Krankenversicherung für internationale Studierende

Krankenversicherung während des Studiums

Eine Krankenversicherung ist Pflicht für alle Studierenden unter 30 Jahren, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind (einschließlich Pflegeversicherung). Das heißt, Sie können sich nur immatrikulieren, wenn Sie einen Versicherungsnachweis vorlegen!

Eine Reisekrankenversicherung ist für ein Studium in Deutschland nicht ausreichend!

Wichtig: Pflicht zur Krankenversicherung

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V sind Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind, krankenversicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten*innen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.

Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn

  • die Art der Ausbildung,
  • familiäre Gründe,
  • persönliche Gründe,

insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.

Studierende, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d.h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, wird nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

NEU: Die digitale Versicherungsmeldung

Keine Einschreibung ohne digitale Versicherungsmeldung!

Jede/r Studienbewerber/in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine digitale Versicherungsmeldung, eine sogenannte M10, auszulösen. Die Krankenkasse meldet der Universität dann digital ob

  • er/sie versichert ist oder
  • er/sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.

Im Rahmen der Einschreibung muss dann lediglich der Versicherungsstatus und bei bestehender Versicherungspflicht die Krankenversicherungsnummer und die Betriebsnummer der Krankenkasse eingegeben werden.

Welche Krankenkasse ist für die digitale Versicherungsmeldung zuständig?

Studienbewerber*innen müssen die für die Einschreibung benötigte digitale Versicherungsmeldung bei der Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werde, beantragen. Die Krankenkasse leitet diese Meldung im Anschluss automatisch an die Hochschule weiter.

Studienbewerber*innen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, müssen sich ebenfalls um eine entsprechende digitale Meldung (versicherungsfrei, bzw. befreit) bei einer gesetzlichen Krankenkasse bemühen.

Die Betriebsnummer der Goethe-Universität lautet H0001406.

Reicht die gesetzliche Krankenversicherung aus meinem Heimatland aus?

Studierende aus Nicht-EU-Ländern:

Gibt es zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland ein Sozialversicherungsabkommen? Dann kann Ihre Versicherung in Deutschland anerkannt werden. Sie müssen dafür zu einer deutschen Krankenkasse gehen, die prüft ob der Versicherungsschutz ausreichend ist und sie ihn anerkennen kann. Fragen Sie vorher bei Ihrer Heimatkrankenkasse nach einen Versicherungsnachweis.

Tipp: Klären Sie in jedem Fall vor Ihrer Einreise ab, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen können. Wenn nicht alle üblichen Kosten oder Behandlungen abgedeckt werden, sollten Sie darüber nachdenken sich stattdessen bei einer deutschen Krankenkasse zu versichern. (siehe unten)

Studierende aus der EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island (EU und EWR):

Grundsätzlich besteht für diese Studierenden die Versicherung aus ihrem Heimatland auch in Deutschland fort, der Versicherungsschutz muss lediglich von einer deutschen Krankenkasse anerkannt werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für gesetzlich Versicherte in Deutschland mit den entsprechenden Leistungen und Kosten. Diese können sich von denen in Ihrem Heimatland unterscheiden.  

Sie benötigen dafür eine EHIC-Karte („European Health Insurance Card“) aus Ihrem Heimatland, die Sie bei der Immatrikulation vorlegen müssen. Die EHIC-Karte wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt. Hier finden Sie weitere Informationen zur EHIC-Karte: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559.

Sie können bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland auch eine Leistungsaushilfe beantragen. Das bedeutet, Sie erhalten eine Karte, die wie eine deutsche Versichertenkarte verwendet werden kann.

Tipp: Klären Sie eventuelle Fragen am besten mit Ihrer Versicherung zu Hause, bevor Sie nach Deutschland kommen.

Wichtig: Studierende aus den EU- und EWR-Staaten, die in Deutschland neben dem Studium Geld verdienen, müssen sich in Deutschland als Studierende versichern. (Dies gilt schon ab 1,- Euro verdienst)

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und Private Krankenversicherungen (PKV)!

