherung) sein. Die Krankenversicherung beginnt mit dem Semester (1. Oktober bzw. 1. April) und bei der Immatrikulation muss ein Versicherungsnachweis eingereicht werden.

Studierende aus EU- und EWR-Staaten können grundsätzlich in der Krankenversicherung ihres Heimatlandes versichert bleiben, sofern sie den gesetzlichen Bestimmungen der EU entspricht. Ausländische Versicherungen übernehmen nicht immer alle Kosten einer medizinischen Behandlung. Am besten Sie klären eventuelle Fragen mit Ihrer Krankenversicherung, bevor Sie nach Deutschland kommen.


Die Immatrikulation, auch Einschreibung genannt, muss in der Frist erfolgen, die auf dem Zulassungsschreiben genannt ist. Wenn Sie sich nicht schon per Post immatrikuliert haben, dann könne Sie dies nach Ihrer Anreise persönlich tun.


Für neue internationale Studierende der Goethe-Universität gibt es ein breites Orientierungsprogramm zum Semesterstart. Hier erhalten Sie viele wichtige Informationen, die Ihnen beim Studienstart helfen werden. Beim Buddy-Programm wird Ihnen ein*e erfahrene*r Studierende*r für ein Semester zur Seite gestellt.


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