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Generell ist die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende günstiger als die private Krankenversicherung. Studierende zahlen für Kranken- und Pflegeversicherung inkl. individuellem Beitrag zur jeweiligen Krankenkasse rund 100 EUR/Monat. In der Regel gilt dieser Beitrag bis zum Ende des Semester, in dem sie 30 Jahre alt werden. Man kann die Krankenversicherung bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland abschließen. Die Leistungen und Schwerpunkte der Krankenkassen können sich unterscheiden. Einen Vergleich der verschiedenen Kassen finden Sie hier: www.gesetzlichekrankenkassen.de

Sie bekommen eine Versichertenkarte, die Sie bei Arztbesuchen vorlegen müssen.

Wenn Sie eine Krankenversicherung abschließen möchten, brauchen Sie:

  • Pass bzw. Personalausweis
  • Meldebescheinigung des Wohnortes (nicht zwingend notwendig)
  • Nachweis über die vorläufige Immatrikulation (Semesterunterlagen)
  • Eine deutsche Bankverbindung oder eine IBAN-Nummer
  • Ein Passbild (Wichtig!)

Wer während seiner Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr überschreitet, kann die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag freiwillig weiterführen, sofern die jeweilige Versicherung dies anbietet. In Ausnahmefällen kann auch weiterhin ein vergünstigter Tarif gewährt werden. Nähere Informationen dazu bekommen Sie bei der jeweiligen Krankenkasse.

Wer bei Studienbeginn bereits älter als 30 Jahre ist, kann sich nur privat versichern. Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums privat versichert, haben Sie 3 Monate Zeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Jedoch rückwirkend zum Semesterbeginn.

Familienversicherung (nur möglich, wenn die Eltern oder der*die Ehepartner*in in einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert sind): Studierende können sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über ihre Eltern unentgeltlich mitversichern lassen, wenn ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht höher als 455 EUR/Monat (Stand 2020), bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 450 EUR/Monat ist. In der Familienversicherung über Ihren Ehepartner gibt es keine Altersgrenze.

Private Krankenversicherung (PKV)

Bis zum 30. Lebensjahr ist eine private Krankenversicherung für Studierende nur in Ausnahmefällen möglich – es muss ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer der gesetzlichen Krankenkassen gestellt werden.

Bei einer privaten Krankenkasse zahlen Sie in der Regel die Kosten für Arztbesuche und Medikamente selbst und reichen dann die Rechnung an die Krankenkasse weiter. Die Leistungen der privaten Krankenkasse müssen während der Versicherungspflicht mindestens denen der gesetzlichen Versicherung entsprechen („Vollversicherung“)

Achtung: Sofern Sie privat versichert sind und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, müssen Sie den Antrag dazu innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Studienbeginn bei einer gesetzlichen Krankenversicherung stellen! Nach Ablauf dieser drei Monatsfrist ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht mehr möglich. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, können Sie während ihres Studiums nur noch in Ausnahmefällen in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden!

Private Krankenversicherung im Heimatland (keine Reiseversicherung!): Sie können abklären, ob diese in Deutschland anerkannt wird. Wenn ja, brauchen Sie für Ihre Immatrikulation eine Bestätigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte beachten Sie: eine Reiseversicherung zählt nicht als private Krankenversicherung! Außerdem werden Privatversicherungen mit Beschränkungen in der Regel nicht als ausreichend anerkannt.

Nach dem Ende der Versicherungspflicht für Studierende können besondere Angebote der privaten Versicherungen genutzt werden die günstiger sind als die gesetzliche Krankenversicherung, die z.B. aber nur die nötigsten Gesundheitsbehandlungen bei Krankenhausaufenthalten, Operationen, Zahnschmerzen etc. abdecken

Hinweis: Wenn Sie sich gesetzlich oder privat in Deutschland versichern möchten, ist dies in der Regel erst möglich, wenn Sie eine Adresse in Deutschland und eine deutsche Bankverbindung haben. Meistens schließen Studierende kurz nach ihrer Einreise in Deutschland eine Versicherung für das Studium ab.

Weiterführende Informationen zur Krankenversicherung für internationale Studierende:

Besondere Versicherungsfälle

Krankenversicherung während der Studienvorbereitung bzw. dem Studienkolleg

Wer in Deutschland an einem studienvorbereitenden Sprachkurs teilnimmt, kann sich nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, da keine Versicherungspflicht entsteht. Sie können sich nur privat versichern und das auch unterhalb des Umfangs einer gesetzlichen Versicherung. Sie dürfen auf Zeit (befristet) versichert werden (das ist bei Studierenden nicht möglich), dazu benötigt wird eine Deckungssumme der Krankenversicherung von mindestens 30.000 EUR.

Ausnahmefall ist: Wer nebenbei arbeiten geht und mehr als 450 EUR verdient, muss sich eine gesetzliche Krankenversicherung suchen und wird dort als Arbeitnehmer (Achtung!) versichert, mit entsprechend höheren Beiträgen.

Wer lediglich das Studienkolleg besucht oder einen Sprachkurs macht, muss sich eine teil-/vollprivate Versicherung suchen. Ist der Sprachkurs beendet, können Studierende, die jünger als 30 sind, für ihr Studium in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Teilnehmer*innen des Studienkollegs Frankfurt müssen sich privat versichern.

Versicherung und Jobben im Studium

Grundsätzlich können Studierende während ihres Studiums einen Minijob mit einem regelmäßigen monatlichen Entgelt von nicht mehr als 450 EUR, kurzfristig (max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage) oder in den Semesterferien auch mehr ausüben. Verdienen Sie mehr als 450 EUR im Monat müssen Sie auch Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen.

Die studentische Krankenversicherung besteht weiter, wenn Sie während der Vorlesungszeit weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeiten Sie mehr als 20 Stunden in der Woche, müssen Sie sich als Arbeitnehmer*in mit grundsätzlich höheren Beiträgen versichern.

In der vorlesungsfreien Zeit und als „Werkstudent*in“ dürfen Sie in der Regel auch mehr als 20 Stunden arbeiten.

Zu den genauen Regelungen fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arbeitgeber nach.

Krankenversicherung bei Praktika

Während Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums besteht die studentische Krankenversicherung weiter. Für freiwillige Praktika gelten die Regelungen für beschäftigte Studierende (siehe „Krankenversicherung und Jobben). Wenn Ihre Arbeitszeit während des Praktikums aber regelmäßig 20 Stunden pro Woche überschreitet und länger als drei Monate am Stück dauert, werden Sie als Arbeitnehmer*in angesehen und müssen volle Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen. Im Zweifelsfall fragen Sie ihre Krankenkasse.

Praktika vor und nach dem Studium gegen Entlohnung gelten als berufsausbildende Beschäftigung und fallen nicht unter die studentische Versicherung. Wird kein Gehalt gezahlt, müssen Sie sich selbst versichern.

Krankenversicherung während der Promotion

Internationale Promotionsstudierende können sich in Deutschland meistens nur privat versichern. Aber: Waren sie vor der Promotion in Deutschland oder der EU gesetzlich versichert, ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Versicherung grundsätzlich auch während der Promotion möglich. Dann können Sie sich entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen.

Waren Sie vor der Promotion noch nie in Deutschland oder der EU versichert, dürfen sie sich nur privat versichern, sofern parallel kein Arbeitsvertrag von über 450 EUR/Monat besteht (sonst sind sie als Arbeitnehmer zu versichern). Eine Befreiung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Wenn Sie für ihre Promotion ein Stipendium aus dem In- oder dem Ausland erhalten und ein Aufenthaltstitel über 12 Monate vorliegt, müssen Sie von dem Stipendium Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichten. Die Beiträge richten sich nach der Höhe des Stipendiums. Wenn ein Stipendium nach § 3 des Einkommensteuergesetzes von der Einkommenssteuer befreit ist, eine Ehe besteht und der*die Ehepartner*in gesetzlich versichert ist, dann ist grundsätzlich eine Familienversicherung (kostenlos für Promovierende) möglich.

Versicherungen durch die Universität und das Studentenwerk

Über die Universität bzw. das Studentenwerk bestehen verschiedene Versicherungen für alle Studierende die hier eingeschrieben sind. Dadurch sind Sie in der Regel bei Aktivitäten versichert, die Sie im Rahmen deines Studiums unternehmen. Vor allem wenn Ihnen etwas passiert, während Sie sich auf dem Gelände der Universität befinden, aber unter Umständen auch, wenn Sie auf dem Weg dorthin sind.

Hilfe zum Studienbeginn?


Unser Chatbot "GUDI" beantwortet Fragen rund um den Studienbeginn!

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